Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren

Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um Zwangsarbeit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu bekämpfen. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind der Infobox „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

Die nachstehenden Schritte geben Orientierung, wie speziell das Thema Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressiert werden kann. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z.B. Kinderarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit) ermitteln und adressieren.

Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Bekämpfung von Zwangsarbeit, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

  • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
  • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
  • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
  • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
  • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

 

Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGP und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

Darüber hinaus definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich Menschen- und Arbeitsrechte.

Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf die Rechte von Beschäftigten beinhaltet.

Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten. Der Beseitigung von Zwangsarbeit wird dabei ein konkreter Abschnitt gewidmet.

Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zur Abschaffung von Zwangsarbeit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

  • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
  • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
  • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
  • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“

Benchmarking-Initiativen wie KnowTheChain zeigen, dass viele Unternehmen im Laufe der Jahre Fortschritte bezüglich ihrer Standards und Verfahrensweisen zur Zwangsarbeit gemacht haben. Die Ergebnisse von 2022 zeigen jedoch auch, dass die durchschnittliche Punktzahl für „Engagement und Governance“ – das Thema, das sich speziell mit dem Engagement eines Unternehmens zur Bekämpfung von Zwangsarbeit befasst – bei Unternehmen aller Branchen nur 55 von 100 Punkten beträgt.

Obwohl einige Unternehmen eigenständige Richtlinien gegen Zwangsarbeit veröffentlichen – zum Beispiel Wilmar International, Aldi Süd und Hewlett Packard – kommt es eher vor, dass Unternehmen das Thema Zwangsarbeit in ihre menschenrechtliche Grundsatzerklärung integrieren, wie zum Beispiel M&S, Unilever und BHP. Wenn Unternehmen nicht über Richtlinien gegen Zwangsarbeit oder eine alleinstehende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten verfügen, wird das Thema oft in anderen Dokumenten behandelt, z. B. in einem Verhaltens- oder Ethikkodex und/oder in einem Lieferantenkodex. Colgate, Carrefour und Danone sind Beispiele für Unternehmen, die Zwangsarbeitsrichtlinien in ihre Lieferantenkodizes aufgenommen haben.

Das ILO Combating Forced Labour Handbook for Employers and Business (engl.) enthält zusätzliche Empfehlungen zu Inhalt und Anwendungsbereich von Zwangsarbeitsrichtlinien. Unternehmen können auch den ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) konsultieren, der Antworten auf die häufigsten Fragen gibt, die in der Ausarbeitung ihrer Richtlinien zum Umgang mit Zwangsarbeit oder bei der Einbindung von Richtlinien gegen Zwangsarbeit in bestehende Grundsatzdokumente aufkommen. Beispiele hierfür sind:

  • Was können Unternehmen tun, um Zwangsarbeit zu verhindern?
  • Ist es in Ordnung, wenn ein Unternehmen die Ausweisdokumente von Migrant:innen, die in seinem Betrieb arbeiten, einbehält?
  • Gilt es als Zwangsarbeit, wenn Beschäftigte nur Unterkunft und Verpflegung erhalten?
  • Handelt es sich bei obligatorischen Überstunden um Zwangsarbeit?

Unternehmen können auch in Erwägung ziehen, ihre Richtlinien an einschlägigen branchenweiten oder branchenübergreifenden Verpflichtungen auszurichten, wie zum Beispiel:

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf Zwangsarbeit beziehen.
  • KMU Kompass: Dieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe veranschaulicht die Anforderungen an eine Grundsatzerklärung anhand von Anwendungsbeispielen und zeigt Schritt für Schritt, wie Unternehmen eine Grundsatzerklärung formulieren können. 

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook For Employers and Business: Dieser Leitfaden bietet Materialien und Umsetzungshilfen für Unternehmen, wie sie dem Risiko von Zwangsarbeit und Menschenhandel in ihrem Geschäftsbereich und entlang ihrer globalen Lieferketten besser begegnen können, einschließlich Ratschlägen zur Ausarbeitung einer Unternehmensrichtlinie zu Zwangsarbeit.
  • UN.GIFT, Human Trafficking and Business: Good Practices to Prevent and Combat Human Trafficking: Diese Veröffentlichung der Globalen Initiative der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Menschenhandel (engl.: UN Global Initiative to Fight Human Trafficking – UN.GIFT) und anderen Stakeholdern erläutert, was Unternehmen tun können, um gegen Menschenhandel vorzugehen. Der Leitfaden gibt Ratschläge, worauf bei der Entwicklung einer Richtlinie zu Menschenhandel zu achten ist, einschließlich der Integration dieser Richtlinie in Verträge mit Zulieferbetrieben und Geschäftspartner:innen.
  • Sedex und Verité, Supplier Workbook: Kapitel 1.2 „Employment is Freely Chosen“ umfasst Vorschläge, was Unternehmensrichtlinien zu Zwangsarbeit enthalten sollten.
  • UN Global Compact Labour PrinciplesAdvancing Decent Work in Business Learning Plan: Dieser Lernplan des UN Global Compact und der ILO unterstützt Unternehmen dabei, jede einzelne Kernarbeitsnorm und verwandte Konzepte, gute Praktiken und hilfreiche Schritte zu verstehen und umzusetzen, einschließlich der Abschaffung von Zwangasarbeit.

2. Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Zwangsarbeit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

  • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
  • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
  • fortlaufend sein

Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.

The ILO Combating Forced Labour Handbook for Employers and Business includes suggestions on how to identify and assess actual and potential forced labour impacts. In particular, forced labour impact assessments should consider the following:

  • Forced labour takes many forms, particularly when dealing with vulnerable groups such as migrant workers or student apprentices.
  • Assessments should consider conducting off-site interviews as workers may not be comfortable talking about forced labour indicators on-site.
  • There is also an increasing trend of assessing risks of forced labour and other labour rights violations through “worker voice” tools, such as technology-enabled worker surveys.

Forced labour impact assessments are most often integrated into broader human rights impact assessments (for example Unilever, Freeport-McMoRan and Ajinomoto). The assessment of forced labour risks can also be incorporated into other internal risk assessments focused on evaluating potential impacts of company operations — see, for example, Danone, Glencore and Kellogg’s.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • CSR Risiko-Check: Mit diesem Tool können Unternehmen prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich in Verbindung mit Zwangsarbeit) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleitungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
  • KMU Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt und bewertet werden können.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Risikoanalyse: Dieses Risikoanalyse-Tool in Form einer Excel-Vorlage bietet eine praktische Hilfestellung bei der Einschätzung und Priorisierung von Risiken.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Diese Praxishilfe gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement und zeigt, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie mit Kundenanforderungen umgegangen werden kann.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Moderne Sklaverei und Arbeitsausbeutung: Dieser Leitfaden zum Thema moderne Sklaverei und Arbeitsausbeutung zeigt auf, welche Herausforderungen und Lösugnsansätze für Unternehmen bestehen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält eine Checkliste für Risikoanalysen auf Unternehmensebene, einschließlich fachlicher Ratschläge zur Durchführung von Risikoanalysen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit.
  • Global Business Coalition Against Human Trafficking (GBCAT), Resources for Suppliers: Ein Toolkit, das Zulieferunternehmen in globalen Lieferketten dabei unterstützen soll, die Geschäftsbereiche mit dem höchsten Risiko für moderne Sklaverei schnell zu identifizieren und einen einfachen Plan zu entwickeln, um Risiken vorzubeugen und zu begegnen.
  • Ergon Associates und Ethical Trading Initiative, Managing Risks Associated with Modern Slavery: A Good Practice Note for the Private Sector: Diese Umsetzungshilfe bietet eine detaillierte Anleitung, wie Unternehmen das Risiko von moderner Sklaverei in globalen Lieferketten ermitteln können. Es beinhaltet zudem Anmerkungen zu Überprüfungen am Arbeitsplatz, einschließlich der Frage, worauf vor Ort zu achten ist.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Modern Slavery: Dieser detaillierte Leitfaden enthält Informationen für Unternehmen zur Prüfung und Bewertung des tatsächlichen und potenziellen Risikos von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten.
  • PRI, A Guide for Investor Engagement on Labour Practices in Agricultural Supply Chains: Dieser Leitfaden enthält ein sechs Prinzipien umfassendes Rahmenwerk zur Prüfung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen von Zwangsarbeit in landwirtschaftlichen Lieferketten.
  • Danish Centre Against Human Trafficking, Managing the Risk of Hidden Forced Labour: A Guide for Companies and Employers: Dieses Hilfsmittel bietet eine schnelle Do-It-Yourself-Risikoabschätzung und Checklisten zur Ermittlung von Zwangsarbeitsrisiken in Unternehmenslieferketten.
  • US Department of Labor, List of Goods Produced by Child Labour or Forced Labor Die Übersicht des US-Arbeitsministeriums enthält detaillierte Angaben zu den Risiken für Zwangsarbeit bei verschiedenen Waren und Rohstoffen.
  • Walk Free, Global Slavery Index: Dieser Index umfasst Datensätze zum Vorkommen moderner Sklaverei, relevanten Risikofaktoren und über die entsprechenden staatlichen Gegenmaßnahmen.

3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

  • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z.B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)

„die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“

Die Maßnahmen, die ein Unternehmen umsetzen muss, hängen von den Ergebnissen der Risikoermittlung ab. Beispiele für solche Maßnahmen sind Schulungen von Mitarbeitenden und Zulieferbetrieben sowie die Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen.

  • Schulungen von Mitarbeitenden und Zulieferbetrieben können Zwangsarbeitsgesetze, Unternehmensrichtlinien und andere Verfahren zur Feststellung versteckter Aspekte von Zwangsarbeit oder moderner Sklaverei thematisieren. Die Schulungen können in verschiedenen Formaten durchgeführt werden, z.B. als Online-Videos, E-Learning, Workshops oder runde Tische mit Zulieferbetrieben. Coca-Cola beispielsweise führt Schulungen über Menschenrechte (einschließlich Zwangsarbeit) für Mitarbeitende, Abfüllbetriebe, Zulieferbetriebe und Auditor:innen durch. PepsiCo führt Schulungen für Zulieferbetriebe zu seinem Lieferantenkodex durch, der auch das Verbot von Zwangsarbeit beinhaltet.
  • Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) bieten das notwendige Fachwissen, Unterstützung und Größenvorteile, um sich auf sektoraler Ebene verantwortungsvoll mit Zwangsarbeit zu befassen.Solche MSIs können Unternehmen auch dabei helfen, von verschiedenen Stakeholdergruppen, wie Unternehmen, Regierungen sowie zivilgesellschaftlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zu lernen. Aldi Süd und Inditex sind Beispiele für Unternehmen, die durch ihre Mitgliedschaft in der Better Cotton Initiative (BCI) Maßnahmen gegen Zwangsarbeit in Baumwolllieferketten ergreifen. Brother Industries Ltd und Microsoft setzen sich durch ihre Mitgliedschaft in der Responsible Business Alliance für den Schutz von Beschäftigten ein, die von Zwangsarbeit betroffen sind. Das „ILO Global Business Network on Forced Labour“ ist eine weitere MSI, die den privatwirtschaftlichen Beitrag für eine Beendigung der Zwangsarbeit vorantreibt. Das Netzwerk arbeitet mit der „Alliance 8.7“ zusammen, um die SDG-Zielvorgabe 8.7 zur Abschaffung jeglicher Zwangsarbeit bis 2030 zu erreichen.
Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass: Dieses Online-Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine der Aufbau von Kompetenzen bei Lieferanten erfolgen kann.
  • KMU KompassPraxishilfe Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Diese Praxishilfe unterstützt Unternehmen dabei, relevante Stakeholder zu identifizieren und einzuordnen.
  • Standards-Kompass: Dieses Online-Tool zeigt Unternehmen, welchen Beitrag Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungen zum Sorgfaltsprozess leisten können und ermöglicht es, konkrete Standards in diesem Kontext im Detail zu prüfen und miteinander zu vergleichen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält Vorschläge, wie Unternehmen Zwangsarbeit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten verhindern oder minimieren können.
  • ILO, Global Guidelines on the Prevention of Forced Labour Through Lifelong Learning and Skills Development Approaches: Dieser Leitfaden bietet Unterstützung in der Entwicklung von Schulungsmodulen zu Zwangsarbeit für Mitarbeitende und Zulieferbetriebe, einschließlich Strategien für die Sensibilisierung zur Ermittlung von Zwangsarbeitsrisiken.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Modern Slavery: Dieser detaillierte Leitfaden enthält Informationen zu Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um Zwangsarbeit in globalen Lieferketten zu beseitigen.
  • Sedex und Verité, Supplier Workbook: Kapitel 1.2 „Employment is Freely Chosen“ enthält Empfehlungen, die Unternehmen helfen sollen, gegen Zwangsarbeit in ihren Lieferketten vorzugehen.
  • The Consumer Goods Forum (CGF), Guidance on the Priority Industry Principles for the Implementation of the CGF Social Resolution on Forced Labour: Diese Umsetzungshilfe bietet Empfehlungen für praxisnahe Maßnahmen, die Unternehmen zur Umsetzung der Priority Industry Principles für die Bekämpfung von Zwangsarbeit ergreifen können.

4. Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

  • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
  • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)

Unternehmen sollten ihre Ansätze zur Beseitigung von Zwangsarbeit regelmäßig auf die gewünschte Wirksamkeit überprüfen.

Audits und soziales Monitoring sind gängige Methoden zur Wirksamkeitskontrolle auf der ersten Stufe der Lieferkette. Solche Monitorings oder Audits können intern vom Unternehmen selbst durchgeführt werden oder durch vom Unternehmen beauftragte Dritte erfolgen. Ein häufiger erster Schritt ist die Verteilung von Fragebögen zur Selbstbewertung (engl.: Self Assessment Questionnaires – SAQs) an Zulieferbetriebe, in denen sie Informationen und Nachweise über deren Verfahren zur Vermeidung von Zwangsarbeit anfordern, z.B. ob Zulieferbetriebe Monitoring-Maßnahmen zur Identifizierung von vulnerablen Gruppen, die von Zwangsarbeit betroffen sein können, eingeführt haben. Wiederholte SAQs können Aufschluss über Verbesserungen in den Managementsystemen der Zulieferbetriebe geben und ermöglichen den Zulieferbetrieben eine Selbsteinschätzung über ihre potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Zwangsarbeit.

Wenn die SAQ-Ergebnisse dies rechtfertigen, können Unternehmen Audits von Zulieferbetrieben vor Ort oder virtuell (aufgrund der COVID-19-Pandemie) durchführen. Zu den gängigen Audits, die sich auf die meisten Branchen erstrecken und Indikatoren für Zwangsarbeit enthalten, gehören SMETA Audits und SA8000-akkreditierte Audits. General Mills beispielsweise führt SMETA-Audits bei seinen Lieferanten und Vertragsproduzenten durch.

Das ILO Combating Forced Labour Handbook for Employers and Business (engl.) beinhaltet Empfehlungen zu den Schritten, die bei der Durchführung von Sozialaudits zum Thema Zwangsarbeit zu berücksichtigen sind (siehe Booklet 5). Darüber hinaus enthält Booktlet 4 „A Checklist & Guidance for Assessing Compliance“ eine Reihe von Fragen, die Compliance-Beauftragten bei der Durchführung von Prüfungen zu Zwangsarbeit behilflich sein können. Beispiele für Fragen, die bei Sozialaudits oder SAQs gestellt werden können, sind:

  • Haben Beschäftigte die Freiheit, das Arbeitsverhältnis (mit einer angemessenen Kündigungsfrist) jederzeit und ohne Sanktionen beenden zu können?
  • Werden Sachleistungen eingesetzt, um eine Abhängigkeit der Beschäftigten vom Unternehmen zu schaffen?
  • Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass im Zuge einer Disziplinarstrafe Zwangsarbeit angeordnet wird, z. B. als Bestrafung für die Teilnahme an einem Streik?
  • Werden Beschäftigte unter Androhung von Strafen dazu gezwungen, mehr Überstunden zu leisten, als nach nationalem Recht oder (gegebenenfalls) Tarifvertrag zulässig sind?
  • Gibt es Belege dafür, dass Unternehmen, die private Arbeitsvermittlungsagenturen beauftragen, Maßnahmen ergriffen haben, um diese Agenturen zu überwachen und Missbräuche im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Menschenhandel zu verhindern?

Werden Mängel festgestellt, sollten in Zusammenarbeit mit dem Zulieferbetrieb Pläne zur Behebung von Problemen (engl.: Corrective Action Plans – CAP) entwickelt werden, in denen klare Ziele und Meilensteine für Verbesserungen festgelegt sind. Die Fortschritte sollten anschließend regelmäßig kontrolliert werden, um die korrekte Durchführung und den Abschluss des CAP sicherzustellen.

Die Festlegung von SMART-Zielen in Bezug auf Zwangsarbeit unterstützt eine objektive Wirksamkeitskontrolle. SMART-Ziele sind solche, die spezifisch, messbar, erreichbar, angemessen und terminiert (engl.: specific, measurable, attainable, resourced and time-bound – SMART) sind. Beispiele für relevante Indikatoren sind:

  • Erfasste Beschwerden wegen Zwangsarbeit (Anzahl und Art)
  • Auditergebnisse zu Zwangsarbeit
  • Fortschritte bei den Plänen zur Behebung von Problemen
  • Medienberichte über Fälle von Zwangsarbeit
  • Offizielle Inspektionsergebnisse

Die Verantwortung für die Datenerhebung sollte eindeutig zuständigen Stellen im Unternehmen zugewiesen werden und die Berichterstattung sollte nach einem festgelegten Zeitintervall erfolgen (z. B. einmal im Monat).

Obwohl sowohl SAQs als auch Audits häufig von Unternehmen durchgeführt werden, sind beide Instrumente nur begrenzt in der Lage, versteckte Verstöße, einschließlich Zwangsarbeit, aufzudecken. Unangekündigte Audits können hier etwas bewirken, aber selbst diese reichen nicht immer aus, um Verstöße aufzudecken, da ein Audit-Team in der Regel nur eine begrenzte Zeit vor Ort ist. Darüber hinaus finden Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Zwangsarbeit, oft weiter unten in der Lieferkette statt, während sich Audits und Kontrollen oft nur auf direkte Zulieferbetriebe (Tier 1) beziehen.

Neuere Hilfsmittel wie technologiegestützte Befragungen von Beschäftigten ermöglichen eine Wirksamkeitsmessung in Echtzeit und beheben teilweise die Probleme herkömmlicher Audits. Immer mehr Unternehmen ergänzen die gängigen Audits mit Mitarbeitenden-Umfragen („Worker Voice“) (z.B. Unilever und VF Corporation), die leicht an die Bedürfnisse der Beschäftigten und verschiedene Sprachen angepasst werden können.

Einige Unternehmen verfolgen Ansätze, die über die gängigen Audits hinausgehen („beyond audit“). Diese beruhen auf einer proaktiven Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben, anstatt diese zu überwachen. Die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern wie Gewerkschaften, Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsaufsichtsbehörden und NGOs kann ebenfalls bei der Erkennung, Vorbeugung und Beseitigung von Zwangsarbeit helfen. Indem mit anderen Stakeholdern an einem wirksamen Monitoringsystem zusammengearbeitet wird, können Unternehmen ihre Fortschritte besser verfolgen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen. Die enthaltene Praxishilfe zu Kennzahlen bietet eine Übersicht über quantitative Kennzahlen zur Wirksamkeitsmessung im Sorgfaltsprozess.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Kennzahlen für Sorgfaltsprozesse: Diese Übersicht enthält ausgewählte quantitative Kennzahlen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und extern zu berichten.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält Vorschläge, wie Unternehmen auf Zwangsarbeit bezogene Wirksamkeitskontrollen in ihren Arbeitsabläufen und Lieferketten durchführen können.
  • Ergon Associates und Ethical Trading Initiative, Managing Risks Associated with Modern Slavery: A Good Practice Note for the Private Sector: Diese Unterstützungshilfe bietet Unternehmen eine Anleitung zur Überprüfung der Fortschritte bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Modern Slavery Dieser detaillierte Leitfaden enthält Informationen, wie Zwangsarbeit in globalen Lieferketten überprüfen können.
  • Sedex und Verité, Supplier Workbook: Kapitel 1.2 „Employment is Freely Chosen“ enthält Vorschläge, an denen sich Unternehmen orientieren können, um Zwangsarbeit in ihren Lieferketten zu überwachen.

5. Kommunikation und Berichterstattung

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

  • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
  • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
  • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“

Da Zwangsarbeit eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellt, wird von Unternehmen erwartet, dass sie Aktivitäten bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit in einem formellen Bericht veröffentlichen. Dies kann auch ein eigenständiger Bericht über Zwangsarbeit sein wie beispielsweise Nestlés Bericht zum verantwortungsvollen Einkauf von Meeresfrüchten. Oft werden jedoch Fortschritte bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit in einen breiteren Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsbericht (z. B. Unilevers Menschenrechtsberichte) oder in dem jährlichen Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact aufgenommen. Auch andere Formen der Kommunikation wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern sind möglich.

Aufgrund der Berichtspflicht sind Unternehmen in bestimmten Ländern verpflichtet, jährliche Erklärungen zur modernen Sklaverei zu veröffentlichen oder Risiken der Zwangsarbeit in ihren Lieferketten zu ermitteln. Hewlett Packard, Intel und Tesco gehören zu den Spitzenreitern des KnowTheChain 2020/2021 Benchmark und haben im Rahmen ihrer obligatorischen Berichterstattung ihre Fortschritte bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit veröffentlicht.

Das ILO Combating Forced Labour Handbook for Employers and Business (engl.) enthält Empfehlungen, wie Unternehmen ihre Aktivitäten einem größeren Kreis von Stakeholdern mitteilen können, wie beispielsweise über die Global Reporting Initiative (GRI) oder den UN Global Compact.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Hierbei handelt es sich um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte mit 20 Kriterien, darunter Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.
  • KMU Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur internen und externen Kommunikation zu Sorgfaltsprozessen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zielgerichtete Kommunikation: Die Praxishilfe hilft bei der Ermittlung von Stakeholdern und der Suche nach geeigneten Kommunikationsformaten und -kanälen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Lösungsansätzen und Ergebnissen bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit.
  • Global Reporting Initiative, GRI409: Forced or Compulsory Labor 2016: Die GRI legt die Anforderungen an die Berichterstattung über Zwangsarbeit für Unternehmen zur Erreichung des Standards 409 fest.
  • GRI-Responsible Labour Initiative (RLI), Advancing Modern Slavery Reporting to Meet Stakeholder Expectations: Dieses Toolkit bietet Unternehmen einen Leitfaden für die Berichterstattung über die Sorgfaltspflicht und Maßnahmen im Zusammenhang mit moderner Sklaverei in der gesamten Wertschöpfungskette.
  • The Social Responsibility Alliance (SRA), The Slavery and Trafficking Risk Template (STRT): Kostenlose, frei zugängliche Vorlage, die zur Unternehmen bei ihren Bemühungen unterstützt, Gesetze zu Menschenhandel und moderner Sklaverei einzuhalten und die öffentliche Berichterstattung zu verbessern.
  • Social Accountability International, Measure and Improve Your Labor Standards Performance: Dieses Hilfsmittel unterstützt Unternehmen bei der Messung und Verbesserung der Implementierung von Arbeitsnormen, einschließlich der Verhinderung von Zwangsarbeit, in globalen Lieferketten.
  • UNGP Reporting Framework: Hierbei handelt es sich um eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
  • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Der Fortschrittsbericht sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.

6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

  • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
  • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

  • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
  • „zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
  • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
  • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
  • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
  • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
  • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
  • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“

Beschwerdemechanismen können eine wichtige Rolle bei der Identifizierung und Wiedergutmachung von Zwangsarbeit in den Geschäftsabläufen und Lieferketten spielen. Beschwerdemechanismen sollten:

  • unter Mitwirkung der relevanten Stakeholder erstellt werden, denen sie als Hilfe dienen sollen
  • in verschiedenen Formaten und Sprachen verfügbar sein, um den Bedürfnissen von Beschäftigten gerecht zu werden. So bedeutet beispielsweise ein hoher Anteil an Wanderarbeitenden, dass ein Mechanismus in verschiedenen Sprachen verfügbar sein muss, oder das Vorliegen von Analphabetismus kann es erforderlich machen, dass der Mechanismus den Beschäftigten in einer anderen Form als schriftlich erklärt werden muss (z. B. per Video oder Präsentation).

Zusätzlich zu gängigen Beschwerdemechanismen, die über eine Hotline oder ein Online-System laufen, ermöglicht die neue „Worker Voice“-Technologie den Beschäftigten, Beschwerden in Echtzeit mittels Textnachrichten und ohne Angst vor Repressalien vorzubringen.

Zwangsarbeit ist nach nationalem und internationalem Recht ein Verbrechen und bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen sollte mit den Behörden zusammengearbeitet werden. Zu Abhilfemaßnahmen, die sich auf Zwangsarbeit beziehen, zählen:

  • Befreite Zwangsarbeitende müssen genügend Unterstützung erhalten, um sich wieder positiv in die Gesellschaft eingliedern zu können. Dazu zählt auch die Bereitstellung von Unterkünften und medizinischer Hilfe.
  • Freigelassene Zwangsarbeitende sollten bei der Suche nach alternativen Einkommensquellen und Beschäftigung unterstützt werden. Dies kann die Bereitstellung von Schulungen zur Wiederbeschäftigung oder die Unterstützung bei der Vermittlung in neue Stellen umfassen.
  • Zusammenarbeit mit Dritten zur Beseitigung von Zwangsarbeit, einschließlich Bildungsbehörden, NGOs, Gesundheitsbehörden und anderen Unternehmen innerhalb derselben Lieferkette

Unternehmen könnten die Ergebnisse der Risikoanalyse nutzen, um Abhilfemaßnahmen festzulegen, wobei die schwerwiegendsten Verstöße Vorrang haben sollten. Wenn eine Beseitigung oder Verbesserung der vorgefundenen Situation nicht möglich ist, können Unternehmen entscheiden, als letztes Mittel die Geschäftsbeziehung mit dem Zulieferbetrieb zu beenden. Beispiele für Unternehmen mit Programmen zur Wiedergutmachung von Zwangsarbeit sind Unilever und Marks & Spencer.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen und Leitfragen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Leitfaden effektives Beschwerdemanagement: Dieser Leitfaden beschreibt, wie Beschwerdemechanismen gemäß den UNGP-Wirksamkeitskriterien gestaltet werden können und enthält Beispiele aus der Unternehmenspraxis.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält praxisbezogene Ratschläge und Beispiele für Unternehmen, wie wirksame Beschwerdemechanismen gestaltet werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält hilfreiche Empfehlungen zu Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen für Unternehmen.
  • Global Compact Network Australia (GCNA), Effective Modern Slavery Grievance Mechanisms: Publication Series: Das GCNA hat zwei Publikationen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung des Australian Modern Slavery Act veröffentlicht. Der Case Study Report und die zugehörige Guidance Note bieten praktische Ratschläge und beschreiben bewährte Verfahren zur Gestaltung und Umsetzung wirksamer Beschwerdemechanismen.
  • Ethical Trading Initiative, Access to Remedy: Practical Guidance for Companies: Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Bestandteile von Beschwerdemechanismen, die es Unternehmen ermöglichen, Abhilfe und Wiedergutmachung anbieten zu können.
  • Ethical Trading Initiative, Base Code Guidance: Modern Slavery: Dieser Leitfaden enthält detaillierte Informationen für Unternehmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten, einschließlich Schritt 3 zu Risikominderung und Abhilfemaßnahmen.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte: