Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Wanderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren

Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um die Rechte von Wanderarbeitenden in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu schützen. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind der Infobox „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

Die nachstehenden Schritte geben Orientierung, wie speziell das Thema Wanderarbeit im Sorgfaltsprozess adressiert werden kann. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z. B. Zwangsarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit) ermitteln und adressieren.

Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Wanderarbeitenden, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

  • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
  • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
  • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
  • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
  • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGPs und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

Darüber hinaus definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte.

Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf Rechte von Beschäftigten beinhaltet.

Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen (engl.) über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten.

Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zu Wanderarbeit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

  • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
  • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
  • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
  • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“

Aufgrund der weltweiten Verbreitung von Wanderarbeit ist es wichtig, dass Unternehmen die Rechte von Wanderarbeitenden in ihre Menschenrechtsrichtlinien aufnehmen, unabhängig von der Art der Arbeit und den Ländern oder Regionen, in denen sie tätig sind oder aus denen sie Waren oder Dienstleistungen beziehen. Die Dhaka-Prinzipien sind eine Umsetzungshilfe, die Unternehmen nutzen können, um Wanderarbeitende in allen Schritten des Sorgfaltsprozesses zu berücksichtigen. Unternehmen können dabei die Einführung von Verhaltenskodizes in Erwägung ziehen, um gleiche Arbeitsbedingungen und den Schutz vor Ausbeutung für Wanderarbeitende zu fordern. Die Richtlinien zu Wanderarbeit können verschiedene Verpflichtungen umfassen, wie z. B.:

  • Die Einhaltung nationaler Gesetze in Bezug auf Wanderarbeitende und die bestmögliche Beachtung internationaler Standards und bewährter Verfahren
  • Der Verzicht auf eine ungleiche Behandlung oder Ausnutzung von Wanderarbeitenden bei Einstellung, Entlassung, Entlohnung, Weiterbildung, Beförderung oder im Ruhestand
  • Die Vermeidung von Beschränkungen für Wanderarbeitende, einschließlich der Einbehaltung von Pässen und anderen Ausweisdokumenten
  • Die Festlegung klarer Richtlinien für Einstellungspraktiken (nach Möglichkeit auch für Zulieferbetriebe und Geschäftspartner:innen), die spezifische Empfehlungen zu Einstellungsgebühren und Verträgen enthalten

Einige Unternehmen, deren Sektoren besonders anfällig für Arbeitsrechtsverletzungen sind, veröffentlichen eigenständige Richtlinien für den Umgang mit Wanderarbeitenden, wie zum Beispiel das britische Modehaus Burberry, das schwedische Textilunternehmen H&M und das Technologieunternehmen Hewlett-Packard. Es ist jedoch häufiger der Fall, dass Unternehmen die Rechte von Wanderarbeitenden in ihre Leitlinien zu Menschenrechten, verantwortungsvoller Beschaffung oder Vielfalt integrieren, wie zum Beispiel Unilever. Wenn Unternehmen über keine menschenrechtliche Grundsatzerklärung verfügen, wird das Thema Wanderarbeit oft in anderen Dokumenten behandelt, z. B. in einem Verhaltens- oder Ethikkodex und/oder in einem Verhaltenskodex für Zulieferbetriebe.

Unternehmen können auch in Erwägung ziehen, ihre Richtlinien an einschlägigen branchenweiten oder branchenübergreifenden Verpflichtungen auszurichten, wie zum Beispiel:

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf Wanderarbeitende beziehen.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
  • KMU Kompass, Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe zur Grundsatzerklärung unterstützt Unternehmen Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer Grundsatzerklärung und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen wie die Anforderungen erfüllt werden können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Institute for Human Rights and Business, Migration with Dignity: A Guide to Implementing the Dhaka Principles: Dieser praxisbezogene Leitfaden enthält Informationen zur Umsetzung der Dhaka-Prinzipien für verantwortungsbewusste und gleichberechtigte Arbeit für Wanderarbeitende und zur Ausarbeitung entsprechender Richtlinien. Die Dhaka-Prinzipien bieten eine Roadmap, die den Weg der Wanderarbeitenden von der Anwerbung über die Beschäftigung bis hin zum Ende des Arbeitsverhältnisses beschreibt. Sie enthalten wichtige Prinzipien, die Arbeitgeber:innen und Vermittlungen von Wanderarbeitenden in jeder Phase des Einstellungsprozesses beachten sollten, um Wanderarbeit in Würde zu erreichen.
  • BSR, Migrant Worker Management Toolkit: A Global Framework: Dieses Toolkit enthält Umsetzungshilfen zur Achtung der Rechte von Wanderarbeitenden in Unternehmen und globalen Lieferketten, inklusive Leitlinien für die Einstellungsverfahren für Wanderarbeitende.
  • Verité, Fair Hiring Toolkit: Dieses Toolkit bietet Anleitungen und Ansätze zur Unterstützung der verantwortungsvollen Anwerbung und Einstellung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten, einschließlich Hinweisen zur Verbesserung von Verhaltenskodizes und Unternehmensrichtlinien.
  • Interfaith Centre on Corporate Responsibility (ICCR), Best Practice Guidance on Ethical Recruitment of Migrant Workers: Dieser Bericht umfasst Informationen über die Anwerbung von Wanderarbeitenden und Good-Practice-Beispiele (einschließlich zu Richtlinien).
  • UN Global Compact Labour Principles, Advancing Decent Work in Business Learning Plan: Dieser Lernplan, der vom UN Global Compact und der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde, hilft Unternehmen, die einzelnen Arbeitsprinzipien und die damit verbundenen Konzepte und bewährten Vorgehensweisen zu verstehen, und zeigt praktische Schritte auf, die Unternehmen dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen.

2. Ermittlung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Rechte von Wanderarbeitenden

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

  • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
  • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
  • fortlaufend sein

Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.

Bei der Ermittlung der Betriebsstätten und Lieferketten, in denen Wanderarbeitende besonders häufig beschäftigt sind, sollten Unternehmen die potenziellen und tatsächlichen Risiken für die Rechte der Wanderarbeitenden analysieren. Die Auswirkungsermittlung sollte Folgendes berücksichtigen:

  • Wanderarbeitende sind besonders anfällig für Missbrauch, da ihr Recht, in einem Land zu leben oder zu arbeiten, an eine Beschäftigung gebunden sein kann (z. B. über ein Sponsoring-System) oder sie ohne legalen Aufenthaltstitel arbeiten und nicht riskieren wollen, ihren Job zu verlieren und den Behörden gemeldet zu werden.
  • Bei der Prüfung sollten Befragungen eventuell außerhalb des Arbeitsumfeldes durchgeführt werden, da die Beschäftigten möglicherweise nicht bereit sind, vor Ort über schlechte Erfahrungen zu sprechen.
  • Es gibt außerdem einen zunehmenden Trend, die Risiken von Arbeitsrechtsverletzungen mithilfe sogenannter „Worker Voice“-Tools, wie z. B. technologiegestützten Befragungen von Beschäftigten, zu ermitteln. Diese können leicht an verschiedene Sprachen angepasst werden, um den Bedürfnissen von Wanderarbeitenden gerecht zu werden.

Risikoanalysen für Wanderarbeit werden in der Regel im Rahmen von umfassenderen menschenrechtlichen Risikoanalysen durchgeführt. Die Einbindung potenziell betroffener Interessengruppen ist dabei ein wichtiger Aspekt. Nike ist ein Beispiel für ein Unternehmen, das mithilfe des „CUMULUS Forced Labor Screen -Tools“ von Verité eine Risikoanalyse durchführt, die sich speziell auf die Anwerbungspraktiken für Wanderarbeitende konzentriert.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • CSR Risiko-Check: Mit diesem Tool können Unternehmen prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich Risiken für Wanderarbeitende) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleistungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert werden können.
  • KMU Kompass, Risikoanalyse-Tool: Das Tool hilft Unternehmen dabei, bedeutende Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu lokalisieren, zu bewerten und zu priorisieren.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Dieser praktische Leitfaden gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement. Unternehmen erfahren, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie sie mit Kundenanforderungen umgehen können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • BSR, Migrant Worker Management Toolkit: A Global Framework: Dieses Toolkit enthält Umsetzungshilfen zur Achtung der Rechte von Wanderarbeitenden inklusive einem Abschnitt, der erläutert, wie der länderspezifische Kontext in die Risikoanalyse einfließen kann.
  • Verité, Fair Hiring Toolkit: Dieses Toolkit bietet Anleitungen und Ansätze zur Unterstützung der verantwortungsvollen Anwerbung und Einstellung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten, einschließlich Umsetzungshilfen zur Ermittlung des Risikos für Menschenhandel und Zwangsarbeit unter Wanderarbeitenden.
  • Ethical Trading Initiative, Managing Risks Associated with Modern Slavery: A Good Practice Note for the Private Sector: Diese Umsetzungshilfe enthält eine detaillierte Anleitung, wie Unternehmen das Risiko von moderner Sklaverei in globalen Lieferketten überprüfen können. Ein besonderes Augenmerkt gilt dabei Wanderarbeitenden.

3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

  • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z. B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)
  • „die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“

Die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen sollte, um Risiken in Bezug auf Wanderarbeitende zu managen, hängen von den Ergebnissen der Risikoanalyse ab. Unternehmen können zum Beispiel in Betracht ziehen, dem Personal, das am ehesten mit Wanderarbeitenden in Kontakt kommt, Schulungen zu den Rechten von Wanderarbeitenden anzubieten, z.B. für Beschäftigte in der Beschaffung, im Personalwesen und in den Lieferketten. Auch für Zulieferbetriebe können Schulungen zum Thema Wanderarbeit vorgeschlagen werden. Schulungen können Verweise auf die relevanten internationalen Normen und Berichtstandards enthalten und im Fall von neuen Erkenntnissen und Praktiken entsprechend angepasst werden.

Unternehmen können darüber hinaus erwägen, bestehende Schulungsprogramme für Beschäftigte so anzupassen, dass auch Wanderarbeitende einfacher daran teilnehmen können. Dazu kann zum Beispiel das Angebot von Sprachkursen gehören, die zu einer besseren Kommunikation, Produktivität und Sicherheit der Beschäftigten beitragen. Außerdem können zusätzliche Ausbildungs- und Orientierungsprogramme für Wanderarbeitende angeboten werden, um sicherzustellen, dass sie gleiche Chancen am Arbeitsplatz haben, und um ihre Integration in lokale Gemeinschaften zu unterstützen.

Ein Unternehmen kann sich außerdem dafür entscheiden, Wanderarbeitende direkt anzuwerben, anstatt Vermittlungsagenturen damit zu beauftragen. Vermittlungsagenturen sollten sorgfältig geprüft werden, damit sichergestellt ist, dass sie alle Gesetze zum Schutz von Wanderarbeitenden einhalten (siehe dazu die Informationen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zum Thema verantwortungsbewusste Personalbeschaffung). Unternehmen können außerdem Leitlinien bezüglich ihrer Erwartungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Wanderarbeitenden gegenüber Geschäftspartner:innen und Zulieferbetrieben kommunizieren. In Lieferketten mit einem höheren Risiko für Ausbeutung könnte ein Unternehmen seine Zulieferbetriebe dazu bewegen, ihre Einstellungspraktiken zu verbessern. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass Zulieferbetriebe, die selbst Personal rekrutieren, Vorzugskonditionen erhalten.

Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) können das notwendige Fachwissen, Unterstützung und Größenvorteile bieten, um sich mit Wanderarbeit auf verantwortungsvolle, branchenspezifische Weise zu befassen. Solche MSIs können Unternehmen auch dabei helfen, von verschiedenen Stakeholdergruppen wie Unternehmens- und Regierungsvertreter:innen sowie zivilgesellschaftlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zu lernen. Ein Beispiel hierfür ist die Partnerschaft zwischen der IOM und H&M aus dem Jahr 2019, die die Zusammenarbeit bei der ethischen Anwerbung von Wanderarbeitenden in globalen Textillieferketten fördert. Weitere MSIs sind die Fair Labor Association und der Roundtable on Sustainable Palm Oil, die jeweils Kampagnen zum Thema Wanderarbeit durchführen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDas Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine Überprüfung von Lieferanten und der Aufbau von Kompetenzen erfolgen kann.
  • KMU Kompass, Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Dieser praktische Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, relevante Stakeholder und Kooperationspartner zu identifizieren und zu klassifizieren.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, The Migrant Pay Gap: Understanding Wage Differences between Migrants and Nationals: Dieser Bericht enthält Informationen über das Lohngefälle zwischen Migrant:innen und Staatsangehörigen und gibt Tipps, wie dieses Problem behoben werden kann.
  • ILO, Global Guidelines on the Prevention of Forced Labour Through Lifelong Learning and Skills Development Approaches: Dieser Leitfaden bietet Unterstützung bei der Entwicklung von Schulungsmodulen für Beschäftigte und Zulieferbetriebe zum Thema Zwangsarbeit (mit Fokus auf Wanderarbeit), einschließlich gezielter Kampagnen zur Sensibilisierung für die Ermittlung von Zwangsarbeitsrisiken.
  • IOM, IRIS: Ethical Recruitment, Tools and Resources: IRIS ist die Initiative der IOM zur Förderung der verantwortungsvollen Rekrutierung von Wanderarbeitenden. Berichte, Onlinekurse und andere Hilfsmittel zum Thema verantwortungsvolle Personalbeschaffung sind dem Abschnitt „Resources“ auf ihrer Website zu entnehmen.
  • Ethical Trading Initiative: Die Initiative bietet eine Reihe von Informationen für Unternehmen zum Schutz von Wanderarbeitenden in ihren Betrieben und Lieferketten, einschließlich in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie.
  • BSR, Migrant Worker Management Toolkit: A Global Framework: Dieses Toolkit enthält Umsetzungshilfen zur Achtung der Rechte von Wanderarbeitenden inklusive eines Abschnitts über den Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung der unternehmensinternen Kenntnisse über die Rechte von Wanderarbeitenden sowie eines Abschnitts über die Unterstützung von Wanderarbeitenden nach ihrer Ankunft durch Schulungen, kulturelle und sprachliche Unterstützung und gesundheitliche Aufklärung.
  • ILO, Fair Recruitment Toolkit: Dieses modulare Schulungshandbuch unterstützt Unternehmen bei der Ausarbeitung und Umsetzung fairer Einstellungspraktiken.
  • Verité, Fair Hiring Toolkit: Dieses Toolkit bietet Anleitungen und Ansätze zur Unterstützung der verantwortungsvollen Anwerbung und Einstellung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten, einschließlich Vorgehensweisen zur Sensibilisierung und zum Aufbau von Kapazitäten, zur Überprüfung von Arbeitsvermittlungen und zur Einbindung verschiedener Interessengruppen.
  • Interfaith Centre on Corporate Responsibility, Best Practice Guidance on Ethical Recruitment of Migrant Workers: Dieser Bericht umfasst Informationen über die Anwerbung von Wanderarbeitenden und Good-Practice-Beispiele (einschließlich zu Lieferantenbeziehungen und -management sowie zur sektoralen Zusammenarbeit).
  • Ergon Associates und Ethical Trading Initiative, Managing Risks Associated with Modern Slavery – A Good Practice Note for the Private Sector: Diese Informationen, die mit Unterstützung von IFC, CDC Group, EBRD und DFID zusammengestellt wurden, enthalten detaillierte Anweisungen dazu, wie Unternehmen Maßnahmen ergreifen können, um Risiken der modernen Sklaverei in globalen Lieferketten zu begegnen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Thema Wanderarbeit gelegt.

4. Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

  • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
  • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder“ (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)

Unternehmen sollten ihren Aktivitäten zur Wahrung der Rechte von Wanderarbeitenden regelmäßig auf die gewünschte Wirksamkeit überprüfen. Audits und soziales Monitoring sind gängige Methoden zur Wirksamkeitskontrolle auf der ersten Lieferantenebene. Solche Überprüfungen können intern vom Unternehmen selbst durchgeführt werden oder durch vom Unternehmen beauftragte Dritte erfolgen. Eigene Betriebe und Zulieferbetriebe können auditiert werden, um herauszufinden, wie Wanderarbeitende behandelt werden und welche Rechte ihnen zustehen z. B. in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten und Lebensbedingungen. Weiterhin kann überprüft werden, ob sie Zugang zu ihren eigenen Dokumenten (z. B. Pässen) haben und ob sie Anwerbegebühren zahlen mussten. Zu den gängigen Zuliefereraudits, die sich auf die meisten Branchen erstrecken und Indikatoren für Wanderarbeit enthalten, gehören SMETA-Audits und SA8000-akkreditierte Audits. Der amfori BSCI-Verhaltenskodex enthält außerdem einen Leitfaden zur Abschwächung negativer sozialer Auswirkungen auf Wanderarbeitende.

Ein häufiger erster Schritt ist die Verteilung von Fragebögen zur Selbstbewertung (engl.: Self Assessment Questionnaires – SAQ) an Zulieferbetriebe, in denen Informationen und Nachweise über ihre Verfahren bezüglich Wanderarbeit abgefragt werden, z. B. ob die Zulieferbetriebe Maßnahmen zur Identifizierung von vulnerablen Gruppen getroffen haben, ob Personalvermittlungsagenturen beim Anwerbungsprozess eingesetzt werden, welche Agenturen eingesetzt werden und wie sie die Achtung der Rechte von Wanderarbeitenden gewährleisten. Wiederholte SAQs können Aufschluss über Verbesserungen in den Managementsystemen der Zulieferbetriebe geben und ermöglichen den Zulieferbetrieben eine Selbsteinschätzung über ihre potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Rechte von Wanderarbeitenden. Wenn die SAQ-Ergebnisse dies rechtfertigen, können Unternehmen Zuliefereraudits vor Ort oder virtuell durchführen.

Beispiele für Fragen, die im Rahmen von Sozialaudits oder SAQs gestellt werden können, sind:

  • Haben Wanderarbeitende die Freiheit, das Arbeitsverhältnis (mit einer angemessenen Kündigungsfrist) jederzeit und ohne Sanktionen beenden zu können?
  • Haben Wanderarbeitende eine Anwerbegebühr gezahlt oder schulden sie einer Vermittlungsagentur Geld von ihrem Lohn?
  • Hat das Unternehmen wichtige Dokumente, wie z. B. Visum, Arbeitsberechtigung oder Pass, einbehalten?

Werden Mängel festgestellt, sollten in Zusammenarbeit mit dem Zulieferbetrieb Pläne zur Behebung von Problemen (engl.: Corrective Action Plans – CAP) entwickelt werden, in denen klare Ziele und Meilensteine für Verbesserungen festgelegt sind. Die Fortschritte sollten anschließend regelmäßig kontrolliert werden, um die korrekte Durchführung und den Abschluss des CAP sicherzustellen. Die Festlegung von SMART-Zielen unterstützt eine objektive Wirksamkeitskontrolle. SMART-Ziele sind solche, die spezifisch, messbar, erreichbar, angemessen und terminiert (engl.: specific, measurable, attainable, resourced and time-bound – SMART) sind. Beispiele für relevante Indikatoren sind:

  • Erfasste Beschwerden von Wanderarbeitenden (Anzahl und Art)
  • Auditergebnisse zu den Rechten von Wanderarbeiten
  • Fortschritte bei den Plänen zur Behebung von Problemen
  • Medienberichte über Missbrauchsfälle unter Wanderarbeitenden
  • Offizielle Inspektionsergebnisse

Sorgfaltsprozesse sollten regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert werden, um sicherzustellen, dass die für diese Ziele gesammelten Informationen so genau wie möglich sind. Dazu gehört auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen (d.h. ihre Zugänglichkeit für Wanderarbeitende), die Qualität von Audits usw. Die Verantwortung für die Datenerhebung sollte eindeutig zuständigen Stellen im Unternehmen zugewiesen werden.

Obwohl sowohl SAQs als auch Audits häufig von Unternehmen durchgeführt werden, sind beide Instrumente nur begrenzt in der Lage, versteckte Verstöße, einschließlich gegenüber Wanderarbeitenden, aufzudecken. Unangekündigte Audits können hier sinnvoll sein, aber selbst diese reichen nicht immer aus, um Verstöße aufzudecken, da ein Audit-Team in der Regel nur eine begrenzte Zeit vor Ort ist. Darüber hinaus finden Verletzungen der Rechte von Wanderarbeitenden oft weiter unten in der Lieferkette statt, während sich Audits und Kontrollen oft nur auf direkte Zulieferbetriebe (Tier 1) beziehen.

Neuere Hilfsmittel, wie technologiegestützte Befragungen von Beschäftigten, ermöglichen eine Wirksamkeitsmessung in Echtzeit und beheben teilweise die Probleme herkömmlicher Audits. Immer mehr Unternehmen ergänzen die gängigen Audits mit Mitarbeitenden-Umfragen („Worker Voice“) (z. B. Unilever und VF Corporation), die leicht an verschiedene Sprachen angepasst werden können, um den Bedürfnissen von Wanderarbeitenden gerecht zu werden und anonymisiert sind, damit Beschäftigte keine Benachteiligung befürchten müssen.

Einige Unternehmen verfolgen Ansätze, die über die gängigen Audits hinausgehen („beyond audit“). Diese beruhen auf einer proaktiven Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben, anstatt diese zu überwachen. Die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern wie Gewerkschaften, Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsaufsichtsbehörden und NGOs kann ebenfalls bei der Erkennung, Vorbeugung und Wiedergutmachung von Verletzungen der Rechte von Wanderarbeitenden helfen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu Kennzahlen im SorgfaltsprozessUnternehmen können diese Übersicht ausgewählter quantitativer Leistungsindikatoren nutzen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und/oder extern zu berichten.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Fair Recruitment Toolkit: Dieses modulare Schulungshandbuch unterstützt Unternehmen bei der Ausarbeitung und Umsetzung fairer Einstellungspraktiken.
  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält Vorschläge, wie Unternehmen auf Zwangsarbeit bezogene Wirksamkeitskontrollen in ihren Betrieben und Lieferketten durchführen können (mit einem Fokus auf Wanderarbeit).
  • Verité, Fair Hiring Toolkit: Dieses Toolkit bietet Anleitungen und Ansätze zur Unterstützung der verantwortungsvollen Anwerbung und Einstellung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten, einschließlich eines Leitfadens für Sozialaudits (z. B. Durchführung von Interviews mit Wanderarbeitenden, Arbeitsvermittler:innen und Führungskräften), zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen und der Entwicklung von Plänen zur Verbesserung.
  • Interfaith Centre on Corporate Responsibility (ICCR), Best Practice Guidance on Ethical Recruitment of Migrant Workers: Dieser Bericht umfasst Informationen über die Anwerbung von Wanderarbeitenden und Good-Practice-Beispiele (einschließlich Audits).
  • Ergon Associates und Ethical Trading Initiative, Managing Risks Associated with Modern Slavery – A Good Practice Note for the Private Sector: Diese Informationen, die mit Unterstützung von IFC, CDC Group, EBRD und DFID zusammengestellt wurden, bieten Unternehmen eine Orientierungshilfe, wie die Wirksamkeit der Bekämpfung von Zwangsarbeit (mit einem Schwerpunkt auf Wanderarbeitenden) kontrolliert werden kann, einschließlich Leistungskennzahlen.

5. Kommunikation und Berichterstattung

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

  • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
  • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
  • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“

Von Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre Aktivitäten zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitenden in einem formellen Bericht veröffentlichen. Dies kann auch ein eigenständiger Bericht sein, wie beispielsweise Nestlés Bericht zum verantwortungsvollen Einkauf von Meeresfrüchten. 

Oft wird die Berichterstattung über den Umgang mit Wanderarbeitenden jedoch in einen breiteren Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsbericht (z. B. Unilevers Menschenrechtsberichte) oder in dem jährlichen Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact aufgenommen. Auch andere Formen der Kommunikation wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern sind möglich.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Lösungsansätzen und Ergebnissen bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit (mit einem Fokus auf Wanderarbeitenden).
  • UNGP Reporting Framework: Eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
  • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Der Fortschrittsbericht sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.
  • Verité, Fair Hiring Toolkit: Dieses Toolkit bietet Anleitungen und Ansätze zur Unterstützung der verantwortungsvollen Anwerbung und Einstellung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten, einschließlich eines Leitfadens zur Berichterstattung.
  • Social Accountability International, Measure & Improve Your Labor Standards Performance: Diese Veröffentlichung enthält Maßnahmen, die Unternehmen bei der Umsetzung oder Verbesserung von Arbeitsnormen behilflich sind, einschließlich der Unterstützung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten.

6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

  • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
  • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

  • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
  • zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
  • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
  • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
  • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
  • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
  • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
  • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“

Beschwerdemechanismen können eine wichtige Rolle im Umgang mit Wanderarbeitenden in Betrieben und Lieferketten spielen (siehe z.B. Hewlett-Packard). Zusätzlich zu den gängigen Beschwerdekanälen, wie z. B. über eine Hotline, ermöglicht die neue „Worker Voice“-Technologie den Beschäftigten, Beschwerden in Echtzeit über Textnachrichten und ohne Angst vor Repressalien vorzubringen.

Abhilfemaßnahmen im Fall einer Verletzung der Rechte von Wanderarbeitenden können komplex sein, da sie Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht der Beschäftigten in einem bestimmten Land haben könnten, weshalb eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch genommen werden sollte. Es muss dafür gesorgt werden, dass Abhilfemaßnahmen die Sicherheit und das Wohlergehen von Wanderarbeitenden berücksichtigen, vor allem wenn diese dem Anschein nach dem Menschenhandel zum Opfer gefallen sind oder unter der Kontrolle eines Bandenchefs oder einer anderen illegalen Gruppe stehen.

Unternehmen können die Ergebnisse der Risikoanalyse nutzen, um Abhilfemaßnahmen festzulegen, wobei die schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen priorisiert werden sollten. Einige Unternehmen entscheiden möglicherweise, dass als letztes Mittel die Geschäftsbeziehung mit dem fehlbaren Zulieferbetrieb beendet wird, wenn eine Beseitigung oder Verbesserung der vorgefundenen Situation nicht möglich ist. Unternehmen sollten jedoch zunächst versuchen, die Situation gemeinsam mit dem Lieferanten zu verbessern, um zu verhindern, dass eine Kündigung zu einer Verschlechterung der Situation der Beschäftigten führt. Nike gehört z. B. zu den Unternehmen, die ein Programm zur Wiedergutmachung für Wanderarbeitende implementiert haben.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie zum Umgang mit Beschwerden.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu effektivem BeschwerdemanagementUnternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um ihre Beschwerdemechanismen gemäß der acht UNGP-Effektivitätskriterien wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus enthält er praktische Beispiele für Beschwerdemechanismen anderer Unternehmen.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält Umsetzungshilfen für Unternehmen zur Gestaltung wirksamer Beschwerdemechanismen, einschließlich praxisbezogener Ratschläge und Beispiele.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Combating Forced Labour: A Handbook for Employers and Business: Dieser Leitfaden enthält hilfreiche Empfehlungen zu Abhilfemaßnahmen, Wiedergutmachungsverfahren und Beschwerdemechanismen für Unternehmen (mit einem Fokus auf Wanderarbeit).
  • BSR, Migrant Worker Management Toolkit: A Global Framework: Dieses Toolkit enthält Umsetzungshilfen zur Achtung der Rechte von Wanderarbeitenden inklusive eines Abschnitt über Beschwerdeverfahren.
  • Verité, Fair Hiring Toolkit: Dieses Toolkit bietet Anleitungen und Ansätze zur Unterstützung der verantwortungsvollen Anwerbung und Einstellung von Wanderarbeitenden in globalen Lieferketten, einschließlich eines Leitfadens zum Aufbau wirksamer Beschwerdemechanismen und Einrichtungen für den Schutz von Whistleblowern.
  • Ethical Trading Initiative, Access to Remedy: Practical Guidance for Companies: Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Bestandteile von Beschwerdemechanismen, die es Unternehmen ermöglichen, Abhilfe und Wiedergutmachung anbieten zu können.
  • Ergon Associates und Ethical Trading Initiative, Managing Risks Associated with Modern Slavery – A Good Practice Note for the Private Sector: Diese Informationen, die mit Unterstützung von IFC, CDC Group, EBRD und DFID zusammengestellt wurden, bieten detaillierte Anweisungen dazu, wie Unternehmen Beschwerdemaßnahmen entwickeln und Risiken der modernen Sklaverei in globalen Lieferketten beseitigen können. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Thema Wanderarbeit gelegt.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte: