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Einführung

Einführung: Wirtschaft und Menschenrechte

Gemäß des Rahmenkonzeptes „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen müssen Staaten die Menschen in ihrem Hoheitsgebiet und/oder ihrer Jurisdiktion vor Menschenrechtsverletzungen schützen, die von Dritten, einschließlich Unternehmen, verübt werden. Gleichzeitig wird von Unternehmen erwartet, dass sie die Menschenrechte achten. Das heißt, dass sie vermeiden sollten, die Menschenrechte Anderer zu beeinträchtigen, und dass sie nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, begegnen sollten. Sowohl von Staaten als auch von Unternehmen wird erwartet, dass die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu wirksamer Abhilfe (sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher) haben.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business & Human Rights – UNGPs) sind der weltweit maßgebende Standard für das Verhalten von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und bieten eine Orientierungshilfe, wie Unternehmen ihre Verpflichtungen aus dem Rahmenkonzept „Schutz, Achtung und Abhilfe“ umsetzen können.[1] Die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig angenommenen UNGPs legen die Erwartungen an Staaten und Unternehmen fest, negative Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte zu verhindern und zu bekämpfen. Für verantwortungsbewusste Unternehmen besteht die Herausforderung darin, wie sie die Menschenrechte in der Praxis achten können, wenn sie mit komplexen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Situationen konfrontiert sind, für die es keine einfachen Lösungen gibt.

Der Praxislotse WiMR soll Unternehmen dabei helfen, ihre Auswirkungen auf Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich und in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten besser zu verstehen und zu adressieren. Dazu gehören die folgenden, in den UNGPs beschriebenen Schritte des Sorgfaltsprozesses:

  • Entwicklung einer Grundsatzerklärung
  • Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Menschenrechte
  • Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Kommunikation und Berichterstattung
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe

Die Kernthemen und dazugehörigen Praxisbeispiele bieten Ansätze für Unternehmen, ihre direkten und indirekten Menschenrechtsrisiken anzugehen. Jedes Kernthema beinhaltet:

  • Eine Einführung in das Thema
  • Branchenspezifische Risikofaktoren
  • Vorschläge zur Integration in den Sorgfaltsprozess
  • Praxisbeispiele
  • Weiterführende Informationen