Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Panasonic

Begrenzung von Überstunden als Mittel gegen überlange Arbeitszeiten

2017 wurde Panasonic, ein multinationaler Elektronikkonzern aus Japan, von der japanischen Regierung wegen illegaler Arbeitsüberlastung seiner Beschäftigten gerügt. Darüber hinaus stand Panasonic im Jahr 2019 in Verbindung mit der missbräuchlichen Behandlung von Beschäftigten, insbesondere im Kontext seines Praktikantenprogramms. Es wurde festgestellt, dass 82 Praktikant:innen unter Verletzung der Arbeitsgesetze beschäftigt wurden. Infolgedessen wurde Panasonic zu einer Geldstrafe verurteilt und gezwungen, seine Austauschprogramme für technische Praktika im Ausland zu streichen. Außerdem darf das Unternehmen bis 2023 keine ausländischen Praktikant:innen einstellen.

Nach Vorwürfen wegen übermäßiger Überstunden reduzierte Panasonic seine Arbeitszeiten, die immer noch eine 55-Stunden-Arbeitswoche ermöglichen, begrenzte aber die Überstunden auf 80 Stunden pro Monat. Diese Regelung trat im Februar 2017 formell in Kraft und gilt für alle Mitarbeiterebenen mit Ausnahme des Vorstands. 2017 beteiligte sich Panasonic außerdem an der Formulierung einer gemeinsamen Erklärung mit anderen japanischen Wirtschafts- und Industrieverbänden zum Thema lange Arbeitszeiten. Die Erklärung enthält Maßnahmen, die Unternehmen zur Einhaltung der örtlich geltenden Arbeitsgesetze verpflichten, verlangt, dass alle neuen Verträge zusätzliche Bestimmungen zur Vermeidung von Überstunden enthalten, und fordert Unternehmen auf, Arbeitsverpflichtungen und Besprechungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus aktualisierte Panasonic seine Arbeitszeitrichtlinien, in denen angemessene Arbeitszeiten, Überstunden, Jahresurlaub und Pausen festgelegt sind. Panasonic erwartet, dass der neue Managementansatz dazu beitragen wird, dass Überstunden von mehr als 80 Stunden pro Monat nicht mehr vorkommen werden.

https://www.panasonic.com/global/corporate/sustainability/human_rights/approach.html#hours

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.