Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Marks and Spencer

Management der Arbeitszeitrichtlinien in Lebensmittellieferketten

Das britische Einzelhandelsunternehmen Marks & Spencer hat sich mit seinem Working Hours Management-Ansatz zu strengen Arbeitszeitpraktiken in seinen Lebensmittellieferketten verpflichtet. Dieser umfasst vier Schritte:

  • Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich Arbeitszeiten
  • „Stepping in“: Klare Kommunikation der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten, der bezahlten und unbezahlten Pausen, der Ruhetage und der freiwilligen Überstunden; klare Urlaubsregelungen; ein Monitoringsystem, das sicherstellt, dass keine übermäßigen Arbeitsstunden geleistet werden, z. B. durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder Stechkarten
  • „Stepping up“: Proaktives Arbeitszeitmanagement, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten nicht mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten; proaktive Überprüfung der Arbeitsschichten, um sowohl den Bedürfnissen des Unternehmens als auch denen der Beschäftigten gerecht zu werden; effektive und dokumentierte Prozesse zur Risikoanalyse, um sichere Arbeitszeitgrenzen in verschiedenen Produktionsbereichen festzulegen; Belegschaftsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Regelung der Arbeitszeiten
  • „Stepping beyond“: Proaktive und innovative Ansätze zur Reduzierung von Überstunden; eingehendes Verständnis der Bedeutung eines effektiven Arbeitszeitmanagements durch die Unternehmensführung; regelmäßige Gespräche mit Kund:innen zur Minimierung von übermäßigen Arbeitszeiten aufgrund des Bestellverhaltens; jährliche Überprüfung der Arbeitszeiten, um die Wirksamkeit des Managements zu bewerten und Möglichkeiten zur Verbesserungen zu ermitteln

Diese Maßnahmen haben sich sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen in der Lieferkette von Marks & Spencer als vorteilhaft erwiesen. So konnten der Einsatz von Leiharbeitenden und der Bedarf an Überstunden reduziert, erhebliche Kosteneinsparungen erzielt und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben der Beschäftigten durch verbesserte Arbeitsschichtmodelle optimiert werden.

https://corporate.marksandspencer.com/sustainability/our-people

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.