Was ist Zwangsarbeit?

Als Zwangs- oder Pflichtarbeit gilt laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Der Begriff „Strafandrohung“ sollte dabei breit ausgelegt werden: Zu möglichen Strafen gehören unter anderem Haftstrafen, die Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt, psychischer Druck und die Beschränkung der Freiheit der Beschäftigten, einschließlich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit außerhalb des Arbeitsplatzes. Es kann auch zu Drohungen kommen, die sich gegen die Familien der Opfer richten, oder zu angedrohten Anzeigen bei Behörden. Oft werden auch Ausweisdokumente oder Löhne einbehalten, um Beschäftigte zu zwingen, in der Hoffnung auf eine zukünftige Bezahlung zu bleiben.

Die Begriffe „Zwangsarbeit“ und „moderne Sklaverei“ werden häufig synonym verwendet, da sie viele Gemeinsamkeiten haben. Der wichtigste Unterschied ist, dass zur modernen Sklaverei auch die Zwangsheirat gezählt wird,[1] die in diesem Kernthema jedoch nicht behandelt wird.

Was ist die Herausforderung?

Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, wie sie mit Zwangsarbeit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten umgehen sollen, da es schwierig sein kann, diese zu erkennen. Zwangsarbeit kommt seltener bei den eigenen Beschäftigten multinationaler Unternehmen vor, da in der Regel strenge Verfahren zur Gewährleistung guter Beschäftigungspraktiken vorhanden sind. Zwangsarbeit kann jedoch in unmittelbarer Nähe des Unternehmens vorkommen: Selbst in OECD-Ländern sind Beschäftigte, die von Personalvermittlungsagenturen eingestellt werden oder für diese arbeiten, sowie Beschäftigte von Dienstleistungsanbietern (z.B. Reinigungs-, Logistik- und Bauunternehmen) dem Risiko der Ausbeutung ausgesetzt. Das Risiko nimmt weiter unten in der Lieferkette zu, vor allem, wenn Unternehmen Güter oder Dienstleistungen aus Ländern beziehen, in denen Armut, Ungleichheit, ein großer informeller Sektor, Korruption, unzureichender Rechtsschutz sowie eine mangelnde Strafverfolgung vorherrschend sind und/oder in denen es gängige Praxis ist, Personalvermittlungsagenturen und Arbeitsvermittler:innen zu beauftragen, die möglicherweise nicht registriert oder wenig reguliert sind.

Verbreitung von Zwangsarbeit

Zwangsarbeit ist ein globales Problem, das auch in Industrieländern auftritt, in denen hauptsächlich Opfer von Menschenhandel betroffen sind. Legal operierende globale Unternehmen setzen Zwangsarbeit zwar in der Regel nicht direkt ein, können aber durch ihre Geschäftsbeziehungen damit in Verbindung gebracht werden, z.B. durch Leiharbeitende, Subunternehmen, Zulieferbetriebe oder andere Vertragspartner:innen.

Zu den wichtigsten Zahlen der ILO gehören:

  • Im Jahr 2016 befanden sich schätzungsweise 40,3 Millionen Menschen in moderner Sklaverei, davon 24,9 Millionen in Zwangsarbeit und 15,4 Millionen in Zwangsheirat.
  • Weltweit sind 16 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit im Privatsektor (sexuelle Ausbeutung nicht mitgerechnet).
  • Ausbeutung ist vor allem in der häuslichen Arbeit, im Baugewerbe und in der verarbeitenden Industrie verbreitet.
  • 5 Millionen Menschen weltweit sind derzeit Opfer von sexueller Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken. Mehr als 99 % davon sind weiblich und mehr als 20 % sind Kinder.
  • Über 4 Millionen Menschen sind Opfer von Zwangsarbeit durch staatliche Akteure.
  • Insgesamt kommen auf 1.000 Menschen weltweit 5,4 Opfer moderner Sklaverei.
  • Jedes vierte Opfer der modernen Sklaverei ist ein Kind.

Zu den wichtigsten Trends gehören:

  • Der Global Slavery Index der Menschenrechtsorganisation Walk Free zeigt die Anzahl der Menschen, die in moderner Sklaverei leben, für jedes Land einzeln auf. Eine wichtige Erkenntnis nach Auswertung der neuesten Daten von 2018 ist, dass die Verbreitung moderner Sklaverei in Ländern mit hohem BIP höher ist als bisher angenommen. Dies verdeutlicht, dass selbst in Ländern mit scheinbar strengen Gesetzen gegen moderne Sklaverei nach wie vor erhebliche Lücken beim Schutz gefährdeter Gruppen bestehen.
  • In den letzten Jahren hat die Schwere und Häufigkeit von Arbeitsrechtsverletzungen in wichtigen asiatischen Produktionszentren zugenommen (Verisk Maplecroft).
  • Das Risiko der Zwangsarbeit ist durch die COVID-19-Pandemie weiter gestiegen. Da Millionen von Beschäftigten aufgrund der Pandemie ihr Einkommen verloren haben und weder über Ersparnisse noch sozialen Schutz verfügen, hat sich die Zahl der Beschäftigten, die durch Schuldknechtschaft und anderen Formen der Zwangsarbeit gefährdet sind, erhöht (ILO).
  • Berichte über Zwangsarbeit in der Region Xinjiang in China haben dazu geführt, dass mehrere Länder den Druck auf die chinesische Regierung erhöht haben. Die USA, das Vereinigte Königreich, die Europäische Union und Kanada haben Sanktionen gegen Funktionäre in China wegen Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und anderen muslimischen Minderheiten verhängt. Die verschärften Maßnahmen mehrerer Regierungen können weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in allen Branchen haben, wobei die Baumwollindustrie und der Tomatensektor am stärksten von Beeinträchtigungen bedroht sind. (Siehe auch Absatz 78 des ILO-Berichts Durchführung der Internationalen Arbeitsnormen 2020.)
  • Im März 2021 haben sich 50 Länder durch Ratifizierung des ILO-Zwangsarbeiterprotokolls (P029) dazu verpflichtet, die moderne Sklaverei zu beseitigen. Mit den Ratifizierungen wurde ein erstes Ziel der Kampagne “50 for freedom“ erreicht, die von der ILO, dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) und der Internationalen Arbeitgeberorganisation (IOE) geleitet wird und Regierungen auffordert, Maßnahmen gegen Zwangsarbeit zu ergreifen.
  • Die Zielvorgabe 8.7 der Sustainable Development Goals (SDGs – dt.: Ziele für nachhaltige Entwicklung) sieht vor, alle Formen der Zwangsarbeit bis 2030 zu beenden. Die 2016 ins Leben gerufene Multi-Stakeholder-Partnerschaft „Alliance 8.7“ möchte die Umsetzung der Zielvorgabe 8.7 unterstützen, indem sie die Abstimmung globaler, regionaler und nationaler Bemühungen fördert, Wissensaustauch betreibt und Innovationen anschiebt.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen können auf vielfältige Weise von Risiken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit in ihren Arbeitsabläufen und Lieferketten betroffen sein:

  • Reputations- und Markenrisiko: Kampagnen von Nichtregierungsorganisationen (engl.: Non-Governmental Organisations – NGOs), Gewerkschaften, Verbraucher:innen und anderen Stakeholdern gegen multinationale Unternehmen können zu Umsatzeinbußen und/oder Markenerosion führen. Dies kann sich auch negativ auf die Mitarbeitendenbindung auswirken und ein Unternehmen für potenzielle Beschäftigte weniger attraktiv machen.
  • Finanzielles Risiko: Verbraucherboykotte gegen Unternehmen, bei denen Zwangsarbeit in der Lieferkette vermutet oder festgestellt wird, können zu Umsatzeinbußen führen. Eine Veräußerung durch oder ein Abwenden von Investor:innen und anderen Geldgebern – von denen viele zunehmend Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (engl.: Environmental, Social and Governance – ESG) in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen – kann zu einem eingeschränkten oder teureren Zugang zu Kapital und einem geringeren Unternehmenswert führen.
  • Rechtliches Risiko: Rechtsvorschriften zu moderner Sklaverei, die eine Berichtspflicht beinhalten, erhöhen die Compliance-Risiken, da bei einer Vernachlässigung der Berichtspflicht Konsequenzen drohen. Geplante Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in Wertschöpfungsketten erhöhen die rechtlichen Risiken für zuwiderhandelnde Unternehmen. Ein zivilrechtliches Verfahren kann hohe Prozesskosten sowie Geldbußen oder Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Zudem laufen Beschäftigte in Unternehmen, die moderne Sklaverei einsetzen oder von ihr profitieren, Gefahr, sich strafrechtlich verantwortlich zu machen. Als Sanktion kommen hier neben Geldstrafen auch langjährige Haftstrafen in Betracht.
  • Operationelles Risiko: Änderungen in den Lieferketten der Unternehmen, die als Reaktion auf die Aufdeckung von Zwangsarbeit vorgenommen werden, können zu Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe führen. Unternehmen können sich zum Beispiel veranlasst sehen, Lieferantenverträge zu kündigen (was zu höheren Kosten und/oder Unterbrechungen führen könnte) und Beschaffungsaktivitäten auf Standorte mit geringerem Risiko zu verlagern. Außerdem müssen interne Ressourcen bereitgestellt werden, um etwaigen Vorwürfen nachzugehen, was eine Beteiligung der Geschäftsleitung und der betreffenden Abteilungen erfordert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Unternehmen noch keine angemessenen Verfahren und Systeme zur Wahrung der Sorgfaltspflicht implementiert hat.

Auswirkungen auf die Menschenrechte

Zwangsarbeit wirkt sich auf eine Reihe von Menschenrechten aus.[2] Dazu zählen unter anderem:

  • Recht auf Freiheit von Zwangsarbeit (Art. 4 AEMR, Art. 8 Zivilpakt): Das Recht auf Freiheit von Zwangsarbeit ist ein Menschenrecht an und für sich. Die Freiheit von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist ein Eckpfeiler des ILO-Konzepts der „menschenwürdigen Arbeit“ und eines der grundlegenden Menschenrechte. Das Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit in all ihren Formen wird heute als zwingende Norm des internationalen Menschenrechts angesehen; damit handelt es sich um eine verbindliche Norm, von der keine Ausnahme zulässig ist.
  • Recht auf Arbeit (Art. 23 AEMR, Art. 6 Zivilpakt): Das Recht auf Arbeit wird als ein Grundrecht angesehen. Einer der wesentlichen Bestandteile ist das Recht auf freie Berufswahl. Dies bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, nicht zur Ausübung oder Aufnahme einer Beschäftigung gezwungen zu werden.
  • Das Recht, nicht der Folter oder grausamer, unmenschlicher und/oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden (Art. 7 Zivilpakt): Zwangsarbeit ist häufig mit erniedrigender Behandlung und der „Androhung von Strafe“ verbunden, wodurch Menschen zur Arbeit gezwungen werden. So können beispielsweise Sicherheitskräfte eingesetzt werden, um Menschen durch missbräuchliche Praktiken oder Drohungen zur Zwangsarbeit zu zwingen.
  • Recht auf Schutz des Kindes (Art. 24 Zivilpakt): Zwangsarbeit kann auch ganze Familien umfassen, die arbeiten müssen, um Schulden zu begleichen. Kinder können auch zum Zweck der Zwangsarbeit Opfer von Menschenhandel werden.
  • Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen (Art. 23 AEMR, Art. 7 Sozialpakt): Menschen, die unter Bedingungen der Zwangsarbeit arbeiten, leisten regelmäßig überlange Arbeitszeiten, oft für wenig oder gar keinen Lohn. Außerdem werden sie oft gezwungen, unter gefährlichen und unsicheren Bedingungen zu arbeiten. Aufgrund der Umstände, unter denen sie beschäftigt sind, sind ihre Arbeitsbedingungen vielfach nicht gerecht oder günstig.
  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (einschließlich Zugang zu ausreichender Ernährung, Bekleidung, Unterbringung und Wasser) (Art. 11 Sozialpakt): Opfer von Zwangsarbeit haben oft nur begrenzten Zugang zu angemessener Ernährung, Bekleidung, Unterbringung und angemessenen Lebensbedingungen (einschließlich Wasser und sanitärer Anlagen). Dies trifft besonders häufig auf Beschäftigte zu, die in geschlossenen und von Unternehmen überwachten Einrichtungen untergebracht sind, die sich möglicherweise nicht um ihr Wohlergehen kümmern.
  • Recht auf Erholung und Freizeit, einschließlich einer angemessenen Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßiger bezahlter Urlaubstage (Art. 24 AEMR): Menschen in Zwangsarbeit wird oft der Zugang zu Erholung und Freizeit verwehrt.
Sustainable Development Goals (SDGs)

Die folgenden SDGs beziehen sich auf Zwangsarbeit:

  • SDG 5 („Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“); Zielvorgabe 5.2: Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
  • SDG 8 („Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“), Zielvorgabe 8.7: Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen

Hilfreiche Informationen

Die folgenden Quellen und Umsetzungshilfen bieten weitere Informationen dazu, wie sich Unternehmen verantwortungsvoll mit Zwangsarbeit in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten auseinandersetzen können:

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook For Employers and Business (engl.): Dieser Leitfaden bietet Materialien und Umsetzungshilfen für Unternehmen, wie sie dem Risiko von Zwangsarbeit und Menschenhandel in ihrem Geschäftsbereich und entlang ihrer globalen Lieferketten besser begegnen können.
  • GIFT, Human Trafficking and Business: Good Practices to Prevent and Combat Human Trafficking (engl.): Dieser Leitfaden wurde von der Globalen Initiative der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Menschenhandels und anderen Stakeholdern entwickelt und erläutert, was Unternehmen tun können, um gegen Menschenhandel vorzugehen. Der Leitfaden enthält eine Reihe von Praxisbeispielen, die veranschaulichen, welche konkreten Maßnahmen Unternehmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergreifen können.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Modern Slavery (engl.): Dieser schrittweise Leitfaden enthält Informationen für Unternehmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten.
  1. ILO, Global Estimates of Modern Slavery: Forced Labour and Forced Marriage: Siehe Tabelle auf S.17.

  2. Mit der Einführung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte verlagern die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights – UNGPs) den Fokus von Auswirkungen auf Unternehmen hin zu Auswirkungen auf (potenziell) Betroffene. Weitere Informationen zu den UNGPs finden Sie im Abschnitt Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren“.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte: