Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Nikon

Förderung von bezahltem Urlaub und Verhinderung übermäßiger Überstunden

Nikon – ein multinationaler Foto- und Optikkonzern aus Japan – hat 2020 sein Engagement für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bekräftigt. Dafür hat das Unternehmen verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Abbau von Überstunden fördern und flexible Arbeitszeiten, Heimarbeit und Kinderbetreuungsurlaub ermöglichen. Nikon hat im Jahr 2020 die „Super Flex Working Time“ eingeführt, die es Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, ohne sich an eine klassische Unternehmensarbeitszeit richten zu müssen. Im September und Oktober 2019 wurden „Nikon-Telearbeitstage“ eingeführt, die die Beschäftigten dazu ermutigen sollen, mindestens einen Tag von zu Hause aus zu arbeiten. Im März 2020 wurde das Programm bereits von 79,3 % (3.524) der Beschäftigten genutzt.

Bei der Kinderbetreuung ermöglichte Nikon seinen Beschäftigten bis zu zwei Jahre Kinderbetreuungsurlaub mit gestaffelten oder reduzierten Arbeitszeiten und Urlaub auf Stundenbasis. Im Mai 2019 erweiterte Nikon die Arbeitszeitregelungen, um Kinderbetreuungsurlaub bis zum Abschluss der Grundschulzeit zu ermöglichen. 2020 wurde auch die Teilnahme an Schulveranstaltungen der Kinder in den Geltungsbereich des bezahlten Urlaubs aufgenommen. Für seine verschiedenen Initiativen und Maßnahmen erhielt Nikon das „Platinum Kurumin“-Abzeichen, eine Zertifizierung, die vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Work-Life-Balance vergeben wird.

https://www.nikon.com/about/sustainability/report/

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.