Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren

Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um Kinderarbeit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu bekämpfen. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind der Infobox „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

Die nachstehenden Schritte geben Orientierung, wie speziell das Thema Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressiert werden kann. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z. B. Zwangsarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit) ermitteln und adressieren.

Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Kinderarbeit, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

  • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
  • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
  • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
  • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
  • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGPs und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der UNGPs die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln (engl.: Children’s Rights and Business PrinciplesCRBPs) entwickelt, die die erste umfassende Reihe von Grundsätzen darstellen, die Unternehmen bei der Einhaltung der Rechte von Kindern am Arbeitsplatz, im Handel und in der Gemeinschaft unterstützen.

Weiterhin definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte.

Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf Rechte von Beschäftigten beinhaltet.

Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten. Der Beseitigung von Kinderarbeit wird dabei ein konkreter Abschnitt gewidmet.

Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zu Kinderarbeit

UNGP-Anforderungen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

  • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
  • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
  • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
  • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“

Eine vom Global Child Forum durchgeführte Untersuchung von 2.500 Unternehmen aus neun Branchen deutet darauf hin, dass 57 % der Unternehmen eigenständige Richtlinien gegen Kinderarbeit haben. Dabei handelt es sich in der Regel um Unternehmen, die das Thema Kinderarbeit für sich als wesentliches Risiko identifiziert haben. Beispielsweise haben ALDI Süd, H&M und ASOS eigenständige Richtlinien zum Umgang mit Kinderarbeit.

Auch die Integration von Bestimmungen zu Kinderarbeit in eine breitere menschenrechtliche Grundsatzerklärung ist eine Option, die etwa Unilever, Marks and Spencer und Freeport-McMoRan gewählt haben. Wenn Unternehmen über keine alleinstehende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten verfügen, wird Kinderarbeit oft in anderen Grundsatzdokumenten behandelt, z. B. in einem Verhaltens- oder Ethikkodex und/oder in einem Lieferantenkodex. Starbucks, BHP und HP sind globale Unternehmen, die Kinderarbeit als Thema in ihre Verhaltenskodizes aufgenommen haben. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wie Haas & Co. Magnettechnik GmbH, nehmen Kinderarbeit häufig in ihren Verhaltens- oder Lieferantenkodex auf.

Unternehmen können den ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) konsultieren, der Antworten auf die häufigsten Fragen gibt, die in der Ausarbeitung ihrer Richtlinien zum Umgang mit Kinderarbeit oder bei der Einbindung von Richtlinien gegen Kinderarbeit in bestehende Grundsatzdokumente aufkommen. Beispiele hierfür sind:

  • Ich versuche herauszufinden, warum das gesetzliche Mindestalter auf 15 oder 14 Jahre festgesetzt ist. Was wären die Folgen einer umfassenden Unternehmensrichtlinie für ein Mindestalter von 16 Jahren?
  • Ein Unternehmen verpflichtet sich, keine Personen unter 18 Jahren einzustellen, aber es ist in Ländern tätig, in denen Personen unter 18 Jahren das Recht haben, zu arbeiten. Kann dies als Verstoß gegen die ILO-Übereinkommen über Diskriminierung gewertet werden?
  • Wie lauten die allgemeinen Empfehlungen für Ausbildungsplätze, die wir bei der Klärung unserer Anforderungen an Kinderarbeit gegenüber unseren Zulieferbetrieben anwenden sollten?

Unternehmen können auch in Erwägung ziehen, ihre Richtlinien an einschlägigen branchenweiten oder branchenübergreifenden Verpflichtungen auszurichten, wie zum Beispiel:

  • Responsible Business Alliance (RBA) Code of Conduct
  • Ethical Trading Initiative (ETI) Base Code
  • amfori BSCI Code of Conduct
  • Fair Labor Association (FLA) Code of Conduct
  • Der Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus, initiiert vom Verein ECPAT, der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) und mehreren Reiseveranstaltern
Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf Kinderarbeit beziehen.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
  • KMU Kompass, Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe zur Grundsatzerklärung unterstützt Unternehmen Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer Grundsatzerklärung und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen wie die Anforderungen erfüllt werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Helpdesk for Business on International Labour Standards: Der ILO Helpdesk für Unternehmen bietet Führungskräften und Beschäftigten Informationen darüber, wie sie ihre Geschäftstätigkeiten besser mit den internationalen Arbeitsnormen, einschließlich in Bezug auf Kinderarbeit, in Einklang bringen können.
  • ILO-IOE, Child Labour Guidance Tool for Businesses: Dieser Leitfaden enthält mehrere Fragen, die sich Unternehmen stellen können, um ihre Richtlinien in Bezug auf Kinderarbeit zu bewerten.
  • ILO, Child Labour Platform: Good Practice Notes: Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von kinderrechtskonformen Arbeitsrichtlinien und umfasst Beispiele aus der Wirtschaft.
  • UNICEF und Save the Children, Children’s Rights in Policies and Codes of Conduct: Diese Umsetzungshilfe enthält Empfehlungen für Unternehmen, wie sie Kinderrechte in ihre Richtlinien und Verhaltenskodizes einbeziehen können.
  • Global Child Forum, Child Labour Policy: A Child-Centred Approach: Dieser Bericht enthält einen Leitfaden zur Entwicklung von Kinderarbeitsrichtlinien und zur Integration von Ansätzen zu Kinderarbeit in bereits bestehende Richtlinien.
  • UN Global Compact Labour Principles, Advancing decent work in business Learning Plan: Dieser Lernplan, der vom UN Global Compact und der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde, hilft Unternehmen, die einzelnen Arbeitsprinzipien und die damit verbundenen Konzepte und bewährten Vorgehensweisen zu verstehen, und zeigt praktische Schritte auf, die Unternehmen dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen.

2. Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Kinderarbeit

UNGP-Anforderungen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

  • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
  • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
  • fortlaufend sein

Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.

Auswirkungsermittlungen (auch Risikoanalysen oder Impact-Assessments genannt) in Bezug auf Kinderarbeit werden meist in breiter gefasste Verfahren zur Prüfung der menschenrechtlichen Auswirkungen integriert (z. B. Freeport-McMoRan). Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält Vorschläge dazu, wie potenzielle und tatsächliche Auswirkungen von Kinderarbeit identifiziert und bewertet werden; wie Betriebsabläufe und Teile der Lieferkette zur Durchführung detaillierterer Prüfungen priorisiert werden; und wie Stakeholder einbezogen werden können. Werden bei der Auswirkungsermittlung Kinder mittels Interviews oder anderer Datenerhebungsmethoden einbezogen, sollten strenge Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um sie vor möglichem Schaden zu bewahren, z. B. vor Vergeltungsmaßnahmen von Arbeitgeber:innen oder einer ungeplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • CSR Risiko-Check: Mit diesem Tool können Unternehmen prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich in Verbindung mit Kinderarbeit) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleistungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert werden können.
  • KMU Kompass, Risikoanalyse-Tool: Das Tool hilft Unternehmen dabei, bedeutende Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu lokalisieren, zu bewerten und zu priorisieren.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Dieser praktische Leitfaden gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement. Unternehmen erfahren, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie sie mit Kundenanforderungen umgehen können.
  • Human Rights Watch verfügt über zahlreiche Informationen zum Thema Kinderarbeit, die auch in der Ermittlung von Risiken und Auswirkungen verwendet werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieser Leitfaden hilft Unternehmen dabei, potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen in Bezug auf Kinderarbeit systematisch zu ermitteln und einzuschätzen.
  • UNICEF und Dänisches Institut für Menschenrechte, Children’s Rights in Impact Assessments: A Guide for Integrating Children’s Rights into Impact Assessments and Taking Action for Children: Dieser Leitfaden gibt konkrete Ratschläge für die Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoermittlung unter Berücksichtigung der Kinderrechte.
  • Rainforest Alliance, Child Labor Toolkit Module 3: Risk Assessment: Dieses Toolkit bietet eine schrittweise Anleitung zur Durchführung einer grundlegenden oder vertiefenden Risikoanalyse in Bezug auf Kinderarbeit.
  • UNICEF und Global Child Forum, Children’s Rights and Business Atlas: Dieser Atlas liefert quantitative Bewertungen der Risiken von Kinderarbeit für Unternehmen in 198 Ländern.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Prüfung und Bewertung des potenziellen und tatsächlichen Risikos von Kinderarbeit in globalen Lieferketten.
  • US Department of Labor, List of Goods Produced by Child Labour or Forced Labor: Diese Liste enthält detaillierte Angaben zu den Risiken für Kinderarbeit bei verschiedenen Waren und Rohstoffen.

3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

  • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z. B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)
  • „die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“

Die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen sollte, um Risiken in Bezug auf Kinderarbeit zu managen, hängen von den Ergebnissen der Risikoanalyse ab. Bei der Entwicklung und Durchführung der Maßnahmen sollten die oben beschriebenen Risikofaktoren und (möglichen) Ursachen von Kinderarbeit berücksichtigt werden, um keine unbeabsichtigten negativen Auswirkungen herbeizuführen.

Eine der häufigsten Maßnahmen, die Unternehmen umsetzen, sind Schulungen für Mitarbeitende und Zulieferbetriebe, die Kinderarbeitsgesetze, Unternehmensrichtlinien, Verfahren zur Feststellung des Alters der Beschäftigten bzw. Erkennung gefälschter Dokumente/Ausweise sowie Arbeitsschutzverfahren für Kinder und Jugendliche thematisieren. Schulungen können in verschiedenen Formaten durchgeführt werden, z. B. als Online-Videos, E-Learning, Workshops oder runde Tische mit Zulieferbetrieben. Coca-Cola beispielsweise führt Schulungen über Menschenrechte (einschließlich Kinderarbeit) für Mitarbeitende, Abfüllbetriebe, Zulieferbetriebe und Auditor:innen durch. PepsiCo führt Schulungen für Zulieferbetriebe zu seinem Lieferantenkodex durch, der auch das Verbot von Kinderarbeit beinhaltet. Unternehmen sollten jedoch bedenken, dass Schulungen allein das Problem nicht lösen werden, z. B. wenn Eltern keine andere Möglichkeit haben, als ihre Kinder zur Arbeit mitzunehmen (sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund mangelnden Zugangs zu Bildung usw.). Daher ist es notwendig, die grundlegenden Ursachen von Kinderarbeit zu bekämpfen.

Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält weitere praxisnahe Ansätze für Unternehmen zur Verhinderung oder Abschwächung von Kinderarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten und Lieferketten, darunter:

  • Proaktive Kommunikation ihres kurz- und mittelfristigen Bedarfs gegenüber Zulieferbetrieben und anderen Geschäftspartner:innen, damit diese entsprechend planen können.
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Einkauf und Nachhaltigkeitsabteilung oder Einsatz von Expert:innen für verantwortungsvolle Beschaffung beim einkaufenden Unternehmen.
  • Integration der beiden Funktionen, indem die Einkaufsleitung direkt für die Einhaltung von Social Compliance bei Zulieferbetrieben verantwortlich ist.
  • Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI), die von ihren Mitgliedern verlangen, ihre eigenen Einkaufspraktiken in Bezug darauf zu bewerten, ob und wie sie negative Auswirkungen bei Zulieferbetrieben begünstigen.

Beispielsweise ergreifen Ferrero und Olam International durch ihre Mitgliedschaft in der Internationalen Kakaoinitiative (ICI) Maßnahmen gegen Kinderarbeit in der Kakaolieferkette. Durch ihre Mitgliedschaft in der Initiative „The Code“ setzen sich Hilton und die TUI Group für den Schutz von Kindern vor kommerzieller sexueller Ausbeutung – einer der schlimmsten Formen der Kinderarbeit – ein.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine Überprüfung von Lieferanten und der Aufbau von Kompetenzen erfolgen kann.
  • KMU Kompass, Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Dieser praktische Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, relevante Stakeholder und Kooperationspartner zu identifizieren und zu klassifizieren.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderarbeit.
  • ILO, Supplier Guidance on Preventing, Identifying and Addressing Child Labour: Dieser Leitfaden enthält praxisbezogene Umsetzungshilfen für Fabriken und andere Produktionsstätten zur effektiven Altersüberprüfung und zu Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
  • ILO, Child Labour Platform: Good Practice Notes: Dieser Bericht bietet eine Handlungsanleitung für gute Praktiken und Managementsysteme für Unternehmen, die auf das Wohl von Kindern ausgerichtet sind.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht über Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um Kinderarbeit in globalen Lieferketten zu beseitigen.
  • Global Child Forum, Child Labour Policy: A Child-Centred Approach: Leitfaden für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderarbeit in der Praxis.
  • UNICEF, Engaging Stakeholder’s on Children’s Rights: Dieses Tool bietet Unternehmen eine Orientierung, wie sie Stakeholder zum Thema Kinderrechte einbeziehen können, damit sie ihre Standards und Verfahren sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Lieferkette verbessern können.

4. Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarbeit

UNGP-Anforderungen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

  • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
  • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder“ (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)

Unternehmen sollten ihre Ansätze zur Beseitigung von Kinderarbeit regelmäßig auf die gewünschte Wirksamkeit überprüfen. Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält Vorschläge für Methoden und Systeme zur Wirksamkeitskontrolle.

Audits und soziales Monitoring sind gängige Methoden zur Wirksamkeitskontrolle. Solche Monitorings oder Audits können intern vom Unternehmen selbst durchgeführt werden oder durch einen vom Unternehmen beauftragten Dritten erfolgen. Ein häufiger erster Schritt ist die Verteilung von Fragebögen zur Selbstbewertung (engl.: Self Assessment Questionnaires – SAQs) an Zulieferbetriebe, in denen sie Informationen und Nachweise über deren Verfahren zur Vermeidung von Kinderarbeit anfordern, z. B. wie sie das Alter ihrer Beschäftigten überprüfen oder wie sie selbst das Thema Kinderarbeit behandeln. Wiederholte SAQs können Aufschluss über Verbesserungen in den Managementsystemen der Zulieferbetriebe geben und ermöglichen den Zulieferbetrieben eine Selbsteinschätzung über ihre potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Kinderarbeit.

Wenn die SAQ-Ergebnisse dies rechtfertigen, können Unternehmen Zuliefereraudits vor Ort oder virtuell (aufgrund der COVID-19-Pandemie) durchführen. Zu den gängigen Zuliefereraudits, die sich auf die meisten Branchen erstrecken und Indikatoren für Kinderarbeit enthalten, gehören SMETA Audits und SA8000-akkreditierte Audits. General Mills beispielsweise führt SMETA-Audits bei seinen Zulieferbetrieben durch.

Werden Mängel festgestellt, sollten in Zusammenarbeit mit dem Zulieferbetrieb Pläne zur Behebung von Problemen (engl.: Corrective Action Plans – CAP) entwickelt werden, in denen klare Ziele und Meilensteine für Verbesserungen festgelegt sind. Die Fortschritte sollten anschließend regelmäßig kontrolliert werden, um die korrekte Durchführung und den Abschluss des CAP sicherzustellen.

Die Festlegung von SMART-Zielen unterstützt eine objektive Wirksamkeitskontrolle. SMART-Ziele sind solche, die spezifisch, messbar, erreichbar, angemessen und terminiert (engl.: specific, measurable, attainable, resourced and time-bound – SMART) sind. Beispiele für relevante Indikatoren sind:

  • Erfasste Beschwerden wegen Kinderarbeit (Anzahl und Art)
  • Auditergebnisse zu Kinderarbeit
  • Fortschritte bei den Plänen zur Behebung von Problemen
  • Medienberichte über Fälle von Kinderarbeit
  • Offizielle Inspektionsergebnisse

Die Verantwortung für die Datenerhebung sollte eindeutig zuständigen Stellen im Unternehmen zugewiesen werden und die Berichterstattung sollte nach einem festgelegten Zeitintervall erfolgen (z. B. einmal im Monat).

Obwohl sowohl SAQs als auch Audits häufig von Unternehmen durchgeführt werden, sind beide Instrumente nur begrenzt in der Lage, versteckte Verstöße, einschließlich Kinderarbeit, aufzudecken. Unangekündigte Audits können sinnvoll sein, aber selbst diese reichen nicht immer aus, um Verstöße aufzudecken, da ein Audit-Team in der Regel nur eine begrenzte Zeit vor Ort ist. Darüber hinaus finden Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Kinderarbeit, oft tiefer der Lieferkette statt, während sich Audits und Kontrollen oft nur auf direkte Zulieferbetriebe (Tier 1) beziehen.

Neuere Hilfsmittel, wie technologiegestützte Befragungen von Beschäftigten, ermöglichen eine Wirksamkeitsmessung in Echtzeit und beheben teilweise die Probleme herkömmlicher Audits. Immer mehr Unternehmen ergänzen die gängigen Audits mit Mitarbeitenden-Umfragen („Worker Voice“) (z. B. Unilever und VF Corporation), die leicht an die Bedürfnisse der Beschäftigten und verschiedene Sprachen angepasst werden können.

Einige Unternehmen verfolgen Ansätze, die über die gängigen Audits hinausgehen („beyond audit“). Diese beruhen auf einer proaktiven Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben, anstatt diese zu überwachen. Die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern wie Gewerkschaften, Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsaufsichtsbehörden und Nichtregierungsorganisationen kann ebenfalls bei der Erkennung und Beseitigung von Kinderarbeit helfen. Fortschrittsberichte von Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI), wie der „Responsible Mica Initiative“, können ebenfalls hilfreich sein, um Verbesserungen in Bereichen zu verfolgen, in denen Kinderarbeit oft vorkommt.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu Kennzahlen im Sorgfaltsprozess: Unternehmen können diese Übersicht ausgewählter quantitativer Leistungsindikatoren nutzen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und/oder extern zu berichten.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieses Tool enthält nützliche Orientierungshilfen zur Überwachung und Kontrolle der Wirksamkeit.
  • Global Child Forum, Child Labour Policy: A Child-Centred Approach: Dieser Bericht skizziert verschiedene Ansätze für eine effektive Wirksamkeitskontrolle für Kinderarbeit, insbesondere Ansatz 6.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden bietet schrittweise Unterstützung bei der Beseitigung von Kinderarbeit in globalen Lieferketten, einschließlich Schritt 4 zum Monitoring von Umsetzung und Auswirkungen.

5. Kommunikation und Berichterstattung

UNGP-Anforderungen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

  • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
  • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
  • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“

Von Unternehmen wird erwartet, dass sie Aktivitäten bei der Bekämpfung von Kinderarbeit in einem formellen Bericht veröffentlichen. Dies kann auch ein eigenständiger Bericht über Kinderarbeit sein wie beispielsweise Nestles Berichte zur Bekämpfung von Kinderarbeit. Oft werden jedoch Fortschritte bei der Bekämpfung von Kinderarbeit in einen breiteren Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsbericht (z. B. Unilevers Menschenrechtsberichte) oder in dem jährlichen Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact aufgenommen. Auch andere Formen der Kommunikation wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern sind möglich.

Das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Businesses (engl.) enthält detaillierte Empfehlungen zu Form und Häufigkeit der Kommunikation eines Unternehmens über Kinderarbeit, zur Art der bereitgestellten Informationen und zu den Risiken der Kommunikation für Kinder und ihre Familien.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Hierbei handelt es sich um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte mit 20 Kriterien, darunter Menschenrechte und Arbeitsrechte.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Fortschritten in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfalt.
  • KMU Kompass, Praxishilfe für zielgruppenorientierte Kommunikation: Dieser praktische Leitfaden hilft Unternehmen dabei, ihre Stakeholder zu identifizieren und geeignete Kommunikationsformate und -kanäle zu finden.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO und IOE, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieses Tool enthält nützliche Hinweise, wie Herangehensweisen und Ergebnisse im Bereich Kinderarbeit kommuniziert werden können.
  • Global Reporting Initiative (GRI), GRI408: Child Labor 2016: Die GRI legt die Anforderungen der Berichterstattung über Kinderarbeit im Standard 408 fest.
  • UNICEF, Children Are Everyone’s Business: Workbook 2.0: Dieses Arbeitsbuch enthält einen Leitfaden zur Integration von Kinderrechten in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • UNICEF, Children’s Rights in Sustainability Reporting: A Guide for Incorporating Children’s Rights into GRI-based Reporting: Ein praxisnaher Leitfaden, der Unternehmen dabei hilft, über ihre Unterstützung und ihren Respekt für Kinderrechte zu berichten.
  • UNGP Reporting Framework: Eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
  • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Der Fortschrittsbericht sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.

6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

  • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
  • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

  • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
  • zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
  • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
  • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
  • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
  • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
  • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
  • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“

Beschwerdemechanismen können eine wichtige Rolle bei der Identifizierung und Wiedergutmachung von Kinderarbeit in den Geschäftsabläufen und Lieferketten spielen. Beschwerdemechanismen sollten:

  • unter Mitwirkung der betroffenen Gruppen erstellt werden, denen sie als Hilfe dienen sollen
  • in verschiedenen Formaten und Sprachen verfügbar sein, um den Bedürfnissen von Beschäftigten gerecht zu werden. So bedeutet beispielsweise ein hoher Anteil an Wanderarbeitenden, dass ein Mechanismus in verschiedenen Sprachen verfügbar sein muss, oder das Vorliegen von Analphabetismus kann es erforderlich machen, dass der Mechanismus den Beschäftigten in einer anderen Form als schriftlich erklärt werden muss (z. B. per Video oder Präsentation).

Wenn Fälle von Kinderarbeit festgestellt werden, sollten Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um das Kind vor Kinderarbeit zu schützen und sicherzustellen, dass das Kind durch Einkommensverluste nicht in eine noch schlechtere Situation gerät. Dabei ist die Bereitstellung praktikabler Alternativen entscheidend. Maßnahmen, die auf Kinder ausgerichtet sind, können folgendermaßen gestaltet sein:

  • Die Bereitstellung von Bildung neben der Arbeit, wenn das Kind über dem Mindestalter ist; wenn das Kind aber unter dem Mindestalter ist, sollte es schrittweise aus der Kinderarbeit herausgenommen werden
  • Beendigung der Kinderarbeit, aber Fortzahlung des Lohnes, der ihm bis zum Erreichen des erwerbsfähigen Alters gezahlt worden wäre
  • Unterstützung des Kindes bei der Suche nach Ausbildungsmöglichkeiten nach Beendigung der Kinderarbeit
  • Unterstützung des Kindes bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten nach Erreichen des gesetzlichen erwerbsfähigen Alters

Zur Wiedergutmachung von Kinderarbeit sollten Unternehmen auch eine Zusammenarbeit mit Dritten in Erwägung ziehen, z. B. mit Bildungsbehörden, NGOs, Gesundheitsbehörden und anderen Unternehmen, die die gleiche Lieferkette nutzen. In Fällen, die die schlimmsten Formen der Kinderarbeit betreffen, kann dies sogar gesetzlich vorgeschrieben sein. MSI sind ebenfalls hilfreich bei der Gestaltung von Programmen zur Wiedergutmachung von Kinderarbeit, d. h. zum Dialog und bei der Bündelung von Abhilfemaßnahmen. Beispiele für Unternehmen mit Programmen zur Wiedergutmachung von Kinderarbeit sind Nestlé und ASOS.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie zum Umgang mit Beschwerden.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu effektivem Beschwerdemanagement: Unternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um ihre Beschwerdemechanismen gemäß der acht UNGP-Effektivitätskriterien wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus enthält er praktische Beispiele für Beschwerdemechanismen anderer Unternehmen.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält praxisbezogene Ratschläge und Beispiele für Unternehmen, wie wirksame Beschwerdemechanismen gestaltet werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO und IEO, Child Labour Guidance Tool for Business: Dieses Tool enthält nützliche Orientierungshilfen zu Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen für Unternehmen.
  • ILO, Child Labour Platform: Good Practice Notes (insbesondere Abschnitte 4 und 5): Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung und Umsetzung von Abhilfe- und Wiedergutmachungsverfahren.
  • ILO, Supplier Guidance on Preventing, Identifying and Addressing Child Labour: Dieser Leitfaden bietet Fabriken und anderen Produktionsstätten praxisnahe Umsetzungshilfen zur Beseitigung von Kinderarbeit.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Child Labour: Dieser Leitfaden bietet Unternehmen schrittweise Unterstützung bei der Beseitigung von Kinderarbeit in globalen Lieferketten, einschließlich Schritt 3 zur Risikominderung und Abhilfemaßnahmen für Kinderarbeiter:innen.
  • Ethical Trading Initiative, Access to Remedy: Practical Guidance for Companies: Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Bestandteile von Beschwerdemechanismen, die es Unternehmen ermöglichen, Abhilfe und Wiedergutmachung anbieten zu können.
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