Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Sodexo
Verbesserung der Beförderungsprozesse zur Verhinderung von rassistischer Diskriminierung- Verwandtes Kernthema:
- Diskriminierung
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen,
- 6. Beschwerdemechanismen
- Länder:
- Frankreich,
- Vereinigte Staaten
- Branchen:
- Hotel- und Gastgewerbe
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2005 wurde in den USA eine erfolgreiche Sammelklage wegen Diskriminierung gegen das französische Catering- und Gebäudemanagementunternehmen Sodexo eingereicht. Die zehn Kläger:innen (die mehr als 3.000 Kolleg:innen vertraten) gaben an, dass das Unternehmen weiße Kolleg:innen häufiger und schneller befördert hat als afroamerikanische und damit die Betroffenen durch rassistische Voreingenommenheit um Geld und Karrierechancen gebracht hat. Das Gerichtsverfahren ergab, dass der unternehmensweite Beförderungsprozess ohne Kontrollen und auf Basis subjektiver Kriterien durchgeführt wird, was zu Missbrauch und rassistischer Diskriminierung führen kann. Im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung verpflichtete sich Sodexo Geldzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 80 Millionen US-Dollar an die Kläger:innen zu leisten, einschließlich der Anwaltskosten.
Im Anschluss an das Gerichtsverfahren aktualisierte Sodexo seine internen Einstellungs- und Entwicklungsprozesse, damit Beförderungen und andere karrierebezogene Entscheidungen auf objektive, strukturierte Weise getroffen werden. Sodexo verfügt nun über verschiedene Richtlinien, Programme und Schulungen zur Unterbindung von Rassismus in seinen Geschäftsabläufen und Lieferketten, einschließlich eines Programms für Lieferantenvielfalt.
https://www.corpwatch.org/article/us-sodexho-settles-large-racial-bias-case
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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