Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Kellogg Company

Unterstützung von Bäuerinnen bei der Umsetzung von nachhaltigen Landwirtschaftspraktiken

2015 gründete der US-amerikanische Konsumgüterkonzern Kellogg‘s gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation CARE International das Origins Programm, das der Stärkung von Frauen in kleinbäuerlichen Betrieben in Madhya Pradesh, Indien, dienen soll. Obwohl es in Indien mehr weibliche als männliche Beschäftigte in der Landwirtschaft gibt, stehen Frauen im Vergleich zu Männern vor erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Chancengleichheit, Finanzdienstleistungen und Bodenrechten. Das Programm wurde über einen Zeitraum von 2,5 Jahren in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Organisation TechnoServe umgesetzt und diente der Schulung von 12.000 Bäuer:innen – davon 36 % Frauen – in klimaschonender Landwirtschaft. Eines der Programmziele war eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Maiswertschöpfungskette, um ihre Verdienstmöglichkeiten zu erhöhen. 2019 berichtete Kellogg‘s, dass ein Drittel der Bäuerinnen, die im Rahmen des Programms geschult wurden, ein zusätzliches Einkommen durch den Verkauf ihres überschüssigen Bio-Gemüses erzielen konnten.

2020 hat das Unternehmen seine Zusammenarbeit mit TechnoServe ausgeweitet und ein ähnliches Programm zur Unterstützung von Kleinbäuer:innen in fünf Bezirken im Bundesstaat Uttar Pradesh gestartet. Das Programm umfasst auch die Aufnahme von Frauen in regionale „Farmer Interest Groups“ (Interessensgruppen von Bäuer:innen), um sie in nachhaltigen Landwirtschaftspraktiken zu schulen und ihre Beteiligung an der Landwirtschaft zu fördern. 2020 hat das Unternehmen 2.719 Bäuer:innen geschult, 88 % davon waren Frauen. Die Origins-Projekte wurden ebenfalls ausgeweitet, sodass Kellogg‘s insgesamt 40 Programme weltweit unterstützt, die Bäuer:innen bei der Umsetzung von nachhaltigen Landwirtschaftspraktiken helfen sollen.

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.