Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Hewlett Packard

Verbesserung des Schutzes von Wanderarbeitenden

2014 hat Hewlett Packard (HP) als erstes Unternehmen aus der Computer- und Elektronikbranche die direkte Einstellung ausländischer Wanderarbeitender in seinen Lieferketten vorgeschrieben. Die Vorschrift umfasst auch die Achtung der Rechte von Wanderarbeitenden in Bezug auf die Einbehaltung von Pässen und persönlichen Dokumenten sowie die Abschaffung der von den Beschäftigten gezahlten Anwerbegebühren. 2016 veröffentlichte HP einen Leitfaden für ausländische Wanderarbeitende in der Lieferkette, um die Zulieferbetriebe über Verfahren zu informieren, die erforderlich sind, um die Einhaltung der 2014 aktualisierten Einstellungsstandards sicherzustellen. Seit der Einführung des Einstellungsstandards für Wanderarbeitende im Jahr 2014 hat HP die Kontrolle und Einhaltung direkter Einstellungspraktiken fortgesetzt. Dazu gehört die Mitbegründung der „Leadership Group for Responsible Recruitment“, die Durchführung von Audits bei HP-Zulieferbetrieben in der Produktion, in Büros und in anderen Unternehmensbereichen sowie die Beauftragung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse durch Dritte.

https://respect.international/hewlett-packard-foreign-migrant-worker-standard-guidance/