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Indigene Völker

Indigene Völker stellen weniger als 5 % der Weltbevölkerung, machen aber rund 15 % der Armen weltweit aus. Nach wie vor sind sie Vertreibung, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.

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Überblick

Wer sind indigene Völker?

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden 476,6 Millionen Menschen indigenen Bevölkerungsgruppen zugerechnet, von denen 238,4 Millionen Frauen und 238,2 Millionen Männer sind. In Ländern wie Bolivien und Guatemala stellen indigene Völker die Mehrheit oder einen signifikanten Anteil der Bevölkerung, während sie in anderen Ländern, wie Finnland oder Kanada, eine Minderheit ausmachen. In einigen Ländern leben Hunderte verschiedene indigene Völker und Sprachgruppen während in anderen nur ein paar wenige Hauptgruppen vertreten sind.

Indigene Völker besitzen dieselben Rechte wie die restliche Bevölkerung eines Landes, aber aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen, kulturellen und sozialen Merkmale stehen ihnen auch besondere Rechte zu. Die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und das ILO-Übereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern beschreiben diese spezifischen Rechte und sehen individuelle und kollektive Rechte der indigenen Völker in umfassender Weise vor. Die Rechte der indigenen Völker sind keine „Sonderrechte“, aber Artikulationen der universellen Menschenrechte, die auch auf indigene Völker zutreffen.

Staatliche Institutionen sind durch internationale Übereinkommen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Entscheidung, die indigene Völker betrifft, ohne deren freie, vorherige und informierte Zustimmung (engl.: Free, Prior and Informed Consent – FPIC) getroffen wird. Obwohl unterschiedliche Interpretationen von FPIC zwischen Regierungen und indigenen Völkern zu praktischen Herausforderungen führen können (insbesondere in Bezug auf Land- und Ressourcenrechte und kulturelles Erbe), ist das Recht indigener Völker, konsultiert zu werden, im internationalen Recht fest verankert.

Was ist die Herausforderung?

Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, gewinnbringende Tätigkeiten mit erheblichen materiellen, sozialen oder kulturellen Auswirkungen auszuüben, ohne die Rechte indigener Völker zu untergraben. Wenn Unternehmen in Ländern arbeiten, in denen der rechtliche Schutz für indigene Völker unzureichend ist, kommt es häufig zu Konflikten um indigene Landrechte, was die Herausforderung für Unternehmen noch größer macht. In solchen Fällen können Unternehmen mit der Verletzung indigener Rechte in Verbindung gebracht werden, weil sie z. B. vorab die in nationalen Gesetzen festgelegten Konsultationen und Rücksprachen nicht ausreichend geführt haben oder in indigenen Gebieten tätig sind, die vom Staat oder den lokalen Regierungen nicht anerkannt wurden.

So kann beispielsweise der Abbau von natürlichen Ressourcen in Gebieten stattfinden, in denen die Rechte indigener Völker nicht vollständig dokumentiert oder anerkannt sind. Die Auswirkungen dieser Aktivitäten verletzen möglicherweise die Rechte indigener Völker, einschließlich des Rechts auf ihr angestammtes Land, oder beeinträchtigen ihre Lebensgrundlage oder ihre Lebensweise, da ihnen der Zugang zu Ressourcen wie Wasser oder zu Gebieten mit kultureller und spiritueller Bedeutung erschwert wird. Ein schlechtes Management bei der Ressourcengewinnung kann auch schwerwiegende Folgen für das Recht auf Gesundheit haben, beispielsweise, wenn Abfälle oder Rückstände unzureichend entsorgt werden.

Verbreitung von Verstößen gegen die Rechte indigener Völker

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zeigen Daten aus 23 Ländern, die 83 % der indigenen Bevölkerung weltweit repräsentieren, dass indigene Völker in diesen Ländern 9,3 % der Bevölkerung ausmachen, aber knapp 19 % der extrem Armen. Die UN berichtet außerdem, dass bis zu 33 % aller Menschen, die weltweit in extremer ländlicher Armut leben, indigenen Gemeinschaften angehören, obwohl sich zahlreiche natürlichen Ressourcen in indigenen Gebieten befinden.

Zu den wichtigsten Trends gehören:

  • Der ILO-Bericht stellt fest, dass die Qualität der Beschäftigung von indigenen Völkern oft schlecht ist. Indigene Personen sind mit 20 % höherer Wahrscheinlichkeit in der informellen Wirtschaft tätig als nicht-indigene Personen und gehen deutlich seltener einer bezahlten Arbeit nach.
  • Laut ILO sind indigene Frauen zudem mit geringerer Wahrscheinlichkeit erwerbstätig, je höher das nationale Einkommensniveau liegt. In Ländern mit mittlerem bis hohem Einkommen haben indigene Frauen eine geringere Chance auf einen Arbeitsplatz als nicht-indigene Frauen: Nur 52,1 % der indigenen Frauen sind erwerbstätig.
  • Die fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung verschlechtert die Lage vieler indigener Gemeinschaften, die mit Zwangsumsiedlungen und Landraub konfrontiert sind. Die UN hat zudem festgestellt, dass sich die Situation für indigene Menschenrechtsaktivist:innen zunehmend verschlechtert und sie zunehmend Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt sind. Der Widerstand von organisierten indigenen Gruppen und Aktivist:innen kann wiederum schwerwiegende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb oder die Reputation eines Unternehmens haben (siehe „Auswirkungen auf Unternehmen“).
  • Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf indigene Völker. Ein gemeinsamer Bericht der ILO und der International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA – dt.: Internationale Arbeitsgruppe für indigene Angelegenheiten) kommt zu dem Schluss, dass bereits bestehende Hürden beim Zugang zu Gesundheit, sozialer Sicherheit und Bildung die unverhältnismäßigen Auswirkungen der Pandemie auf indigene Bevölkerungsgruppen weiter verstärken. Der Bericht stellt auch eine Zunahme der Ernährungsunsicherheit fest, die mit einem mangelnden Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen sowie dem Verlust von Lebensgrundlagen zusammenhängt.
  • Laut der ILO sind indigene Völker besonders anfällig für die Auswirkungen von Umweltzerstörung und Klimawandel sowie die Auswirkungen von Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen, die sie oft ausschließen. Indigene Völker werden zunehmend als wichtige Akteure des Wandels im Hinblick auf Klimaschutzmaßnahmen und die Gewährleistung einer Just Transition wahrgenommen. Dies spiegelte sich auf der COP15 wider, wo die Beiträge der indigenen Völker zum Schutz der biologischen Vielfalt gewürdigt wurden.
  • In den letzten zehn Jahren haben die Anliegen indigener Völker weiterhin auf internationaler Ebene an Bedeutung gewonnen, unter anderem durch den Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völker (engl.: Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples EMRIP), das Ständige Forum der Vereinten Nationen für indigene Angelegenheiten (engl.: United Nations Permanent Forum on Indigenous Issues UNPFII) und den Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker. Die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker (engl.: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous PeoplesUNDRIP) wird ebenfalls von den meisten Ländern unterstützt.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen können von Vorwürfen der Verletzung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen in ihren Betrieben und Lieferketten auf vielfältige Weise betroffen sein:

  • Rechtliches Risiko: Unternehmen, die sich in Ländern mit etablierten Rechtsvorschriften und wirksamer Durchsetzung der Gesetze an einer Verletzung der Rechte indigener Menschen mitschuldig gemacht haben, müssen mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Nichteinhaltung der Standards für Konsultationen mit indigenen Gruppen kann zu einem Prozessrisiko werden. Die rechtlichen Risiken werden verstärkt, wenn Unternehmen mit schwerwiegenden Übergriffen auf indigene Bevölkerungsgruppen oder Umweltzerstörung in Verbindung gebracht werden.
  • Operationelles Risiko: Unternehmen, die an Projekten beteiligt sind, die sich nicht ausreichend mit den Beschwerden der indigenen Bevölkerung auseinandersetzen, können mit Störungen der Betriebsabläufe in Form von Blockaden oder anderen Boykotten konfrontiert werden. Blockaden durch indigene Gemeinschaften haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Beschäftigte keinen Zugang zu den Arbeitsstätten hatten. In einigen extremen Fällen haben Proteste zu einem Moratorium für geplante Projekte geführt, wie etwa beim Baram-Damm-Projekt in Sarawak, Malaysia. In einem anderen aufsehenerregenden Fall haben die zunehmende mediale Berichterstattung sowie die andauernden Protestaktionen indigener Gemeinschaften bei den Felsunterständen der Juukan-Schlucht in Australien zur Einstellung der Bergbauarbeiten und zum Rücktritt des CEO, des Vorsitzenden und anderer Führungskräfte des verantwortlichen Unternehmens geführt.
  • Reputations- und Markenrisiko: Unternehmen können Rufschädigung erleiden, wenn sie mit Verstößen gegen die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen in Verbindung gebracht werden. Indigene Gruppen und zivilgesellschaftliche Gruppierungen, die sich für sie einsetzen, haben in der Vergangenheit erfolgreich auf die Mitschuld von Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht. Dies führt oft zu schwerwiegendem Reputationsverlust, negativer Medienberichterstattung und Markenschädigung.
  • Finanzielles Risiko: Kampagnen von Aktivist:innen oder negative Medienberichterstattung über Unternehmen, die in Verstöße gegen die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen verwickelt sind, können dazu führen, dass Anteilseigner:innen oder Investor:innen Druck auf diese Unternehmen ausüben. Eine Veräußerung durch oder ein Abwenden von Investor:innen und anderen Geldgebenden – von denen viele zunehmend Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (engl.: Environmental, Social and Governance – ESG) in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen – kann zu einem eingeschränkten oder teureren Zugang zu Kapital und einem geringeren Unternehmenswert führen.

Auswirkungen auf die Menschenrechte

Die Einschränkung der Rechte indigener Völker kann Auswirkungen auf eine Reihe von Menschenrechten haben.[1] Dazu zählen unter anderem:

  • Recht auf Selbstbestimmung (Art. 3 UNDRIP; Art. 1 Zivilpakt, Sozialpakt): Indigene Völker sollten die Möglichkeit haben, ihren politischen Status frei zu bestimmen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu verfolgen. Tatsächlich sind sie jedoch oft nicht in der Lage, völlig uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilzunehmen, und spielen in den Entscheidungsgremien des Staates oder auf höheren Regierungsebenen nur selten eine bedeutende Rolle. Indigene Völker haben weit weniger politischen Einfluss als andere gesellschaftliche Gruppen.
  • Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung (Art. 2 UNDRIP; Art. 3, 21 und 26 ILO-Übereinkommen Nr. 169): Indigene Personen (insbesondere indigene Frauen) werden beim Zugang zu Beschäftigung, Bildung und Berufsausbildung häufig diskriminiert.
  • Recht auf Sicherung des Lebensunterhalts und auf Entwicklung (Art. 20 UNDRIP): Die Gebiete indigener Völker sind unverhältnismäßig oft von Erschließungsaktivitäten betroffen, da sie oft wertvolle natürliche Ressourcen wie Holz, Mineralien, Wasser und Öl enthalten. Land- und Ressourcenrechte stehen oft im Mittelpunkt der Spannungen zwischen indigenen Gemeinschaften und der allgemeinen Bevölkerung.
  • Recht auf angestammtes Land, Gebiete und Ressourcen (Art. 26 UNDRIP; Art. 5, 14 und 15 ILO-Übereinkommen Nr. 169): Ihr Land und ihre Gebiete sind für indigene Völker von materieller, kultureller und spiritueller Bedeutung. Sie sind für ihr Überleben und ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit notwendig und sind untrennbar mit ihrer Identität und der Existenz ihrer Gemeinschaften verbunden. Die sozialen, kulturellen, religiösen und spirituellen Werte und Gebräuche der indigenen Völker sollten anerkannt und geschützt werden.
  • Recht auf Erhaltung und Schutz der Umwelt und der Produktivität von Land, Gebieten und Ressourcen (Art. 29 UNDRIP): Viele indigene Völker sind sehr stark von ihrem Land und den dortigen natürlichen Ressourcen abhängig und jede Veränderung des Ökosystems kann Auswirkungen auf ihre Lebensweise und ihr Überleben haben. Eine Schädigung der Umwelt kann zu einer erheblichen Verarmung indigener Gemeinschaften führen, da diese zur Erhaltung ihres Lebensunterhalts stark auf das lokale Ökosystem angewiesen sind.
  • Recht auf Festlegung und Erarbeitung von Prioritäten und Strategien für die Erschließung (Art. 20, 23 und 32 UNDRIP; Art. 7 und 16 ILO-Übereinkommen Nr. 169): Indigene Völker sollten das Recht haben, für den Prozess der Erschließung ihres Landes, ihrer Gebiete und ihrer Ressourcen eigene Prioritäten zu setzen, da dies Auswirkungen auf ihr Leben, ihren Glauben, ihre Institutionen und ihr spirituelles Wohlergehen sowie auf das Land, hat, das sie bewohnen oder nutzen.
  • Recht auf Beibehaltung eigener Sitten und Gebräuche (Art. 5, 8 und 11 UNDRIP; Art. 8 und 9 ILO-Übereinkommen Nr. 169): Wo die Sitten und Gebräuche indigener Völker mit den in der nationalen Rechtsordnung verankerten Grundrechten und mit den international anerkannten Menschenrechten nicht unvereinbar sind, sollten diese geschützt und Verfahren zur Lösung der damit verbundenen Konflikte eingerichtet werden.
Sustainable Development Goals (SDGs)

In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird in zwei SDGs direkt Bezug auf indigene Völker genommen. Viele der SDGs und der damit verbundenen Zielvorgaben sind für die Rechte der indigenen Völker von Bedeutung, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. So sind beispielsweise die folgenden Ziele für indigene Völker von besonderer Bedeutung:

  • SDG 6 (Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen)
  • SDG 10 („Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern“)
  • SDG 14 („Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“)
  • SDG 15 („Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen“)

Außerdem beziehen sich zwei SDGs ausdrücklich auf indigene Völker:

  • SDG 2 („Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“), Zielvorgabe 2.3: Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung.
  • SDG 4 („Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“), Zielvorgabe 4.5: Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigten Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten.

Hilfreiche Informationen

Die folgenden Quellen und Umsetzungshilfen bieten weitere Informationen dazu, wie sich Unternehmen verantwortungsvoll mit den Rechten indigener Völker in ihrem Geschäftsbereich und in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten auseinandersetzen können:

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples (engl.): Diese Veröffentlichung unterstützt Unternehmen dabei, die Rechte indigener Völker zu verstehen, zu respektieren und zu stärken.
  • Global Compact Network Australia (GCNA), The Australian Business Guide to Implementing the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples (engl.): Dieser Leitfaden richtet sich speziell an australische Unternehmen. Das GCNA hat hierfür mit der indigenen Gemeinschaft Australiens zusammengearbeitet. Er beinhaltet praktische Ratschläge, wie Unternehmen die Rechte der australischen Ureinwohner:innen verstehen, respektieren und in ihren täglichen Betriebsabläufen verankern können.
  • ILO, Understanding the Indigenous and Tribal Peoples Convention (engl.): Dieser Leitfaden ist eine praktische Umsetzungshilfe für ILO-Mitglieder, einschließlich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, zum besseren Verständnis der Relevanz, des Geltungsbereichs und der Auswirkungen des ILO-Übereinkommens Nr. 169.
  1. Mit der Einführung der auf der Sorgfaltspflicht basierenden Unternehmensverantwortung zur Achtung der Menschenrechte verlagern die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) den Schwerpunkt von den Auswirkungen auf Unternehmen auf die Auswirkungen auf die Menschenrechte. Weitere Informationen zu den UNGPs finden Sie im Abschnitt „Die Rechte Indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren“.

Definition und rechtliche Instrumente

Definition

Auf internationaler Ebene existiert keine einheitliche Definition für indigene Völker. Das ILO-Übereinkommen Nr. 169 enthält subjektive und objektive Kriterien für die Identifizierung indigener und in Stämmen lebender Völker. Die Selbstidentifikation ist das einzige wesentliche subjektive Kriterium, während die festgelegten objektiven Kriterien wie folgt lauten:

  • Indigene Völker:
    • Stammen von Bevölkerungsgruppen ab, die in dem Land oder in einem geographischen Gebiet zur Zeit der Eroberung oder Kolonisierung oder der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen ansässig waren.
    • Behalten, unbeschadet ihrer Rechtsstellung, einige oder alle ihre traditionellen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Einrichtungen.
  • In Stämmen lebende Völker:
    • Ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterscheiden sich von anderen Teilen der nationalen Gemeinschaft.
    • Ihre Stellung ist ganz oder teilweise durch die ihnen eigenen Bräuche oder Überlieferungen oder durch Sonderrecht geregelt.

Für den afrikanischen Kontext hat die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker (engl.: African Commission on Human and Peoples‘ Rights – ACHPR) 2007 eine Stellungnahme zur UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker abgegeben. Die ACHPR betont, dass indigene Völker eine besondere Bindung an und ein Recht auf die Nutzung ihres traditionellen Landes haben und aufgrund ihrer unterschiedlichen Kultur, Lebensweise und Lebensgrundlagen unterdrückt, marginalisiert, enteignet, ausgeschlossen und diskriminiert werden. Diese Stellungnahme misst dem Verständnis von Indigenität als Abstammung von den „ersten Bewohnenden“ vergleichsweise weniger Gewicht bei, denn wie die ACHPR feststellt, betrachten sich die meisten Afrikaner:innen aus diesen Gründen und im afrikanischen Kontext als Indigene.

Freie, vorherige und informierte Zustimmung

Laut dem UN-Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völker (EMRIP) ist die freie, vorherige und informierte Zustimmung (engl.: Free, Prior and Informed Consent – FPIC) ein Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung indigener Völker über ihre politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prioritäten. Sie besteht aus drei zusammenhängenden und kumulativen Rechten indigener Völker:

  • Das Recht, konsultiert zu werden
  • Das Recht auf Teilnahme
  • Das Recht auf ihr Land, ihre Gebiete und ihre Ressourcen

Auch wenn Staaten den Begriff FPIC unterschiedlich auslegen, ist das Recht indigener Völker, konsultiert zu werden, im Völkerrecht fest verankert. In der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker heißt es, dass Regierungen für Erschließungsprojekte die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Völker einholen sollten. Regierungen sollten auch für Wiedergutmachung sorgen, wenn indigenen Völkern kulturelles oder geistiges Eigentum oder menschliche Ressourcen ohne Zustimmung weggenommen werden. Obwohl das ILO-Übereinkommen Nr. 169 die Terminologie der „freien, vorherigen und informierten Zustimmung“ nicht ausdrücklich enthält, sind Elemente der Zustimmungserfordernisse vorhanden und schließen eine Vorgehensweise, die auf freier, vorheriger und informierter Zustimmung basiert, nicht aus.

Der Sachverständigenausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen (engl.: Committee of Experts on the Application of Conventions and Recommendations – CEACR) erklärt bezüglich des Rechts auf Konsultation:

  • Konsultationen müssen formell, umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden; es muss ein echter Dialog zwischen Regierungen und indigenen und in Stämmen lebenden Völkern stattfinden, der von Kommunikation und Verständnis, gegenseitigem Respekt, guten Absichten und dem aufrichtigen Wunsch nach einer gemeinsamen Vereinbarung geprägt ist
  • Auf nationaler Ebene müssen geeignete, den Umständen angemessene, Verfahren eingerichtet werden
  • Konsultationen müssen durch die Institutionen der indigenen und in Stämmen lebenden Völker durchgeführt werden
  • Konsultationen sind mit dem Ziel durchzuführen, Einverständnis oder Zustimmung bezüglich der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erreichen

Rechtliche Instrumente

Ein ILO-Übereinkommen und eine UN-Erklärung bilden den internationalen Rechtsrahmen für die Rechte indigener Völker und werden von den meisten Ländern, die die Rechte indigener Völker anerkennen, als Leitfaden für ihre eigenen nationalen Gesetze verwendet. In diesen Übereinkommen sind die spezifischen Rechte indigener Völker festgelegt. Sie dienen als Rahmen für die Stärkung der Rechte indigener Völker und Stämme.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben etwas mehr als 20 Länder das ILO-Übereinkommen Nr. 169 ratifiziert. Das Übereinkommen ist für die ratifizierenden Länder rechtsverbindlich: Sie müssen konkrete Maßnahmen ergreifen, damit die Auflagen aus dem Übereinkommen auf nationaler Ebene tatsächlich auch umgesetzt werden. In vielen Ländern bestehen jedoch noch erhebliche Schwierigkeiten bei der rechtlichen und praktischen Umsetzung des Übereinkommens, insbesondere was das Recht auf Konsultation betrifft.

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, ein nicht verbindliches Instrument, wird von den meisten Ländern unterstützt und wurde von der UN-Generalversammlung im September 2007 angenommen. Die Erklärung legt einen universellen Rahmen an Mindeststandards für das Überleben, die Würde und das Wohlergehen der indigenen Völker der Welt fest. Sie führt die bestehenden Menschenrechtsstandards und Grundfreiheiten weiter aus, soweit sie auf die spezifische Situation indigener Völker zutreffen.

Andere rechtliche Instrumente

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl. UN Guiding Principles on Business and Human Rights – UNGPs oder UN-Leitprinzipien) setzen den globalen Standard hinsichtlich der Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen. Von Staaten fordern die UN-Leitprinzipien, einen „smart mix“ aus nationalen und internationalen, verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zu erwägen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern.

Nationale und regionale Rechtsvorschriften

Unternehmen sind zunehmend zur Einrichtung von Sorgfaltsprozessen und der Angabe nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. In einigen Ländern schreiben Gesetze eine menschenrechtsbezogene Berichterstattung, Sorgfaltsprozesse und andere rechtliche Pflichten vor, darunter der United Kingdom Modern Slavery Act 2015, der Australian Modern Slavery Act 2018, der California Transparency in Supply Chains Act, das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Frankreich, das Norwegische Transparenzgesetz (2022) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

2021 wurde im niederländischen Parlament außerdem ein Gesetzesentwurf über verantwortungsvolle und nachhaltige internationale Unternehmensführung eingebracht. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission 2021 eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (engl.: Corporate Sustainability Due Diligence Directive  – CSDDD) angekündigt, die voraussichtlich zwischen 2025 und 2027 in Kraft treten wird und menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse für große Unternehmen vorschreibt.

Einige dieser Gesetze verlangen von Unternehmen, dass sie Sorgfaltsprozesse zur Ermittlung potenzieller und tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich auf die Rechte indigener Völker, einrichten, die negativen Auswirkungen adressieren und öffentlich über ihre Bemühungen berichten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen könnte für Unternehmen ein rechtliches Risiko bedeuten.

Im Juli 2020 ist außerdem das CUSMA-Abkommen (Canada-United States-Mexico Agreement) in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, Handelsfragen des 21. Jahrhunderts anzugehen und Handelsmöglichkeiten zu fördern, indem es die Einbeziehung indigener Völker in Handel und Investitionen stärkt, um sicherzustellen, dass ihre Interessen berücksichtigt werden.

Themenspezifische Risikofaktoren

Mehrere Faktoren befördern Verletzungen der Rechte indigener Völker. Zu diesen zählen:

  • Ein unzureichender Rechtsrahmen und schwache Regulierung bieten indigenen Völkern schlechten Schutz. Einige Länder erkennen die indigene Identität nicht an oder ignorieren spezifische indigene Anliegen oder Lebensweisen, was zu Verstößen gegen die Rechte indigener Völker führt. Auch in Ländern, in denen es ein bestimmtes Maß an rechtlichem Schutz gibt, kann dieser unzureichend sein, da nur einzelne Aspekte der Rechte indigener Völker abgedeckt werden, andere jedoch nicht. Das Fehlen von Bestimmungen, die die Durchführung von Konsultationen mit indigenen Völkern bei Erschließungsprojekten auf Stammesgebieten vorschreiben, hat beispielsweise rechtliche Folgen für privatwirtschaftliche Akteure, die in Ländern tätig sind, die das ILO-Übereinkommen Nr.169 ratifiziert haben.
  • Eine schwache Durchsetzung der Gesetze zu den Rechten indigener Völker aufgrund eines mangelhaften Verständnisses dieser Gesetze und der indigenen Kulturen, unzureichender Ausbildung oder Ressourcen sowie widersprüchlicher wirtschaftlicher und politischer Interessen stellt einen Risikofaktor dar. Ein hoher Grad an Korruption kann ebenfalls zu Verletzungen der Rechte indigener Völker beitragen, z. B. bei der Erteilung von Landnutzungsgenehmigungen in indigenen Stammesgebieten. Darüber hinaus trägt ein mangelndes Verständnis der Rechte indigener Völker bei verschiedenen Beteiligten, einschließlich lokaler oder nationaler politischer Entscheidungsträger:innen, der breiten Öffentlichkeit und des Privatsektors, zu anhaltenden Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber indigenen Gemeinschaften bei. So ist zum Beispiel die tief verwurzelte und weit verbreitete Unterdrückung indigener Völker in manchen Ländern ein Hauptgrund für die unverhältnismäßig hohe Zahl inhaftierter indigener Personen.
  • Die Missachtung der Konsultationspflicht mit indigenen Völkern ist ein weiterer wichtiger Risikofaktor. Während einige Länder bestimmte Aspekte der Rechte indigener Völker anerkennen, sind spezifische Gesetze, die das Recht auf Konsultation garantieren, noch nicht weit verbreitet. Konsultationen mit indigenen Völkern sollten im Rahmen geeigneter Verfahren stattfinden, die ein Klima des gegenseitigen Vertrauens fördern. Es muss gewährleistet werden, dass indigene Völker alle relevanten Informationen und ausreichend Zeit haben, um ihre eigenen Entscheidungsprozesse führen und sich effektiv an den Entscheidungen beteiligen zu können. Dies sollte in einer Weise geschehen, die mit ihren kulturellen und sozialen Traditionen vereinbar ist. Ohne diese Garantien besteht die Gefahr, dass die Rechte indigener Völker verletzt werden.
  • Gegensätzliche Interessen zwischen verschiedenen lokalen Gemeinschaften bergen die Gefahr, bestehende Spannungen zu verstärken oder Teile der Bevölkerung zu verärgern. Oftmals bestehen lokale Gemeinschaften sowohl aus indigenen als auch aus nicht-indigenen Gruppierungen. Verschiedene Interessen zwischen konkurrierenden Gruppierungen, z. B. bei Infrastrukturprojekten, können zu Konflikten führen, wenn sie von den beteiligten Unternehmen nicht sorgfältig gehandhabt werden.
  • Ein schlechtes Umfeld für Bodenbesitzrechte, wo traditionell indigene Gebiete schlecht dokumentiert und/oder unklar definiert sind, stellt einen weiteren Risikofaktor dar. Unsichere Landbesitzverhältnisse aufgrund der mangelnden Anerkennung indigener Besitztümer, Landraub und Zwangsumsiedlung oder das Fehlen eindeutiger Landrechte erhöhen das Risiko von Landkonflikten.
  • Ein schlechtes Umfeld für bürgerliche und politische Rechte kann sich ebenfalls negativ auf die Rechte indigener Völker auswirken. Das Risiko von Verletzungen der Rechte indigener Völker ist tendenziell in repressiven Ländern höher, in denen beispielsweise das zivilgesellschaftliche Umfeld schrumpft und indigene Menschenrechts- und Umweltaktivist:innen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind. In einigen Ländern können sozio-ökologische Konflikte zu Übergriffen durch Sicherheitskräfte oder zur militärischen Besetzung indigener Gebiete führen.
  • Eine mangelnde institutionelle Kultur oder fehlende Fachkenntnisse innerhalb von Unternehmen können sinnvolle Beziehungen zu indigenen Gruppen behindern. Der Aufbau einer wirksamen Zusammenarbeit kann aufgrund der vielfältigen indigenen Führungsstrukturen zu einer noch größeren Herausforderung werden.

Branchenspezifische Risikofaktoren

Der Schutz und die Stärkung der Rechte indigener Völker stellen in vielen Wirtschaftsbereichen eine Herausforderung dar, doch in den folgenden Sektoren ist das Risiko von Rechtsverletzungen besonders hoch: Landwirtschaft und Agrarindustrie, Infrastruktur und Rohstoffgewinnung. Diese werden nachfolgend genauer beschrieben. Indigene Völker sind jedoch auch in anderen Sektoren von Rechtsverletzungen betroffen, einschließlich der Reise- und Tourismusbranche. Um mögliche Risikofaktoren für andere Branchen zu ermitteln, können Unternehmen den CSR Risiko-Check nutzen.

Landwirtschaft und Agrarindustrie

Der UN zufolge sind indigene Völker besonders von groß angelegten landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten betroffen, die ohne ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung umgesetzt werden.

Zu den agrarspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Übergriffe auf indigenes Land: Da es sich um eine flächenintensive Industrie handelt, kann die Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen auf indigenes Land übergreifen. Schlechte Kenntnisse über die Rechte der Indigenen, wie z. B. auf ihr angestammtes Land und Gebiet oder über das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung sind keine Seltenheit. Das ist vor allem der Fall, wenn Unternehmen in Ländern tätig sind, in denen die Rechte indigener Völker nur unzureichend geschützt sind oder in denen nur mangelhafte gesetzliche Standards gegeben sind.
  • Abgelegene Gebiete: Landwirtschaftliche Projekte finden häufig in abgelegenen Gebieten oder in Gegenden mit geringer Regierungsgewalt statt. Aufgrund der geografischen Abgeschiedenheit vieler indigener Gebiete ist es für indigene Völker oft schwierig, Rechtsbeistand und Abhilfe zu erhalten, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie illegalen Übergriffen, Landraub oder Vertreibung betroffen sind.
  • Subventionen: Hohe Exportsubventionen und die staatliche Unterstützung der Agrarindustrie haben dazu geführt, dass viele indigene Gemeinschaften ihre Lebensgrundlage verloren haben. Laut der UN haben indigene Maisbäuer:innen in Mexiko durch billigen, hoch subventioniertem Mais aus den USA ihre Existenzgrundlage verloren.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • OECD-FAO, Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Rahmen, der Unternehmen und Investor:innen helfen soll, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, einschließlich eines speziellen Abschnitts über die Zusammenarbeit mit indigenen Gemeinschaften zur Erreichung dieses Ziels. Der Leitfaden ist für Unternehmen in der gesamten landwirtschaftlichen Lieferkette relevant.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • International Fund for Agricultural Development (IFAD) How To Do: Seeking Free, Prior and Informed Consent in IFAD Investment Projects: Dieses Hilfsmittel wurde von der UN-Agentur IFAD entwickelt, um Agrarunternehmen Anregungen zu geben, wie sie die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) der lokalen Gemeinschaften einholen können.
  • UN-FAO, Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure of Lands, Fisheries and Forests: Diese Leitlinien können vom Privatsektor genutzt werden, um die Verwaltung von Landbesitz, einschließlich indigener Gebiete, zu bewerten und um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und umzusetzen.
  • Fairtrade International, Guide for Smallholder Farmer Organisations – Implementing Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD)Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in kleinbäuerlichen Organisationen.


Infrastruktur

Die UN berichtet, dass Mega-Infrastrukturprojekte, wie große Staudämme, oft unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf indigene Völker haben. Große Wasserkraftanlagen und Dämme, Straßen- und Bahninfrastruktur sowie Stromleitungen haben zum Verlust von Landgebieten und Lebensgrundlagen von indigenen Gemeinschaften geführt und zum Verlust ihrer Kultur und zu Menschenrechtsverletzungen beigetragen.

Zu den infrastrukturspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Erneuerbare Energien: Die Bestrebungen für erneuerbare Energien haben Berichten zufolge zu Menschenrechtsverletzungen geführt, auch gegenüber indigenen Völkern. Das Business and Human Rights Resource Centre berichtet, dass es im Anschluss an das Pariser Klimaabkommen und die Einführung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nicht nur zu einem Anstieg der Investitionen in erneuerbare Energien sondern auch vermehrt zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Projekten im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien gekommen ist. Viele dieser Vorwürfe sind auf unzureichende menschenrechtliche Sorgfalt und mangelhafte Auswirkungsermittlungen zurückzuführen. Das Business and Human Rights Resource Centre berichtet beispielsweise, dass fast ein Viertel (24 %) der Verstöße gegen soziale Rechte und Existenzgrundlagen in Mexiko mit der Solarindustrie in Verbindung gebracht werden.
  • Gesundheitsrisiken: Wasserkraftprojekte haben oft ernsthafte Auswirkungen auf die Gesundheit der indigenen Gemeinschaften, die in der Nähe dieser Projekte leben. Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2016 zeigt, dass beim Bau von Staudämmen für Wasserkraftwerke natürlich vorkommendes Quecksilber im Boden in Methylquecksilber umgewandelt wird – ein Giftstoff, der zu einer Verschlechterung der Wasserqualität beiträgt. Diese Wasserverschmutzung führt dann zu ernsthaften Gesundheitsrisiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und neurologischen Entwicklungsstörungen bei Kindern.
  • Sicherheitsbedenken: Infrastrukturprojekte bringen darüber hinaus weitere Gefahren mit sich. So berichtet die Minority Rights Group, dass 2018 Wasser aus einem Wasserkraftwerkprojekt am Fluss Doyang im indischen Nagaland 10.000 Hektar Land überflutete und Tausende von Menschen, darunter viele Indigene, ihre Häuser, Fabriken und Felder verloren. Ebenso werden Wasserkraftprojekte mit Erdrutschen in Verbindung gebracht.
  • Straßenbauprojekte: Neue Straßenbauprojekte führen ebenfalls oft zu Verletzungen der Rechte indigener Völker. Das Trans-Papua-Highway-Projekt, ein rund 4.300 km langes Straßennetz, das quer durch West Papua in Indonesien gebaut wird, ist ein solches Beispiel. Das gewaltige Infrastrukturprojekt ist einer der Hauptgründe für anhaltende Konflikte und die Abholzung der Wälder, ohne dass die indigenen Gruppen der Papua konsultiert wurden. Zivilgesellschaftliche Gruppen berichten, dass das Infrastrukturprojekt den Papuas wahrscheinlich keine Vorteile bringt, sondern stattdessen ihre wirtschaftliche Existenz bedroht.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Hydropower Sustainability, Guidelines on Good International Practice: Diese Leitlinien definieren die Anforderungen für Wasserkraftprojekte. Sie bieten zudem Bewertungs- und Managementkriterien speziell für Wasserkraftprojekte, die Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • Indigenous Peoples Major Group, Sustainable Energy and Indigenous Peoples: Dieser Bericht untersucht den Zusammenhang zwischen SDG 7 zur Sicherstellung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und den Rechten indigener Völker. Außerdem werden die internationalen Menschenrechtsnormen und die UN-Leitprinzipien als wichtige Orientierungshilfen bei der Erzeugung nachhaltiger Energien betrachtet.
  • Business and Human Rights Resource Centre, Investor Briefing: Renewable Energy Impacts on Communities: Dieses Briefing beschreibt, wie Investor:innen ihre Menschenrechtsrisiken und -pflichten im Zusammenhang mit ihren Investitionen in erneuerbare Energien managen können. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen genannt, die Investor:innen ergreifen können, um diese Risiken vor und während der Investition zu adressieren.
  • OHCHR, The Other Infrastructure Gap: Sustainability: Dieser Bericht analysiert die potenziellen Vorteile, die sich aus der expliziten Einbeziehung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsaspekten in Mega-Infrastrukturprojekten ergeben, sowie die Kosten, die entstehen, wenn dies nicht geschieht, und stützt sich dabei auf Projekterfahrungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Wasser.


Rohstoffe und Bergbau

Die Rohstoffindustrie stand bereits häufig mit Verletzungen der Rechte indigener Völker in Verbindung. In einigen Fällen kam es zu verheerenden Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Anwendung tödlicher Gewalt oder der gezielten Tötung von indigenen Aktivist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen. Die gewaltsame Vertreibung indigener Gemeinschaften hat zu langanhaltenden Konflikten und gesellschaftlichen Unruhen geführt.

Zu den rohstoffspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Kulturelle Rechte: Bergbau wird häufig auf oder in der Nähe von indigenem Land betrieben. Daher können sich Bergbauaktivitäten auf die kulturellen Rechte indigener Völker auswirken, wie das Praxisbeispiel über Rio Tinto und die Juukan-Schlucht zeigt.
  • Bergbauabfälle: Die unsachgemäße Handhabung oder Entsorgung von Bergbauabfällen können zur Verseuchung des Wassers, zur Zerstörung der Lebensgrundlagen und zur Vertreibung indigener Gemeinschaften führen. Einstürze von Staudämmen haben besonders negative Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften, die mit verheerenden Umweltschäden und der Verwüstung von Lebensräumen konfrontiert werden, die für ihr materielles und kulturelles Überleben notwendig sind.
  • Wasserverbrauch: Die enormen Wassermengen, die für den Bergbau benötigt werden, können zu Wasserknappheit bei indigenen Gemeinschaften führen und deren Lebensgrundlage beeinträchtigen. Der Lithiumabbau in der chilenischen Atacama-Wüste zum Beispiel wirkt sich negativ auf die Bräuche und die landwirtschaftliche Arbeit der indigenen Völker aus. Ähnlich wie das Land kann auch Wasser für indigene Völker einen spirituellen und kulturellen Wert haben. Die starke Abhängigkeit der Rohstoffindustrie von Wasser kann daher zu einer Verletzung des Rechts indigener Völker auf ihr angestammtes Land, ihre Gebiete und Ressourcen führen.
  • Sicherheitsfirmen: Der Einsatz öffentlicher und privater Sicherheitsfirmen zur Bewachung von Minen, insbesondere in Ländern, in denen sie bekanntermaßen gewaltvoll oder repressiv vorgehen, kann zu schweren Verletzungen der Rechte indigener Gemeinschaften führen. Indigene Völker waren in der Vergangenheit Ziel von Tötungen, Folter, willkürlichen Verhaftungen und Einschüchterungen durch Sicherheitskräfte, weil sie sich gegen den Bergbau in ihrem angestammten Land eingesetzt haben.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • International Council on Mining and Metals (ICMM), Good Practice Guide: Indigenous Peoples and Mining: Dieser Leitfaden wurde für Metall- und Bergbauunternehmen entwickelt, um starke und für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zu indigenen Völkern aufzubauen. Er enthält hilfreiche Tools und Praxisbeispiele zum Engagement und zur Beteiligung indigener Völker, zum Umgang mit Risiken, Abkommen sowie zum Beschwerdemanagement.
  • Responsible Jewellery Council (RJC), Standards Guidance: Dieser Leitfaden bietet RJC-Mitgliedern eine mögliche Herangehensweise zur Umsetzung der verbindlichen Anforderungen des RJC-Verhaltenskodex, einschließlich spezifischer Erwägungen zu den Rechten indigener Völker.
  • IPIECA, Indigenous Peoples and the Oil and Gas Industry: Context, Issues and Emerging Good Practice: Dieses Dokument gibt einen Überblick über die Interaktion zwischen Öl- und Gasunternehmen und indigenen Völkern und zeigt auf, was Unternehmen bei ihren Tätigkeiten in indigenen Gebieten beachten sollten.
  • IPIECA, Free, Prior and Informed Consent (FPIC) Toolbox: Diese Umsetzungshilfe wurde entwickelt, um Unternehmen ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie FPIC in einer Reihe von regionalen und länderspezifischen Kontexten umgesetzt werden kann.
  • IPIECA, Community Liaison Officers Team Building and Management Guidance: Diese Handreichung wurde erstellte, um Unternehmen in der Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften und bei der Einstellung von Community Liaison Officers (CLOs) zu unterstützen. Spezifische Überlegungen zu indigenen Gemeinschaften sind dort ebenso enthalten.
  • DCAF, ICRC and GCBHR, Indigenous Peoples Fact sheet, Security and Human Rights Toolkit: Dieses Merkblatt zeigt auf, wie Unternehmen Risiken in Bezug auf Sicherheit und Menschenrechte für indigene Völker effektiv reduzieren können.
  • DCAF, ICRC and GCBHR, Impacts of Company Operations on the Security of Communities: Diese Seite bietet eine Orientierungshilfe, wie Unternehmen negative Auswirkungen auf die Sicherheit indigener Gemeinschaften verhindern und adressieren können.


Die Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren

Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um die Rechte indigener Völker in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu adressieren. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind der Infobox „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

Die nachstehenden Schritte geben Orientierung, wie speziell die Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressiert werden können. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit) ermitteln und adressieren.

Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinderarbeit, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

  • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
  • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
  • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
  • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
  • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGPs und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

Darüber hinaus definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte.

Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf Rechte von Beschäftigten beinhaltet. Diese Instrumente, die Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln formulieren, stützen sich auf internationale Standards, über die ein breiter Konsens besteht.

Die IFC Performance Standards und die dazugehörigen Leitfäden stellen ebenfalls eine wichtige Ressource für Unternehmen dar. Insbesondere der Performance Standard 7 zu indigenen Völkern legt spezifische Standards für indigene Völker fest, um zu gewährleisten, dass Unternehmenstätigkeiten negative Auswirkungen minimieren, die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Kultur indigener Völker fördern und den Nutzen für die Entwicklung auf kulturell angemessene Weise steigern.


Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten.

Der Unternehmensleitfaden des UN Global Compact (engl.) zur Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker (UNDRIP) ist ein wertvolles Hilfsmittel für Unternehmen, um die Rechte indigener Völker zu verstehen, zu respektieren und zu unterstützen, und enthält spezifische Ratschläge für entsprechende Akivitäten. Unternehmen können den Leitfaden in Verbindung mit den UNGPs nutzen, um ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt für die Rechte indigener Völker gerecht zu werden. Der Leitfaden zeigt die wichtigsten Maßnahmen auf, die Unternehmen ergreifen können, darunter die Ausarbeitung von Grundsätzen, die Durchführung einer Sorgfaltsprüfung, die Umsetzung von FPIC, die Bereitstellung von Abhilfe sowie der Zugang zu Beschwerdemechanismen.

Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zu den Rechten indigener Völker

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

  • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
  • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
  • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
  • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“


Unternehmen sollten eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten verabschieden, die die Rechte indigener Völker respektiert und schützt. Obwohl einige Unternehmen, insbesondere in der Bergbauindustrie, eigenständige Richtlinien zu indigenen Völkern erarbeitet haben (z. B. BHP), integrieren die meisten Unternehmen ihre Verpflichtungen bezüglich der Rechte indigener Völker in eine bestehende menschenrechtliche Grundsatzerklärung (siehe z. B. Hess, Mitsui und Equinor) oder in ein anderes Richtliniendokument, das die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und indigenen und anderen lokalen Gemeinschaften regelt (siehe z. B. Rio Tinto).

Der Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP empfiehlt, dass in Fällen, in denen spezifische Bestimmungen zu den Beziehungen des Unternehmens zu indigenen Völkern erforderlich sind, Vertreter:innen indigener Völker und Menschenrechtsexpert:innen an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt werden sollten. Sobald ein Unternehmen über eine Richtlinie zu den Rechten indigener Völker verfügt, ist es sinnvoll, von Subunternehmen und Joint-Venture-Partner:innen zu verlangen, dass sie sich an diese Richtlinien halten, und diese bei der Entwicklung einer eigenen Richtlinie unterstützen. Einige der Maßnahmen, die der Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zur Entwicklung einer Richtlinie für die Rechte indigener Völker empfiehlt, sind:

  • Zuweisung einer Verantwortlichkeit auf oberster Führungsebene für die Weiterentwicklung, Umsetzung und Überprüfung bestehender oder neuer Richtlinien
  • Einordnung und Untersuchung bestehender Richtlinien, um festzustellen, inwieweit die Rechte indigener Völker abgedeckt sind und wo Lücken bestehen
  • Einbindung aller relevanten Bereiche des Unternehmens, einschließlich des Kerngeschäfts sowie der Bereiche Personal, Corporate Affairs, Recht, Einkauf und Sicherheit, in den Prozess der Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der Richtlinie
  • Einbindung interner und externer Interessensgruppen, insbesondere lokaler indigener Gemeinschaften, mit denen das Unternehmen interagiert und arbeitet

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf die Rechte indigener Völker beziehen.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
  • KMU Kompass, Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe zur Grundsatzerklärung unterstützt Unternehmen Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer Grundsatzerklärung und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen wie die Anforderungen erfüllt werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden  enthält einen speziellen Abschnitt über die wichtigsten Empfehlungen zur Entwicklung einer Richtlinie für die Rechte indigener Völker.
  • UN Global Compact Labour Principles, Advancing decent work in business Learning Plan: Dieser Lernplan, der vom UN Global Compact und der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde, hilft Unternehmen, die einzelnen Arbeitsprinzipien und die damit verbundenen Konzepte und bewährten Vorgehensweisen zu verstehen, und zeigt praktische Schritte auf, die Unternehmen dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen.


2. Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

  • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
  • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
  • fortlaufend sein

Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.


Unternehmen sollten eine Bewertung ihrer potenziellen und tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker vornehmen, wobei der Schwerpunkt auf ihren eigenen Geschäftsaktivitäten und ihren Beziehungen zu Dritten, einschließlich Geschäftspartner:innen, liegen sollte. Die UNGPs betonen, dass angemessene Maßnahmen davon abhängen, (i) ob das Unternehmen nachteilige Auswirkungen verursacht, zu ihnen beiträgt oder durch eine Geschäftsbeziehung in die Auswirkungen involviert ist und (ii) wie sehr es auf die Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen Einfluss nehmen kann. Diese beiden Faktoren müssen daher bei der Durchführung von Auswirkungsermittlungen berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Empfehlungen zur Durchführung von Auswirkungsermittlungen (auch Risikoanalysen oder Impact-Assessments genannt) finden Unternehmen im Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP. Der Leitfaden sieht vor, dass Risikoanalysen während der gesamten Dauer des Projekts und bei Bedarf auch danach fortgesetzt werden sollten, um sicherzustellen, dass alle Auswirkungen ermittelt werden.

Risikoanalysen können von einer einfachen, auf Recherche basierenden, Bewertung aus der Distanz bis hin zu einer vertieften Bewertung reichen, die Vor-Ort-Besuche, direkte Gespräche mit den indigenen Gemeinschaften, die Durchsicht von Regierungsdokumenten (z. B. Grundbucheinträgen), die Einbindung lokaler zivilgesellschaftlicher Interessenvertreter:innen und ggf. andere in dem Gebiet tätige Unternehmen umfasst.

Unternehmen können die Rechte indigener Völker in Ländern, in denen sie tätig sind und aus denen sie Waren beziehen, anhand von Länderrisikoprofilen prüfen. Zwei glaubwürdige zivilgesellschaftliche Quellen zu den Rechten indigener Völker sind „The Indigenous World“ – eine jährliche Publikation der International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA) – und das „World Directory of Minorities and Indigenous Peoples“ der Minority Rights Group. Diese Quellen geben Aufschluss darüber, in welchen Regionen und Ländern die höchsten Risiken anzutreffen sind, und beschreiben aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Rechte indigener Völker.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • CSR Risiko-Check: Mit diesem Tool können Unternehmen prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich in Verbindung mit Zwangsarbeit) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleitungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert werden können.
  • KMU Kompass, Risikoanalyse-Tool: Das Tool hilft Unternehmen dabei, bedeutende Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu lokalisieren, zu bewerten und zu priorisieren.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Dieser praktische Leitfaden gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement. Unternehmen erfahren, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie sie mit Kundenanforderungen umgehen können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält einen speziellen Abschnitt über wichtige Empfehlungen bei der Durchführung von Auswirkungsermittlungen.
  • UNDP, Standard 6: Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden beinhaltet Empfehlungen für die Bewertung potenzieller Risiken und Auswirkungen auf indigene Völker.
  • OHCHR, UN Special Rapporteur on the Rights of Indigenous Peoples: Das UN-Mandat bietet wertvolle Informationsquellen, die Unternehmen nutzen können, um tatsächliche und potenzielle Risiken für die Rechte indigener Völker zu bewerten, darunter Länderberichte und thematische Jahresberichte.
  • ILO, Convention No. 169 Toolbox: Diese Sammlung umfasst Hilfsmittel und Informationen zur Vermittlung der Bedeutung und des Geltungsbereichs des ILO-Übereinkommens Nr.169, einschließlich eines Dokuments mit Auszügen aus Berichten und Kommentaren von ILO-Überwachungsgremien zu diesem Übereinkommen.
  • Global Compact Network Australia (GCNA), The Australian Business Guide to Implementing the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden richtet sich speziell an australische Unternehmen. Das GCNA hat hierfür mit der indigenen Gemeinschaft Australiens zusammengearbeitet. Er beinhaltet praktische Ratschläge, wie Unternehmen die Rechte der australischen Ureinwohner:innen verstehen, respektieren und in ihren täglichen Betriebsabläufen verankern können.
  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: Dieser Leitfaden soll Unternehmen eine Orientierungshilfe dazu bieten, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, wenn sie in Gebieten tätig sind, in denen Projekte möglicherweise Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • IWGIA, The Indigenous World: Diese Quelle bietet Unternehmen Informationen über indigene Gruppen auf der ganzen Welt, mit ausführlichen Berichten für konkrete Regionen und Länder.
  • Minority Rights Group, World Directory of Minorities and Indigenous Peoples: Diese Publikation bietet einen guten Überblick über die verschiedenen indigenen Gemeinschaften in einzelnen Ländern und die menschenrechtlichen Herausforderungen, denen sie begegnen.


3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

  • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z. B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)
  • „die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“


Der vom Dänischen Institut für Menschenrechte (DIHR) entwickelte Leitfaden zu indigenen Völkern enthält schrittweise Empfehlungen, wie Unternehmen ihrer Sorgfalt für indigene Völker nachkommen und Aktionspläne entwickeln und umsetzen können. Der erste Schritt, der den Aktionsplan entscheidend beeinflusst, ist die Durchführung angemessener Konsultationen. Indigene Völker sollten konsultiert werden, um eine Einigung oder Zustimmung zu erreichen. Die Konsultation sollte in Übereinstimmung mit internationalen Normen erfolgen, bevor eine endgültige Entscheidung über die Machbarkeit des Projekts getroffen wird.

Unternehmen können auf den Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP zurückgreifen, der wichtige Empfehlungen zum Verständnis und zur Umsetzung von Konsultationsprozessen zur Erreichung von freier, vorheriger und informierter Zustimmung (FPIC) enthält. Der Leitfaden empfiehlt in diesem Kontext folgende Maßnahmen für Unternehmen:

  • Die Beauftragung unabhängiger und kultursensibler Vermittler:innen, z.B. lokaler Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und/oder unabhängiger Expert:innen, die von den betroffenen indigenen Völkern ausgewählt werden oder für sie akzeptabel sind, um die Verhandlungen oder Konsultationsprozesse zu unterstützen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass weder die Entscheidung für eine bestimmte Person noch die Meinung der Vermittler:innen beeinflusst wird.
  • Die Unterstützung (z.B. finanziell, logistisch usw.) zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Gemeinschaft, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch kein unangemessener Zustimmungsdruck entsteht.
  • Die Erwägung eines unabhängigen Monitorings des FPIC-Prozesses und seiner Ergebnisse durch die Beauftragung unabhängiger Expert:innen, die in Absprache mit den betroffenen indigenen Völkern ausgewählt werden.

Der Leitfaden des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) (engl.) enthält eine nützliche Checkliste zur Beurteilung, ob eine Aktivität einen FPIC-Prozess erfordert.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDas Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine Überprüfung von Lieferanten und der Aufbau von Kompetenzen erfolgen kann.
  • KMU Kompass, Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Dieser praktische Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, relevante Stakeholder und Kooperationspartner zu identifizieren und zu klassifizieren.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält einen speziellen Abschnitt über die wichtigsten Empfehlungen für Maßnahmen, die die Rechte indigener Völker stärken.
  • UNDP, Standard 6: Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält Empfehlungen für den Dialog mit indigenen Gruppen.
  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: Dieser Leitfaden soll Unternehmen eine Orientierungshilfe dazu bieten, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, wenn sie in Gebieten tätig sind, in denen Projekte möglicherweise Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • UN-FAO, Free Prior and Informed Consent: An Indigenous Peoples‘ Right and a Good Practice for Local Communities: Diese Umsetzungshilfe bietet Vorschläge zur Umsetzung des FPIC.


4. Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

  • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
  • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder“ (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)


Unternehmen sollten ihren Ansatz im Umgang mit den Rechten indigener Völker regelmäßig überprüfen, um herauszufinden, ob er den betroffenen indigenen Gemeinschaften und Stakeholdern weiterhin dienlich ist. Der vom DIHR entwickelte Leitfaden zum Thema indigene Völker enthält eine praktische Checkliste, auf die sich Unternehmen beziehen können, wenn sie die Wirksamkeit ihrer Aktivitäten in Bezug auf die Rechte indigener Völker prüfen:

  • Wurde ein spezifischer Plan zur Einbindung der indigenen Völker entwickelt, dem die betroffenen indigenen Völker und Gemeinschaften auch zugestimmt haben?
  • Wurde eine partizipative Monitoring-Strategie festgelegt, um die Wirksamkeit im Hinblick auf die identifizierten Risiken oder potenziellen Auswirkungen zu messen?

Das partizipative Monitoring von ökologischen und sozialen Verpflichtungen kann die Transparenz erhöhen und das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und den Mitgliedern der lokalen Gemeinschaft stärken. Es kann dazu beitragen, dass Kritik von außen entschärft und unbegründete Gerüchte innerhalb der Gemeinschaft geklärt werden. Dazu sorgt es für eine größere Akzeptanz bei den Menschen vor Ort. Partizipatives Monitoring kann Folgendes umfassen:

  • Beteiligung von Vertreter:innen indigener Völker an wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. In vielen Fällen wird das Unternehmen dafür sorgen müssen, dass der Aufbau der dafür notwendigen Kapazitäten von unabhängigen Dritten durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass es den Vertreter:innen möglich ist, sich vollständig und effektiv an diesem Prozess zu beteiligen.
  • Prüfung der ursprünglichen Auswirkungsermittlung durch Mitglieder der indigenen Gemeinschaft und gemeinsame Beurteilung der Präventions- und Abhilfemaßnahmen des Unternehmens basierend auf Untersuchungen der tatsächlichen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften.
  • Bewertung der langfristigen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt und das sozioökonomische Umfeld unter Einbeziehung der Mitglieder der indigenen Gemeinschaften

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu Kennzahlen im Sorgfaltsprozess: Unternehmen können diese Übersicht ausgewählter quantitativer Leistungsindikatoren nutzen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und/oder extern zu berichten.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: : Dieser Leitfaden soll Unternehmen eine Orientierungshilfe dazu bieten, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, wenn sie in Gebieten tätig sind, in denen Projekte möglicherweise Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • IWGIA, Interpreting the UN Guiding Principles for Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält Informationen für Unternehmen, wie sie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen im Umgang mit indigenen Völkern kontrollieren können.
  • Institute for Human Rights and Business, Putting Respect for Human Rights into Practice: In diesem Leitfaden werden Schritte erläutert, die Unternehmen bei der Wirksamkeitskontrolle ergreifen sollten, einschließlich des Aufbaus eines systematischen Monitorings, der Entwicklung von Indikatoren, Stakeholderbeteiligung und das Monitoring der Geschäftsbeziehungen.


5. Kommunikation und Berichterstattung

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

  • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
  • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
  • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“


Von Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre Aktivitäten zum Schutz der Rechte indigener Völker in einem formellen Bericht veröffentlichen, was im Rahmen eines breiteren Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsbericht (siehe z. B. Shell’s Nachhaltigkeitsbericht) erfolgen kann, oder in den jährlichen Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact integriert werden kann. Auch andere Formen der Kommunikation wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern sind möglich.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Hierbei handelt es sich um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte mit 20 Kriterien, darunter Menschenrechte und Arbeitsrechte.
  • KMU Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Fortschritten in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfalt.
  • KMU Kompass, Praxishilfe für zielgruppenorientierte Kommunikation: Dieser praktische Leitfaden hilft Unternehmen dabei, ihre Stakeholder zu identifizieren und geeignete Kommunikationsformate und -kanäle zu finden.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Global Reporting Initiative, GRI 411: Rights of Indigenous Peoples: Dieser Standard der Global Reporting Initiative (GRI) bietet eine detaillierte Anleitung, wie Unternehmen über ihren Managementansatz bezüglich der Rechte indigener Völker berichten können.
  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: Dieser Leitfaden weist auf die Notwendigkeit der Entwicklung und Vereinbarung einer transparenten Kommunikationsstrategie mit indigenen Völkern hin, einschließlich der Festlegung geeigneter Kommunikationswege.
  • UNGP Reporting Framework: Eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
  • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Der Fortschrittsbericht sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.


6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

  • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
  • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

  • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
  • zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
  • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
  • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
  • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
  • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
  • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
  • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“


Beschwerdemechanismen tragen dazu bei, Vertrauen und Verständnis zwischen Unternehmen und indigenen Völkern aufzubauen. Sie bieten eine frühzeitige Möglichkeit, die Anliegen betroffener indigener Gemeinschaften zu erkennen und zu thematisieren, bevor es zu einer Eskalation kommt. Beschwerdemechanismen tragen auch zum Aufbau engerer Beziehungen zu indigenen Gemeinschaften bei. Für Unternehmen ist es empfehlenswert, lokale Gemeinschaften und andere Stakeholder in die Gestaltung und Umsetzung des Beschwerdemechanismus einzubeziehen und Beschwerdeverfahren aufzubauen, die von einer angesehenen, unabhängigen Stelle geleitet werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, sicherzustellen, dass Beschwerdemechanismen für alle indigenen Völker zugänglich sind, einschließlich für Frauen, Jugendliche, Ältere und andere potenziell gefährdete Gruppen.

Der Umfang der Beschwerdemechanismen richtet sich danach, ob ein Unternehmen die nachteiligen Auswirkungen auf indigene Völker verursacht hat, dazu beigetragen hat oder direkt damit in Verbindung steht. Der Leitfaden des Australischen Global Compact Netzwerks enthält eine hilfreiche Grafik (S. 9), die das Konzept von „Ursache, Beitrag und direkter Verbindung“ erläutert und für jeden Fall geeignete Abhilfestrategien anführt. Unternehmen können sich darüber hinaus an dem Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP orientieren, der wichtige Empfehlungen für die Einrichtung kulturell angemessener und wirksamer Beschwerdemechanismen für indigene Gemeinschaften enthält.

Beschwerdemechanismen sind unerlässlich, um eine wirksame Wiedergutmachung der negativen Auswirkungen auf indigene Völker zu gewährleisten. Die Einbeziehung indigener Völker in den Prozess der Wiedergutmachung und die Stärkung der lokalen Eigenverantwortung in diesem Prozess gewährleisten die Akzeptanz und Legitimität der Wiedergutmachung. Durch die Beteiligung von Indigenen am Prozess der Wiedergutmachung können Unternehmen auch Abhilfestrategien entwickeln, die den Bedürfnissen einer bestimmten indigenen Gemeinschaft am besten entsprechen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie zum Umgang mit Beschwerden.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu effektivem BeschwerdemanagementUnternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um ihre Beschwerdemechanismen gemäß der acht UNGP-Effektivitätskriterien wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus enthält er praktische Beispiele für Beschwerdemechanismen anderer Unternehmen.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält Umsetzungshilfen für Unternehmen zur Gestaltung wirksamer Beschwerdemechanismen, einschließlich praxisbezogener Ratschläge und Beispiele.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält einen speziellen Abschnitt über die wichtigsten Empfehlungen zur Einrichtung von wirksamen und kulturell angemessen Beschwerdemechanismen.
  • Global Compact Network Australia (GCNA), The Australian Business Guide to Implementing the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: In diesem Leitfaden werden verschiedene Erwägungen bei der Einrichtung von Beschwerdemechanismen und der Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen für negative Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker erläutert, einschließlich der Vorteile für Unternehmen.
  • Forest Peoples Programme, Non-judicial Grievance Mechanisms as a Route to Remedy: An Unfulfilled Opportunity: Dieses Briefing gibt Unternehmen wichtige Handlungsempfehlungen, um sicherzustellen, dass außergerichtliche Beschwerdeverfahren im Einklang mit den UNGPs stehen.


Praxisbeispiele

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Online-Tool unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt indem es schrittweise durch die fünf zentralen Phasen des Sorgfaltsprozesses führt.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.
  • KMU Kompass, Downloads: Auf der Website des KMU-Kompasses stehen praktische Leitfäden und Checklisten als Downloads zur Verfügung. Diese helfen dabei menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zu verankern, das Lieferkettenmanagement zu verbessern und Beschwerdemechanismen effektiver zu gestalten.

Weiterführende Informationen auf Englisch

  • ILO, Excerpts from Reports and Comments of the ILO Supervisory Bodies: Applying the Indigenous and Tribal Peoples Convention, 1989 (No. 169): Dieses Dokument ist thematisch und chronologisch gegliedert und umfasst die Kommentare und Empfehlungen der ILO-Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit der Anwendung des ILO-Übereinkommens Nr. 169.
  • ILO, Implementing the ILO Indigenous and Tribal Peoples Convention No. 169: Towards an Inclusive, Sustainable and Just Future: Dieser Bericht beschreibt die soziale und wirtschaftliche Situation indigener Frauen und Männer und untersucht Themen wie Bevölkerung, Beschäftigung und Armut sowie die wichtigsten politischen Fortschritte, insbesondere in Hinblick auf Institutionen, Konsultationen und Mitsprache.
  • IWGIA und ILO, The Impact of COVID-19 on Indigenous Communities: Insights from the Indigenous Navigator: Dieser Bericht beleuchtet die vielfältigen Auswirkungen von COVID-19 auf indigene Völker.
  • IWGIA und ILO, Indigenous peoples in a changing world of work: Exploring indigenous peoples’ economic and social rights through the Indigenous Navigator: Dieser Bericht untersucht die Hindernisse, mit denen indigene Völker bei der Ausübung ihrer traditionellen Berufe und beim Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsmöglichkeiten, Bildung und sozialem Schutz konfrontiert sind.
  • ILO, Exploring and Tackling Barriers to Indigenous Women’s Participation and Organization: Diese Studie identifiziert und analysiert die Hindernisse für die Mitsprache und Betiligung von indigenen Frauen auf verschiedenen Ebenen.
  • ILO, Indigenous Peoples and a Just Transition for All: In diesem Kurzdossier werden die Zusammenhänge zwischen einer Just Transition und den Rechten indigener Völkern dargestellt und wichtige politische Empfehlungen für die Umsetzung des sozialen Dialogs gegeben, um eine Just Transition zu gewährleisten, von der alle profitieren.
  • IFAD, Policy on Engagement with Indigenous Peoples: 2022 Update: Diese Richtlinie gibt einen Überblick über die Grundsätze der Zusammenarbeit mit indigenen Völkern und die Instrumente, Verfahren und Ressourcen, die IFAD zur Umsetzung dieser Grundsätze verwendet.
  • United Nations Global Compact, Practical Supplement: Business Reference Guide to the UNDRIP: Diese Informationsquelle umfasst eine Liste von Unternehmenspraktiken, die das Bewusstsein von Unternehmen bezüglich ihrer Verantwortung für die Rechte indigener Völker schärfen sollen sowie Möglichkeiten, wie sie diese Rechte zu unterstützen können.
  • United Nations Global Compact, Indigenous Peoples‘ Rights and the Role of Free, Prior and Informed Consent: Dieser Bericht untersucht die wirtschaftlichen Vorteile der Einholung der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) und die Herausforderungen, die dabei auftreten können. Der Bericht stellt aktuelle Good-Practice-Beispiele zur Einholung von FPIC vor und erörtert neue Maßnahmen, die nicht nur FPIC unterstützen, sondern auch langfristige Vorteile für die betroffenen indigenen Gemeinschaften bieten.
  • United Nations, State of the World’s Indigenous Peoples: Dieser Bericht fördert das Bewusstsein für die Anliegen indigener Völker innerhalb des UN-Systems, gegenüber Staaten, in der Wissenschaft und in der breiten Öffentlichkeit.
  • United Nations, Free, Prior and Informed Consent of Indigenous Peoples: Dieser Bericht vermittelt Unternehmen ein Verständnis von FPIC.
  • International Finance Corporation (IFC), Standard 7 – Indigenous Peoples: Die IFC hat einen Leitfaden für ihre Kund:innen entwickelt, um die Umsetzung des IFC Performance Standard 7 betreffend der Rechte indigener Völker zu unterstützen. Unternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um zu gewährleisten, dass ihre Tätigkeiten negative Auswirkungen minimieren, die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Kultur indigener Völker fördern und den Nutzen für die Entwicklung auf kulturell angemessene Weise steigern.
  • IFC, Stakeholder Engagement: A Good Practice Handbook for Companies Doing Business in Emerging Markets: Dieser Leitfaden enthält nützliche Ratschläge, wie Unternehmen mit Stakeholdern zusammenarbeiten können, einschließlich spezieller Empfehlungen für die Konsultationen mit indigenen Gemeinschaften.
  • IFC, Investing in People: Sustaining Communities through Improved Business Practice: Die IFC hat diesen Leitfaden erstellt, um ihren Kund:innen und andere Unternehmen dabei zu unterstützen, wirksame Entwicklungsprogramme für Gemeinschaften zu entwickeln, die ihren Unternehmenstätigkeiten betroffen sind, einschließlich indigener Völker.
  • ILO Helpdesk for Business, Country Information Hub: Diese Informationsquelle kann im Rahmen menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse verwendet werden, da sie länderspezifische Informationen zu verschiedenen Arbeitsrechten liefert.