Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Definition und rechtliche Instrumente

Definition

Arbeitszeit ist die Zeit, die eine Person in einem bestimmten Zeitraum am Arbeitsplatz verbringt, einschließlich Überstunden. Die ILO-Normen zur Begrenzung der Arbeitszeit bilden den Rahmen für die Regelung der Arbeitszeiten, der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der jährlichen Urlaubstage. In den meisten Ländern gelten gesetzliche Obergrenzen für die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden oder weniger und die tatsächlich geleisteten Wochenarbeitsstunden liegen in den meisten Ländern unter der in den ILO-Übereinkommen festgelegten 48-Stunden-Norm. Diese Obergrenzen dienen dazu, die Produktivität zu fördern und gleichzeitig die körperliche und geistige Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Normen für Teilzeitarbeit gewinnen zunehmend an Bedeutung, wenn es um die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen geht.

Rechtliche Instrumente

ILO- und UN-Übereinkommen

Zwei ILO-Übereinkommen beziehen sich auf die Arbeitszeit:

Zusätzliche ILO-Instrumente zum Thema Arbeitszeit

Weitere relevante ILO-Instrumente zum Thema faire Arbeitszeiten sind:

Diese Übereinkommen wurden nicht weitgehend ratifiziert, mit Ausnahme des ILO-Übereinkommens Nr. 1, das von den meisten Ländern ratifiziert worden ist. Eine Ratifizierung gewährleistet jedoch nicht, dass die Bereitstellung oder die Durchsetzung des Rechtsschutzes in allen Ländern gleich wirksam ist.

Neben den ILO-Instrumenten enthält auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, Sozialpakt) einschlägige Bestimmungen über Arbeitszeiten. Artikel 7 des Sozialpakt bekräftigt das Recht einer jeden Person auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich „Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage“.

Andere rechtliche Instrumente

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl. UN Guiding Principles on Business and Human RightsUNGPs oder UN-Leitprinzipien) setzen den globalen Standard hinsichtlich der Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen. Von Staaten fordern die UN-Leitprinzipien, einen „smart mix“ aus nationalen und internationalen, verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zu erwägen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern. Die UN-Leitprinzipien sind rechtlich nicht verbindlich, bilden aber die Grundlage vieler Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfalt.

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