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Kinderarbeit

Weltweit ist fast jedes zehnte Kind von Kinderarbeit betroffen – eine Zahl, die zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten gestiegen ist und durch Klima- Gesundheits-, und Sicherheitskrisen voraussichtlich weiter zunehmen wird.

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Überblick

Was ist Kinderarbeit?

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist Kinderarbeit solche Arbeit, die dem Wohlbefinden von Kindern schadet und ihre Bildung, Entwicklung und künftige Lebensgrundlage beeinträchtigt. Nicht jede Art von Kinderarbeit ist schädlich, z. B. wenn es sich um leichte Arbeit handelt, die nicht in Konflikt mit der Ausbildung des Kindes oder seinem Anspruch auf Freizeit steht, zum Beispiel wenn Kinder ihren Eltern auf dem Bauernhof in Form von nicht gesundheitsschädlichen Tätigkeiten oder außerhalb der Schulzeit in einem Geschäft helfen. Außerdem sind Jugend- und Studierendenarbeit legal und können einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben.

Was ist die Herausforderung?

Die Herausforderung für verantwortungsbewusste Unternehmen besteht darin, wie sie angesichts des komplexen sozialen und wirtschaftlichen Kontextes, in dem Kinderarbeit vorkommt, verantwortungsvoll damit umgehen können. Ein Unternehmen kann zwar versuchen, die Grundsätze der internationalen Arbeitsnormen und der nationalen Gesetze zum Mindestalter einzuhalten. Wenn es jedoch Kinder aus seinen Betrieben oder Lieferketten abzieht (oder Kinder abgezogen werden), ohne die Folgen für sie zu bedenken, kann sich ihre Situation verschlechtern. Wenn Kinder beispielsweise vom Arbeitsplatz entfernt werden, ohne ihnen sicherere und geeignete Alternativen zu bieten, kann dies dazu führen, dass sie woanders noch mehr ausgebeutet werden, was wiederum negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen haben kann, weil die Armut in ihrer Familie zunimmt.

Verbreitung von Kinderarbeit

Die ILO und UNICEF schätzen, dass Anfang 2020 weltweit 160 Millionen Kinder – 63 Millionen Mädchen und 97 Millionen Jungen – von Kinderarbeit betroffen waren, was fast einem von zehn Kindern weltweit entspricht.[1] 79 Millionen Kinder (fast 50 % aller Kinder, die Kinderarbeit verrichten) waren an gefährlichen Arbeiten beteiligt, z. B. in der Landwirtschaft oder im Bergbau, bei der Bedienung gefährlicher Maschinen oder bei Arbeiten in der Höhe. Bei dieser Zahl handelt es sich jedoch um eine Schätzung: Kinderarbeit lässt sich schwer beziffern, da sie aufgrund ihres illegalen Charakters oft im Verborgenen verrichtet wird. Die Identifizierung von Kindern am Arbeitsplatz kann durch das Fehlen zuverlässiger Dokumente, wie Geburtsurkunden, und die Tatsache, dass dies häufig in ländlichen Gegenden oder in Stadtteilen geschieht, in denen die Behörden kaum Einsicht haben, erschwert werden.

Zu den wichtigsten Trends gehören:

  • Der weltweite Fortschritt im Kampf gegen Kinderarbeit stagniert seit 2016, trotz der globalen Bemühungen, Kinderarbeit bis 2025 zu beseitigen, wie es das Ziel 8.7 der Sustainable Development Goals (SDGs – dt.: Ziele für nachhaltige Entwicklung) vorsieht.[2]
  • Die COVID-19-Krise hat die weltweiten Fortschritte bei der Beseitigung von Kinderarbeit weiter zu untergraben gedroht. Laut Schätzungen der ILO waren bis Ende 2022 zusätzliche 8,9 Millionen Kinder aufgrund der durch die Pandemie verursachten zunehmende Armut von Kinderarbeit betroffen.
  • Seit dem Beginn der Pandemie hat das Risiko von Kinderarbeit in mehr als 83 Ländern zugenommen. Afrika bleibt mit 6 der 10 risikoreichsten Länder die Region mit dem höchsten Risiko (Verisk Maplecroft). Nach Angaben eines Berichts der ILO aus Juni 2021 sind in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara mehr Kinder von Kinderarbeit betroffen als im Rest der Welt zusammen.
  • Das Jahr 2021 wurde von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr zur Abschaffung der Kinderarbeit erklärt, um die weltweiten Bemühungen zur Abschaffung von Kinderarbeit voranzubringen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Kinderarbeit im eigenen Geschäftsbereich und in den Liefer- und Wertschöpfungsketten birgt vielfältige Risiken für Unternehmen:

  • Reputations- und Markenrisiko: Kampagnen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Gewerkschaften, Konsument:innen, Medien und anderen Interessensgruppen können zu Umsatzeinbußen und/oder Markenerosion führen.
  • Finanzielles Risiko: Eine Veräußerung durch oder ein Abwenden von Investor:innen und anderen Geldgebenden – von denen viele zunehmend Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (engl.: Environmental, Social and Governance – ESG) in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen – kann zu einem eingeschränkten oder teureren Zugang zu Kapital und einem geringeren Unternehmenswert führen.
  • Rechtliches Risiko: Gegen das Unternehmen können rechtliche Schritte eingeleitet werden, bis hin zu Strafanzeigen, die in einigen Ländern zu Freiheitsstrafen führen können und in der Regel erhebliche Geldstrafen und/oder die Rückgabe von durch Kinderarbeit produzierte Waren nach sich ziehen (siehe Abschnitt „Definition und rechtliche Instrumente“). Ehemalige Kinderarbeitende können möglicherweise auch ihre ausbeuterischen Unternehmen, die in der Lieferkette weiter oben stehen, verklagen.
  • Operationelles Risiko: Änderungen in den Lieferketten eines Unternehmens, die als Reaktion auf die Aufdeckung von Kinderarbeit vorgenommen werden, können zu Produktionsunterbrechungen führen. Unternehmen könnten sich veranlasst sehen, Lieferantenverträge zu kündigen oder Beschaffungsaktivitäten auf Standorte mit geringerem Risiko zu verlagern.

Auswirkungen auf die Kinderrechte

Kinderarbeit kann sich auf eine Reihe von Menschen- und Kinderrechten auswirken.[3] Dazu zählen unter anderem:

  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung (Art. 32 Kinderrechtskonvention): Kinder haben das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Dieses Recht schließt das Recht ein, vor Arbeit geschützt zu werden, die gefährlich ist oder der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen oder sozialen Entwicklung des Kindes schaden könnte.
  • Recht auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard (Art. 6.2 und 27.1 Kinderrechtskonvention): Die Gesundheit und persönliche Entwicklung von Kindern kann durch die Ausübung von Arbeitstätigkeiten, die nicht altersgerecht sind, negativ beeinflusst werden.
  • Recht auf Bildung (Art. 28 Kinderrechtskonvention): Arbeitszeiten können Kinder vom Schulbesuch ausschließen. Ebenso kann es sein, dass arbeitende Kinder zu müde sind, um voll vom Unterricht zu profitieren. Auch die Fähigkeit der Kinder, zu lernen und später in den formellen Arbeitsmarkt einzutreten, kann durch Kinderarbeit gefährdet werden.
  • Recht auf Ruhe, Freizeit und kulturelles Leben (Art. 31.1 Kinderrechtskonvention): Kinder, die arbeiten, haben oft nicht genügend Zeit, um sich sozial und kulturell durch Spiel und Interaktion mit anderen Kindern zu entwickeln.

Die kinderfreundliche Version der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvetion) von UNICEF (engl.) der bietet weitere hilfreiche Informationen.

Sustainable Development Goals (SDGs)

Die folgenden SDGs beziehen sich auf Kinderarbeit:

  • SDG 8 („Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“), Zielvorgabe 8.7: Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen
  • SDG 16 („Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“), Zielvorgabe 16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

Fortschritte bei diesen Zielvorgaben und Globalen Zielen werden auch andere Ziele voranbringen, z. B. SDG 3 („Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“) und SDG 4 („Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“).

Hilfreiche Informationen

Die folgenden Quellen und Umsetzungshilfen bieten weitere Informationen dazu, wie sich Unternehmen verantwortungsvoll mit Kinderarbeit in ihrem Geschäftsbereich und in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten auseinandersetzen können:

  • ILO und UNICEF, Child Labour: Global Estimates 2020, Trends and the Road Forward (engl.): Dieser Bericht umfasst aktuelle globale Schätzungen zur Kinderarbeit, einschließlich eines Überblicks über die Auswirkungen von COVID-19 auf Kinderarbeit.
  • ILO und International Organisation of Employers (IOE), Child Labour Guidance Tool for Business (engl.): Dieses Tool hilft Unternehmen, die in den UN-Leitprinzipien festgelegten Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit zu erfüllen.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour (engl.): Dieser Leitfaden bietet Unternehmen schrittweise Umsetzungshilfen zur Bekämpfung von Kinderarbeit in globalen Lieferketten.
  1. ILO and UNICEF, Child Labour: Global Estimates 2020, Trends and the Road Forward, New York, 2012

  2. „Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen“

  3. Mit der Einführung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte verlagern die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights – UNGPs) den Fokus von Auswirkungen auf Unternehmen hin zu Auswirkungen auf (potenziell) Betroffene. Weitere Informationen zu den UNGPs finden Sie im Abschnitt Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren“.

Definition und rechtliche Instrumente

Definition

Laut ILO beschreibt der Begriff „Kinderarbeit“ jegliche Arbeit, die Kinder ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und die für ihre körperliche und geistige Entwicklung schädlich ist. Sie bezieht sich auf Arbeit, die:

  • geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist; und/oder
  • ihre schulische Ausbildung beeinträchtigt, indem sie ihnen die Teilnahme an der Schule verwehrt, sie zwingt, die Schule vorzeitig zu verlassen, oder von ihnen verlangt, den Schulbesuch mit übermäßig langer und harter Arbeit zu verbinden.

Es ist wichtig, zwischen Verstößen gegen das Mindestalter und den schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu unterscheiden. Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung ist wie folgt definiert:

  • Das Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Staaten, deren Wirtschaft und schulische Einrichtungen ungenügend entwickelt sind, können anfangs als Übergangsmaßnahme ein Mindestalter von 14 Jahren angeben (Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter).
  • Kinder können ab dem 13. Lebensjahr (bzw. ab dem 12. Lebensjahr als Übergangsmaßnahme) leichte Arbeit verrichten, sofern diese nicht mit ihrer Schul- oder Berufsausbildung in Konflikt steht und für ihre Gesundheit oder Entwicklung nicht schädlich ist (Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter)

Zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören (Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit):

  • Der Verkauf von Kindern und der Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten
  • Das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen
  • Das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten (z. B. zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen)

Zu Kinderarbeit zählen auch gefährliche Tätigkeiten, ausgeführt von Jugendlichen, die über dem gesetzlichen Mindestalter für die Arbeit liegen, aber noch unter 18 Jahren alt sind. Die ILO definiert gefährliche Arbeit als Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern und Jugendlichen schädlich ist. Beispiele für gefährliche Kinderarbeit sind:

  • Arbeit, bei der Kinder und Jugendliche körperlichem, psychischem oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind
  • Arbeit unter Tage, unter Wasser, in gefährlichen Höhen oder in engen Räumen
  • Arbeit mit gefährlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen oder Arbeit, die die manuelle Handhabung oder den Transport von schweren Lasten umfasst
  • Arbeit in einer ungesunden Umgebung, in der Kinder und Jugendliche beispielsweise gefährlichen Substanzen, Stoffen oder Prozessen oder gesundheitsschädlichen Temperaturen, Lärmpegeln oder Vibrationen ausgesetzt sind
  • Arbeit unter besonders schwierigen Bedingungen, z. B. lange Arbeitszeiten oder Nachtarbeit, oder Arbeit, bei der Kinder und Jugendliche in unangemessener Weise auf die Räumlichkeiten des Unternehmens eingeschränkt ist

Die ILO bietet weitere Orientierungshilfen zu den Arten gefährlicher Arbeit, während nationale Gesetze häufig Auflistungen von verbotenen gefährlichen Tätigkeiten für Kinder enthalten. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass die Liste der verbotenen gefährlichen Tätigkeiten von Staat zu Staat variiert und von einer Vielzahl von Kontextfaktoren abhängt. Es ist daher oft besser, sich an bewährten Verfahren zu orientieren und darauf hinzuwirken, dass Kinder generell keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben.

Rechtliche Instrumente

ILO- und UN-Übereinkommen

Zwei ILO-Übereinkommen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes bilden den Rahmen für nationales Recht, um eine klare Grenze zu ziehen zwischen dem, was bei der Kinderarbeit akzeptabel ist und was nicht. Die Beseitigung der Kinderarbeit ist eines der fünf grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), die ILO-Mitgliedsstaaten unterstützen müssen unabhängig davon, ob sie die folgenden Übereinkommen ratifiziert haben.

Das ILO-Übereinkommen Nr. 182 wurde von allen 187 ILO-Mitgliedstaaten ratifiziert (das einzige ILO-Übereinkommen, das eine weltweite Ratifizierung erreicht hat). Auch das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von allen Ländern außer den Vereinigten Staaten ratifiziert (obwohl die Vereinigten Staaten das Übereinkommen unterzeichnet haben). Außerdem haben die meisten Länder das ILO-Übereinkommen Nr. 138 ratifiziert. Dies bedeutet, dass in den meisten Ländern einschlägige nationale Gesetze zur Umsetzung der Bestimmungen dieser internationalen Rechtsinstrumente vorhanden sein sollten. Im Rahmen von Sorgfaltsprozessen ist es wichtig, den Ratifizierungsstatus bestimmter Länder als Indikator für einen möglicherweise eingeschränkten staatlichen Schutz vor Kinderarbeit zu prüfen. Die Ratifizierung ist jedoch keine Garantie dafür, dass diese Länder frei von Kinderarbeit sind, da die jeweiligen nationalen Gesetze zur Bekämpfung von Kinderarbeit unterscheiden und möglicherweise unzureichend umgesetzt werden.

Der Kampf gegen Kinderarbeit ist eines der 10 Prinzipien der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen: „Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten“. Die vier arbeitsrechtlichen Prinzipien des UN Global Compact beruhen auf der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Diese grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wurden in Form von spezifischen Rechten und Pflichten in den internationalen Arbeitsübereinkommen und Arbeitsempfehlungen bekräftigt und betreffen Themen im Zusammenhang mit Kinderarbeit, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Zwangsarbeit sowie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Die Mitgliedstaaten der ILO sind verpflichtet, die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit zu fördern, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben.

Andere rechtliche Instrumente

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl. UN Guiding Principles on Business and Human RightsUNGPs oder UN-Leitprinzipien) setzen den globalen Standard hinsichtlich der Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen. Von Staaten fordern die UN-Leitprinzipien, einen „smart mix“ aus nationalen und internationalen, verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zu erwägen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern. Die UN-Leitprinzipien sind rechtlich nicht verbindlich, bilden aber die Grundlage vieler Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfalt und sollten von Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich sowie ihren Lieferketten beachtet werden.

Die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln (Children’s Rights and Business Principles – CRBPs) wurden erstmals 2010 vorgeschlagen. Sie basieren auf bestehenden Standards, Initiativen und bewährten Praktiken in Bezug auf Unternehmen und Kinder. Mit diesen Grundsätzen soll der Umfang der unternehmerischen Verantwortung gegenüber Kindern definiert werden. Die Grundsätze decken ein breites Spektrum kritischer Themen ab – von Kinderarbeit über Marketing- und Werbepraktiken bis hin zur Rolle der Wirtschaft bei der Unterstützung von Kindern in Notsituationen. Die Grundsätze fordern Unternehmen in aller Welt auf, die Rechte von Kindern in ihrem Kerngeschäft, aber auch durch entsprechende Grundsätze, Sorgfaltsprozesse und Abhilfemaßnahmen zu achten.

Nationale und regionale Rechtsvorschriften

Unternehmen sind zunehmend zur Einrichtung von Sorgfaltsprozessen und der Angabe nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. In einigen Ländern schreiben Gesetze eine menschenrechtsbezogene Berichterstattung, Sorgfaltsprozesse und andere rechtliche Pflichten vor, darunter der United Kingdom Modern Slavery Act 2015, der Australian Modern Slavery Act 2018, der California Transparency in Supply Chains Act, das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Frankreich, das Norwegische Transparenzgesetz (2022) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

2021 wurde im niederländischen Parlament außerdem ein Gesetzesentwurf über verantwortungsvolle und nachhaltige internationale Unternehmensführung eingebracht. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission 2021 eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (engl.: Corporate Sustainability Due Diligence Directive  – CSDDD) angekündigt, die voraussichtlich zwischen 2025 und 2027 in Kraft treten wird und menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse für große Unternehmen vorschreibt.

Einige dieser Gesetze verlangen von Unternehmen, dass sie Sorgfaltsprozesse zur Ermittlung potenzieller und tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich Kinderarbeit, einrichten, die negativen Auswirkungen adressieren und öffentlich über ihre Bemühungen berichten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen könnte für Unternehmen ein rechtliches Risiko bedeuten.

    Themenspezifische Risikofaktoren

    Die Unterbindung von Kinderarbeit erfordert ein Verständnis der ihr zugrundeliegenden Ursachen und die Berücksichtigung eines breiten Spektrums an Themen, die das Risiko vor Kinderarbeit erhöhen. Diese Faktoren beeinflussen und verstärken sich dabei oft gegenseitig und können ganz unterschiedlich aussehen – wie zum Beispiel unzureichende Familieneinkommen und zu schlechte oder nicht vorhandene Bildungseinrichtungen.

    Zu den wichtigsten Risikofaktoren gehören:

    • Hohe Armut und Arbeitslosenquoten, insbesondere wenn es an staatlicher Unterstützung mangelt (z. B. Arbeitslosengeld). In Regionen mit einer hohen Arbeitslosigkeit bei Erwachsenen kann es vorkommen, dass Kinder arbeiten müssen, um die Familie zu unterstützen.
    • Niedrige Löhne können die Verbreitung von Armut verschärfen und dazu führen, dass Kinder neben ihren Eltern auch arbeiten müssen, um das Haushaltseinkommen aufzubessern (siehe Kernthema Existenzsichernde Löhne).
    • Mangel an Bildungschancen für Kinder aufgrund fehlender schulischer Einrichtungen oder zu hohen Kosten für Schulgeld und Lehrmittel. Dort, wo es keine Bildungseinrichtungen oder andere Formen der Kinderbetreuung gibt, werden Kinder von den Eltern eher zur Arbeit mitgenommen (und helfen oft auch mit).
    • Mangel an sicherer Beschäftigung kann dazu führen, dass Kinder und Jugendliche von einer Form gefährlicher Arbeit zur nächsten wechseln. Stattdessen sollen Jugendliche Zugang zu einer sicheren Arbeit haben, die zu einer langfristigen Beschäftigung führen kann.
    • Schlechte Durchsetzung nationaler Arbeitsvorschriften aufgrund mangelnder staatlicher Ressourcen oder Kapazitäten. Dies kann dazu führen, dass Arbeitsinspektoren nicht ausreichend vorhanden oder nur unzureichend geschult sind, sowie, dass Unternehmen den (manchmal schlecht bezahlten) Inspektoren unzulässige Zahlungen leisten, damit sie Verstöße gegen Kinderarbeit übersehen.
    • Informelle Wirtschaftssektoren sind mit einem höheren Kinderarbeitsrisiko verbunden. Informalität führt häufig zu niedrigeren und unregelmäßigeren Einkommen, unangemessenen und unsicheren Arbeitsbedingungen, extremer Arbeitsplatzunsicherheit und dem Ausschluss aus sozialen Sicherungsprogrammen. Diese Faktoren können Familien dazu veranlassen, angesichts der finanziellen Notlage auf Kinderarbeit zurückzugreifen.
    • In ländlichen Gebieten ist Kinderarbeit häufiger. 122,7 Millionen Kinder auf dem Land (13,9 %) sind von Kinderarbeit betroffen, gegenüber 37,3 Millionen Kindern in der Stadt (4,7 %). In ländlichen Gebieten gibt es oft kaum Beschäftigungsmöglichkeiten, sodass Kinder zur Unterstützung ihrer Familien arbeiten müssen, zumal die staatliche Aufsicht in diesen Gebieten oft viel geringer ist.
    • Intersektionalität, d. h. die Wechselwirkung zwischen Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Alter und anderen Differenzkategorien, führt zu einem erhöhten Risiko für Kinderarbeit. So können beispielsweise Mädchen, die einer ethnischen Minderheit angehören und in armen ländlichen Gebieten leben, stärker dem Risiko von Ausbeutung durch Kinderarbeit ausgesetzt sein.

    Branchenspezifische Risikofaktoren

    Kinderarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die folgenden Sektoren weisen ein besonders hohes Risiko auf. Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Landwirtschaft

    Nach Schätzungen der ILO waren 2020 rund 70 % der arbeitenden Kinder weltweit – 112 Millionen Kinder – in der Landwirtschaft beschäftigt, einschließlich in der Fischereiindustrie, Aquakultur und Viehzucht. Obwohl bestimmte Arbeiten in landwirtschaftlichen Familienbetrieben für Kinder akzeptabel sind – vorausgesetzt, sie sind nicht gefährlich und halten die Kinder nicht von ihrem Ausbildungsweg ab – sind viele Formen der Kinderarbeit in landwirtschaftlichen Lieferketten nicht legal. Aus einem Bericht des US-Arbeitsministeriums für das Jahr 2022 (engl.) geht hervor, dass Kinderarbeit in der Landwirtschaft am häufigsten bei Erzeugnissen wie Bananen, Fleisch- und Milchprodukte, Kakao, Kaffee, Baumwolle, Fisch, Reis, Zucker und Tabak vorkommt.

    Zu den agrarspezifischen Risikofaktoren zählen:

    • Stückpreise: Viele landwirtschaftliche Arbeitsplätze werden nach der Menge der geernteten Produkte bezahlt, was Eltern dazu ermutigt, ihre Kinder mitzubringen, damit sie beim Sammeln helfen.
    • Saison- und Wanderarbeit: Aufgrund der Saisonabhängigkeit ist der Agrarsektor traditionell stark auf Saison- und Wanderarbeitende angewiesen. Das kann dazu führen, dass die Kinder von Saison- und Wanderarbeitenden oft nicht lange genug an einem Ort bleiben, um dort die Schule zu besuchen, und stattdessen mit ihren Eltern auf dem Feld arbeiten.
    • Familien: Kinderarbeit in Familienbetrieben ist für Unternehmen schwer ausfindig zu machen, da Familienbetriebe in der Regel größere Genossenschaften oder Großhändler beliefern und innerhalb der Lieferkette relativ unsichtbar sind. Außerdem lässt sich Kinderarbeit innerhalb der Familie bei Kontrollen leicht verbergen.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • OECD-FAO, Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Rahmen, der Unternehmen und Investor:innen helfen soll, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und Kinderarbeit zu erkennen und zu unterbinden. Der Leitfaden ist für Unternehmen in der gesamten landwirtschaftlichen Lieferkette relevant.
    • Deutsches Forum Nachhaltiger Kakao: Diese Multi-Stakeholder-Initiative zielt darauf ab, die Lebensbedingungen der Kakaobauern und ihrer Familien zu verbessern sowie den Anteil des nach Nachhaltigkeitsstandards zertifizierten Kakaos zu erhöhen. Das Hintergrundpapier der Initiative enthält hilfreiche Informationen über Kinderarbeit im westafrikanischen Kakaosektor und mögliche Lösungen zur Bekämpfung dieses Problems.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • FAO, Framework on Ending Child Labour in Agriculture: Dieses Rahmenwerk dient der FAO und ihrem Personal als Leitfaden für die Einbindung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarbeit in den typischen Programmen und Initiativen der FAO.
    • FAO, Regulating Labour and Safety Standards in the Agriculture, Forestry and Fisheries Sectors: Diese Informationen geben Auskunft über internationale Arbeitsnormen, die im landwirtschaftlichen Bereich gelten, einschließlich derjenigen über Kinderarbeit.
    • FAO, e-Learning Academy: Business Strategies and Public-Private Partnerships to End Child Labour in Agriculture: Dieser Kurs stellt verschiedene geschäftsorientierte Strategien zur Reduzierung von Kinderarbeit in landwirtschaftlichen Lieferketten vor.
    • ILO, Child Labour in the Primary Production of Sugarcane: Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Zuckerrohrindustrie, einschließlich der wichtigsten Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Kinderarbeit.
    • Fair Labor Association, ENABLE Training Toolkit on Addressing Child Labor and Forced Labor in Agricultural Supply Chains: Dieses Toolkit dient Unternehmen als Leitfaden bei der Kartierung der Lieferketten und der Abschaffung von Kinderarbeit in Lieferketten. Es umfasst sechs Schulungsmodule, einen Leitfaden für Moderator:innen, Präsentationsfolien und ein Handbuch für die Teilnehmenden.
    • Principles for Responsible Investment (PRI), From Farm to Table: Ensuring Fair Labour Practices in Agricultural Supply Chains: Diese Umsetzungshilfe bietet Leitlinien dazu, worauf Investor:innen bei Unternehmen achten sollten, damit diese Missstände in landwirtschaftlichen Lieferketten beseitigen.
    • Sustainable Agriculture Initiative (SAI) Platform: Das Leitliniendokument zur Kinderarbeit von SAI erleichtert ihren Mitgliedern die Ausarbeitung von Maßnahmen und Richtlinien gegen Kinderarbeit.
    • Rainforest Alliance, Child Labor Guide: Dieser Leitfaden wurde entwickelt, um das Management von landwirtschaftlichen Betrieben bei der Bekämpfung von Kinderarbeit in ihren Betrieben zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kaffee, Kakao, Haselnüssen und Tee; er kann jedoch auch für andere Anbaukulturen verwendet werden.
    • Fairtrade International, Guide for Smallholder Farmer Organisations – Implementing Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD)Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in kleinbäuerlichen Organisationen.
    • UNICEF, Mapping Child Labour Risks in Global Supply Chains: Diese Studie enthält eine detaillierte Analyse der Sektoren Bekleidung, Elektronik und Landwirtschaft. Sie wurde als Hintergrundbericht für den Bericht der Alliance 8.7 zum Thema „Beendigung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in globalen Lieferketten“ verfasst.


    Mode und Bekleidung

    In der Mode- und Bekleidungsindustrie wird das Risiko der Kinderarbeit als sehr hoch eingeschätzt.

    Zu den mode- und bekleidungsspezifischen Risikofaktoren zählen:

    • Subunternehmertum: In dieser Branche gibt es viel Subunternehmertum und Outsourcing, was eine Rückverfolgung zum Ursprung der Produkte schwierig macht. Dadurch werden diese Teile einer Lieferkette im Rahmen von Sorgfaltsprüfungen oft übersehen.
    • Heimarbeit: Die Heimarbeit ist dabei besonders schwer zu überwachen, da der Ort der Heimarbeit den Unternehmen oft nicht bekannt ist und es keine Möglichkeit gibt, die Arbeitszeiten oder die dort arbeitenden Personen zu kontrollieren. Recherchen der University of California, Berkeley zeigen, dass es sich bei den Tätigkeiten, die häufig an Heimarbeitende outgesourct werden, in der Regel um Endfertigungen handelt, wie z. B. Perlenstickerei oder das Anbringen von Quasten. Es sind Arbeiten, die präzise Handarbeit erfordern und nicht von Maschinen durchgeführt werden können. Kleinere Kinderhände können für diese präzise Arbeit als nützlich erachtet werden.
    • Gender: Studien weisen darauf hin, dass die meiste Heimarbeit in der Bekleidungsindustrie von Frauen und Mädchen verrichtet wird (siehe Kernthema Gleichstellung der Geschlechter).

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • OECD, Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie: Dieser Leitfaden soll Mode- und Bekleidungsunternehmen dabei helfen, die in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen enthaltenen Empfehlungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht umzusetzen, damit die möglichen negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Lieferketten auf verschiedene Menschenrechte, einschließlich Kinderarbeit, reduziert und vermieden werden.
    • Bündnis für nachhaltige Textilien, Soziale Bündnisziele: Das Bündnis für nachhaltige Textilien – eine Multi-Akteurs-Partnerschaft mit rund 135 Mitgliedern aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Standardorganisationen hat soziale Ziele – einschließlich zur Kinderarbeit – ausgearbeitet, die alle Mitglieder durch ihren Beitritt zum Bündnis anerkennen.
    • Grüner Knopf: Ein staatliches Siegel für nachhaltige Textilien der deutschen Regierung mit dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit als eines der Zertifizierungskriterien.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • Fair Wear Foundation, The Face of Child Labour: Stories from Asia’s Garment Sector: Dieser Bericht versucht, das Verständnis von der Realität von Kinderarbeit zu verbessern, indem Interviews mit Kindern, die in der asiatischen Bekleidungsindustrie arbeiten, vorgestellt werden.
    • Fair Labor Association, Child Labor in Cotton Supply Chains: Collaborative Project on Human Rights in Turkey: Dieser Bericht untersucht die Lieferketten des Baumwoll- und Stoffsektors in der Türkei und enthält Empfehlungen für Unternehmen und andere Beteiligte zur Bekämpfung von Kinderarbeit in Baumwolllieferketten.
    • Fair Labor Association, Children’s Lives at Stake: Working Together to End Child Labour in Agra Footwear Production: Dieser Bericht verdeutlicht die weite Verbreitung von Kinderarbeit in der Schuhproduktion in Agra, Indien, und enthält Empfehlungen für einkaufende Unternehmen, u. a. zur Verbesserung ihrer Richtlinien zur Vergabe von Unteraufträgen.
    • SOMO, Branded Childhood: How Garment Brands Contribute to Low Wages, Long Working Hours, School Dropout and Child Labour in Bangladesh: Dieser Bericht veranschaulicht den Zusammenhang zwischen Kinderarbeit und niedrigen Löhnen für erwachsene Beschäftigte und enthält eine Reihe konkreter Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarbeit für Unternehmen, die in Bangladesch zukaufen.
    • Save the Children, In the Interest of the Child? Child Rights and Homeworkers in Textile and Handicraft Supply Chains in Asia: Diese Studie liefert Informationen über die positiven und negativen Auswirkungen von Heimarbeit und Arbeit in kleinen Werkstätten auf Kinderrechte und zeigt Verfahren zur Verbesserung der Kinderrechte in solchen Umgebungen auf.
    • UNPRI, An Investor Briefing on the Apparel Industry: Moving the Needle on Labour Practices: Dieses Briefing bietet institutionellen Investor:innen eine Anleitung zur Identifizierung negativer Einflüsse auf die Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie, einschließlich solcher, die Kinderarbeit betreffen.
    • UNICEF, Mapping Child Labour Risks in Global Supply Chains: Diese Studie enthält eine detaillierte Analyse der Sektoren Bekleidung, Elektronik und Landwirtschaft. Sie wurde als Hintergrundbericht für den Bericht der Alliance 8.7 zum Thema „Beendigung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in globalen Lieferketten“ verfasst.


    Rohstoffe und Bergbau

    Kinderarbeit findet in Bereichen des Kleinbergbaus (engl.: artisinal and small-scale mining – ASM) statt und steht im Zusammenhang mit dem Abbau von „Konfliktmineralen“ wie Tantal, Zinn, Wolfram und Gold sowie anderen Mineralen wie Kobalt. ASM-Arbeiten können gefährlich sein und persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird nur selten bereitgestellt. Ein Bericht des US-Arbeitsministeriums für das Jahr 2022 (engl.) lässt darauf schließen, dass auch Gold, Kohle, Granit, Kies, Diamanten und Glimmer mit Kinderarbeit verbunden sind.

    Zu den bergbauspezifischen Risikofaktoren zählen:

    • Klein und zierlich: Kinder werden häufig für das Graben und Schürfen eingesetzt, da sie in engere Räume vordringen können, oder für den Transport von abgebauten Produkten wie Edelsteinen oder Metallen zwischen den Abbaugebieten/Minen und den Raffinations-/Wasch-/Filteranlagen.
    • Globale Lieferketten: Rohstoffe, die von Kindern abgebaut werden, können in globalen Lieferketten landen, unter anderem in der Automobil-, Bau-, Kosmetik-, Elektronik- und Schmuckindustrie. So hat beispielsweise die zunehmende Produktion von Batterien für Elektrofahrzeuge zu einer steigenden Nachfrage nach Kobalt geführt – einem wichtigen Rohstoff für Batterien. Rund 70 % des Kobalts (Stand Januar 2023) stammen aus der Demokratischen Republik Kongo, einem der ärmsten und instabilsten Länder der Welt und in dem ASM-Arbeiten üblich sind, was folglich das Risiko von Kinderarbeit erhöht.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • OECD, Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: In den OECD-Leitsätzen werden die schlimmsten Formen der Kinderarbeit als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel von Rohstoffen genannt. Dieser Leitfaden enthält zudem praktische Maßnahmen für Unternehmen zur Erkennung und Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit in den Lieferketten für mineralische Rohstoffe und zur Durchführung einer damit verbundenen Sorgfaltsprüfung.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO, Child Labour in Mining and Global Supply Chains: Dieser kurze Bericht beschreibt das Ausmaß der Kinderarbeit im Kleinbergbau (ASM) und die Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und gibt Empfehlungen für Unternehmen zur Lösung dieses Problems.
    • OECD, Practical actions for companies to identify and address the worst forms of child labour in mineral supply chains: Dieser Bericht wurde für Unternehmen verfasst, um ihnen zu helfen, die Risiken von Kinderarbeit in ihren Lieferketten für Mineralien zu erkennen, zu mindern und zu berücksichtigen.
    • ILO, Mapping Interventions Addressing Child Labour and Working Conditions in Artisanal Mineral Supply Chains: Dieser Bericht gibt einen detaillierten Überblick über Projekte und Initiativen, die sich gegen Kinderarbeit im Kleinbergbau für verschiedene Rohstoffe richten.
    • UNICEF, Child Rights and Mining Toolkit: Best Practices for Addressing Children’s Issues in Large-Scale Mining: Dieses Toolkit hilft industriellen Bergbauunternehmen bei der Konzipierung und der Umsetzung von sozialen und ökologischen Strategien (von der Folgenabschätzung bis zu sozialen Investitionen), die die Rechte von Kindern respektieren und fördern sowie auch die Abschaffung von Kinderarbeit zum Ziel haben.
    • SOMO, Global Mica Mining and the Impact on Children’s Rights: Dieser Bericht gibt einen Überblick über die weltweite Glimmerproduktion und identifiziert direkte und indirekte Zusammenhänge mit Kinderarbeit.
    • SOMO, Beauty and a Beast: Child Labour in India for Sparkling Cars and Cosmetics: Dieser Bericht befasst sich mit dem illegalen Glimmerabbau in Indien.
    • Responsible Jewellery Council (RJC), Responsible Jewellery Council Standards Guidance: Dieser Leitfaden bietet RJC-Mitgliedern einen Lösungsvorschlag zur Umsetzung der verbindlichen Anforderungen des Verhaltenskodex des RJC, einschließlich der Abschaffung von Kinderarbeit im Bergbau.
    • Responsible Minerals Initiative, Material Change: A Study of Risks and Opportunities for Collective Action in the Materials Supply Chains of the Automotive and Electronics Industries: Dieser Bericht untersucht die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen in der Automobil- und Elektronikindustrie, einschließlich der Zusammenhänge mit Kinderarbeit. Die Responsible Minerals Initiative bietet Bergbauunternehmen auch andere hilfreiche Informationen über verschiedene Maßnahmen für menschenrechtliche Sorgfalt in ihren Betrieben.
    • UNICEF, Mapping Child Labour Risks in Global Supply Chains: Diese Studie enthält eine detaillierte Analyse der Sektoren Bekleidung, Elektronik und Landwirtschaft. Sie wurde als Hintergrundbericht für den Bericht der Alliance 8.7 zum Thema „Beendigung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in globalen Lieferketten“ verfasst.
    • UNICEF, Extractive Pilot – Children’s Rights in the Mining Sector: Dieser Bericht soll die Auswirkungen der Bergbauindustrie auf die Kinderrechte aufzeigen und die Einbeziehung der Kinderrechte in unternehmerische Sorgfaltsprozesse erleichtern.


    Elektronikfertigung

    Die Elektronikindustrie birgt Risiken für Kinderarbeit und junge Beschäftigte. Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

    • Arbeitserfahrung: In mehreren asiatischen und südostasiatischen Ländern gibt es staatliche Programme für Studierende und junge Beschäftigte, die Berufserfahrungen in großen Unternehmen sammeln können. Es gibt jedoch Meldungen über den Missbrauch dieser Programme, wobei die Ausweise der Studierenden und jungen Beschäftigten gefälscht werden, damit sie länger arbeiten und gefährlichere Tätigkeiten ausüben können.
    • Rohstoffe: Elektronikunternehmen können über ihre Rohstofflieferketten mit Kinderarbeit in Verbindung gebracht werden, da einige der Minerale und Metalle, die zur Herstellung elektronischer Komponenten verwendet werden, im Zusammenhang mit Kinderarbeit stehen (z. B. Gold) – siehe den Abschnitt Bergbau.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • Responsible Business Alliance (RBA), Student Workers Management Toolkit: Dieses Toolkit unterstützt das Personalmanagement und andere Führungskräfte bei der verantwortungsvollen Rekrutierung und Leitung von studentischen Arbeitskräften in der Elektronikfertigung.
    • Responsible Minerals Initiative, Material Change: A Study of Risks and Opportunities for Collective Action in the Materials Supply Chains of the Automotive and Electronics Industries: Dieser Bericht untersucht die verantwortungsvolle Beschaffung von Materialien in der Automobil- und Elektronikindustrie, einschließlich der Zusammenhänge mit Kinderarbeit.
    • SOMO, Gold from Children’s Hands: Use of Child-Mined Gold by the Electronics Sector: Dieser Bericht beschreibt Kinderarbeit im Goldbergbau und beleuchtet die Verbindungen der dazugehörigen Lieferkette zur Elektronikindustrie.
    • UNICEF, Mapping Child Labour Risks in Global Supply Chains: Diese Studie enthält eine detaillierte Analyse der Sektoren Bekleidung, Elektronik und Landwirtschaft. Sie wurde als Hintergrundbericht für den Bericht der Alliance 8.7 zum Thema „Beendigung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in globalen Lieferketten“ verfasst.


    Reisen und Tourismus

    Unternehmen in der Reise- und Tourismusbranche (z. B. Hotels, Restaurants und Reiseveranstalter) können mit Kinderarbeit und Kinderhandel, insbesondere in der Luftfahrtindustrie, in Verbindung gebracht werden. Zu den reise- und tourismusspezifischen Risikofaktoren zählen:

    • Entwicklungsländer: Kinder in Entwicklungsländern werden oft eingesetzt, um Souvenirs zu verkaufen oder Familienbetriebe wie Restaurants zu unterstützen. Auch wenn diese Art von Arbeit für Kinder generell akzeptabel ist – vorausgesetzt, sie ist nicht gefährlich und hindert sie nicht daran, eine Ausbildung zu erlangen – kann es auch Kinderarbeit sein, wenn die Kinder deswegen nicht mehr zur Schule gehen.
    • Sexuelle Ausbeutung:Sextourismus mit Kindesmissbrauch sowie der Handel und Missbrauch von Kindern für sexuelle Aktivitäten für Tourist:innen kommen überall auf der Welt vor.

    Unternehmen aus anderen Sektoren, die als Teil ihrer Geschäftstätigkeiten oder in ihrer Lieferkette Reise- und Tourismusdienstleistungen nutzen, können ebenfalls mit der Ausbeutung von Kindern in Verbindung gebracht werden.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • Roundtable Menschenrechte im Tourismus e.V., Menschenrechte im Tourismus: Ein Umsetzungsleitfaden für Reiseveranstalter: Dieser Leitfaden soll Reiseveranstalter:innen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte behilflich sein und enthält Verweise auf Kinderarbeit.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO, Guidelines on Decent Work and Socially Responsible Tourism: Diese Leitlinien bieten praktische Informationen für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Programmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zur Stärkung des Arbeitsschutzes, einschließlich des Schutzes von Kindern vor Ausbeutung.
    • ChildSafe Movement und G Adventures Inc, Child Welfare and the Travel Industry: Global Good Practice Guidelines: Diese Richtlinien bieten Informationen zum Schutz von Kindern in der gesamten Reiseindustrie sowie Umsetzungshilfen für Unternehmen zur Unterbindung aller Formen der Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern im Zusammenhang mit der Tourismusindustrie.
    • International Tourism Partnership, The Know How Guide: Human Rights and the Hotel Industry: Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Menschenrechte (einschließlich Kinderarbeit) im Gastgewerbe und enthält eine Orientierungshilfe für die Entwicklung einer Menschenrechtsrichtlinie, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und den Umgang mit nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte.


    Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren

    Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um Kinderarbeit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu bekämpfen. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind der Infobox „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

    Die nachstehenden Schritte geben Orientierung, wie speziell das Thema Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressiert werden kann. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z. B. Zwangsarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit) ermitteln und adressieren.

    Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

    In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinderarbeit, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

    Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

    • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
    • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
    • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
    • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
    • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
    • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

    Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGPs und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

    Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der UNGPs die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln (engl.: Children’s Rights and Business PrinciplesCRBPs) entwickelt, die die erste umfassende Reihe von Grundsätzen darstellen, die Unternehmen bei der Einhaltung der Rechte von Kindern am Arbeitsplatz, im Handel und in der Gemeinschaft unterstützen.

    Weiterhin definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte.

    Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf Rechte von Beschäftigten beinhaltet.


    Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten. Der Beseitigung von Kinderarbeit wird dabei ein konkreter Abschnitt gewidmet.

    Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

    1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zu Kinderarbeit

    UNGP-Anforderungen

    UNGP-Anforderungen

    Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

    • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
    • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
    • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
    • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
    • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“


    Eine vom Global Child Forum durchgeführte Untersuchung von 2.500 Unternehmen aus neun Branchen deutet darauf hin, dass 57 % der Unternehmen eigenständige Richtlinien gegen Kinderarbeit haben. Dabei handelt es sich in der Regel um Unternehmen, die das Thema Kinderarbeit für sich als wesentliches Risiko identifiziert haben. Beispielsweise haben ALDI Süd, H&M und ASOS eigenständige Richtlinien zum Umgang mit Kinderarbeit.

    Auch die Integration von Bestimmungen zu Kinderarbeit in eine breitere menschenrechtliche Grundsatzerklärung ist eine Option, die etwa Unilever, Marks and Spencer und Freeport-McMoRan gewählt haben. Wenn Unternehmen über keine alleinstehende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten verfügen, wird Kinderarbeit oft in anderen Grundsatzdokumenten behandelt, z. B. in einem Verhaltens- oder Ethikkodex und/oder in einem Lieferantenkodex. Starbucks, BHP und HP sind globale Unternehmen, die Kinderarbeit als Thema in ihre Verhaltenskodizes aufgenommen haben. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wie Haas & Co. Magnettechnik GmbH, nehmen Kinderarbeit häufig in ihren Verhaltens- oder Lieferantenkodex auf.

    Unternehmen können den ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) konsultieren, der Antworten auf die häufigsten Fragen gibt, die in der Ausarbeitung ihrer Richtlinien zum Umgang mit Kinderarbeit oder bei der Einbindung von Richtlinien gegen Kinderarbeit in bestehende Grundsatzdokumente aufkommen. Beispiele hierfür sind:

    • Ich versuche herauszufinden, warum das gesetzliche Mindestalter auf 15 oder 14 Jahre festgesetzt ist. Was wären die Folgen einer umfassenden Unternehmensrichtlinie für ein Mindestalter von 16 Jahren?
    • Ein Unternehmen verpflichtet sich, keine Personen unter 18 Jahren einzustellen, aber es ist in Ländern tätig, in denen Personen unter 18 Jahren das Recht haben, zu arbeiten. Kann dies als Verstoß gegen die ILO-Übereinkommen über Diskriminierung gewertet werden?
    • Wie lauten die allgemeinen Empfehlungen für Ausbildungsplätze, die wir bei der Klärung unserer Anforderungen an Kinderarbeit gegenüber unseren Zulieferbetrieben anwenden sollten?

    Unternehmen können auch in Erwägung ziehen, ihre Richtlinien an einschlägigen branchenweiten oder branchenübergreifenden Verpflichtungen auszurichten, wie zum Beispiel:

    • Responsible Business Alliance (RBA) Code of Conduct
    • Ethical Trading Initiative (ETI) Base Code
    • amfori BSCI Code of Conduct
    • Fair Labor Association (FLA) Code of Conduct
    • Der Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus, initiiert vom Verein ECPAT, der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) und mehreren Reiseveranstaltern

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf Kinderarbeit beziehen.
    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
    • KMU Kompass, Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe zur Grundsatzerklärung unterstützt Unternehmen Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer Grundsatzerklärung und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen wie die Anforderungen erfüllt werden können.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO, Helpdesk for Business on International Labour Standards: Der ILO Helpdesk für Unternehmen bietet Führungskräften und Beschäftigten Informationen darüber, wie sie ihre Geschäftstätigkeiten besser mit den internationalen Arbeitsnormen, einschließlich in Bezug auf Kinderarbeit, in Einklang bringen können.
    • ILO-IOE, Child Labour Guidance Tool for Businesses: Dieser Leitfaden enthält mehrere Fragen, die sich Unternehmen stellen können, um ihre Richtlinien in Bezug auf Kinderarbeit zu bewerten.
    • ILO, Child Labour Platform: Good Practice Notes: Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von kinderrechtskonformen Arbeitsrichtlinien und umfasst Beispiele aus der Wirtschaft.
    • UNICEF und Save the Children, Children’s Rights in Policies and Codes of Conduct: Diese Umsetzungshilfe enthält Empfehlungen für Unternehmen, wie sie Kinderrechte in ihre Richtlinien und Verhaltenskodizes einbeziehen können.
    • Global Child Forum, Child Labour Policy: A Child-Centred Approach: Dieser Bericht enthält einen Leitfaden zur Entwicklung von Kinderarbeitsrichtlinien und zur Integration von Ansätzen zu Kinderarbeit in bereits bestehende Richtlinien.
    • UN Global Compact Labour Principles, Advancing decent work in business Learning Plan: Dieser Lernplan, der vom UN Global Compact und der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde, hilft Unternehmen, die einzelnen Arbeitsprinzipien und die damit verbundenen Konzepte und bewährten Vorgehensweisen zu verstehen, und zeigt praktische Schritte auf, die Unternehmen dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen.


    2. Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Kinderarbeit

    UNGP-Anforderungen

    UNGP-Anforderungen

    Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

    • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
    • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
    • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
    • fortlaufend sein

    Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.


    Auswirkungsermittlungen (auch Risikoanalysen oder Impact-Assessments genannt) in Bezug auf Kinderarbeit werden meist in breiter gefasste Verfahren zur Prüfung der menschenrechtlichen Auswirkungen integriert (z. B. Freeport-McMoRan). Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält Vorschläge dazu, wie potenzielle und tatsächliche Auswirkungen von Kinderarbeit identifiziert und bewertet werden; wie Betriebsabläufe und Teile der Lieferkette zur Durchführung detaillierterer Prüfungen priorisiert werden; und wie Stakeholder einbezogen werden können. Werden bei der Auswirkungsermittlung Kinder mittels Interviews oder anderer Datenerhebungsmethoden einbezogen, sollten strenge Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um sie vor möglichem Schaden zu bewahren, z. B. vor Vergeltungsmaßnahmen von Arbeitgeber:innen oder einer ungeplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • CSR Risiko-Check: Mit diesem Tool können Unternehmen prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich in Verbindung mit Kinderarbeit) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleistungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert werden können.
    • KMU Kompass, Risikoanalyse-Tool: Das Tool hilft Unternehmen dabei, bedeutende Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu lokalisieren, zu bewerten und zu priorisieren.
    • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Dieser praktische Leitfaden gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement. Unternehmen erfahren, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie sie mit Kundenanforderungen umgehen können.
    • Human Rights Watch verfügt über zahlreiche Informationen zum Thema Kinderarbeit, die auch in der Ermittlung von Risiken und Auswirkungen verwendet werden können.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieser Leitfaden hilft Unternehmen dabei, potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen in Bezug auf Kinderarbeit systematisch zu ermitteln und einzuschätzen.
    • UNICEF und Dänisches Institut für Menschenrechte, Children’s Rights in Impact Assessments: A Guide for Integrating Children’s Rights into Impact Assessments and Taking Action for Children: Dieser Leitfaden gibt konkrete Ratschläge für die Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoermittlung unter Berücksichtigung der Kinderrechte.
    • Rainforest Alliance, Child Labor Toolkit Module 3: Risk Assessment: Dieses Toolkit bietet eine schrittweise Anleitung zur Durchführung einer grundlegenden oder vertiefenden Risikoanalyse in Bezug auf Kinderarbeit.
    • UNICEF und Global Child Forum, Children’s Rights and Business Atlas: Dieser Atlas liefert quantitative Bewertungen der Risiken von Kinderarbeit für Unternehmen in 198 Ländern.
    • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Prüfung und Bewertung des potenziellen und tatsächlichen Risikos von Kinderarbeit in globalen Lieferketten.
    • US Department of Labor, List of Goods Produced by Child Labour or Forced Labor: Diese Liste enthält detaillierte Angaben zu den Risiken für Kinderarbeit bei verschiedenen Waren und Rohstoffen.


    3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

    UNGP-Anforderungen

    UNGP-Anforderungen

    Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

    • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z. B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)
    • „die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“


    Die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen sollte, um Risiken in Bezug auf Kinderarbeit zu managen, hängen von den Ergebnissen der Risikoanalyse ab. Bei der Entwicklung und Durchführung der Maßnahmen sollten die oben beschriebenen Risikofaktoren und (möglichen) Ursachen von Kinderarbeit berücksichtigt werden, um keine unbeabsichtigten negativen Auswirkungen herbeizuführen.

    Eine der häufigsten Maßnahmen, die Unternehmen umsetzen, sind Schulungen für Mitarbeitende und Zulieferbetriebe, die Kinderarbeitsgesetze, Unternehmensrichtlinien, Verfahren zur Feststellung des Alters der Beschäftigten bzw. Erkennung gefälschter Dokumente/Ausweise sowie Arbeitsschutzverfahren für Kinder und Jugendliche thematisieren. Schulungen können in verschiedenen Formaten durchgeführt werden, z. B. als Online-Videos, E-Learning, Workshops oder runde Tische mit Zulieferbetrieben. Coca-Cola beispielsweise führt Schulungen über Menschenrechte (einschließlich Kinderarbeit) für Mitarbeitende, Abfüllbetriebe, Zulieferbetriebe und Auditor:innen durch. PepsiCo führt Schulungen für Zulieferbetriebe zu seinem Lieferantenkodex durch, der auch das Verbot von Kinderarbeit beinhaltet. Unternehmen sollten jedoch bedenken, dass Schulungen allein das Problem nicht lösen werden, z. B. wenn Eltern keine andere Möglichkeit haben, als ihre Kinder zur Arbeit mitzunehmen (sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund mangelnden Zugangs zu Bildung usw.). Daher ist es notwendig, die grundlegenden Ursachen von Kinderarbeit zu bekämpfen.

    Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält weitere praxisnahe Ansätze für Unternehmen zur Verhinderung oder Abschwächung von Kinderarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten und Lieferketten, darunter:

    • Proaktive Kommunikation ihres kurz- und mittelfristigen Bedarfs gegenüber Zulieferbetrieben und anderen Geschäftspartner:innen, damit diese entsprechend planen können.
    • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Einkauf und Nachhaltigkeitsabteilung oder Einsatz von Expert:innen für verantwortungsvolle Beschaffung beim einkaufenden Unternehmen.
    • Integration der beiden Funktionen, indem die Einkaufsleitung direkt für die Einhaltung von Social Compliance bei Zulieferbetrieben verantwortlich ist.
    • Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI), die von ihren Mitgliedern verlangen, ihre eigenen Einkaufspraktiken in Bezug darauf zu bewerten, ob und wie sie negative Auswirkungen bei Zulieferbetrieben begünstigen.

    Beispielsweise ergreifen Ferrero und Olam International durch ihre Mitgliedschaft in der Internationalen Kakaoinitiative (ICI) Maßnahmen gegen Kinderarbeit in der Kakaolieferkette. Durch ihre Mitgliedschaft in der Initiative „The Code“ setzen sich Hilton und die TUI Group für den Schutz von Kindern vor kommerzieller sexueller Ausbeutung – einer der schlimmsten Formen der Kinderarbeit – ein.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine Überprüfung von Lieferanten und der Aufbau von Kompetenzen erfolgen kann.
    • KMU Kompass, Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Dieser praktische Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, relevante Stakeholder und Kooperationspartner zu identifizieren und zu klassifizieren.
    • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderarbeit.
    • ILO, Supplier Guidance on Preventing, Identifying and Addressing Child Labour: Dieser Leitfaden enthält praxisbezogene Umsetzungshilfen für Fabriken und andere Produktionsstätten zur effektiven Altersüberprüfung und zu Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
    • ILO, Child Labour Platform: Good Practice Notes: Dieser Bericht bietet eine Handlungsanleitung für gute Praktiken und Managementsysteme für Unternehmen, die auf das Wohl von Kindern ausgerichtet sind.
    • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht über Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um Kinderarbeit in globalen Lieferketten zu beseitigen.
    • Global Child Forum, Child Labour Policy: A Child-Centred Approach: Leitfaden für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderarbeit in der Praxis.
    • UNICEF, Engaging Stakeholder’s on Children’s Rights: Dieses Tool bietet Unternehmen eine Orientierung, wie sie Stakeholder zum Thema Kinderrechte einbeziehen können, damit sie ihre Standards und Verfahren sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Lieferkette verbessern können.


    4. Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarbeit

    UNGP-Anforderungen

    UNGP-Anforderungen

    Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

    • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
    • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder“ (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)


    Unternehmen sollten ihre Ansätze zur Beseitigung von Kinderarbeit regelmäßig auf die gewünschte Wirksamkeit überprüfen. Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält Vorschläge für Methoden und Systeme zur Wirksamkeitskontrolle.

    Audits und soziales Monitoring sind gängige Methoden zur Wirksamkeitskontrolle. Solche Monitorings oder Audits können intern vom Unternehmen selbst durchgeführt werden oder durch einen vom Unternehmen beauftragten Dritten erfolgen. Ein häufiger erster Schritt ist die Verteilung von Fragebögen zur Selbstbewertung (engl.: Self Assessment Questionnaires – SAQs) an Zulieferbetriebe, in denen sie Informationen und Nachweise über deren Verfahren zur Vermeidung von Kinderarbeit anfordern, z. B. wie sie das Alter ihrer Beschäftigten überprüfen oder wie sie selbst das Thema Kinderarbeit behandeln. Wiederholte SAQs können Aufschluss über Verbesserungen in den Managementsystemen der Zulieferbetriebe geben und ermöglichen den Zulieferbetrieben eine Selbsteinschätzung über ihre potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Kinderarbeit.

    Wenn die SAQ-Ergebnisse dies rechtfertigen, können Unternehmen Zuliefereraudits vor Ort oder virtuell (aufgrund der COVID-19-Pandemie) durchführen. Zu den gängigen Zuliefereraudits, die sich auf die meisten Branchen erstrecken und Indikatoren für Kinderarbeit enthalten, gehören SMETA Audits und SA8000-akkreditierte Audits. General Mills beispielsweise führt SMETA-Audits bei seinen Zulieferbetrieben durch.

    Werden Mängel festgestellt, sollten in Zusammenarbeit mit dem Zulieferbetrieb Pläne zur Behebung von Problemen (engl.: Corrective Action Plans – CAP) entwickelt werden, in denen klare Ziele und Meilensteine für Verbesserungen festgelegt sind. Die Fortschritte sollten anschließend regelmäßig kontrolliert werden, um die korrekte Durchführung und den Abschluss des CAP sicherzustellen.

    Die Festlegung von SMART-Zielen unterstützt eine objektive Wirksamkeitskontrolle. SMART-Ziele sind solche, die spezifisch, messbar, erreichbar, angemessen und terminiert (engl.: specific, measurable, attainable, resourced and time-bound – SMART) sind. Beispiele für relevante Indikatoren sind:

    • Erfasste Beschwerden wegen Kinderarbeit (Anzahl und Art)
    • Auditergebnisse zu Kinderarbeit
    • Fortschritte bei den Plänen zur Behebung von Problemen
    • Medienberichte über Fälle von Kinderarbeit
    • Offizielle Inspektionsergebnisse

    Die Verantwortung für die Datenerhebung sollte eindeutig zuständigen Stellen im Unternehmen zugewiesen werden und die Berichterstattung sollte nach einem festgelegten Zeitintervall erfolgen (z. B. einmal im Monat).

    Obwohl sowohl SAQs als auch Audits häufig von Unternehmen durchgeführt werden, sind beide Instrumente nur begrenzt in der Lage, versteckte Verstöße, einschließlich Kinderarbeit, aufzudecken. Unangekündigte Audits können sinnvoll sein, aber selbst diese reichen nicht immer aus, um Verstöße aufzudecken, da ein Audit-Team in der Regel nur eine begrenzte Zeit vor Ort ist. Darüber hinaus finden Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Kinderarbeit, oft tiefer der Lieferkette statt, während sich Audits und Kontrollen oft nur auf direkte Zulieferbetriebe (Tier 1) beziehen.

    Neuere Hilfsmittel, wie technologiegestützte Befragungen von Beschäftigten, ermöglichen eine Wirksamkeitsmessung in Echtzeit und beheben teilweise die Probleme herkömmlicher Audits. Immer mehr Unternehmen ergänzen die gängigen Audits mit Mitarbeitenden-Umfragen („Worker Voice“) (z. B. Unilever und VF Corporation), die leicht an die Bedürfnisse der Beschäftigten und verschiedene Sprachen angepasst werden können.

    Einige Unternehmen verfolgen Ansätze, die über die gängigen Audits hinausgehen („beyond audit“). Diese beruhen auf einer proaktiven Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben, anstatt diese zu überwachen. Die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern wie Gewerkschaften, Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsaufsichtsbehörden und Nichtregierungsorganisationen kann ebenfalls bei der Erkennung und Beseitigung von Kinderarbeit helfen. Fortschrittsberichte von Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI), wie der „Responsible Mica Initiative“, können ebenfalls hilfreich sein, um Verbesserungen in Bereichen zu verfolgen, in denen Kinderarbeit oft vorkommt.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen.
    • KMU Kompass, Praxishilfe zu Kennzahlen im Sorgfaltsprozess: Unternehmen können diese Übersicht ausgewählter quantitativer Leistungsindikatoren nutzen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und/oder extern zu berichten.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieses Tool enthält nützliche Orientierungshilfen zur Überwachung und Kontrolle der Wirksamkeit.
    • Global Child Forum, Child Labour Policy: A Child-Centred Approach: Dieser Bericht skizziert verschiedene Ansätze für eine effektive Wirksamkeitskontrolle für Kinderarbeit, insbesondere Ansatz 6.
    • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden bietet schrittweise Unterstützung bei der Beseitigung von Kinderarbeit in globalen Lieferketten, einschließlich Schritt 4 zum Monitoring von Umsetzung und Auswirkungen.


    5. Kommunikation und Berichterstattung

    UNGP-Anforderungen

    UNGP-Anforderungen

    Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

    • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
    • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
    • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“


    Von Unternehmen wird erwartet, dass sie Aktivitäten bei der Bekämpfung von Kinderarbeit in einem formellen Bericht veröffentlichen. Dies kann auch ein eigenständiger Bericht über Kinderarbeit sein wie beispielsweise Nestles Berichte zur Bekämpfung von Kinderarbeit. Oft werden jedoch Fortschritte bei der Bekämpfung von Kinderarbeit in einen breiteren Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsbericht (z. B. Unilevers Menschenrechtsberichte) oder in dem jährlichen Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact aufgenommen. Auch andere Formen der Kommunikation wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern sind möglich.

    Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält detaillierte Empfehlungen zu Form und Häufigkeit der Kommunikation eines Unternehmens über Kinderarbeit, zur Art der bereitgestellten Informationen und zu den Risiken der Kommunikation für Kinder und ihre Familien.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Hierbei handelt es sich um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte mit 20 Kriterien, darunter Menschenrechte und Arbeitsrechte.
    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Fortschritten in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfalt.
    • KMU Kompass, Praxishilfe für zielgruppenorientierte Kommunikation: Dieser praktische Leitfaden hilft Unternehmen dabei, ihre Stakeholder zu identifizieren und geeignete Kommunikationsformate und -kanäle zu finden.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieses Tool enthält nützliche Hinweise, wie Herangehensweisen und Ergebnisse im Bereich Kinderarbeit kommuniziert werden können.
    • Global Reporting Initiative (GRI), GRI408: Child Labor 2016: Die GRI legt die Anforderungen der Berichterstattung über Kinderarbeit im Standard 408 fest.
    • UNICEF, Children Are Everyone’s Business: Workbook 2.0: Dieses Arbeitsbuch enthält einen Leitfaden zur Integration von Kinderrechten in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
    • UNICEF, Children’s Rights in Sustainability Reporting: A Guide for Incorporating Children’s Rights into GRI-based Reporting: Ein praxisnaher Leitfaden, der Unternehmen dabei hilft, über ihre Unterstützung und ihren Respekt für Kinderrechte zu berichten.
    • UNGP Reporting Framework: Eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
    • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Der Fortschrittsbericht sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.


    6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

    UNGP-Anforderungen

    Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

    • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
    • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

    Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

    • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
    • zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
    • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
    • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
    • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
    • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
    • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
    • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“


    Beschwerdemechanismen können eine wichtige Rolle bei der Identifizierung und Wiedergutmachung von Kinderarbeit in den Geschäftsabläufen und Lieferketten spielen. Beschwerdemechanismen sollten:

    • unter Mitwirkung der betroffenen Gruppen erstellt werden, denen sie als Hilfe dienen sollen
    • in verschiedenen Formaten und Sprachen verfügbar sein, um den Bedürfnissen von Beschäftigten gerecht zu werden. So bedeutet beispielsweise ein hoher Anteil an Wanderarbeitenden, dass ein Mechanismus in verschiedenen Sprachen verfügbar sein muss, oder das Vorliegen von Analphabetismus kann es erforderlich machen, dass der Mechanismus den Beschäftigten in einer anderen Form als schriftlich erklärt werden muss (z. B. per Video oder Präsentation).

    Wenn Fälle von Kinderarbeit festgestellt werden, sollten Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um das Kind vor Kinderarbeit zu schützen und sicherzustellen, dass das Kind durch Einkommensverluste nicht in eine noch schlechtere Situation gerät. Dabei ist die Bereitstellung praktikabler Alternativen entscheidend. Maßnahmen, die auf Kinder ausgerichtet sind, können folgendermaßen gestaltet sein:

    • Die Bereitstellung von Bildung neben der Arbeit, wenn das Kind über dem Mindestalter ist; wenn das Kind aber unter dem Mindestalter ist, sollte es schrittweise aus der Kinderarbeit herausgenommen werden
    • Beendigung der Kinderarbeit, aber Fortzahlung des Lohnes, der ihm bis zum Erreichen des erwerbsfähigen Alters gezahlt worden wäre
    • Unterstützung des Kindes bei der Suche nach Ausbildungsmöglichkeiten nach Beendigung der Kinderarbeit
    • Unterstützung des Kindes bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten nach Erreichen des gesetzlichen erwerbsfähigen Alters

    Zur Wiedergutmachung von Kinderarbeit sollten Unternehmen auch eine Zusammenarbeit mit Dritten in Erwägung ziehen, z. B. mit Bildungsbehörden, NGOs, Gesundheitsbehörden und anderen Unternehmen, die die gleiche Lieferkette nutzen. In Fällen, die die schlimmsten Formen der Kinderarbeit betreffen, kann dies sogar gesetzlich vorgeschrieben sein. MSI sind ebenfalls hilfreich bei der Gestaltung von Programmen zur Wiedergutmachung von Kinderarbeit, d. h. zum Dialog und bei der Bündelung von Abhilfemaßnahmen. Beispiele für Unternehmen mit Programmen zur Wiedergutmachung von Kinderarbeit sind Nestlé und ASOS.

    Hilfreiche Informationen

    Hilfreiche Informationen auf Deutsch

    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie zum Umgang mit Beschwerden.
    • KMU Kompass, Praxishilfe zu effektivem Beschwerdemanagement: Unternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um ihre Beschwerdemechanismen gemäß der acht UNGP-Effektivitätskriterien wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus enthält er praktische Beispiele für Beschwerdemechanismen anderer Unternehmen.
    • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält praxisbezogene Ratschläge und Beispiele für Unternehmen, wie wirksame Beschwerdemechanismen gestaltet werden können.

    Hilfreiche Informationen auf Englisch

    • ILO und IEO, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieses Tool enthält nützliche Orientierungshilfen zu Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen für Unternehmen.
    • ILO, Child Labour Platform: Good Practice Notes (insbesondere Abschnitte 4 und 5): Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung und Umsetzung von Abhilfe- und Wiedergutmachungsverfahren.
    • ILO, Supplier Guidance on Preventing, Identifying and Addressing Child Labour: Dieser Leitfaden bietet Fabriken und anderen Produktionsstätten praxisnahe Umsetzungshilfen zur Beseitigung von Kinderarbeit.
    • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden bietet Unternehmen schrittweise Unterstützung bei der Beseitigung von Kinderarbeit in globalen Lieferketten, einschließlich Schritt 3 zur Risikominderung und Abhilfemaßnahmen für Kinderarbeiter:innen.
    • Ethical Trading Initiative, Access to Remedy: Practical Guidance for Companies: Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Bestandteile von Beschwerdemechanismen, die es Unternehmen ermöglichen, Abhilfe und Wiedergutmachung anbieten zu können.


    Praxisbeispiele

    Weiterführende Informationen

    Weiterführende Informationen auf Deutsch

    • United Nations Global Compact, Die 10 Prinzipien des UN Global Compact: Die 10 Prinzipien des UN Global Compact bieten universelle Leitlinien für ein nachhaltiges Wirtschaften in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Prinzip 5 fordert Unternehmen auf, sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einzusetzen.
    • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Online-Tool unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt indem es schrittweise durch die fünf zentralen Phasen des Sorgfaltsprozesses führt.
    • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.
    • KMU Kompass, Downloads: Auf der Website des KMU-Kompasses stehen praktische Leitfäden und Checklisten als Downloads zur Verfügung. Diese helfen dabei menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zu verankern, das Lieferkettenmanagement zu verbessern und Beschwerdemechanismen effektiver zu gestalten.

    Weiterführende Informationen auf Englisch

    • United Nations Global Compact, Business: It’s Time to Act: Decent Work, Modern Slavery and Child Labour: Dieser kurze Leitfaden bietet einen Überblick über die Schritte, die Unternehmen einleiten können, um zur Abschaffung von Kinderarbeit beizutragen. Gleichzeitig werden wichtige Ressourcen, Initiativen und Engagementmöglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmensaktivitäten vorgestellt.
    • ILO, COVID-19 and Child Labour: A Time of Crisis, a Time to Act: Dieser Bericht befasst sich mit den negativen Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie auf Kinderarbeit.
    • ILO, Understanding the Health Impact of Children’s Work: Diese Studie vereint Informationen aus einer Vielzahl von repräsentativen Haushaltsumfragen, um zusätzliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Kinderarbeit in weniger industrialisierten Ländern zu gewinnen und herauszufinden, welche Arten von Kinderarbeit das größte Gesundheitsrisiko darstellen.
    • ILO, Towards the Urgent Elimination of Hazardous Child Labour: Dieser Bericht fasst neue Forschungsergebnisse über gefährliche Kinderarbeit zusammen, bewertet sie und gibt Empfehlungen zu Prävention und Schutz.
    • ILO, Improving the Safety and Health of Young Workers: Dieser Bericht umfasst eine Begriffserklärung zu jungen Beschäftigten und beschreibt die Faktoren, die negative Auswirkungen auf ihre Sicherheit und Gesundheit haben.
    • ILO, Ending Child Labour, Forced Labour And Human Trafficking In Global Supply Chains: Dieser Bericht soll Unternehmen dabei helfen, Strategien und Praktiken zur Verhinderung von Kinderarbeit in globalen Lieferketten zu entwickeln.
    • ILO, OECD, IOM und UNICEF, Multi-Stakeholder Initiative on Ending Child Labour, Forced Labour and Human Trafficking in Global Supply Chains: Dieser Bericht enthält Empfehlungen für verantwortungsbewusstes unternehmerischen Handeln in Bezug auf Arbeits- und Menschenrechte, einschließlich der Entwicklung von Sorgfaltsprozessen zur Vermeidung von Kinderarbeit.
    • ILO Helpdesk for Business, Country Information Hub: Diese Informationsquelle kann im Rahmen menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse verwendet werden, da sie länderspezifische Informationen zu verschiedenen Arbeitsrechten liefert.
    • UNICEF, UN Global Compact und Save the Children, Children’s Rights and Business Principles: Die Prinzipien (insbesondere 2, 3 und 4) bieten Unternehmen einen Leitfaden für Maßnahmen, die sie zur Verhinderung von Kinderarbeit ergreifen können.
    • UNICEF und UN Global Compact, Children in Humanitarian Crises: What Business Can Do: Dieser Bericht enthält Informationen darüber, was Unternehmen tun können, um die Rechte von Kindern zu wahren und das Wohlbefinden der Kinder in humanitären Krisen zu fördern, einschließlich der Beseitigung von Kinderarbeit.
    • UNICEF, Tool for Investors on Integrating Children’s Rights into ESG Assessment: Dieses Tool wurde entwickelt, um Investor:innen bei der Integration von Kinderrechten in die Bewertung von ESG-bezogener Performance von Beteiligungsunternehmen zu unterstützen.
    • UNICEF, Mapping Child Labour Risks in Global Supply Chains: Diese Studie enthält eine detaillierte Analyse der Sektoren Bekleidung, Elektronik und Landwirtschaft. Sie wurde als Hintergrundbericht für den Bericht der Alliance 8.7 zum Thema „Beendigung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in globalen Lieferketten“ verfasst.
    • UNICEF, Engaging Stakeholder’s on Children’s Rights: Dieses Tool bietet Unternehmen eine Orientierung, wie sie Stakeholder zum Thema Kinderrechte einbeziehen können, damit sie ihre Standards und Verfahren sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Lieferkette verbessern können.
    • UNICEF, UN Global Compact und Save the Children, Children Introduce the Children’s Rights and Business Principles: Dieses Video zeigt Kinder aus Panama, die Unternehmen über die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln informieren.
    • Alliance 8.7, Delta 8.7 Knowledge Platform: Diese globale Wissensplattform umfasst Informationen und Umsetzungshilfen zur Beseitigung von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit.
    • Stop Child Labour, Handbook: 5×5 Stepping Stones for Creating Child Labour Free Zones: Die in diesem Handbuch vorgestellten Schritte basieren auf den Strategien von NGOs, Gewerkschaften und Mitgliedern von kinderarbeitsfreien Zonen weltweit. Das Handbuch zeigt, dass es trotz Armut möglich ist, Kinder aus der Arbeit herauszunehmen und in die Schule zu schicken.