Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Definition und rechtliche Instrumente

Definition

Laut ILO beschreibt der Begriff „Kinderarbeit“ jegliche Arbeit, die Kinder ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und die für ihre körperliche und geistige Entwicklung schädlich ist. Sie bezieht sich auf Arbeit, die:

  • geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist; und/oder
  • ihre schulische Ausbildung beeinträchtigt, indem sie ihnen die Teilnahme an der Schule verwehrt, sie zwingt, die Schule vorzeitig zu verlassen, oder von ihnen verlangt, den Schulbesuch mit übermäßig langer und harter Arbeit zu verbinden.

Es ist wichtig, zwischen Verstößen gegen das Mindestalter und den schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu unterscheiden. Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung ist wie folgt definiert:

  • Das Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Staaten, deren Wirtschaft und schulische Einrichtungen ungenügend entwickelt sind, können anfangs als Übergangsmaßnahme ein Mindestalter von 14 Jahren angeben (Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter).
  • Kinder können ab dem 13. Lebensjahr (bzw. ab dem 12. Lebensjahr als Übergangsmaßnahme) leichte Arbeit verrichten, sofern diese nicht mit ihrer Schul- oder Berufsausbildung in Konflikt steht und für ihre Gesundheit oder Entwicklung nicht schädlich ist (Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter)

Zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören (Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit):

  • Der Verkauf von Kindern und der Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten
  • Das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen
  • Das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten (z. B. zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen)

Zu Kinderarbeit zählen auch gefährliche Tätigkeiten, ausgeführt von Jugendlichen, die über dem gesetzlichen Mindestalter für die Arbeit liegen, aber noch unter 18 Jahren alt sind. Die ILO definiert gefährliche Arbeit als Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern und Jugendlichen schädlich ist. Beispiele für gefährliche Kinderarbeit sind:

  • Arbeit, bei der Kinder und Jugendliche körperlichem, psychischem oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind
  • Arbeit unter Tage, unter Wasser, in gefährlichen Höhen oder in engen Räumen
  • Arbeit mit gefährlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen oder Arbeit, die die manuelle Handhabung oder den Transport von schweren Lasten umfasst
  • Arbeit in einer ungesunden Umgebung, in der Kinder und Jugendliche beispielsweise gefährlichen Substanzen, Stoffen oder Prozessen oder gesundheitsschädlichen Temperaturen, Lärmpegeln oder Vibrationen ausgesetzt sind
  • Arbeit unter besonders schwierigen Bedingungen, z. B. lange Arbeitszeiten oder Nachtarbeit, oder Arbeit, bei der Kinder und Jugendliche in unangemessener Weise auf die Räumlichkeiten des Unternehmens eingeschränkt ist

Die ILO bietet weitere Orientierungshilfen zu den Arten gefährlicher Arbeit, während nationale Gesetze häufig Auflistungen von verbotenen gefährlichen Tätigkeiten für Kinder enthalten.

Rechtliche Instrumente

ILO- und UN-Übereinkommen

Zwei ILO-Übereinkommen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes bilden den Rahmen für nationales Recht, um eine klare Grenze zu ziehen zwischen dem, was bei der Kinderarbeit akzeptabel ist und was nicht.

Das ILO-Übereinkommen Nr. 182 wurde von allen 187 ILO-Mitgliedstaaten ratifiziert (das einzige ILO-Übereinkommen, das eine weltweite Ratifizierung erreicht hat). Auch das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von allen Ländern außer den Vereinigten Staaten ratifiziert (obwohl die Vereinigten Staaten das Übereinkommen unterzeichnet haben). Außerdem haben die meisten Länder das ILO-Übereinkommen Nr. 138 ratifiziert. Dies bedeutet, dass in den meisten Ländern einschlägige nationale Gesetze zur Umsetzung der Bestimmungen dieser internationalen Rechtsinstrumente vorhanden sein sollten. Die Ratifizierung ist jedoch keine Garantie dafür, dass diese Länder frei von Kinderarbeit sind, da die jeweiligen nationalen Gesetze zur Bekämpfung von Kinderarbeit unterscheiden und möglicherweise unzureichend umgesetzt werden. Bei Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht ist es daher wichtig, den Ratifizierungsstatus bestimmter Länder als Indikator für einen möglicherweise eingeschränkten staatlichen Schutz vor Kinderarbeit zu prüfen.

Der Kampf gegen Kinderarbeit ist eines der 10 Prinzipien der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen: „Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten“. Die vier arbeitsrechtlichen Prinzipien des UN Global Compact beruhen auf der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Diese grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wurden in Form von spezifischen Rechten und Pflichten in den internationalen Arbeitsübereinkommen und Arbeitsempfehlungen bekräftigt und betreffen Themen im Zusammenhang mit Kinderarbeit, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Zwangsarbeit sowie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Die Mitgliedstaaten der ILO sind verpflichtet, die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit zu fördern, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben.

Andere rechtliche Instrumente

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl. UN Guiding Principles on Business and Human RightsUNGPs oder UN-Leitprinzipien) setzen den globalen Standard hinsichtlich der Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen. Von Staaten fordern die UN-Leitprinzipien, einen „smart mix“ aus nationalen und internationalen, verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zu erwägen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern. Die UN-Leitprinzipien sind rechtlich nicht verbindlich, bilden aber die Grundlage vieler Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfalt.

Nationale Rechtsvorschriften

Unternehmen sind zunehmend zur Angabe nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. In einigen Ländern schreiben Gesetze eine menschenrechtsbezogene Berichterstattung und andere rechtliche Pflichten vor, darunter der United Kingdom Modern Slavery Act 2015, der Australian Modern Slavery Act 2018, das niederländische Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit, der California Transparency in Supply Chains Act, das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Frankreich und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Außerdem arbeitet die Europäische Kommission an einer Richtlinie, die eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt vorschreibt. Diese Gesetze verlangen von Unternehmen, dass sie öffentlich über ihre Bemühungen zur Ermittlung potenzieller und tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, berichten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen birgt für Unternehmen ein echtes rechtliches Risiko.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte: