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Fuji Oil Holdings Inc.

Richtlinie für verantwortungsvolle Beschaffung zur Beseitigung von Kinderarbeit in der Kakaolieferkette

Fuji Oil Holdings Inc., ein Hersteller von pflanzlichen Lebensmittelzutaten mit Niederlassungen in 14 Ländern, entwickelte und veröffentliche im Geschäftsjahr 2020 mittel- und langfristige Ziele und KPIs für die Beseitigung der Kinderarbeit im Kakao-Sektor.

Im August 2018 führte das Unternehmen eine Richtlinie für die verantwortungsvolle Kakaobeschaffung ein, mit dem Ziel, Kinderarbeit aus der Lieferkette des Unternehmens durch Überprüfungen und Zugang zu Abhilfemaßnahmen zu beseitigen. Die Richtlinie hat unter anderem zur Schaffung eines Umfelds beigetragen, das Kindern den Zugang zu Bildung erleichtert. Auf Basis der Beschaffungsrichtlinie hat sich die Fuji Oil Group im Geschäftsjahr 2020 neue KPIs (engl.: Key Performance Indicators – Leistungskennzahlen) gesetzt. Der KPI im Bereich Kinderarbeit besagt: Das Unternehmen wird die schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis 2025 abschaffen und Kinderarbeit in der Lieferkette der Fuji Oil Group für Kakaobohnen und -produkte bis 2030 beseitigen („Zero Child Labour“).
Um dies zu erreichen, wurden als Teil einer internen Roadmap spezifische Maßnahmen identifiziert, die darauf abzielen, bis 2025 in allen direkten Lieferketten der Gruppe für Kakaobohnen aus Hochrisikoländern in Westafrika ein Child Labour Monitoring & Remediation System (dt.: System zur Überwachung und Beseitigung von Kinderarbeit – CLMRS) einzuführen. Die Bilanzen für das Geschäftsjahr 2020 bestätigten, dass bereits 60 % der Lieferkette durch das CLMRS abgedeckt sind. Das Unternehmen wird weiter daran arbeiten, das CLMRS auf die gesamte Kakao-Lieferkette auszuweiten.

https://www.fujioilholdings.com/en/sustainability/social/cacao/

https://www.fujioilholdings.com/en/news/2020/1198318_2692.html

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.