Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Unilever
Verpflichtung zu hohen existenzsichernden Löhnen in der Lieferkette- Verwandtes Kernthema:
- Existenzsichernde Löhne
- Sorgfaltsschritt:
- 1. Strategie und Grundsatzerklärung,
- 3. Maßnahmen
- Branchen:
- Konsumgüter
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Unilever – ein britischer multinationaler Konsumgüterkonzern – hat sich durch mehrere Initiativen zur Zahlung von existenzsichernden Löhnen verpflichtet. Im Jahr 2021 kündigte Unilever an, bis 2030 dafür sorgen zu wollen, dass alle Beschäftigten, die direkt an der Herstellung einer Unilever-Ware oder -Dienstleistung beteiligt sind, einen existenzsichernden Lohn erhalten. Da die derzeitigen Angestellten bereits einen existenzsichernden Lohn erhalten, konzentriert sich die Initiative in erster Linie auf die Sicherung eines existenzsichernden Lohns für schutzbedürftige Gruppen aus dem produzierenden Gewerbe und dem Landwirtschaftssektor, die für das Unternehmen arbeiten. Unilever möchte mit seinen Zulieferbetrieben sowie mit Regierungen und NGOs zusammenarbeiten, um die Einführung existenzsichernder Lohnstandards zu erreichen. Die im Rahmen der Unilever-Initiative für existenzsichernde Löhne festgelegten Standards wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Fair Wage Network, einer international anerkannten Organisation für existenzsichernde Löhne, festgelegt. Unilever ist eines der ersten Unternehmen in der Konsumgüterindustrie, das sich zu existenzsichernden Löhne verpflichtet hat.
https://www.unilever.com/planet-and-society/raise-living-standards/a-living-wage/
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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