Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Lloyds Bank

Verankerung von Vielfalt in der Unternehmenskultur durch einen Aktionsplan und Netzwerkarbeit

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Als Teil einer umfassenden Strategie zur Steigerung des Engagements von Beschäftigten, die einer Minderheit angehören, und zur Verbesserung der Vielfalt am Arbeitsplatz hat die Lloyds Bank im Jahr 2020 den „Race Action Plan“ ins Leben gerufen. Der Aktionsplan zielt darauf ab, einen kulturellen Wandel voranzutreiben, die Einstellungspraktiken zu verbessern und Schwarze Gemeinschaften zu unterstützen. Ein Team aus 23 Mitarbeitenden von Lloyd’s, die Schwarzen, asiatischen und ethnischen Minderheiten angehören, bildet das „Race Advisory Panel“ und betreut die Umsetzung des Aktionsplans. Darüber hinaus vernetzt, unterstützt und fördert das REACH-Netzwerk (Race, Ethnicity and Cultural Heritage – dt.: Rasse, Ethnizität und kulturelles Erbe) der Lloyd Bank unterrepräsentierte Gemeinschaften sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens. So werden über das REACH-Netzwerk zum Beispiel Studierende aus benachteiligten Verhältnissen und kulturellen Minderheiten ermutigt und unterstützt, Karrieremöglichkeiten im Finanzsektor zu verfolgen. Im Jahr 2020 umfasste das REACH-Netzwerk bereits über 4.000 Mitglieder und 700 Unterstützer:innen. Außerdem wurde es bei den „Investing in Ethnicity Awards“ 2018 als bestes Netzwerk ausgezeichnet.

https://www.lloydsbankinggroup.com/who-we-are/responsible-business/inclusion-and-diversity/ethnicity/our-stand-for-racial-equality.html

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.

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