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Vereinigungsfreiheit

Diskriminierung, Einschüchterung und Gewalt können das Recht auf Vereinigungsfreiheit in der Praxis einschränken.

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Überblick

Was ist Vereinigungsfreiheit?

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umfasst Vereinigungsfreiheit die Achtung des Rechts von Arbeitgeber:innen und Beschäftigten, ungebunden und freiwillig Organisationen ihrer eigenen Wahl zu gründen und ihnen beizutreten. Diese Organisationen haben das Recht, ihre Tätigkeiten in voller Freiheit und ohne Einflussnahme auszuüben. Unternehmen dürfen sich nicht in die Entscheidung von Beschäftigten, sich zusammenzuschließen, einmischen und weder Beschäftigte, die sich zusammengeschlossen haben, noch diejenigen, die als ihre Vertretungen auftreten, diskriminieren. Eine Regierung darf sich nicht in das Recht von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen zur Bildung von Vereinigungen einmischen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinigungsfreiheit ist das Recht von Beschäftigten, frei mit Arbeitgeber:innen zu verhandeln. Kollektivverhandlungen sind ein freiwilliger Prozess, bei dem Arbeitgeber:innen und Beschäftigte ihre Beziehungen, insbesondere die Arbeitsbedingungen, diskutieren und aushandeln. Daran können sowohl Arbeitgeber:innen direkt (oder vertreten durch ihre Organisationen) als auch Gewerkschaften oder, in deren Abwesenheit, von Beschäftigten frei benannte Vertreter:innen beteiligt sein. Obwohl Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen eng miteinander verknüpft sind, behandelt dieses Kernthema in erster Linie das Recht auf Vereinigungsfreiheit.

Was ist die Herausforderung?

Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, wie sie das Recht auf Vereinigungsfreiheit respektieren können, wenn ihre Betriebe, Geschäftspartner:innen oder Zulieferbetriebe in Ländern ansässig sind, in denen diese Rechte vom Gesetz her und/oder in der Praxis eingeschränkt sind. Selbst wenn Beschäftigte formal das Recht auf Vereinigungsfreiheit haben, können sie in der Praxis auf Hindernisse stoßen, darunter Diskriminierung, informelle Beschränkungen, Einschüchterung und sogar Gewalt. Wenn Unternehmen das Recht von Beschäftigten, eine Gewerkschaft oder eine Organisation zu gründen oder einer solchen beizutreten, einschränken, sind wahrscheinlich auch andere Rechte betroffen. Dies kann zu Verstößen gegen die Rechte von Beschäftigten führen, z. B. zu größeren Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, diskriminierenden Praktiken oder der Anordnung von Zwangsarbeit, was für Unternehmen operative, finanzielle und rechtliche Risiken mit sich bringt.

Globaler Überblick und Trends

In einigen Ländern wird Beschäftigten das Vereinigungsrecht verweigert, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen werden verboten oder in ihrer Arbeit behindert. Teilweise werden Gewerkschafter:innen sogar verhaftet oder getötet. Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um die Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit in Ländern geht, in denen diese Rechte weder gesetzlich noch in der Praxis anerkannt sind.

Nach Ansicht der ILO spielen Gewerkschaften eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Gewerkschaftszugehörigkeit und die Verhandlungsstärke der Gewerkschaften haben erheblichen Einfluss auf Arbeitsbedingungen und wirken sich auf Stabilität, Arbeitsmarktpolitik und die Wirtschaft insgesamt aus. Die neuesten verfügbaren Daten der OECD zeigen, dass der durchschnittliche gewerkschaftliche Organisationsgrad – der Anteil der Beschäftigten, die Mitglied einer Gewerkschaft sind – in den OECD-Ländern im Jahr 2019 etwa 16 % betrug. Dabei existieren erhebliche Unterschiede zwischen den OECD-Ländern, von denen einige einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad aufweisen – wie z. B. Dänemark (66,5 %) und Schweden (64,9 %) – und anderen, die einen viel geringeren gewerkschaftlichen Organisationsgrad haben, wie die Vereinigten Staaten (10,1 %). In einigen Ländern, wie z. B. Frankreich, ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad gering (8,8 %), aber die Mechanismen des sozialen Dialogs auf sektoraler und nationaler Ebene sind stark und wirken sich positiv auf den Schutz der Rechte von Beschäftigten aus. In einem Bericht der ILO über den sozialen Dialog aus dem Jahr 2022 wird festgestellt, dass Tarifverhandlungen einen wichtigen Beitrag zur inklusiven und effektiven Gestaltung der Arbeit leisten können, mit positiven Auswirkungen auf Stabilität, Gleichberechtigung, Compliance und Resilienz von Unternehmen und Arbeitsmärkten.

Zu den wichtigsten Trends gehören:

  • Die ILO berichtet, dass die gewerkschaftliche Organisation durch COVID-19 bedingte Lockdowns und damit verbundene einschränkende Maßnahmen stark beeinträchtigt war. Während Gewerkschaften die Reaktionen ihrer Regierungen auf COVID-19 im Allgemeinen begrüßten, äußerten sie in vielen Fällen jedoch auch ihre Unzufriedenheit mit der Umsetzung des sozialen Dialogs und der mangelnden Beteiligung der Gewerkschaften an Entscheidungsprozessen.
  • Die ILO berichtet, dass in vielen Industrieländern ein Rückgang der gewerkschaftlichen Organisation die Qualität von Tarifverträgen untergraben und die Verhandlungsposition der Beschäftigten geschwächt hat.
  • Nach Angaben des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) ist die Zahl der Länder, die die Registrierung von Gewerkschaften behindern, von 59% aller Länder im Jahr 2014 auf 79% aler Länder im Jahr 2022 gestiegen. 2022 war die MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika, : Middle East and North Africa), weiterhin die gewerkschaftsfeindlichste Region der Welt, in der unabhängige Gewerkschaften zerschlagen und Arbeitende, die sich an Streiks beteiligten, verfolgt und verurteilt wurden. Laut dem IGB sind Ägypten, Bangladesch, Brasilien, Kolumbien, Eswatini, Guatemala, Myanmar, die Philippinen und die Türkei die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen im Jahr 2022.
  • 2021 hat der IGB außerdem mit der zunehmenden Überwachung von Einzelpersonen durch Regierungen und Unternehmen einen neuen Trend festgestellt, der eine immer größere Bedrohung für Menschen- und Arbeitsrechte darstellt. Einige Regierungen setzen die Überwachung namhafter Gewerkschaftsführer:innen fort, um Angst zu schüren und Druck auf unabhängige Gewerkschaften und ihre Mitglieder auszuüben. Im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen, die von Unternehmen initiiert wurden, um gewerkschaftliche Organisationsbemühungen und Streiks zu verhindern, kam es 2021 zu mehreren Skandalen.
  • Insbesondere Arbeitsmigrant:innen in der Golfregion laufen Gefahr, dass ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt wird, da sie häufig von arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen ausgeschlossen sind. Darüber hinaus können Gewerkschaftsaktivist:innen in diesen Ländern staatlicher Repression ausgesetzt sein. Die ILO weist darauf hin, dass während der COVID-19-Krise die meisten Verletzungen von Gewerkschaftsrechten in den arabischen Staaten gemeldet wurden.
  • Laut ILO hat der weltweit zunehmende Trend zur Gelegenheitsarbeit negative Auswirkungen auf die Vereinigungsfreiheit. Dabei findet eine Verlagerung von Vollzeitjobs und festen Stellen hin zu Gelegenheitsarbeit und vertraglich befristeten Stellen statt, die in der Regel nicht sozial abgesichert sind und keine Arbeitsplatzsicherheit bieten. Beschäftigte im informellen Sektor, Leiharbeitende und Selbstständige sind in der Regel mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit wahrnehmen wollen.
  • In einem ILO-Bericht aus dem Jahr 2022 wird zudem festgestellt, dass Tarifverhandlungen eine Rolle bei der Abmilderung der negativen (wirtschaftlichen) Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beschäftigte gespielt haben. Tarifverträge boten vielen Beschäftigten Schutz und förderten die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit während der Pandemie.

Auswirkungen auf Unternehmen

Beschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit im eigenen Geschäftsbereich und in den Liefer- und Wertschöpfungsketten bergen vielfältige Risiken für Unternehmen:

  • Reputations- und Markenrisiko: Angesichts einer zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit für ihre Aktivitäten gehen Unternehmen, die ihrer Verantwortung in Bezug auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht nachkommen, ein erhebliches Reputationsrisiko ein. Kampagnen von zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und globalen Gewerkschaften haben erfolgreich auf Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit durch Unternehmen aufmerksam gemacht. Die Folgen sind oft eine Schädigung der Marke und des Rufs des Unternehmens.
  • Finanzielles Risiko: Kritische Kampagnen von Aktivist:innen oder negative Schlagzeilen über Unternehmen, die die Rechte von Beschäftigten oder Gewerkschaften einschränken, können die Nachfrage durch Verbraucher:innen beeinträchtigen und zu Umsatzeinbußen führen. Eine Veräußerung durch oder ein Abwenden von Investor:innen und anderen Geldgebenden – von denen viele zunehmend Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (engl.: Environment, Social and Governance – ESG) in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen – kann zu einem eingeschränkten oder teureren Zugang zu Kapital führen.
  • Rechtliches Risiko: Unternehmen, die in Ländern tätig sind, in denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit im nationalen Gesetz verankert ist, können rechtlichen Risiken ausgesetzt sein, wenn sie nachweislich Gewerkschaftsaktivitäten oder die Rechte von Beschäftigten behindern. Besonders in Fällen, in denen Gewerkschaftsgruppen oder Beschäftigte gut organisiert und bereit sind, vor Gericht zu ziehen, sind Unternehmen einem erhöhten rechtlichen Risiko ausgesetzt, wenn sie in Verbindung mit Verstößen gegen die Vereinigungsfreiheit
  • Operationelles Risiko: Ein Mangel an rechtmäßigen Kanälen, über die Beschäftigte Beschwerden und Anliegen vorbringen können, kann zu einem Zusammenbruch der Kommunikation und ernsthaften Streitigkeiten führen, die sich auf das Management und die Produktivität des Unternehmens auswirken. Eine hohe Arbeitskräftefluktuation, die auf nicht behobene Missstände und Beschwerden zurückzuführen ist, kann ebenfalls die Produktivität des Unternehmens untergraben.

Es gibt verschiedene wirtschaftliche Gründe, warum Unternehmen die Umsetzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit im eigenen Geschäftsbereich und in den Liefer- und Wertschöpfungsketten unterstützen sollten. Auf der Unternehmensebene tragen die Achtung der Vereinigungsfreiheit und gute Beziehungen zwischen Arbeitgeber:innen und Beschäftigten dazu bei, den Aufbau von Sozialkapital zu fördern. Dies stärkt das Engagement von Beschäftigten und die Bindung von Mitarbeitenden an das Unternehmen und trägt damit zu Produktivitäts- und Leistungssteigerungen bei.

Auswirkungen auf die Menschenrechte

Beschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit können sich auf verschiedene Menschenrechte auswirken.[1] Dazu zählen unter anderem:

  • Recht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 20 AEMR, Art. 22 Zivilpakt, Art. 8 Sozialpakt): Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist ein Menschenrecht an sich. Es schließt das Recht ein, zum Schutz ihrer Interessen eine Gewerkschaft zu gründen, beizutreten sowie an Gewerkschaftsaktivitäten teilzunehmen.
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz (Art. 2 AEMR, Art. 26 Zivilpakt): Gewerkschaften bündeln die Ressourcen von Beschäftigten, die zur Verteidigung ihrer Rechte wirksamer eingesetzt werden können, als wenn jede:r Arbeitnehmer:in versucht, im Alleingang vor Gericht zu gehen.
  • Recht auf Arbeit (Art. 23 AEMR, Art. 6 Sozialpakt): Das Recht auf Arbeit beinhaltet das Verbot der willkürlichen Entlassung. In vielen Ländern werden Gewerkschaftsmitglieder jedoch von Arbeitgeber:innen willkürlich entlassen, weil sie an Aktivitäten der Gewerkschaft oder Kollektivverhandlungen teilnehmen. Gewerkschaftsvertreter:innen können Beschäftigte bei der Anfechtung einer ungerechtfertigten Entlassung unterstützen.
  • Recht auf friedliche Versammlung (Art. 20 AEMR, Art. 21 Zivilpakt): Dieses Recht ermöglicht Beschäftigten und Gewerkschaftsmitgliedern die friedliche Teilnahme an Gruppendemonstrationen. In vielen Ländern greifen die Armee, die Polizei oder die Sicherheitskräfte des Unternehmens in die Ausübung des Demonstrationsrechts der Beschäftigten ein, was im Extremfall zu Gewalt führen kann.
  • Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen (Art. 23 AEMR, Art. 7 Sozialpakt): Das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen umfasst einen Lohn, der es Familien ermöglicht, ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard zu genießen, und der es Eltern gestattet, faire Arbeitszeiten einzuhalten. Diese Standards werden in Ländern, in denen Gewerkschaften nicht unabhängig oder nicht präsent sind, oft nicht erreicht.
Sustainable Development Goals (SDGs)

Die folgenden SDGs beziehen sich auf die Vereinigungsfreiheit:

  • SDG 8 („Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“), Zielvorgabe 8.8: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern. Indikator 8.8.2 bezieht sich speziell auf die Vereinigungsfreiheit.
  • SDG 16 („Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“):
    • Zielvorgabe 16.3: Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten
    • Zielvorgabe 16.6: Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
    • Zielvorgabe 16.10: Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften
  • SDG 5 („Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“), Zielvorgabe 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

Hilfreiche Informationen

Die folgenden Quellen und Umsetzungshilfen bieten weitere Informationen dazu, wie Unternehmen die Vereinigungsfreiheit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten wahren können:

  • ILO, Freedom of Association and Development (engl.): Diese Veröffentlichung gibt Arbeitgeberverbänden Anregungen, wie sie mit Gewerkschaften, Regierungen und anderen relevanten Stakeholdern zusammenarbeiten können, damit eine nachhaltige Entwicklung erreicht wird.
  • IGB, Globaler Rechtsindex 2023: Unternehmen können auf diesen Bericht zurückgreifen, um die Risiken für die Vereinigungsfreiheit weltweit zu bewerten und die Länder und Regionen mit den höchsten Risiken für die Vereinigungsfreiheit zu ermitteln. Der Bericht befasst sich mit spezifischen Themen im Zusammenhang mit den Arbeitsrechten, wie dem Streikrecht, Kollektivverhandlungen und dem Zugang zur Justiz. Unternehmen können dadurch ermitteln, welche Themen im jeweiligen Land ihrer Geschäftstätigkeit am relevantesten sind.
  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains (engl.): Dieser Leitfaden ist eine praktische Hilfe für Unternehmen, um die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Vereinigungsfreiheit zu ermitteln und zu verstehen. Er enthält Vorschläge, wie Unternehmen Veränderungen in ihren Lieferketten zur Überprüfung und zum Schutz dieser Rechte vorantreiben können.
  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains (engl.): Dieser Leitfaden bietet Unternehmen praxisbezogene Hilfe bei der Ermittlung der Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Vereinigungsfreiheit. Enthalten sind Vorschläge, wie Unternehmen Veränderungen in ihren Lieferketten durchsetzen können, um die Vereinigungsfreiheit zu schützen.
  1. Mit der Einführung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte verlagern die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights – UNGPs) den Fokus von Auswirkungen auf Unternehmen hin zu Auswirkungen auf (potenziell) Betroffene. Weitere Informationen zu den UNGPs finden Sie im Abschnitt „Versammlungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren“.

Definition und rechtliche Instrumente

Definition

Laut ILO bezeichnet Vereinigungsfreiheit das Recht von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen, ungebunden und freiwillig Organisationen ihrer eigenen Wahl zu gründen und ihnen beizutreten. Vereinigungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) steht und von großer Bedeutung ist, denn:

  • Es ist das Recht, das eine wirksame Beteiligung nichtstaatlicher Akteure an der Wirtschafts- und Sozialpolitik ermöglicht, die für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung ist. Die Wahrung der Mitsprache und Vertretung von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen ist daher nicht nur für das wirksame Funktionieren der Arbeitsmärkte, sondern auch generell für die staatlichen Strukturen eines Landes von wesentlicher Bedeutung.
  • Das Recht von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen, Organisationen ihrer Wahl zu bilden und ihnen beizutreten, ist ein wesentlicher Bestandteil einer freien und offenen Gesellschaft. In vielen Ländern tragen diese Organisationen wesentlich zur Entwicklung der Demokratie bei.

Beschäftigte gründen Gewerkschaften, um Kollektivverhandlungen führen zu können. Die ILO definiert Kollektivverhandlungen als einen freiwilligen Prozess, bei dem Arbeitgeber:innen und Beschäftigte ihre Beziehungen, insbesondere die Arbeitsbedingungen, diskutieren und aushandeln. Daran beteiligt sind Arbeitgeber:innen selbst oder ihre Organisationen sowie Gewerkschaften oder, falls diese nicht anwesend sind, von den Beschäftigten frei benannte Vertreter:innen.

  • Die ILO betont, dass mittels Kollektivverhandlungen beide Seiten ein faires Arbeitsverhältnis aushandeln und kostspielige Arbeitsstreitigkeiten vermeiden können. Typische Verhandlungsthemen sind Arbeitslöhne, Arbeitszeiten, Ausbildung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Gleichbehandlung.
  • Laut ILO gibt es in Ländern mit gut koordinierten Kollektivverhandlungen tendenziell weniger Lohnungleichheit, geringere und weniger anhaltende Arbeitslosigkeit sowie weniger und kürzere Streiks als in Ländern, in denen diese Verhandlungen weniger etabliert sind.

Rechtliche Instrumente

Es gibt viele internationale Instrumente, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit garantieren und Staaten dazu verpflichten, diese Rechte zu schützen und zu achten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist eines der fünf grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), die ILO-Mitgliedsstaaten unterstützen müssen unabhängig davon, ob sie die folgenden Übereinkommen ratifiziert haben.

  • Die Vereinigungsfreiheit wird in der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit als ein grundlegendes Recht am Arbeitsplatz angesehen.
  • Die Vereinigungsfreiheit ist als ein Menschenrecht in der 1948 unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Artikel 23 Absatz 4 der AEMR bekräftigt das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.
  • Darüber hinaus wird die Vereinigungsfreiheit in Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, IPbpR) und in Artikel 8 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, IPwskR) von 1966 bekräftigt. Beide Bestimmungen besagen, dass die Vereinigungsfreiheit – als ein Menschenrecht – das Recht einschließt, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, um die eigenen Interessen zu schützen. Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit unterliegen strengen Bedingungen: Jede Einschränkung muss gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein.
  • Darüber hinaus widmet die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen Wanderarbeitenden besondere Aufmerksamkeit: Wanderarbeitende und ihre Familienangehörigen haben ausdrücklich das Recht, jeder Gewerkschaft oder Vereinigung beizutreten.

ILO-Übereinkommen

Die ILO hat zwei spezifische Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit verabschiedet. Es handelt sich dabei um rechtsverbindliche Instrumente, die von den meisten Ländern ratifiziert sind und als Orientierungshilfe für nationale Gesetze verwendet werden. Sie gehören zu den acht „Kernarbeitsnormen“, die sich mit grundlegenden Rechten und Prinzipien bei der Arbeit befassen. In diesen beiden Übereinkommen wird das Recht von Beschäftigten und Arbeitgeber:innen beschrieben, Organisationen ihrer Wahl zu bilden und ihnen beizutreten und ihre Tätigkeit frei sowie ohne Einschränkung oder Einmischung auszuüben.

Diese Übereinkommen wurden von den meisten ILO-Mitgliedstaaten ratifiziert. Dies bedeutet, dass in den meisten Ländern einschlägige nationale Gesetze zur Umsetzung der Bestimmungen dieser internationalen Rechtsinstrumente vorhanden sein sollten. Damit ist jedoch keineswegs garantiert, dass die Gewährleistung oder der Vollzug des Rechtsschutzes in allen Ländern gleich wirksam sind. Bei der Wahrnehmung unternehmerischer Sorgfalt ist es wichtig, den Ratifizierungsstatus bestimmter Länder als Indikator für einen möglicherweise eingeschränkten staatlichen Schutz der Vereinigungsfreiheit zu prüfen. Alle einschlägigen Arbeitsnormen zur Vereinigungsfreiheit sind hier zu finden.

Vereinigungsfreiheit ist eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact: „Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren“. Die vier arbeitsrechtlichen Prinzipien des UN Global Compact beruhen auf der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Diese grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wurden in Form von spezifischen Rechten und Pflichten in internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen bekräftigt und betreffen Themen im Zusammenhang mit Kinderarbeit, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Zwangsarbeit sowie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

ILO-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vereinigungsfreiheit zu wahren, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben.

Nationale und regionale Rechtsvorschriften

Unternehmen sind zunehmend zur Einrichtung von Sorgfaltsprozessen und der Angabe nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. In einigen Ländern schreiben Gesetze eine menschenrechtsbezogene Berichterstattung, Sorgfaltsprozesse und andere rechtliche Pflichten vor, darunter der United Kingdom Modern Slavery Act 2015, der Australian Modern Slavery Act 2018, der California Transparency in Supply Chains Act, das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Frankreich, das Norwegische Transparenzgesetz (2022) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

2021 wurde im niederländischen Parlament außerdem ein Gesetzesentwurf über verantwortungsvolle und nachhaltige internationale Unternehmensführung eingebracht. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission 2021 eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (engl.: Corporate Sustainability Due Diligence Directive  – CSDDD) angekündigt, die voraussichtlich zwischen 2025 und 2027 in Kraft treten wird und menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse für große Unternehmen vorschreibt.

Einige dieser Gesetze verlangen von Unternehmen, dass sie Sorgfaltsprozesse zur Ermittlung potenzieller und tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich einer Einschränkung der Vereinigungsfreiheit, einrichten, die negativen Auswirkungen adressieren und öffentlich über ihre Bemühungen berichten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen könnte für Unternehmen ein rechtliches Risiko bedeuten.

Themenspezifische Risikofaktoren

Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit haben vielfältige Ursachen, von unzureichendem Rechtsschutz bis hin zu Unternehmenspraktiken, die Beschäftigte davon abhalten, sich zu organisieren. Zu den wichtigsten Risikofaktoren gehören:

  • Ein unzureichender Rechtsrahmen bedeutet einen mangelhaften gesetzlichen Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit. Dazu gehören Gesetze, die Beschäftigte daran hindern, ihre eigenen Verbände frei zu gründen, oder die eine Zwangsmitgliedschaft in einer Gewerkschaft vorschreiben. Einige Länder verwehren Arbeitsmigrant:innen und öffentlichen Bediensteten das Recht auf Vereinigungsfreiheit, obwohl dies gegen die ILO-Standards verstößt.
  • Staatliche Intervention in das Registrierungsverfahren von Gewerkschaften: Regierungen können das Verfahren, das für die gesetzliche Anerkennung von Gewerkschaften erforderlich ist, behindern oder sich sogar weigern, Gewerkschaften gesetzlich anzuerkennen. Regierungen können auch versuchen, Einfluss auf rechtmäßig eingetragene Gewerkschaften auszuüben.
  • Schlechte Durchsetzung der Arbeitsgesetze aufgrund unzureichender Ausbildung, mangelnder Kapazitäten der Aufsichtsbehörden oder eines hohen Maßes an Korruption. Diese Umstände machen es lokalen Unternehmen leichter, Beschäftigte, die mit Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmer:innengruppen in Verbindung stehen, zu diskriminieren oder Misshandlungen auszusetzen, bis hin zu Entführung oder Mord. Ineffiziente Rechtssysteme können die Möglichkeiten der Beschäftigten, gegen solche Verstöße vorzugehen, erschweren.
  • Behinderung von Gewerkschaftsaktivitäten durch Unternehmen kann viele Formen annehmen, wie beispielsweise die vollständige Weigerung von Unternehmen, eine Gewerkschaft anzuerkennen, die Androhung von Entlassungen oder andere Vergeltungsmaßnahmen, wenn Beschäftigte ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Ein stark informeller Arbeitsmarkt ist ein Hinweis auf schlechte Arbeitsbedingungen und begrenzte soziale Absicherung. Wo mehr Beschäftigte in informellen oder prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, ist die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder anderen relevanten Organisationen in der Regel viel geringer.
  • Mangelndes Verständnis des Rechts auf Vereinigungsfreiheit unter Beschäftigten: Insbesondere in Ländern mit einem geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad sind sich Beschäftigte möglicherweise nicht vollständig ihres Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen bewusst. Eine unzureichende Kenntnis kann ein großes Hindernis für die Verwirklichung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit

Branchenspezifische Risikofaktoren

Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit sind zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die folgenden Sektoren weisen ein besonders hohes Risiko auf. Um mögliche Risiken für die Vereinigungsfreiheit in anderen Branchen zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Landwirtschaft

Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (engl.: Food and Agricultural Organization FAO) ist die Wahrnehmung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in der Landwirtschaft besonders schwierig, da viele Beschäftigte in der Landwirtschaft von Armut betroffen und/oder informell beschäftigt sind.

Zu den agrarspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Informelle Beschäftigung: Der Großteil landwirtschaftlicher Arbeiter:innen – 98,6 % – ist nicht formell angestellt und sieht sich daher angesichts informeller oder prekärer Arbeitsverhältnisse mit zusätzlichen Hindernissen bei der Wahrnehmung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit Landwirtschaftliche Beschäftigte sind häufig vom Geltungsbereich nationaler Arbeitsgesetze ausgeschlossen und haben keinen Zugang zu sozialer Sicherung. Bestimmte Kategorien von Beschäftigten – wie Saison- und Wanderarbeitende, indigene Völker und Gelegenheits-, Saison- oder Leiharbeitende – sind besonders gefährdet. Diese Menschen werden eher in den informellen Sektor gedrängt, wo es viel schwieriger ist, sich zu organisieren.
  • Arbeitsvermittler:innen: Ein häufiges Merkmal des Agrarsektors ist die Anwesenheit von Arbeitsvermittler:innen und Vermittlungsagenturen. Das ILO-Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler (1997) enthält Bestimmungen über das Recht von Leiharbeitenden, sich gewerkschaftlich zu organisieren. In der Praxis sind die Hürden für eine solche Organisation jedoch hoch, was es diesen Beschäftigten erschwert, eine unabhängige Vertretung zu finden, die sich für sie einsetzt.

Die IUF ist der globale Gewerkschaftsverband, der die Beschäftigten in der Landwirtschaft vertritt. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • OECD-FAO, Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Rahmen, der Unternehmen und Investor:innen helfen soll, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, einschließlich des Schutzes der V Der Leitfaden ist für Unternehmen in der gesamten landwirtschaftlichen Lieferkette relevant.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Guidelines for Stakeholders on the Right to Freedom of Association in Agriculture: Diese Leitlinien skizzieren spezifische Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Wahrung der Vereinigungsfreiheit im Agrarsektor ergeben.
  • ILO, Giving a Voice to Rural Workers: General Survey Concerning the Right of Association and Rural Workers‘ Organizations Instruments: Dieser Bericht untersucht eine Reihe von Hindernissen, die der vollen Umsetzung der Vereinigungsfreiheit landwirtschaftlicher Arbeiter:innen im Wege stehen.
  • FAO, Regulating Labour and Safety Standards in the Agriculture, Forestry and Fisheries Sectors: Diese Studie gibt Auskunft über internationale Arbeitsnormen, die für den landwirtschaftlichen Sektor gelten, einschließlich der Vereinigungsfreiheit, sowie über deren Integration in nationale Gesetzgebung.
  • Principles for Responsible Investment (PRI), From Farm to Table: Ensuring Fair Labour Practices in Agricultural Supply Chains: Dieser Bericht bietet Leitlinien dazu, was Investor:innen von Unternehmen erwarten sollten, damit sie Arbeitsrechtsverletzungen in ihren Lieferketten beseitigen, einschließlich der Gewährleistung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit.
  • Fairtrade International, Guide for Smallholder Farmer Organisations – Implementing Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD)Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in kleinbäuerlichen Organisationen.


Baugewerbe

Das Baugewerbe ist ein schnell wachsender Wirtschaftszweig mit vielen Vermittlungsagenturen und vielen migrantischen Beschäftigten. Arbeitsmigrant:innen, die von externen Vermittlungsagenturen beschäftigt werden, sind besonders anfällig für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und ihnen wird oft das Recht verwehrt, einer Gewerkschaft beizutreten.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Gefährliche Arbeitsbedingungen: Gefährliche Arbeitsbedingungen und eine hohe Zahl an Arbeitsunfällen. Ohne die Möglichkeit, Gewerkschaften oder anderen unabhängigen Arbeitnehmer:innenorganisationen beizutreten, sind Bauarbeiter:innen oft nicht in der Lage, ihre Bedenken hinsichtlich unsicherer Bedingungen zu äußern.
  • Lohnzahlungen: Verspätete oder ausbleibende Lohnzahlungen, da Auftragnehmer:innen oftmals nicht verpflichtet sind, Subunternehmen zu bezahlen, bevor sie die Zahlung vom führenden Bauunternehmen erhalten haben. Wenn Bauarbeiter:innen der Beitritt zu einer Gewerkschaft verwehrt wird, werden sie daran gehindert, diese Anliegen vorzubringen.
  • Wanderarbeitende und migrantische Beschäftigte: Verbot der Vereinigungsfreiheit für Arbeitsmigrant:innen. Auch wenn es ihnen formal erlaubt ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren, ist es für Arbeitsmigrant:innen oft schwierig, Zugang zu gewerkschaftlichem Schutz zu erhalten. Wenn offizielle Dokumente wie Aufenthalts- oder Arbeitsvisa fehlen, zögern sie oft, den Schutz formeller Institutionen in Anspruch zu nehmen. In dieser Hinsicht haben Arbeitsmigrant:innen oft nur begrenzten Zugang zu Rechtsmitteln und Abhilfe. Selbst diejenigen, die über offizielle Papiere verfügen, zögern möglicherweise, sich gewerkschaftlich zu organisieren und vermeiden es, arbeitsbezogene Beschwerden vorzubringen, aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder abgeschoben zu werden. Arbeitsmigrant:innen können auch auf Hindernisse beim Zugang zu Beschwerdemechanismen stoßen, z. B. aufgrund von Sprachproblemen oder versteckten Gebühren.

Die Bau- und Holzarbeiter Internationale ist der globale Gewerkschaftsverband für Bauarbeiter:innen. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Migrant Work & Employment in the Construction Sector: Dieser Bericht befasst sich mit einigen der Hürden, die Arbeitsmigrant:innen den Zugang zu angemessenen Arbeitsnormen im Bausektor erschweren, einschließlich der Hindernisse für gewerkschaftliche Organisation. Er enthält Empfehlungen für Unternehmen, wie sie für bessere Arbeitsbedingungen für migrantische Beschäftigte sorgen können.
  • Business and Human Rights Resource Centre, A Human Rights Primer for Business: Understanding Risks to Construction Workers in the Middle East: Diese Veröffentlichung bietet Bauunternehmen, die im Nahen Osten tätig sind, auf die Region bezogene Ratschläge zu den wichtigsten Menschenrechtsrisiken, einschließlich zu Verstößen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
  • BSR, Addressing Workers‘ Rights in the Engineering and Construction Sector: Dieser Bericht befasst sich mit den Herausforderungen, mit denen sich Ingenieurbüros und Bauunternehmen bei der Wahrung der Rechte von Beschäftigten konfrontiert sehen, einschließlich der Beschränkung von Gewerkschaften. Er enthält Vorschläge für die Zusammenarbeit von Akteuren in der Bauindustrie zur Wahrung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit.
  • Building Responsibly, Principle 9: Worker Representation is Respected: Dieser Leitfaden enthält Ratschläge für Bauunternehmen und Ingenieurbüros, wie sie mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit bewältigen können. Er enthält zudem Empfehlungen, wie Unternehmen bessere Beziehungen zu ihren Beschäftigten aufbauen können.


Mode und Bekleidung

Die Mode- und Bekleidungsindustrie wird häufig mit Verstößen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit in Verbindung gebracht.

Zu den mode- und bekleidungsspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Subunternehmertum: Die Bekleidungsindustrie nutzt verstärkt Subunternehmertum und Outsourcing, was in der Regel mit informeller Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit einhergeht. Personen in solch prekären Beschäftigungsverhältnissen sind häufig nicht gewerkschaftlich vertreten, was es schwierig macht, angemessene Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
  • Südostasien: Die wichtigsten Textilproduktionsländer in Südostasien sind dafür bekannt, mit repressiven Maßnahmen gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterbinden. Gewerkschafter:innen und Beschäftigte in diesen Ländern haben ein wesentlich höheres Risiko, bei Streiks oder Demonstrationen willkürlichen Festnahmen oder übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei ausgesetzt zu sein.

IndustriALL ist der globale Gewerkschaftsverband, der die Arbeiter:innen in der Textil- und Bekleidungsindustrie vertritt. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • OECD, Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie: Dieser Leitfaden soll Mode- und Bekleidungsunternehmen dabei helfen, die in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen enthaltenen Empfehlungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht umzusetzen, damit die möglichen negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Lieferketten auf verschiedene Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, reduziert und vermieden werden.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • PRI, An Investor Briefing on the Apparel Industry: Moving the Needle on Labour Practices: Dieses Briefing bietet institutionellen Investor:innen eine Anleitung zur Identifizierung negativer Einflüsse auf die Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie, einschließlich solcher, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Fair Wear Foundation, Code of Labor Practices (CoLP) Standard on Freedom of Association and Collective Bargaining: Diese Leitlinie für Fair Wear Foundation-Mitglieder enthält Umsetzungshilfen zur Wahrung der Vereinigungsfreiheit für Beschäftigte.


Bergbau

Der Bergbausektor wird regelmäßig mit Verstößen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit in Verbindung gebracht. Gewerkschaften sind im industriellen Großbergbau aktiv, insbesondere über IndustriALL, den globalen Gewerkschaftsverband in diesem Sektor. Laufende Kampagnen zeigen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Entlassung von Beschäftigten, Löhne und faire Arbeitszeiten zu den wichtigsten Themen für die hier tätigen Gewerkschaften gehören.

Der Kleinbergbau (engl.: Artisanal and Small-scale Mining – ASM) ist nach wie vor weitgehend informell und nicht gewerkschaftlich organisiert, obwohl er einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft der großen Bergbauländer (insbesondere in Afrika südlich der Sahara) leistet. Infolgedessen stehen viele ASM-Arbeiter:innen ohne Schutz da. IndustriALL hat vor kurzem zur Formalisierung der ASM-Tätigkeiten aufgerufen, was eine Ausweitung des Gewerkschaftsschutzes auf ASM-Arbeiter:innen bedeuten würde.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Abgelegene Arbeitsplätze: Bergbauarbeiten finden häufig in abgelegenen oder weniger entwickelten Regionen statt, in denen es kaum andere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Dies bringt die Beschäftigten in die Situation, Beschwerden über Arbeitsbedingungen nicht an Unternehmen heranzutragen, weil sie eine Kündigung oder andere Sanktionen befürchten. Der Verlust des Arbeitsplatzes in einem Bergwerk bedeutet oft den Verlust der einzigen Einkommensquelle eines Haushalts.
  • Gefährliche Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen in der Bergbauindustrie sind oft anspruchsvoll und gefährlich. Berichten zufolge blockieren Unternehmen häufig Versuche von Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder zu streiken, sodass sie nicht in der Lage sind, Bedenken hinsichtlich unsicherer Bedingungen wirksam zu äußern.
  • Arbeitsvermittler:innen: Arbeiter:innen werden zunehmend über Agenturen oder andere Arbeitsvermittler:innen angeworben. Diese Beschäftigten sind häufig von sozialem Schutz, wie medizinischen Leistungen, Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie anderen Zuwendungen, ausgeschlossen. Sie können leichter und schneller entlassen werden und haben kaum Aussicht auf die Legalisierung ihrer Arbeitsverträge. Als Vertragsarbeiter:innen ist es für sie besonders schwierig, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit durchzusetzen, und sie befinden sich in einer schwächeren Position als Beschäftigte mit einer unabhängigen Vertretung.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Responsible Jewellery Council (RJC), Standards Guidance: Dieser Leitfaden bietet RJC-Mitgliedern einen Lösungsansatz zur Umsetzung der verbindlichen Anforderungen des Verhaltenskodex des RJC, einschließlich der Wahrung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit.
  • IPIECA, Worker Grievance Mechanisms: Guidance Document for the Oil and Gas Industry: Diese Umsetzungshilfe wurde entwickelt, um Öl- und Gasunternehmen dabei zu helfen, sich mit Beschwerdemechanismen für Beschäftigte auseinanderzusetzen, insbesondere mit Gewerkschaften und Arbeitsforen.


Elektronikfertigung

Die Elektronikindustrie birgt große Risiken für die Vereinigungsfreiheit. Wichtige Elektronik-, Telekommunikations- und Technologieunternehmen sehen sich mit Vorwürfen von Arbeitsrechtsverletzungen konfrontiert, einschließlich der Einschränkung der Vereinigungsfreiheit.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Wettbewerb um Arbeitsplätze: Der Wettbewerb um Arbeitsplätze in der Branche kann stark sein, insbesondere bei bekannten Marken. Dies kann dazu führen, dass Beschäftigte, einschließlich Auszubildende oder Praktikant:innen, übermäßig lange ohne ausreichende Ruhezeiten arbeiten. Zudem zögern Beschäftigte möglicherweise, schlechte Arbeitsbedingungen an Gewerkschaften oder andere Gruppen zu melden.
  • Studierende: Studentische Beschäftigte werden in Fabriken der Elektronikindustrie als „Praktikant:innen“ eingesetzt, wo sie gezwungen sind, übermäßig lange zu arbeiten und oft nicht oder nur minimal entlohnt werden. Diese studentischen Beschäftigten sind in der Regel von einer gewerkschaftlichen Vertretung ausgeschlossen und Regressansprüche bleiben ihnen verwehrt.
  • Vermittlungsgebühren: Arbeitsmigrant:innen müssen überhöhte Vermittlungsgebühren bezahlen, wodurch sie oft schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in Schuldknechtschaft geraten. Aufgrund ihrer prekären Lage sind sie oft zu eingeschüchtert oder nicht bereit, einer Gewerkschaft beizutreten.

IndustriALL ist der globale Gewerkschaftsverband für die Beschäftigten in der Elektronikindustrie. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • SOMO, Freedom of Association in the Electronics Industry: Dieser Bericht untersucht die Kontroll- und Auditbemühungen von Unternehmen der Elektronikindustrie zur Wahrung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit. Er enthält zudem Empfehlungen für Unternehmen, wie sie die Vereinigungsfreiheit in ihren Lieferketten unterstützen können.


Gastgewerbe

Das Hotel- und Gaststättengewerbe unterliegt erheblichen Risiken in Hinblick auf die Vereinigungsfreiheit, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsmigrant:innen oder Beschäftigte in outgesourcten Dienstleistungen.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Outsourcing: Ein Großteil der Gastgewerbebranche ist auf das Outsourcing von Dienstleistungen wie Reinigung, Wartung und Sicherheit angewiesen. Beschäftigte, die über Subunternehmen oder Dritte, angestellt sind, haben oft keine Vertretung oder können ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht ungehindert ausüben.
  • Wanderarbeitende im Nahen Osten: Für Arbeitsmigrant:innen, die in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) oder Katar beschäftigt sind, gelten erhebliche gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit. Diese machen es notwendig, dass Unternehmen selbst sicherstellen, dass Beschäftigte angemessen vertreten werden und Zugang zu Beschwerdemechanismen haben.

Die IUF ist der globale Gewerkschaftsverband für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe und zugleich eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht in diesem Sektor nachkommen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Roundtable Menschenrechte im Tourismus e.V., Menschenrechte im Tourismus: Ein Umsetzungsleitfaden für Reiseveranstalter: Dieser Leitfaden soll Reiseveranstaltern bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte behilflich sein.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Guidelines on Decent Work and Socially Responsible Tourism: Diese Leitlinien bieten praktische Informationen für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Programmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zur Stärkung des Arbeitsschutzes, einschließlich der Vereinigungsfreiheit.
  • Business and Human Rights Resource Centre, Inhospitable: How Hotels in Qatar and the UAE are Failing Migrant Workers: Dieser Bericht zeigt detailliert auf, wie Unternehmen die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten einhalten können, indem sie spezifische Empfehlungen zur Einführung von Arbeitsnormen befolgen und eine solide menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen.


Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren

Dieser Abschnitt beschreibt Schritte entlang des Sorgfaltsprozesses, die Unternehmen ergreifen können, um die Vereinigungsfreiheit in ihren Betriebsabläufen und Lieferketten zu gewährleisten. Die beschriebenen Schritte orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Weitere Informationen zu den UNGPs sind dem Abschnitt „Wichtige Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt“ oder der Einführung zu entnehmen.

Die nachstehenden Schritte geben spezifische Orientierung, wie das Thema Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressiert werden kann. Im Allgemeinen ist es für Unternehmen ressourcenschonender, ihre Sorgfaltsprozesse im Bereich Menschenrechte zu vereinheitlichen, indem sie gleichzeitig auch andere relevante Menschenrechtsthemen (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung) ermitteln und adressieren.

Rahmenwerke zu menschenrechtlicher Sorgfalt

In mehreren menschenrechtlichen Rahmenwerken sind Sorgfaltsprozesse beschrieben, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich Vereinigungsfreiheit, umsetzen sollten. Am wichtigsten sind hierbei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die 2011 eingeführten UNGPs bieten einen Leitfaden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts „Schutz, Achtung und Abhilfe“ der Vereinten Nationen, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen festgelegt sind.

Die UNGPs legen fest, wie Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen sollten. Dazu gehören:

  • Eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung, die die Selbstverpflichtung des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt
  • Ermittlung und Bewertung aller tatsächlichen oder potenziellen negativen Einwirkungen auf die Menschenrechte, an denen das Unternehmen selbst oder durch seine Geschäftsbeziehungen beteiligt sein könnte
  • Integration der Erkenntnisse aus der Risikoanalyse in die relevanten internen Geschäftsbereiche und Prozesse, sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten oder zu mindern
  • Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen
  • Kommunikation und Berichterstattung darüber, wie das Unternehmen mit seinen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen umgeht
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe/Wiedergutmachung von negativen Auswirkungen, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen hat

Die nachfolgenden Schritte folgen dem Rahmenwerk der UNGPs und stellen einen schrittweisen Prozess dar, dem Unternehmen folgen können, wenn sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einrichten.

Darüber hinaus definieren die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Elemente eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte.

Ein weiteres wichtiges Referenzdokument ist die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung), die die detailliertesten Leitlinien zur Sorgfalt in Bezug auf Arbeitnehmerrechte beinhaltet.

In Absatz 10(e) der MNU-Erklärung wird die zentrale Rolle der Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess hervorgehoben: “Um die menschenrechtlichen Risiken abzuschätzen, sollten Unternehmen – einschließlich multinationaler Unternehmen – alle tatsächlichen und potenziellen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen ermitteln und bewerten, an denen sie entweder durch ihre eigene Tätigkeit oder durch ihre Geschäftsbeziehungen beteiligt sind. Dieses Verfahren sollte sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und anderen in Betracht kommenden Stakeholdern, einschließlich Arbeitnehmerverbänden, umfassen, die der Größe des Unternehmens und der Art und dem Kontext seiner Tätigkeit entsprechen. Im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der MNU-Erklärung sollte dieses Verfahren der zentralen Rolle der Vereinigungsfreiheit und der Kollektivverhandlungen sowie der Arbeitsbeziehungen und des sozialen Dialogs als fortlaufender Prozess Rechnung tragen.”


Unternehmen können sich beim ILO Helpdesk für Unternehmen über diese und andere Themen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen beraten lassen. Der ILO Helpdesk unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte, die die Richtlinien und Verfahren ihres Unternehmens an den Prinzipien der internationalen Arbeitsnormen ausrichten. Vereinigungsfreiheit wird dabei ein konkreter Abschnitt gewidmet.

Darüber hinaus bietet der KMU Kompass Unterstützung entlang des gesamten menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses, indem er Unternehmen durch die fünf zentralen Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt führt. Der KMU Kompass wurde speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickelt, ist jedoch frei verfügbar und kann auch von anderen Unternehmen genutzt werden. Das Tool, das auf Englisch und Deutsch verfügbar ist, ist ein Gemeinschaftsprojekt des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

1. Entwicklung einer Grundsatzerklärung zur Vereinigungsfreiheit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung so gestaltet sein, dass sie:

  • „auf höchster Führungsebene des Wirtschaftsunternehmens angenommen wird“
  • „sich auf einschlägiges internes und/oder externes Fachwissen stützt“
  • „menschenrechtsbezogene Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstigen Parteien festlegt, die mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „öffentlich verfügbar ist sowie intern und extern allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen relevanten Parteien mitgeteilt wird“
  • „sich in den operativen Politiken und Verfahren widerspiegelt, die notwendig sind, um sie innerhalb des gesamten Wirtschaftsunternehmens zu verankern“


Im Rahmen ihrer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung sollten sich Unternehmen dazu verpflichten, das Recht der Beschäftigten auf freie Vereinigung und auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder anderen Arbeitnehmerorganisationen nicht einzuschränken. Eine solche Grundsatzerklärung sollte mit nationalen Gesetzen und Vorschriften in Einklang stehen. Wenn jedoch das Recht auf Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist, sollten Unternehmen Wege finden, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen kollektiv zu äußern und einen Dialog mit der Unternehmensleitung zu führen, der rechtskonform ist. Sie sollten außerdem ihre Geschäftspartner:innen dahingehend unterstützen.

Unternehmen sollten die Aufnahme der folgenden Aspekte in ihre Grundsatzerklärung erwägen, um ihr Bekenntnis zur Vereinigungsfreiheit zu unterstreichen:

Obwohl einige Unternehmen eigenständige Richtlinien zur Vereinigungsfreiheit erstellt haben (z. B. Vestas) ist es für die meisten Unternehmen üblich, die Verpflichtung zur Vereinigungsfreiheit in andere Grundsatzdokumente zu integrieren, wie z. B. in die Menschenrechtsrichtlinie (H&M, Unilever und Coca-Cola) oder in einen Verhaltenskodex (Meiji, Olam und General Mills).

Unternehmen können auch in Erwägung ziehen, ihre Richtlinien an einschlägigen branchenweiten oder branchenübergreifenden Verpflichtungen auszurichten, wie zum Beispiel:

Darüber hinaus könnten Unternehmen ein globales Rahmenabkommen mit dem entsprechenden globalen Gewerkschaftsverband abschließen, der die Beschäftigten der jeweiligen Branche(n) auf internationaler Ebene vertritt. Globale Rahmenabkommen setzen Standards für gewerkschaftliche Rechte, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltverfahren sowie Prinzipien zur Qualität der Arbeit für alle globalen Aktivitäten eines Unternehmens, unabhängig davon, ob diese Standards in einem bestimmten Land existieren. Sie können auch Bestimmungen für die Rechte von Beschäftigten in der Lieferkette enthalten. So haben beispielsweise ASOS, Inditex, BMW, Bosch und Volkswagen globale Rahmenabkommen mit IndustriALL abgeschlossen. Die ILO hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission eine Datenbank entwickelt, in der die von Unternehmen aus der ganzen Welt unterzeichneten globalen Rahmenabkommen erfasst sind.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact-OHCHR, Ein Leitfaden für Unternehmen: Menschenrechtstrategien entwickeln: Dieser Leitfaden liefert Empfehlungen für die Entwicklung einer Grundsatzerklärung und enthält Auszüge aus den Richtlinien von Unternehmen, die sich auf Kinderarbeit beziehen.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Online-Tool bietet Umsetzungshilfen für die Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie und die Formulierung einer Grundsatzerklärung.
  • KMU Kompass, Grundsatzerklärung: Die Praxishilfe zur Grundsatzerklärung unterstützt Unternehmen Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer Grundsatzerklärung und zeigt anhand von Anwendungsbeispielen wie die Anforderungen erfüllt werden können.

Hilfreiche Informationen

  • ILO, Helpdesk for Business on International Labour Standards: Dieser Artikel gibt Antworten auf die häufigsten Fragen, auf die Unternehmen bei der Ausarbeitung ihrer Richtlinien zur Vereinigungsfreiheit stoßen können.
  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains: Dieser Leitfaden enthält ein Musterbeispiel für Richtlinien zu Vereinigungsfreiheit.
  • Ethical Trading Initiative, FOA & Worker Representation: Dieser 5-stufige Plan enthält Informationen zur Umsetzung der Vereinigungsfreiheit, wobei sich Schritt 1 mit entsprechenden Richtlinien auseinandersetzt.
  • United Nations Global Compact, The Labour Principles of the UN Global Compact: A Guide for Business: Dieser Leitfaden soll das Verständnis für die vier arbeitsrechtlichen Prinzipien des UN Global Compact verbessern und bietet eine Übersicht der wichtigsten Umsetzungshilfen zur Integration dieser Prinzipien in die Unternehmenstätigkeit.
  • UN Global Compact Labour Principles, Advancing decent work in business Learning Plan: Dieser Lernplan, der vom UN Global Compact und der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde, hilft Unternehmen, die einzelnen Arbeitsprinzipien und die damit verbundenen Konzepte und bewährten Vorgehensweisen zu verstehen, und zeigt praktische Schritte auf, die Unternehmen dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen.


2. Ermittlung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf die Vereinigungsfreiheit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte eine Ermittlung der menschenrechtlichen Auswirkungen:

  • „je nach Größe des Wirtschaftsunternehmens, des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit von unterschiedlicher Komplexität sein“
  • „sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene Tätigkeit unter Umständen verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge seiner Geschäftsbeziehungen mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind“
  • „sinnvolle Konsultationen mit potenziell betroffenen Gruppen und Anderen in Betracht kommenden Stakeholdern umfassen“, zusätzlich zu anderen Informationsquellen wie Audits
  • fortlaufend sein

Bei der Ermittlung menschenrechtlicher Auswirkungen sollten sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen untersucht werden, d. h. Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder eintreten könnten. Dies steht im Gegensatz zu einer Risikoabschätzung, bei der nur die potenziellen Auswirkungen untersucht werden und die möglicherweise nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllt.


Auswirkungsermittlungen (auch Risikoanalysen oder Impact-Assessments genannt) zur Vereinigungsfreiheit werden meist in breiter gefasste Verfahren zur Prüfung der menschenrechtlichen Auswirkungen integriert (z. B. Nestlé, Unilever und Electrolux). Zu verstehen, wo in der Lieferkette Maßnahmen zur Förderung der Vereinigungsfreiheit am notwendigsten sind und (als zweite Überlegung,) wo ein Unternehmen mehr Einfluss nehmen kann, sind wichtige Schritte.

Unternehmen können die folgenden Schritte ergreifen, um zu ermitteln, wie es in Ländern, in denen sie tätig sind und aus denen sie ihre Waren beziehen, um die Vereinigungsfreiheit steht:

  • Ermittlung der Länder und Regionen mit dem höchsten Risiko für Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit, z.B. über den IGB Global Rights Index
  • Bewertung der nationalen und lokalen Gesetze zur Vereinigungsfreiheit, um etwaige Lücken zu ermitteln (z. B. Verbot der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft für Wander- und Saisonarbeitende oder öffentlich Bedienstete)
  • Regelmäßiger Austausch mit nationalen und lokalen Gewerkschaften und Arbeitgeber:innenverbänden, zivilgesellschaftlichen Gruppierungen und anderen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen aus demselben Land beziehen, um die lokalen Arbeitsbeziehungen zu verstehen
  • Austausch mit Beschäftigten im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen oder Audits, insbesondere wenn keine offiziellen Gewerkschaften vorhanden sind
  • Abschätzung der Risiken für die Vereinigungsfreiheit in der tieferen Lieferkette des Unternehmens, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit Subunternehmerverträgen, die stabile Arbeitsbeziehungen oder Gewerkschaften nicht zulassen

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • IGB, Global Rights Index 2023: Unternehmen können auf diesen Index zurückgreifen, um die Risiken für die Vereinigungsfreiheit weltweit zu bewerten und Länder und Regionen mit dem höchsten Risiko zu ermitteln. Der Index umfasst spezifische Themen im Zusammenhang mit den Arbeitsrechten, wie dem Streikrecht, dem Recht auf Kollektivverhandlungen und dem Zugang zur Justiz. Er unterstützt Unternehmen bei der Ermittlung, welche Themen im jeweiligen Land ihrer Geschäftstätigkeit am relevantesten sind.
  • CSR Risiko-Check: Unternehmen können mit diesem Tool prüfen, welchen internationalen CSR-Risiken (einschließlich in Verbindung mit Vereinigungsfreiheit) sie ausgesetzt sind und was zu deren Bewältigung getan werden kann. Das Tool bietet maßgeschneiderte Informationen über die länderspezifische Menschenrechtslage sowie zu verschiedenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Der CSR Risiko-Check ermöglicht Nutzer:innen eine Filterung nach Produkten, Dienstleistungen und Herkunftsländern. Das Tool wurde von MVO Nederland entwickelt; die deutsche Version wird vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und UPJ finanziert und umgesetzt.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Tool enthält Empfehlungen, wie potenzielle und tatsächliche Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert werden können.
  • KMU Kompass, Risikoanalyse-Tool: Das Tool hilft Unternehmen dabei, bedeutende Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu lokalisieren, zu bewerten und zu priorisieren.
  • KMU Kompass, Praxishilfe Lieferantenprüfung: Dieser praktische Leitfaden gibt Orientierung beim Lieferantenmanagement. Unternehmen erfahren, was bei der Überprüfung eigener Lieferanten zu beachten ist und wie sie mit Kundenanforderungen umgehen können.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Committee of Experts on the Application of Conventions and Recommendations (CEARCR), Application of International Labour Standards 2021: Mit diesem Bericht können Unternehmen mehr über den nationalen Stand der Gesetzgebung in Bezug auf bestimmte Arbeitsnormen, einschließlich der Vereinigungsfreiheit, erfahren.
  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains: Dieser Leitfaden enthält Vorschläge für eine Risikoanalyse, um abzuschätzen, welche Länder, Zulieferbetriebe oder Agenturen die Vereinigungsfreiheit einschränken. Der Leitfaden enthält auch ein Muster für eine Lieferantenselbstauskunft bezüglich der Vereinigungsfreiheit.
  • Ethical Trading Initiative, FOA & Worker Representation: Dieser 5-stufige Plan enthält Informationen zur Umsetzung der Vereinigungsfreiheit, wobei sich Schritt 2 mit der Risikoermittlung befasst.
  • OECD, Statistics on Trade Union Density: Diese Datenbank der OECD ermöglicht es Unternehmen, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad in den einzelnen Ländern einzusehen und gibt einen Einblick in das Arbeitsumfeld der dort ansässigen Betriebe.
  • United Nations SDGs, Indicator 8.8.2: Dieser Datensatz enthält Informationen über den Grad der Einhaltung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen in einzelnen Ländern, basierend auf Textquellen der ILO und nationalen Gesetzen.


3. Integration und Durchführung relevanter Maßnahmen

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs setzt eine wirksame Integration voraus, dass:

  • „die Verantwortung dafür, diesen [menschenrechtlichen] Auswirkungen zu begegnen, auf einer angemessenen Ebene und in einem angemessenen Aufgabenbereich innerhalb des Wirtschaftsunternehmens angesiedelt wird“ (z. B. oberste Führungsebene, Geschäftsführung und Vorstandsebene)
  • „die internen Entscheidungs-, Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren es gestatten, wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Auswirkungen zu treffen“


Internationale Instrumente nennen mehrere Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu wahren. Unternehmen können auf verschiedenen Ebenen aktiv werden, einschließlich am Arbeitsplatz und in der lokalen Gemeinschaft/im Land ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Lieferketten.

Maßnahmen am Arbeitsplatz:

  • Die Ausübung des Rechts der Beschäftigten, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und/oder ihr beizutreten, darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Sollten sich die Beschäftigten dafür entscheiden, einer Gewerkschaft beizutreten oder eine solche zu gründen, so ist diese anzuerkennen und mit ihr ein Dialog zu führen.
  • Einführung diskriminierungsfreier Richtlinien und Verfahren in Bezug auf gewerkschaftliche Organisation und Gewerkschaftsmitgliedschaft im Kontext von Bewerbungsverfahren und Entscheidungen über Beförderung, Entlassung oder Versetzung.
  • Interne Schulungen/Kapazitätsaufbau für die direkte Belegschaft, um das Bewusstsein für das Recht auf Vereinigungsfreiheit und für relevante Prozesse zu schärfen.
  • Schulungen/ Kapazitätsaufbau für Geschäftspartner:innen, Zulieferbetriebe und Kund:innen, die von Risiken für die Vereinigungsfreiheit betroffen sind
  • Ermöglichung der Wahl von freien und unabhängigen Arbeitnehmervertreter:innen und Anerkennung der ordnungsgemäß gewählten Vertreter:innen
  • Bereitstellung geeigneter Einrichtungen für Arbeitnehmervertreter:innen, um die Durchführung wirksamer Kollektivverhandlungen zu unterstützen
  • Teilnahme an Kollektivverhandlungen zur Regelung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverträge
  • Regelmäßige Rücksprache mit den zuständigen Arbeitnehmer:innenorganisationen
  • Dort, wo das Recht auf Vereinigungsfreiheit und/oder Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, sollten Wege gefunden werden, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen kollektiv zu äußern und einen Dialog mit der Unternehmensleitung zu führen, der rechtskonform ist. Zudem sollten Geschäftspartner:innen bei diesem Vorhaben unterstützt werden.
  • Es sollte in Erwägung gezogen werden, ein globales Rahmenabkommen mit dem/den zuständigen globalen Gewerkschaftsverband oder -verbänden abzuschließen. Dabei sollten Bestimmungen über die Vereinigungsfreiheit in der Lieferkette des Unternehmens aufgenommen werden.
  • Überprüfung und Auswahl neuer Zulieferbetriebe anhand einer Richtlinie/eines Kodex, der das Recht auf Vereinigungsfreiheit für alle Beschäftigten anerkennt
  • Bewertung bestehender Zulieferbetriebe anhand einer Richtlinie/eines Kodex, der das Recht auf Vereinigungsfreiheit für alle Beschäftigten anerkennt

Maßnahmen vor Ort/im Land der Geschäftstätigkeit:

  • Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen und/oder Multi-Stakeholder-Initiativen, um gemeinsam die Achtung der Vereinigungsfreiheit zu fördern
  • Zusammenarbeit mit Regierungs- oder Aufsichtsbehörden und/oder anderen Organisationen oder Einzelpersonen, deren Maßnahmen dazu beitragen können, die Vereinigungsfreiheit zu fördern

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDas Tool bietet Empfehlungen, wie Menschenrechte in Unternehmen verankert werden können, wie ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt werden kann und wie eine Überprüfung von Lieferanten und der Aufbau von Kompetenzen erfolgen kann.
  • KMU Kompass, Anspruchsgruppen und Kooperationspartner identifizieren: Dieser praktische Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, relevante Stakeholder und Kooperationspartner zu identifizieren und zu klassifizieren.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains: Dieser Leitfaden enthält Vorschläge für die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Durchsetzung der Vereinigungsfreiheit in den Lieferketten, einschließlich Ideen für Abhilfemaßnahmen im Falle von Verstößen.
  • Ethical Trading Initiative, FOA & Worker Representation: 5-stufiger Plan zur Umsetzung der Vereinigungsfreiheit, wobei sich Schritt 3 auf die Strategieentwicklung und -umsetzung und Schritt 5 auf das Ergreifen, Verankern und Festigen von Maßnahmen konzentriert.


4. Wirksamkeitskontrolle zur Vereinigungsfreiheit

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Wirksamkeitskontrolle:

  • „von geeigneten qualitativen und quantitativen Indikatoren ausgehen“
  • „auf Rückmeldungen seitens interner wie externer Quellen zurückgreifen, einschließlich betroffener Stakeholder“ (z. B. mittels Beschwerdemechanismen)


Unternehmen können die Umsetzung eines Aktionsplans zur Vereinigungsfreiheit durch Audits verfolgen. Dabei ist es für Unternehmen unerlässlich, Sozialauditor:innen sorgfältig zu prüfen, da Vereinigungsfreiheit eines der am schwersten zu identifizierenden Themen in Auditverfahren ist. Auditor:innen sollten auf Grundlage ihrer zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie ihres Fachwissens über die Vereinigungsfreiheit ausgewählt werden.

Zusätzlich zu Audits können Unternehmen die folgenden Strategien in Erwägung ziehen, um die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zu kontrollieren:

  • Überprüfung von Kündigungsprotokollen und Austrittsgesprächen, um festzustellen, ob abwandernde Beschäftigte auf Diskriminierung aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter:in hingewiesen haben
  • Gespräche mit Manager:innen und Aufsichtspersonen, um sicherzustellen, dass sie die Grundsätze und Verfahren zur Vereinigungsfreiheit verstehen und wirksam umsetzen
  • Regelmäßige Gespräche mit den Beschäftigten selbst mittels Vor-Ort-Besuchen, Umfragen oder anderen Formen der Kommunikation
  • Regelmäßiger Austausch mit lokalen Gewerkschaften und NGOs, um besser zu verstehen, wie das Thema Vereinigungsfreiheit vor Ort wahrgenommen und behandelt wird.
  • Regelmäßige Überprüfung der Einstellungs- und Bewerbungsprotokolle, um sicherzustellen, dass keine Diskriminierung von Bewerber:innen mit Gewerkschaftszugehörigkeit vorliegt
  • Routinemäßige Überprüfung von Beschwerden und Beanstandungen von Beschäftigten in Verbindung mit Vereinigungsfreiheit

Unternehmen können auch spezifische Ziele und Leistungsindikatoren festlegen und messen, einschließlich:

  • Prozentsatz der befragten Beschäftigten, die ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit kennen

Prozentsatz der Beschäftigten, die der Meinung sind, dass das Unternehmen/der Zulieferbetrieb diese Rechte respektiert

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-KompassDieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu Kennzahlen im Sorgfaltsprozess: Unternehmen können diese Übersicht ausgewählter quantitativer Leistungsindikatoren nutzen, um die Umsetzung zu messen, intern zu steuern und/oder extern zu berichten.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains: Dieser Leitfaden enthält Vorschläge für die Wirksamkeitskontrolle eines Aktionsplans zur Vereinigungsfreiheit in den Lieferketten, einschließlich einer Checkliste für wirksame Audits sowie nützlicher Fragen für Auditor:innen.


5. Kommunikation und Berichterstattung

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollte die Kommunikation:

  • „in einer Form und Häufigkeit vorgelegt werden, die den menschenrechtlichen Auswirkungen des Unternehmens entspricht und für die vorgesehene Zielgruppe zugänglich ist“
  • „ausreichende Informationen enthalten, um die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen eines Unternehmens in Bezug auf die betreffende menschenrechtliche Auswirkung bewerten zu können“
  • „weder betroffene Stakeholder oder Mitarbeiter noch legitime geschäftliche Vertraulichkeitserfordernisse Risiken aussetzen“


Von Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre Aktivitäten bezüglich der Wahrung der Vereinigungsfreiheit in einem formellen Bericht veröffentlichen. Dies kann im Rahmen der allgemeinen Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsberichterstattung geschehen (z. B. Unilevers Menschenrechtsberichte oder Marks & Spencers Menschenrechtsberichte). Eine weitere Möglichkeit der Kommunikation ist die jährliche Fortschrittsmitteilung (engl.: Communication on Progress – CoP) zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact. Auch andere Formen der Kommunikation, wie persönliche Meetings, Online-Dialoge und Rücksprachen mit (potenziell) betroffenen Stakeholdern, sind möglich.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Hierbei handelt es sich um einen Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte mit 20 Kriterien, darunter Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.
  • KMU Kompass: Dieses Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Kommunikation von Fortschritten in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfalt.
  • KMU Kompass, Praxishilfe für zielgruppenorientierte Kommunikation: Dieser praktische Leitfaden hilft Unternehmen dabei, ihre Stakeholder zu identifizieren und geeignete Kommunikationsformate und -kanäle zu finden.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Ethical Trading Initiative, FOA & Worker Representation: Dieser 5-stufige Plan enthält Informationen zur Umsetzung der Vereinigungsfreiheit; Schritt 4 befasst sich mit den Themen Kommunikation und Wiedergutmachung
  • Global Reporting Initiative, GRI 407: Freedom of Association and Collective Bargaining: Dieser GRI-Standard bietet eine detaillierte Anleitung, wie Organisationen über ihren Umgang mit Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen berichten können.
  • UNGP Reporting Framework: Eine kurze Reihe von Fragen („Berichtsrahmen“) und Umsetzungshinweisen für berichtende Unternehmen und Leitlinien für interne Auditor:innen und externe Prüforganisationen.
  • United Nations Global Compact, Communication on Progress (CoP): Diese Fortschrittsmitteilung sorgt für eine weitere Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.


6. Beschwerdemechanismen und Abhilfe

UNGP-Anforderungen

Gemäß der UNGPs sollten Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen die folgenden Überlegungen beinhalten:

  • „Stellen Wirtschaftsunternehmen fest, dass sie nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben, sollten sie durch rechtmäßige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren.“
  • „Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene für die von der Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens potenziell Betroffenen können ein wirksames Mittel sein, um Wiedergutmachung zu ermöglichen, sofern sie bestimmte Schlüsselkriterien erfüllen.“

Um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, sollten Beschwerdemechanismen:

  • legitim sein: Sie ermöglichen das Vertrauen der Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, und sind rechenschaftspflichtig im Sinne einer fairen Abwicklung von Beschwerdeverfahren“
  • zugänglich sein: Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung“
  • berechenbar sein: Sie bieten ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstufe an, ebenso wie klare Aussagen zu den verfügbaren Arten von Abläufen und Ergebnissen und Mitteln zur Überwachung der Umsetzung“
  • ausgewogen sein: Sie sind bestrebt, sicherzustellen, dass die Geschädigten vertretbaren Zugang zu den Quellen für Informationen, Beratung und Fachwissen haben, die sie benötigen, um an einem Beschwerdeverfahren auf faire, informierte und respektvolle Weise teilnehmen zu können“
  • transparent sein: Sie informieren die Parteien eines Beschwerdeverfahrens laufend über dessen Fortgang und stellen genügend Informationen über die Leistung des Beschwerdemechanismus bereit, um Vertrauen in seine Wirksamkeit zu bilden und etwaigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“
  • Rechte-kompatibel sein: Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse und Abhilfen mit international anerkannten Menschenrechten in Einklang stehen“
  • eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein: Sie greifen auf sachdienliche Maßnahmen zurück, um Lehren zur Verbesserung des Mechanismus und zur Verhütung künftiger Missstände und Schäden zu ziehen“
  • auf Austausch und Dialog aufbauen: Sie konsultieren die Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, hinsichtlich ihrer Gestaltung und Leistung und stellen auf Dialog als Mittel ab, um Missständen zu begegnen und sie beizulegen“

In der MNU-Erklärung der ILO heißt es außerdem: „Multinationale und nationale Unternehmen sollten das Recht der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer achten, ihre Beschwerden in einer Weise behandeln zu lassen, die der folgenden Bestimmung entspricht: Jeder im eigenen Namen oder gemeinsam mit anderen Arbeitnehmern handelnde Arbeitnehmer, der glaubt, Grund zu einer Beschwerde zu haben, sollte das Recht haben, diese Beschwerde vorzubringen, ohne dass ihm daraus Nachteile irgendwelcher Art entstehen, und diese Beschwerde nach einem geeigneten Verfahren behandeln zu lassen. Dies ist besonders wichtig, wenn die multinationalen Unternehmen in Ländern tätig sind, in denen die Grundsätze der IAO-Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht, Kollektivverhandlungen und Zwangsarbeit nicht eingehalten werden.“

Darüber hinaus sollten multinationale Unternehmen „ihren Einfluss geltend machen, um ihre Geschäftspartner dazu zu ermutigen, wirksame Mittel zur Wiedergutmachung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte vorzusehen.“


Die Vereinigungsfreiheit betreffende Abhilfemaßnahmen können wie folgt ausfallen:

  • Es wird sichergestellt, dass Beschäftigte, die diskriminiert wurden (z. B. bei der Einstellung, der Zuweisung von Arbeitsplätzen, der Entlohnung, der Herunterstufung oder Versetzung) und die im Zuge von anti-gewerkschaftlichen Vorgängen ungerechtfertigt entlassen wurden, wieder eingestellt werden und eine Gehaltsnachzahlung erhalten.
  • Es wird sichergestellt, dass Loyalitätserklärungen oder Verpflichtungen, keine Gewerkschaft zu gründen oder keiner Gewerkschaft beizutreten, nicht als Bedingung für die Wiedereinstellung vorgeschrieben werden.

Beschwerdemechanismen können eine wichtige Rolle dabei spielen, Probleme mit der Vereinigungsfreiheit im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten zu identifizieren und zu lösen. Tchibo, Inditex und Lego haben beispielsweise Beschwerdemechanismen für Beschäftigte implementiert. Der ETI-Leitfaden zur Vereinigungsfreiheit enthält mehrere Punkte, die im Hinblick auf Beschwerdemechanismen zu beachten sind, darunter:

  • Ein Beschwerdemechanismus allein ist kein Ersatz für eine echte, von den Beschäftigten gewählte Gewerkschaft
  • Alle Stufen des Beschwerdeverfahrens sollen transparent sein und systematisch aufgezeichnet werden
  • Beschwerden von Beschäftigten sollen nicht als Bedrohung angesehen werden, sondern als Chance, aus ihnen zu lernen und die Unternehmensrichtlinien und Prozesse zu verbessern.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Das Online-Tool bietet hilfreiche Empfehlungen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie zum Umgang mit Beschwerden.
  • KMU Kompass, Praxishilfe zu effektivem BeschwerdemanagementUnternehmen können diesen Leitfaden nutzen, um ihre Beschwerdemechanismen gemäß der acht UNGP-Effektivitätskriterien wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus enthält er praktische Beispiele für Beschwerdemechanismen anderer Unternehmen.
  • Deutsches Global Compact Netzwerk, Zuhören lohnt sich: Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen: Dieser Leitfaden enthält Umsetzungshilfen für Unternehmen zur Gestaltung wirksamer Beschwerdemechanismen, einschließlich praxisbezogener Ratschläge und Beispiele.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Ethical Trading Initiative, Freedom of Association in Company Supply Chains: Dieser Leitfaden enthält Überlegungen zur Einrichtung eines Beschwerdemechanismus als Ergänzung zu einer Gewerkschaft in einem Unternehmen.
  • Ethical Trading Initiative, FOA & Worker Representation: Dieser 5-stufige Plan umfasst Informationen zur Umsetzung der Vereinigungsfreiheit; Schritt 4 befasst sich mit den Themen Kommunikation und Wiedergutmachung
  • Ethical Trading Initiative, Access to Remedy: Practical Guidance for Companies: Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Bestandteile von Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen auf.


Praxisbeispiele

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen auf Deutsch

  • United Nations Global Compact, Die 10 Prinzipien des UN Global Compact: Die 10 Prinzipien des UN Global Compact bieten universelle Leitlinien für ein nachhaltiges Wirtschaften in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Prinzip 3 fordert Unternehmen auf, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu wahren.
  • KMU Kompass, Sorgfalts-Kompass: Dieses Online-Tool unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt indem es schrittweise durch die fünf zentralen Phasen des Sorgfaltsprozesses führt.
  • KMU Kompass, Standards-Kompass: Dieses Online-Tool bietet eine Orientierung, worauf bei der Auswahl von Nachhaltigkeitsstandards oder bei der Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen zu achten ist. Es ermöglicht den Vergleich von Standards und Initiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und mögliche Grenzen.
  • KMU Kompass, Downloads: Auf der Website des KMU-Kompasses stehen praktische Leitfäden und Checklisten als Downloads zur Verfügung. Diese helfen dabei menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zu verankern, das Lieferkettenmanagement zu verbessern und Beschwerdemechanismen effektiver zu gestalten.

Weiterführende Informationen auf Englisch

  • ILO, Committee on Freedom of Association: Diese Datenbank gibt einen Überblick über Entscheidungen des ILO-Ausschusses für Vereinigungsfreiheit (engl.: Committee on Freedom of Association) zu bestimmten Fällen.
  • ILO, Freedom of Association and Development: Diese Veröffentlichung enthält Anregungen für Arbeitgeber:innenverbände, wie sie mit Gewerkschaften, Regierungen und anderen relevanten Stakeholdern zusammenarbeiten können, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen.
  • ILO, In Search of Decent Work – Migrant Workers‘ Rights: A Manual for Trade Unions: Dieses Handbuch richtet sich in erster Linie an Gewerkschafter:innen; Unternehmen können es jedoch auch nutzen, um zu verstehen, wie wichtig es ist, die Rechte von Arbeitsmigrant:innen zu schützen und einen gendersensiblen Ansatz beim Schutz der Vereinigungsfreiheit in den Lieferketten zu übernehmen.
  • ILO, Freedom of Association in Practice: Lessons Learned: Dieser Bericht bietet Arbeitgeber:innenverbänden eine Anleitung, wie sie mit dem informellen Sektor zusammenarbeiten können, um das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten. Darin enthalten sind auch Ideen zur Stärkung der Arbeitgeber:innenverbände.
  • ILO Helpdesk for Business, Country Information Hub: Diese Informationsquelle kann im Rahmen menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse verwendet werden, da sie länderspezifische Informationen zu verschiedenen Arbeitsrechten liefert.