Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
BBVA
Förderung von Frauen in Führungspositionen als strategische Priorität- Verwandtes Kernthema:
- Gleichstellung der Geschlechter
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen,
- 4. Wirkungsmessung
- Länder:
- Mexiko
- Branchen:
- Finanzdienstleistungen
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Die Grupo Financiero BBVA Mexico (eine Tochtergesellschaft der multinationalen Bank BBVA) mit mehr als 38.000 Angestellten in Mexiko konnte einen Frauenanteil von 53 % (gegenüber 47 % Männern) in der Gesamtbelegschaft und einen Anteil von 47 % Frauen in Führungspositionen erreichen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Thema, das für das gesamte Unternehmen von strategischer Bedeutung ist. Nach einer Analyse ihrer Belegschaft beschloss die BBVA, sich auf die Förderung von Vielfalt und Inklusion und den Aufbau von Kompetenzen zu konzentrieren. Die BBVA legte Ziele und Aktionspläne für jeden Geschäftsbereich fest und wertete den Talentpool aus, um KPIs festzulegen, die gemessen und weiterverfolgt werden sollten.
Im Rahmen von Schulungen zur Sensibilisierung wurden den mehr als 19.500 Beschäftigten grundlegende Kenntnisse über Vielfalt und Inklusion vermittelt. Außerdem erstellte das Unternehmen ein Protokoll zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und richtete eine Telefonhotline zur Unterstützung bei häuslicher Gewalt ein. Zu weiteren Maßnahmen gehören die Entwicklung von Leitfäden für Telefoninterviews und Stellenausschreibungen, die für mehr Gleichstellung sorgen sollen, die Ausweitung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs und ein Fokus auf die Stärkung und Wahrnehmung von Frauen. Für die nächsten fünf Jahre plant die BBVA mehrere Initiativen, die von ihrem Rat für Vielfalt und Inklusion vorgeschlagen wurden, darunter Coaching-Programme, Mentoring-Seminare, Karriereplanung und Gespräche über die Stärkung der Rolle der Frau zur Förderung weiblicher Talente auf allen Ebenen.
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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