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ALDI Süd Gruppe

Klare Standards, Kapazitätenaufbau und fokussierte Assessments gegen Zwangsarbeit in Lebensmittellieferketten

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Als überregionale Supermarktkette mit globalen Lieferketten im Lebensmittel- und im Non-food-Bereich kommt die ALDI SÜD Gruppe auch mit Risiken von Zwangsarbeit in Berührung. Als Reaktion haben die ALDI SÜD Gruppe und ihre Schwestergruppe ALDI Nord eine „Internationale Richtlinie zum Umgang mit Zwangsarbeit“ entwickelt, die erstmals im Februar 2021 veröffentlicht wurde.

Die Richtlinie basiert auf relevanten internationalen Standards und gilt für ALDIs direkte Geschäftspartner und Zulieferbetriebe ebenso wie für weiter vorgelagerte Akteure, wie Produktionsstätten, Farmen und Erzeugerbetriebe oder Fischtrawler. Sie etabliert klare Erwartungen hinsichtlich Einstellungspraktiken und Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel das Verbot, Ausweisdokumente oder Besitztümer von Beschäftigten einzubehalten, oder das „Employer Pays“-Prinzip, nach dem Bewerbern und Bewerberinnen für ihre Anstellung keine Gebühren in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Richtlinie fordert Zulieferbetriebe auf, angemessene Managementsysteme zu entwickeln, um die Einhaltung dieser Prinzipien zu gewährleisten. Dies umfasst beispielsweise die Identifizierung von Hochrisikoregionen und -branchen, die Sensibilisierung von Beschäftigten zum Thema Zwangsarbeit, die Entwicklung von klaren Ansätzen zum Umgang mit Risiko- und Verdachtsfällen und die Bereitstellung effektiver Beschwerdekanäle. Das Unternehmen bekennt sich auch zur Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen und Branchenakteur:innen, um den Zugang zu Abhilfe für Betroffene zu stärken, beispielsweise durch die Entwicklung von Beschwerdesystemen.

ALDI unterstützt seine Zulieferbetriebe bei der Umsetzung der Richtlinie mit Maßnahmen zum Kapazitätenaufbau, wie E-Learnings oder Schulungen. So entwickelte ALDI im Juli 2021 eine Leitlinie für seine Geschäftspartner:innen zu Zwangsarbeit in ALDIs Lieferketten. Dieses Dokument unterstützt Zulieferbetriebe mit vertieften Informationen zur Identifikation, Prävention und Wiedergutmachung von Zwangsarbeit. Neben den sorgfaltsbezogenen Anforderungen an Zulieferer führt das Unternehmen firmeneigene „ALDI Social Assessments“ (ASAs) in Produktionsstätten durch, um mögliche Lücken in Managementsystemen zu identifizieren. Seit 2021 verstärkt ALDI die ASAs und seine Kapazität für die Feststellung von Zwangsarbeit in Lieferketten durch die Einführung der Apprise App, die vom United Nations University Institute in Macau und dem Mekong Club entwickelt wurde. Durch diese können Fragebögen diskret an vulnerable Fabrikarbeiter:innen geschickt und Verdachtsfälle erkannt werden. Partnerschaften mit NGOs und Wirtschaftsverbänden helfen ALDI dabei, auf potenzielle Fälle zu reagieren, Untersuchungen durchzuführen sowie, wo nötig, für eine langfristige Nachbesserung zu sorgen.

https://cr.aldisouthgroup.com/en/responsibility/our-focus-areas/human-rights#forced-labour

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.

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