Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Die Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren

Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um die Rechte indigener Völker in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu adressieren. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind der Infobox „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

Die nachstehenden Schritte geben Orientierung, wie speziell die Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressiert werden können. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit) ermitteln und adressieren.

Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinderarbeit, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

  • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
  • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
  • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
  • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
  • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGPs und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

Darüber hinaus definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte.

Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf Rechte von Beschäftigten beinhaltet. Diese Instrumente, die Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln formulieren, stützen sich auf internationale Standards, über die ein breiter Konsens besteht.

Die IFC Performance Standards und die dazugehörigen Leitfäden stellen ebenfalls eine wichtige Ressource für Unternehmen dar. Insbesondere der Performance Standard 7 zu indigenen Völkern legt spezifische Standards für indigene Völker fest, um zu gewährleisten, dass Unternehmenstätigkeiten negative Auswirkungen minimieren, die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Kultur indigener Völker fördern und den Nutzen für die Entwicklung auf kulturell angemessene Weise steigern.

Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten.

Der Unternehmensleitfaden des UN Global Compact (engl.) zur Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker (UNDRIP) ist ein wertvolles Hilfsmittel für Unternehmen, um die Rechte indigener Völker zu verstehen, zu respektieren und zu unterstützen, und enthält spezifische Ratschläge für entsprechende Akivitäten. Unternehmen können den Leitfaden in Verbindung mit den UNGPs nutzen, um ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt für die Rechte indigener Völker gerecht zu werden. Der Leitfaden zeigt die wichtigsten Maßnahmen auf, die Unternehmen ergreifen können, darunter die Ausarbeitung von Grundsätzen, die Durchführung einer Sorgfaltsprüfung, die Umsetzung von FPIC, die Bereitstellung von Abhilfe sowie der Zugang zu Beschwerdemechanismen.

Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zu den Rechten indigener Völker

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

  • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
  • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
  • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
  • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“

Unternehmen sollten eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten verabschieden, die die Rechte indigener Völker respektiert und schützt. Obwohl einige Unternehmen, insbesondere in der Bergbauindustrie, eigenständige Richtlinien zu indigenen Völkern erarbeitet haben (z. B. BHP), integrieren die meisten Unternehmen ihre Verpflichtungen bezüglich der Rechte indigener Völker in eine bestehende menschenrechtliche Grundsatzerklärung (siehe z. B. Hess, Mitsui und Equinor) oder in ein anderes Richtliniendokument, das die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und indigenen und anderen lokalen Gemeinschaften regelt (siehe z. B. Rio Tinto).

Der Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP empfiehlt, dass in Fällen, in denen spezifische Bestimmungen zu den Beziehungen des Unternehmens zu indigenen Völkern erforderlich sind, Vertreter:innen indigener Völker und Menschenrechtsexpert:innen an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt werden sollten. Sobald ein Unternehmen über eine Richtlinie zu den Rechten indigener Völker verfügt, ist es sinnvoll, von Subunternehmen und Joint-Venture-Partner:innen zu verlangen, dass sie sich an diese Richtlinien halten, und diese bei der Entwicklung einer eigenen Richtlinie unterstützen. Einige der Maßnahmen, die der Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zur Entwicklung einer Richtlinie für die Rechte indigener Völker empfiehlt, sind:

  • Zuweisung einer Verantwortlichkeit auf oberster Führungsebene für die Weiterentwicklung, Umsetzung und Überprüfung bestehender oder neuer Richtlinien
  • Einordnung und Untersuchung bestehender Richtlinien, um festzustellen, inwieweit die Rechte indigener Völker abgedeckt sind und wo Lücken bestehen
  • Einbindung aller relevanten Bereiche des Unternehmens, einschließlich des Kerngeschäfts sowie der Bereiche Personal, Corporate Affairs, Recht, Einkauf und Sicherheit, in den Prozess der Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der Richtlinie
  • Einbindung interner und externer Interessensgruppen, insbesondere lokaler indigener Gemeinschaften, mit denen das Unternehmen interagiert und arbeitet
Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf die Rechte indigener Völker beziehen.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
  • KMU Kompass, Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe zur Grundsatzerklärung unterstützt Unternehmen Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer Grundsatzerklärung und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen wie die Anforderungen erfüllt werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden  enthält einen speziellen Abschnitt über die wichtigsten Empfehlungen zur Entwicklung einer Richtlinie für die Rechte indigener Völker.
  • UN Global Compact Labour Principles, Advancing decent work in business Learning Plan: Dieser Lernplan, der vom UN Global Compact und der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde, hilft Unternehmen, die einzelnen Arbeitsprinzipien und die damit verbundenen Konzepte und bewährten Vorgehensweisen zu verstehen, und zeigt praktische Schritte auf, die Unternehmen dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen.

2. Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

  • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
  • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
  • fortlaufend sein

Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.

Unternehmen sollten eine Bewertung ihrer potenziellen und tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker vornehmen, wobei der Schwerpunkt auf ihren eigenen Geschäftsaktivitäten und ihren Beziehungen zu Dritten, einschließlich Geschäftspartner:innen, liegen sollte. Die UNGPs betonen, dass angemessene Maßnahmen davon abhängen, (i) ob das Unternehmen nachteilige Auswirkungen verursacht, zu ihnen beiträgt oder durch eine Geschäftsbeziehung in die Auswirkungen involviert ist und (ii) wie sehr es auf die Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen Einfluss nehmen kann. Diese beiden Faktoren müssen daher bei der Durchführung von Auswirkungsermittlungen berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Empfehlungen zur Durchführung von Auswirkungsermittlungen (auch Risikoanalysen oder Impact-Assessments genannt) finden Unternehmen im Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP. Der Leitfaden sieht vor, dass Risikoanalysen während der gesamten Dauer des Projekts und bei Bedarf auch danach fortgesetzt werden sollten, um sicherzustellen, dass alle Auswirkungen ermittelt werden.

Risikoanalysen können von einer einfachen, auf Recherche basierenden, Bewertung aus der Distanz bis hin zu einer vertieften Bewertung reichen, die Vor-Ort-Besuche, direkte Gespräche mit den indigenen Gemeinschaften, die Durchsicht von Regierungsdokumenten (z. B. Grundbucheinträgen), die Einbindung lokaler zivilgesellschaftlicher Interessenvertreter:innen und ggf. andere in dem Gebiet tätige Unternehmen umfasst.

Unternehmen können die Rechte indigener Völker in Ländern, in denen sie tätig sind und aus denen sie Waren beziehen, anhand von Länderrisikoprofilen prüfen. Zwei glaubwürdige zivilgesellschaftliche Quellen zu den Rechten indigener Völker sind „The Indigenous World“ – eine jährliche Publikation der International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA) – und das „World Directory of Minorities and Indigenous Peoples“ der Minority Rights Group. Diese Quellen geben Aufschluss darüber, in welchen Regionen und Ländern die höchsten Risiken anzutreffen sind, und beschreiben aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Rechte indigener Völker.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • CSR Risiko-Check: Mit diesem Tool können Unternehmen prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich in Verbindung mit Zwangsarbeit) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleitungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert werden können.
  • KMU Kompass, Risikoanalyse-Tool: Das Tool hilft Unternehmen dabei, bedeutende Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu lokalisieren, zu bewerten und zu priorisieren.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Dieser praktische Leitfaden gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement. Unternehmen erfahren, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie sie mit Kundenanforderungen umgehen können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält einen speziellen Abschnitt über wichtige Empfehlungen bei der Durchführung von Auswirkungsermittlungen.
  • UNDP, Standard 6: Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden beinhaltet Empfehlungen für die Bewertung potenzieller Risiken und Auswirkungen auf indigene Völker.
  • OHCHR, UN Special Rapporteur on the Rights of Indigenous Peoples: Das UN-Mandat bietet wertvolle Informationsquellen, die Unternehmen nutzen können, um tatsächliche und potenzielle Risiken für die Rechte indigener Völker zu bewerten, darunter Länderberichte und thematische Jahresberichte.
  • ILO, Convention No. 169 Toolbox: Diese Sammlung umfasst Hilfsmittel und Informationen zur Vermittlung der Bedeutung und des Geltungsbereichs des ILO-Übereinkommens Nr.169, einschließlich eines Dokuments mit Auszügen aus Berichten und Kommentaren von ILO-Überwachungsgremien zu diesem Übereinkommen.
  • Global Compact Network Australia (GCNA), The Australian Business Guide to Implementing the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden richtet sich speziell an australische Unternehmen. Das GCNA hat hierfür mit der indigenen Gemeinschaft Australiens zusammengearbeitet. Er beinhaltet praktische Ratschläge, wie Unternehmen die Rechte der australischen Ureinwohner:innen verstehen, respektieren und in ihren täglichen Betriebsabläufen verankern können.
  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: Dieser Leitfaden soll Unternehmen eine Orientierungshilfe dazu bieten, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, wenn sie in Gebieten tätig sind, in denen Projekte möglicherweise Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • IWGIA, The Indigenous World: Diese Quelle bietet Unternehmen Informationen über indigene Gruppen auf der ganzen Welt, mit ausführlichen Berichten für konkrete Regionen und Länder.
  • Minority Rights Group, World Directory of Minorities and Indigenous Peoples: Diese Publikation bietet einen guten Überblick über die verschiedenen indigenen Gemeinschaften in einzelnen Ländern und die menschenrechtlichen Herausforderungen, denen sie begegnen.

3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

  • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z. B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)
  • „die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“

Der vom Dänischen Institut für Menschenrechte (DIHR) entwickelte Leitfaden zu indigenen Völkern enthält schrittweise Empfehlungen, wie Unternehmen ihrer Sorgfalt für indigene Völker nachkommen und Aktionspläne entwickeln und umsetzen können. Der erste Schritt, der den Aktionsplan entscheidend beeinflusst, ist die Durchführung angemessener Konsultationen. Indigene Völker sollten konsultiert werden, um eine Einigung oder Zustimmung zu erreichen. Die Konsultation sollte in Übereinstimmung mit internationalen Normen erfolgen, bevor eine endgültige Entscheidung über die Machbarkeit des Projekts getroffen wird.

Unternehmen können auf den Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP zurückgreifen, der wichtige Empfehlungen zum Verständnis und zur Umsetzung von Konsultationsprozessen zur Erreichung von freier, vorheriger und informierter Zustimmung (FPIC) enthält. Der Leitfaden empfiehlt in diesem Kontext folgende Maßnahmen für Unternehmen:

  • Die Beauftragung unabhängiger und kultursensibler Vermittler:innen, z.B. lokaler Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und/oder unabhängiger Expert:innen, die von den betroffenen indigenen Völkern ausgewählt werden oder für sie akzeptabel sind, um die Verhandlungen oder Konsultationsprozesse zu unterstützen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass weder die Entscheidung für eine bestimmte Person noch die Meinung der Vermittler:innen beeinflusst wird.
  • Die Unterstützung (z.B. finanziell, logistisch usw.) zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Gemeinschaft, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch kein unangemessener Zustimmungsdruck entsteht.
  • Die Erwägung eines unabhängigen Monitorings des FPIC-Prozesses und seiner Ergebnisse durch die Beauftragung unabhängiger Expert:innen, die in Absprache mit den betroffenen indigenen Völkern ausgewählt werden.

Der Leitfaden des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) (engl.) enthält eine nützliche Checkliste zur Beurteilung, ob eine Aktivität einen FPIC-Prozess erfordert.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDas Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine Überprüfung von Lieferanten und der Aufbau von Kompetenzen erfolgen kann.
  • KMU Kompass, Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Dieser praktische Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, relevante Stakeholder und Kooperationspartner zu identifizieren und zu klassifizieren.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält einen speziellen Abschnitt über die wichtigsten Empfehlungen für Maßnahmen, die die Rechte indigener Völker stärken.
  • UNDP, Standard 6: Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält Empfehlungen für den Dialog mit indigenen Gruppen.
  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: Dieser Leitfaden soll Unternehmen eine Orientierungshilfe dazu bieten, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, wenn sie in Gebieten tätig sind, in denen Projekte möglicherweise Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • UN-FAO, Free Prior and Informed Consent: An Indigenous Peoples‘ Right and a Good Practice for Local Communities: Diese Umsetzungshilfe bietet Vorschläge zur Umsetzung des FPIC.

4. Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

  • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
  • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder“ (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)

Unternehmen sollten ihren Ansatz im Umgang mit den Rechten indigener Völker regelmäßig überprüfen, um herauszufinden, ob er den betroffenen indigenen Gemeinschaften und Stakeholdern weiterhin dienlich ist. Der vom DIHR entwickelte Leitfaden zum Thema indigene Völker enthält eine praktische Checkliste, auf die sich Unternehmen beziehen können, wenn sie die Wirksamkeit ihrer Aktivitäten in Bezug auf die Rechte indigener Völker prüfen:

  • Wurde ein spezifischer Plan zur Einbindung der indigenen Völker entwickelt, dem die betroffenen indigenen Völker und Gemeinschaften auch zugestimmt haben?
  • Wurde eine partizipative Monitoring-Strategie festgelegt, um die Wirksamkeit im Hinblick auf die identifizierten Risiken oder potenziellen Auswirkungen zu messen?

Das partizipative Monitoring von ökologischen und sozialen Verpflichtungen kann die Transparenz erhöhen und das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und den Mitgliedern der lokalen Gemeinschaft stärken. Es kann dazu beitragen, dass Kritik von außen entschärft und unbegründete Gerüchte innerhalb der Gemeinschaft geklärt werden. Dazu sorgt es für eine größere Akzeptanz bei den Menschen vor Ort. Partizipatives Monitoring kann Folgendes umfassen:

  • Beteiligung von Vertreter:innen indigener Völker an wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. In vielen Fällen wird das Unternehmen dafür sorgen müssen, dass der Aufbau der dafür notwendigen Kapazitäten von unabhängigen Dritten durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass es den Vertreter:innen möglich ist, sich vollständig und effektiv an diesem Prozess zu beteiligen.
  • Prüfung der ursprünglichen Auswirkungsermittlung durch Mitglieder der indigenen Gemeinschaft und gemeinsame Beurteilung der Präventions- und Abhilfemaßnahmen des Unternehmens basierend auf Untersuchungen der tatsächlichen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften.
  • Bewertung der langfristigen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt und das sozioökonomische Umfeld unter Einbeziehung der Mitglieder der indigenen Gemeinschaften
Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu Kennzahlen im Sorgfaltsprozess: Unternehmen können diese Übersicht ausgewählter quantitativer Leistungsindikatoren nutzen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und/oder extern zu berichten.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: : Dieser Leitfaden soll Unternehmen eine Orientierungshilfe dazu bieten, wie sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, wenn sie in Gebieten tätig sind, in denen Projekte möglicherweise Auswirkungen auf indigene Völker haben.
  • IWGIA, Interpreting the UN Guiding Principles for Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält Informationen für Unternehmen, wie sie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen im Umgang mit indigenen Völkern kontrollieren können.
  • Institute for Human Rights and Business, Putting Respect for Human Rights into Practice: In diesem Leitfaden werden Schritte erläutert, die Unternehmen bei der Wirksamkeitskontrolle ergreifen sollten, einschließlich des Aufbaus eines systematischen Monitorings, der Entwicklung von Indikatoren, Stakeholderbeteiligung und das Monitoring der Geschäftsbeziehungen.

5. Kommunikation und Berichterstattung

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

  • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
  • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
  • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“

Von Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre Aktivitäten zum Schutz der Rechte indigener Völker in einem formellen Bericht veröffentlichen, was im Rahmen eines breiteren Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsbericht (siehe z. B. Shell’s Nachhaltigkeitsbericht) erfolgen kann, oder in den jährlichen Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact integriert werden kann. Auch andere Formen der Kommunikation wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern sind möglich.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Hierbei handelt es sich um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte mit 20 Kriterien, darunter Menschenrechte und Arbeitsrechte.
  • KMU Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Fortschritten in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfalt.
  • KMU Kompass, Praxishilfe für zielgruppenorientierte Kommunikation: Dieser praktische Leitfaden hilft Unternehmen dabei, ihre Stakeholder zu identifizieren und geeignete Kommunikationsformate und -kanäle zu finden.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Global Reporting Initiative, GRI 411: Rights of Indigenous Peoples: Dieser Standard der Global Reporting Initiative (GRI) bietet eine detaillierte Anleitung, wie Unternehmen über ihren Managementansatz bezüglich der Rechte indigener Völker berichten können.
  • Danish Institute for Human Rights, Respecting the Rights of Indigenous Peoples: A Due Diligence Checklist for Companies: Dieser Leitfaden weist auf die Notwendigkeit der Entwicklung und Vereinbarung einer transparenten Kommunikationsstrategie mit indigenen Völkern hin, einschließlich der Festlegung geeigneter Kommunikationswege.
  • UNGP Reporting Framework: Eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
  • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Der Fortschrittsbericht sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.

6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

  • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
  • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

  • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
  • zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
  • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
  • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
  • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
  • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
  • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
  • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“

Beschwerdemechanismen tragen dazu bei, Vertrauen und Verständnis zwischen Unternehmen und indigenen Völkern aufzubauen. Sie bieten eine frühzeitige Möglichkeit, die Anliegen betroffener indigener Gemeinschaften zu erkennen und zu thematisieren, bevor es zu einer Eskalation kommt. Beschwerdemechanismen tragen auch zum Aufbau engerer Beziehungen zu indigenen Gemeinschaften bei. Für Unternehmen ist es empfehlenswert, lokale Gemeinschaften und andere Stakeholder in die Gestaltung und Umsetzung des Beschwerdemechanismus einzubeziehen und Beschwerdeverfahren aufzubauen, die von einer angesehenen, unabhängigen Stelle geleitet werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, sicherzustellen, dass Beschwerdemechanismen für alle indigenen Völker zugänglich sind, einschließlich für Frauen, Jugendliche, Ältere und andere potenziell gefährdete Gruppen.

Der Umfang der Beschwerdemechanismen richtet sich danach, ob ein Unternehmen die nachteiligen Auswirkungen auf indigene Völker verursacht hat, dazu beigetragen hat oder direkt damit in Verbindung steht. Der Leitfaden des Australischen Global Compact Netzwerks enthält eine hilfreiche Grafik (S. 9), die das Konzept von „Ursache, Beitrag und direkter Verbindung“ erläutert und für jeden Fall geeignete Abhilfestrategien anführt. Unternehmen können sich darüber hinaus an dem Unternehmensleitfaden des UN Global Compact zu UNDRIP orientieren, der wichtige Empfehlungen für die Einrichtung kulturell angemessener und wirksamer Beschwerdemechanismen für indigene Gemeinschaften enthält.

Beschwerdemechanismen sind unerlässlich, um eine wirksame Wiedergutmachung der negativen Auswirkungen auf indigene Völker zu gewährleisten. Die Einbeziehung indigener Völker in den Prozess der Wiedergutmachung und die Stärkung der lokalen Eigenverantwortung in diesem Prozess gewährleisten die Akzeptanz und Legitimität der Wiedergutmachung. Durch die Beteiligung von Indigenen am Prozess der Wiedergutmachung können Unternehmen auch Abhilfestrategien entwickeln, die den Bedürfnissen einer bestimmten indigenen Gemeinschaft am besten entsprechen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie zum Umgang mit Beschwerden.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu effektivem BeschwerdemanagementUnternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um ihre Beschwerdemechanismen gemäß der acht UNGP-Effektivitätskriterien wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus enthält er praktische Beispiele für Beschwerdemechanismen anderer Unternehmen.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält Umsetzungshilfen für Unternehmen zur Gestaltung wirksamer Beschwerdemechanismen, einschließlich praxisbezogener Ratschläge und Beispiele.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • United Nations Global Compact, A Business Reference Guide: United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: Dieser Leitfaden enthält einen speziellen Abschnitt über die wichtigsten Empfehlungen zur Einrichtung von wirksamen und kulturell angemessen Beschwerdemechanismen.
  • Global Compact Network Australia (GCNA), The Australian Business Guide to Implementing the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples: In diesem Leitfaden werden verschiedene Erwägungen bei der Einrichtung von Beschwerdemechanismen und der Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen für negative Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker erläutert, einschließlich der Vorteile für Unternehmen.
  • Forest Peoples Programme, Non-judicial Grievance Mechanisms as a Route to Remedy: An Unfulfilled Opportunity: Dieses Briefing gibt Unternehmen wichtige Handlungsempfehlungen, um sicherzustellen, dass außergerichtliche Beschwerdeverfahren im Einklang mit den UNGPs stehen.
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