Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

BHP Billiton Potash

Unterzeichnung einer Vereinbarung mit drei kanadischen First Nations

Im Oktober 2013 festigte BHP Billiton Potash seine Beziehungen zu drei First Nations (Bezeichnung der indigenen Völker Kanadas) in der Region Saskatchewan durch die Unterzeichnung eines Abkommens für das Jansen-Projekt. Das Abkommen wurde in Zusammenarbeit zwischen dem BHP Billiton Potash Community Engagement Team, der Kawacatoose First Nation, der Day Star First Nation und der Muskowekwan First Nation geschlossen und ist das erste seiner Art in der Kaliindustrie. Hauptziel der Vereinbarung ist es, zu gewährleisten, dass die Menschen der drei First Nations von der Anwesenheit von BHP Billiton in Jansen einen Nutzen haben. Dazu zählen wichtige Themen wie der Aufbau von Kapazitäten, die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, die Entwicklung von Unternehmen und Gemeinden sowie die Unterstützung von BHP Billiton bei der Verbesserung der Geschäftsfähigkeiten der First Nations.

Seit Unterzeichnung des Abkommens hat BHP Billiton Potash für alle Beschäftigten verpflichtende Schulungen zur Sensibilisierung für die Belange indigener Völker durchgeführt, um den Respekt und das Verständnis für die indigene Bevölkerung und Kultur zu gewährleisten. Darüber hinaus stellte BHP Billiton Potash während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 rund 3 Mio. CAD für lokale indigene Geschäftspartner:innen bereit, indem für einen Zeitraum von sechs Monaten die Zahlungsfristen auf sieben Tage (ursprünglich 30 Tage) verkürzt und ausstehende Rechnungen sofort beglichen wurden.

https://www.bhp.com/sustainability/case-studies/2016/09/opportunities-agreements-and-training-initiatives-for-saskatchewan-first-nations-partners/

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.