Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Branchenspezifische Risikofaktoren

Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit sind zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die folgenden Sektoren weisen ein besonders hohes Risiko auf. Um mögliche Risiken für die Vereinigungsfreiheit in anderen Branchen zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Landwirtschaft

Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (engl.: Food and Agricultural Organization FAO) ist die Wahrnehmung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in der Landwirtschaft besonders schwierig, da viele Beschäftigte in der Landwirtschaft von Armut betroffen und/oder informell beschäftigt sind.

Zu den agrarspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Informelle Beschäftigung: Der Großteil landwirtschaftlicher Arbeiter:innen – 98,6 % – ist nicht formell angestellt und sieht sich daher angesichts informeller oder prekärer Arbeitsverhältnisse mit zusätzlichen Hindernissen bei der Wahrnehmung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit Landwirtschaftliche Beschäftigte sind häufig vom Geltungsbereich nationaler Arbeitsgesetze ausgeschlossen und haben keinen Zugang zu sozialer Sicherung. Bestimmte Kategorien von Beschäftigten – wie Saison- und Wanderarbeitende, indigene Völker und Gelegenheits-, Saison- oder Leiharbeitende – sind besonders gefährdet. Diese Menschen werden eher in den informellen Sektor gedrängt, wo es viel schwieriger ist, sich zu organisieren.
  • Arbeitsvermittler:innen: Ein häufiges Merkmal des Agrarsektors ist die Anwesenheit von Arbeitsvermittler:innen und Vermittlungsagenturen. Das ILO-Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler (1997) enthält Bestimmungen über das Recht von Leiharbeitenden, sich gewerkschaftlich zu organisieren. In der Praxis sind die Hürden für eine solche Organisation jedoch hoch, was es diesen Beschäftigten erschwert, eine unabhängige Vertretung zu finden, die sich für sie einsetzt.

Die IUF ist der globale Gewerkschaftsverband, der die Beschäftigten in der Landwirtschaft vertritt. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • OECD-FAO, Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Rahmen, der Unternehmen und Investor:innen helfen soll, eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, einschließlich des Schutzes der V Der Leitfaden ist für Unternehmen in der gesamten landwirtschaftlichen Lieferkette relevant.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Guidelines for Stakeholders on the Right to Freedom of Association in Agriculture: Diese Leitlinien skizzieren spezifische Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Wahrung der Vereinigungsfreiheit im Agrarsektor ergeben.
  • ILO, Giving a Voice to Rural Workers: General Survey Concerning the Right of Association and Rural Workers‘ Organizations Instruments: Dieser Bericht untersucht eine Reihe von Hindernissen, die der vollen Umsetzung der Vereinigungsfreiheit landwirtschaftlicher Arbeiter:innen im Wege stehen.
  • FAO, Regulating Labour and Safety Standards in the Agriculture, Forestry and Fisheries Sectors: Diese Studie gibt Auskunft über internationale Arbeitsnormen, die für den landwirtschaftlichen Sektor gelten, einschließlich der Vereinigungsfreiheit, sowie über deren Integration in nationale Gesetzgebung.
  • Principles for Responsible Investment (PRI), From Farm to Table: Ensuring Fair Labour Practices in Agricultural Supply Chains: Dieser Bericht bietet Leitlinien dazu, was Investor:innen von Unternehmen erwarten sollten, damit sie Arbeitsrechtsverletzungen in ihren Lieferketten beseitigen, einschließlich der Gewährleistung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit.
  • Fairtrade International, Guide for Smallholder Farmer Organisations – Implementing Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD)Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in kleinbäuerlichen Organisationen.

Baugewerbe

Das Baugewerbe ist ein schnell wachsender Wirtschaftszweig mit vielen Vermittlungsagenturen und vielen migrantischen Beschäftigten. Arbeitsmigrant:innen, die von externen Vermittlungsagenturen beschäftigt werden, sind besonders anfällig für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und ihnen wird oft das Recht verwehrt, einer Gewerkschaft beizutreten.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Gefährliche Arbeitsbedingungen: Gefährliche Arbeitsbedingungen und eine hohe Zahl an Arbeitsunfällen. Ohne die Möglichkeit, Gewerkschaften oder anderen unabhängigen Arbeitnehmer:innenorganisationen beizutreten, sind Bauarbeiter:innen oft nicht in der Lage, ihre Bedenken hinsichtlich unsicherer Bedingungen zu äußern.
  • Lohnzahlungen: Verspätete oder ausbleibende Lohnzahlungen, da Auftragnehmer:innen oftmals nicht verpflichtet sind, Subunternehmen zu bezahlen, bevor sie die Zahlung vom führenden Bauunternehmen erhalten haben. Wenn Bauarbeiter:innen der Beitritt zu einer Gewerkschaft verwehrt wird, werden sie daran gehindert, diese Anliegen vorzubringen.
  • Wanderarbeitende und migrantische Beschäftigte: Verbot der Vereinigungsfreiheit für Arbeitsmigrant:innen. Auch wenn es ihnen formal erlaubt ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren, ist es für Arbeitsmigrant:innen oft schwierig, Zugang zu gewerkschaftlichem Schutz zu erhalten. Wenn offizielle Dokumente wie Aufenthalts- oder Arbeitsvisa fehlen, zögern sie oft, den Schutz formeller Institutionen in Anspruch zu nehmen. In dieser Hinsicht haben Arbeitsmigrant:innen oft nur begrenzten Zugang zu Rechtsmitteln und Abhilfe. Selbst diejenigen, die über offizielle Papiere verfügen, zögern möglicherweise, sich gewerkschaftlich zu organisieren und vermeiden es, arbeitsbezogene Beschwerden vorzubringen, aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder abgeschoben zu werden. Arbeitsmigrant:innen können auch auf Hindernisse beim Zugang zu Beschwerdemechanismen stoßen, z. B. aufgrund von Sprachproblemen oder versteckten Gebühren.

Die Bau- und Holzarbeiter Internationale ist der globale Gewerkschaftsverband für Bauarbeiter:innen. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Migrant Work & Employment in the Construction Sector: Dieser Bericht befasst sich mit einigen der Hürden, die Arbeitsmigrant:innen den Zugang zu angemessenen Arbeitsnormen im Bausektor erschweren, einschließlich der Hindernisse für gewerkschaftliche Organisation. Er enthält Empfehlungen für Unternehmen, wie sie für bessere Arbeitsbedingungen für migrantische Beschäftigte sorgen können.
  • Business and Human Rights Resource Centre, A Human Rights Primer for Business: Understanding Risks to Construction Workers in the Middle East: Diese Veröffentlichung bietet Bauunternehmen, die im Nahen Osten tätig sind, auf die Region bezogene Ratschläge zu den wichtigsten Menschenrechtsrisiken, einschließlich zu Verstößen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
  • BSR, Addressing Workers‘ Rights in the Engineering and Construction Sector: Dieser Bericht befasst sich mit den Herausforderungen, mit denen sich Ingenieurbüros und Bauunternehmen bei der Wahrung der Rechte von Beschäftigten konfrontiert sehen, einschließlich der Beschränkung von Gewerkschaften. Er enthält Vorschläge für die Zusammenarbeit von Akteuren in der Bauindustrie zur Wahrung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit.
  • Building Responsibly, Principle 9: Worker Representation is Respected: Dieser Leitfaden enthält Ratschläge für Bauunternehmen und Ingenieurbüros, wie sie mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit bewältigen können. Er enthält zudem Empfehlungen, wie Unternehmen bessere Beziehungen zu ihren Beschäftigten aufbauen können.

Mode und Bekleidung

Die Mode- und Bekleidungsindustrie wird häufig mit Verstößen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit in Verbindung gebracht.

Zu den mode- und bekleidungsspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Subunternehmertum: Die Bekleidungsindustrie nutzt verstärkt Subunternehmertum und Outsourcing, was in der Regel mit informeller Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit einhergeht. Personen in solch prekären Beschäftigungsverhältnissen sind häufig nicht gewerkschaftlich vertreten, was es schwierig macht, angemessene Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
  • Südostasien: Die wichtigsten Textilproduktionsländer in Südostasien sind dafür bekannt, mit repressiven Maßnahmen gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterbinden. Gewerkschafter:innen und Beschäftigte in diesen Ländern haben ein wesentlich höheres Risiko, bei Streiks oder Demonstrationen willkürlichen Festnahmen oder übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei ausgesetzt zu sein.

IndustriALL ist der globale Gewerkschaftsverband, der die Arbeiter:innen in der Textil- und Bekleidungsindustrie vertritt. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • OECD, Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie: Dieser Leitfaden soll Mode- und Bekleidungsunternehmen dabei helfen, die in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen enthaltenen Empfehlungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht umzusetzen, damit die möglichen negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Lieferketten auf verschiedene Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, reduziert und vermieden werden.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • PRI, An Investor Briefing on the Apparel Industry: Moving the Needle on Labour Practices: Dieses Briefing bietet institutionellen Investor:innen eine Anleitung zur Identifizierung negativer Einflüsse auf die Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie, einschließlich solcher, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Fair Wear Foundation, Code of Labor Practices (CoLP) Standard on Freedom of Association and Collective Bargaining: Diese Leitlinie für Fair Wear Foundation-Mitglieder enthält Umsetzungshilfen zur Wahrung der Vereinigungsfreiheit für Beschäftigte.

Bergbau

Der Bergbausektor wird regelmäßig mit Verstößen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit in Verbindung gebracht. Gewerkschaften sind im industriellen Großbergbau aktiv, insbesondere über IndustriALL, den globalen Gewerkschaftsverband in diesem Sektor. Laufende Kampagnen zeigen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Entlassung von Beschäftigten, Löhne und faire Arbeitszeiten zu den wichtigsten Themen für die hier tätigen Gewerkschaften gehören.

Der Kleinbergbau (engl.: Artisanal and Small-scale Mining – ASM) ist nach wie vor weitgehend informell und nicht gewerkschaftlich organisiert, obwohl er einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft der großen Bergbauländer (insbesondere in Afrika südlich der Sahara) leistet. Infolgedessen stehen viele ASM-Arbeiter:innen ohne Schutz da. IndustriALL hat vor kurzem zur Formalisierung der ASM-Tätigkeiten aufgerufen, was eine Ausweitung des Gewerkschaftsschutzes auf ASM-Arbeiter:innen bedeuten würde.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Abgelegene Arbeitsplätze: Bergbauarbeiten finden häufig in abgelegenen oder weniger entwickelten Regionen statt, in denen es kaum andere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Dies bringt die Beschäftigten in die Situation, Beschwerden über Arbeitsbedingungen nicht an Unternehmen heranzutragen, weil sie eine Kündigung oder andere Sanktionen befürchten. Der Verlust des Arbeitsplatzes in einem Bergwerk bedeutet oft den Verlust der einzigen Einkommensquelle eines Haushalts.
  • Gefährliche Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen in der Bergbauindustrie sind oft anspruchsvoll und gefährlich. Berichten zufolge blockieren Unternehmen häufig Versuche von Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder zu streiken, sodass sie nicht in der Lage sind, Bedenken hinsichtlich unsicherer Bedingungen wirksam zu äußern.
  • Arbeitsvermittler:innen: Arbeiter:innen werden zunehmend über Agenturen oder andere Arbeitsvermittler:innen angeworben. Diese Beschäftigten sind häufig von sozialem Schutz, wie medizinischen Leistungen, Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie anderen Zuwendungen, ausgeschlossen. Sie können leichter und schneller entlassen werden und haben kaum Aussicht auf die Legalisierung ihrer Arbeitsverträge. Als Vertragsarbeiter:innen ist es für sie besonders schwierig, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit durchzusetzen, und sie befinden sich in einer schwächeren Position als Beschäftigte mit einer unabhängigen Vertretung.
Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • Responsible Jewellery Council (RJC), Standards Guidance: Dieser Leitfaden bietet RJC-Mitgliedern einen Lösungsansatz zur Umsetzung der verbindlichen Anforderungen des Verhaltenskodex des RJC, einschließlich der Wahrung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit.
  • IPIECA, Worker Grievance Mechanisms: Guidance Document for the Oil and Gas Industry: Diese Umsetzungshilfe wurde entwickelt, um Öl- und Gasunternehmen dabei zu helfen, sich mit Beschwerdemechanismen für Beschäftigte auseinanderzusetzen, insbesondere mit Gewerkschaften und Arbeitsforen.

Elektronikfertigung

Die Elektronikindustrie birgt große Risiken für die Vereinigungsfreiheit. Wichtige Elektronik-, Telekommunikations- und Technologieunternehmen sehen sich mit Vorwürfen von Arbeitsrechtsverletzungen konfrontiert, einschließlich der Einschränkung der Vereinigungsfreiheit.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Wettbewerb um Arbeitsplätze: Der Wettbewerb um Arbeitsplätze in der Branche kann stark sein, insbesondere bei bekannten Marken. Dies kann dazu führen, dass Beschäftigte, einschließlich Auszubildende oder Praktikant:innen, übermäßig lange ohne ausreichende Ruhezeiten arbeiten. Zudem zögern Beschäftigte möglicherweise, schlechte Arbeitsbedingungen an Gewerkschaften oder andere Gruppen zu melden.
  • Studierende: Studentische Beschäftigte werden in Fabriken der Elektronikindustrie als „Praktikant:innen“ eingesetzt, wo sie gezwungen sind, übermäßig lange zu arbeiten und oft nicht oder nur minimal entlohnt werden. Diese studentischen Beschäftigten sind in der Regel von einer gewerkschaftlichen Vertretung ausgeschlossen und Regressansprüche bleiben ihnen verwehrt.
  • Vermittlungsgebühren: Arbeitsmigrant:innen müssen überhöhte Vermittlungsgebühren bezahlen, wodurch sie oft schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in Schuldknechtschaft geraten. Aufgrund ihrer prekären Lage sind sie oft zu eingeschüchtert oder nicht bereit, einer Gewerkschaft beizutreten.

IndustriALL ist der globale Gewerkschaftsverband für die Beschäftigten in der Elektronikindustrie. Er kann eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen sein, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in diesem Sektor etablieren wollen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • SOMO, Freedom of Association in the Electronics Industry: Dieser Bericht untersucht die Kontroll- und Auditbemühungen von Unternehmen der Elektronikindustrie zur Wahrung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit. Er enthält zudem Empfehlungen für Unternehmen, wie sie die Vereinigungsfreiheit in ihren Lieferketten unterstützen können.

Gastgewerbe

Das Hotel- und Gaststättengewerbe unterliegt erheblichen Risiken in Hinblick auf die Vereinigungsfreiheit, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsmigrant:innen oder Beschäftigte in outgesourcten Dienstleistungen.

Zu den branchenspezifischen Risikofaktoren zählen:

  • Outsourcing: Ein Großteil der Gastgewerbebranche ist auf das Outsourcing von Dienstleistungen wie Reinigung, Wartung und Sicherheit angewiesen. Beschäftigte, die über Subunternehmen oder Dritte, angestellt sind, haben oft keine Vertretung oder können ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht ungehindert ausüben.
  • Wanderarbeitende im Nahen Osten: Für Arbeitsmigrant:innen, die in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) oder Katar beschäftigt sind, gelten erhebliche gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit. Diese machen es notwendig, dass Unternehmen selbst sicherstellen, dass Beschäftigte angemessen vertreten werden und Zugang zu Beschwerdemechanismen haben.

Die IUF ist der globale Gewerkschaftsverband für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe und zugleich eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht in diesem Sektor nachkommen.

Hilfreiche Informationen

Hilfreiche Informationen auf Deutsch

  • Roundtable Menschenrechte im Tourismus e.V., Menschenrechte im Tourismus: Ein Umsetzungsleitfaden für Reiseveranstalter: Dieser Leitfaden soll Reiseveranstaltern bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte behilflich sein.

Hilfreiche Informationen auf Englisch

  • ILO, Guidelines on Decent Work and Socially Responsible Tourism: Diese Leitlinien bieten praktische Informationen für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Programmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zur Stärkung des Arbeitsschutzes, einschließlich der Vereinigungsfreiheit.
  • Business and Human Rights Resource Centre, Inhospitable: How Hotels in Qatar and the UAE are Failing Migrant Workers: Dieser Bericht zeigt detailliert auf, wie Unternehmen die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten einhalten können, indem sie spezifische Empfehlungen zur Einführung von Arbeitsnormen befolgen und eine solide menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen.
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