Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
ANA Group
Rahmenwerk zur Einbindung von Rechteinhabenden- Verwandtes Kernthema:
- Zwangsarbeit
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen,
- 6. Beschwerdemechanismen
- Länder:
- Japan
- Branchen:
- Transport
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Die ANA Group, eine Firmengruppe mehrerer japanischer Fluggesellschaften, treibt seit 2015 aktiv Bemühungen zur Achtung der Menschenrechte gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) voran, wobei der Fokus auf eine starke Einbindung der Rechteinhabenden gesetzt wird.
Durch die Einrichtung eines Managementsystems, das mit den UNGPs übereinstimmt, arbeitet die ANA Group kontinuierlich an der Integration der Stimme der Rechteinhabenden in den gesamten Geschäftsbetrieb bis hin zur Geschäftsleitung. Ein wesentlicher Aspekt dieser Bemühungen ist die Integration von menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen und Beschwerdemechanismen durch die Identifizierung gemeinsamer Herausforderungen, die Förderung einer Vertrauensbasis zwischen Rechteinhabenden und dem Unternehmen sowie die Umsetzung effektiver Lösungen durch direkten Dialog. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die ANA Group die Organisation CRT Japan als unabhängige Dritte für die Konsensbildung zwischen beiden Parteien hinzugezogen.
Im Jahr 2022 wurde dem Unternehmen anonym mitgeteilt, dass Praktikant:innen am Flughafen Narita illegal beschäftigt und anschließend ungerechtfertigt entlassen worden waren. Daraufhin leitete die ANA Group in Zusammenarbeit mit CRT Japan eine umfassende Untersuchung zur Feststellung des Sachverhalts ein. Diese umfasste die Befragung von 124 Praktikant:innen über einen Fragebogen, gefolgt von Gesprächen, um Fälle von unfairer Behandlung im Detail zu identifizieren. Als Reaktion darauf hat die ANA Group eine Reihe von Abhilfemaßnahmen ergriffen. Das Unternehmen verbesserte die Möglichkeiten des Dialogs mit den Beschäftigten, um ihnen zu ermöglichen, Probleme frühzeitig anzusprechen. Außerdem wurden die Arbeitsregeln und -vorschriften näher erläutert, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Erwartungen des Unternehmens verstehen. Darüber hinaus wurden Bedenken hinsichtlich der Unterbringung geäußert (die Beschäftigten schliefen auf engem Raum in Schlafsälen), weshalb umgehend Einzelzimmer zur Verfügung gestellt wurden.
ANA Group hat sich zum Ziel gesetzt, die Vertrauensbasis weiter zu stärken und proaktiv die Rechteinhabenden einzubinden, während sie dabei mit Drittorganisationen zusammenarbeitet.
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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