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Nestlé

Umsetzung von Aktionsplänen zur Unterstützung einer verantwortungsvollen Beschaffung

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Im Februar 2016 gab der Lebensmittelkonzern Nestlé auf eigene Initiative bekannt, dass – nach einer einjährigen internen Untersuchung – Zwangsarbeit in seinen thailändischen Lieferketten für Fisch und Meeresfrüchte festgestellt wurde. Wander- und Saisonarbeitende aus Myanmar und Kambodscha arbeiteten auf Fischereifahrzeugen, in Mühlen und Fischzuchtbetrieben unter Bedingungen moderner Sklaverei. Die Entscheidung von Nestlé, diese Feststellungen öffentlich zu machen, ist selten und wurde von Nichtregierungsorganisationen als bedeutende Anstrengung zur Förderung einer größeren Transparenz in Lieferketten gelobt.

Seither hat Nestlé im Rahmen eines umfassenderen Aktionsplans detaillierte Maßnahmen zur Unterstützung einer verantwortungsvollen Beschaffung aus Thailand ergriffen. Diese umfassen eine Erfassung der Lieferkette sowie Schulungen und Partnerschaften mit thailändischen NGOs. Bis 2017 erreichte Nestlé eine 99-prozentige Rückverfolgbarkeit für wild gefangenen Thunfisch und Zuchtgarnelen und lies das sogenannte Transshipment – den Umschlag von Waren oder Containern von einem Schiff auf ein anderes – verbieten, da hierbei ein hohes Risiko von Zwangsarbeit besteht. 2020 startete Nestlé zwei Projekte in Thailand, bei denen Workshops entwickelt wurden, die das Bewusstsein für Arbeitsrechte stärken sollen.

Das Unternehmen arbeitet auch mit dem gemeinnützigen Issara Institute zusammen, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten in der Fischereilieferkette Zugang zu einer unabhängigen Beratungsstelle haben und Hilfe und Unterstützung bekommen. Darüber hinaus hat Nestlé dafür gesorgt, dass Prinzipien für verantwortungsvolle Beschaffung in den Geschäftsbeziehungen verankert sind. Hierin werden die Anforderungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung für direkte Zulieferbetriebe, verbundene Unternehmen, mittelbare Zulieferbetriebe und Dienstleister aufgeführt.

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.

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