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Gap

Kontrolle von Zulieferbetrieben zur Einhaltung von Überstundenvorschriften

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2013 wurde in einer BBC-Dokumentation aufgedeckt, dass Gap – ein weltweit tätiges Einzelhandelsunternehmen für Bekleidung und Accessoires – Bekleidung aus Fabriken in Bangladesch bezogen hat, in denen rechtswidrige Arbeitspraktiken angewandt und exzessive Überstunden erzwungen wurden. Es wurde berichtet, dass die Beschäftigten in 15-Stunden-Schichten eingesetzt wurden, oft ohne die Möglichkeit, die Fabrik zu verlassen, und sie keine Überstundenvergütung erhielten. Einige der Vorwürfe wurden zwar angefochten, aber das Unternehmen stellte die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Fabrik ein.

Als Reaktion auf die Probleme mit exzessiven Überstunden hat Gap zahlreiche Methoden eingeführt, die das Auftreten von Verstößen verringern sollen. So wurde beispielsweise die Initiative „Better Buying“ ins Leben gerufen, um die Auswirkungen der Einkaufspraktiken des Unternehmens auf die Arbeitszeiten der Bekleidungshersteller zu berücksichtigen. Die Initiative beobachtet auch andere Aspekte des Einkaufs- und Produktentwicklungsprozesses, was dem Beschaffungsteam eine effektive Planung unter Berücksichtigung der Zuliefererkapazitäten ermöglicht.

Gap stellt außerdem Anforderungen an seine Zulieferbetriebe, die speziell darauf abzielen, überlange Arbeitszeiten zu vermeiden. Dazu zählt, dass Beschäftigte Überstunden ablehnen können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, und nicht mehr als sechs Tage hintereinander arbeiten dürfen. Darüber hinaus müssen Betriebe bei übermäßigen Überstunden eingreifen und Maßnahmen umsetzen, die die Ursachen für die Arbeitszeitüberschreitung beseitigen.

https://www.gapinc.com/en-us/values/sustainability/people/supply-chain-working-conditions/policies-and-approaches-for-human-rights/working-hours

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.

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