Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
JOMIPSA
Gleitzeit zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben- Verwandtes Kernthema:
- Faire Arbeitszeiten
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen
- Länder:
- Spanien
- Branchen:
- Konsumgüter
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JOMIPSA ist ein spanisches Unternehmen, das verzehrfertige Essenspakete, humanitäre Hilfspakete und Notfallpakete produziert. Um die Ansprüche des Unternehmens mit denen der Beschäftigten in Einklang zu bringen hat das Unternehmen 2019 flexible Arbeitszeiten – auch bekannt als „Gleitzeit“ – eingeführt. Durch die Einführung flexibler Anfangs- und Endzeiten für die Beschäftigten bei gleichzeitiger Festschreibung von Kernarbeitszeiten für das gesamte Team innerhalb eines Arbeitstages hat die Gleitzeit zahlreiche Vorteile für die Beschäftigten und das Unternehmen mit sich gebracht.
Die Beschäftigten können Stresssituationen vermeiden, indem sie ihre Arbeitszeiten nach ihren persönlichen Vorlieben gestalten und bei Bedarf an unvorhergesehene Ereignisse anpassen. Flexible Arbeitszeiten tragen auch dazu bei, die Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen und für mehr Gleichstellung zu sorgen. Für die Beschäftigten ergeben sich zudem Kosteneinsparungen durch geringere Kosten für Kinderbetreuung.
Zu den Vorteilen für das Unternehmen gehören eine höhere Produktivität aufgrund einer verbesserten Arbeitsmoral, ein positives und gesundes Arbeitsumfeld, eine stärkere Bindung von Talenten sowie verlängerte Geschäftszeiten aufgrund der Möglichkeit, den Arbeitstag früher zu beginnen bzw. später zu beenden.
Dieses flexible Arbeitszeitmodell geht auf die Herausforderungen ein, die sich aus der Vereinbarkeit von beruflichen und persönlichen Zielen ergeben, und ermöglicht es darüber hinaus dem Unternehmen, sich stärker für die Sustainable Development Goals (SDGs) einzusetzen, insbesondere für SDG 5 (Geschlechtergleichheit) und SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum).
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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