Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Cotton Campaign

Zusammenarbeit mit Regierungen und anderen Stakeholdern zur Erleichterung einer verantwortungsvollen Beschaffung und zur Bekämpfung von Zwangsarbeit

Die im Mai 2008 gegründete Cotton Campaign ist ein Verbund von Marken, Einzelhandelsverbänden, Investor:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich gegen die staatlich angeordnete Zwangsarbeit in der Baumwollproduktion in Usbekistan und Turkmenistan einsetzen. Die Lobbyaktivitäten dieses Netzwerks haben, neben der Arbeit der ILO und anderen zivilgesellschaftlichen Kampagnen, zu erheblichen Fortschritten bei der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit in Usbekistan geführt.

2013 beendete die usbekische Regierung ihre Politik der Zwangsmobilisierung von Kindern im ganzen Land, ein wichtiger Meilenstein zur Beendigung der Zwangsarbeit in der Baumwollproduktion. Im Laufe der Jahre führten die Aktivitäten dieser Kampagne dazu, dass sich über 270 Markeneinzelhändler verpflichteten, usbekische Baumwolle zu meiden, bis die Zwangsarbeit von Kindern und Erwachsenen beendet ist. Gleiches gilt für turkmenische Baumwolle, solange sie durch staatlich angeordnete Zwangsarbeit produziert wird. Obwohl der systematische Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit in Usbekistan beendet wurde, stellt die ILO fest, dass lokal immer noch vereinzelt Zwangsarbeit eingesetzt wird.

2019 äußerte die Cotton Campaign Bedenken über die Bedrohung von Menschenrechtsbeobachter:innen und Journalist:innen, die auf das Problem der Zwangsarbeit aufmerksam machen. In ihrer im Jahr 2020 durchgeführten Überwachung durch Dritte berichtete die ILO, dass sie sich weiterhin für einen Dialog zwischen der Regierung und Menschenrechtsaktivist:innen einsetzt und merkte an, dass die Aktivist:innen den Ernteprozess ungehindert beobachten konnten. Die Cotton Campaign berichtet außerdem, dass systematische Zwangsarbeit in Turkmenistan immer noch verbreitet ist.

http://www.cottoncampaign.org/

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.