Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Schneider Electric

Partnerschaft mit unabhängigen Berater:innen zur Umsetzung einer Verpflichtung für existenzsichernde Löhne

Im Einklang mit seiner Menschenrechtsrichtlinie und seinen Prinzipien der Verantwortung ist das Unternehmen Schneider Electric davon überzeugt, dass ein angemessener Lohn ein grundlegendes Menschenrecht ist. Schneider setzt sich dafür ein, den Beschäftigten in den unteren Gehaltsklassen einen existenzsichernden Lohn zu zahlen, der die Grundbedürfnisse ihrer Familien abdeckt. Unter Grundbedürfnissen versteht die Gruppe Nahrung, Unterkunft, Sanitäreinrichtungen, Bildung, Gesundheitsfürsorge sowie ein frei verfügbares Einkommen entsprechend des lokalen Lebensstandards.

Seit 2018 arbeitet Schneider mit einem unabhängigen Beratungsunternehmen – Business for Social Responsibility (BSR) – zusammen, um die Verpflichtung zu existenzsichernden Löhnen umzusetzen. Schneider Electric hat einen globalen Prozess eingeleitet, um das Lohnniveau und die Beschäftigungspraktiken mit den von BSR festgelegten lokalen Standards für existenzsichernde Löhne zu vergleichen. Die Analyse wurde bisher für 63 Länder durchgeführt, sodass 99 % der Geschäftstätigkeit von Schneider Electric erfasst wurden. Der Prozess wird fortgesetzt und schrittweise auf das Schneider-Lieferantennetz ausgeweitet.

https://www.se.com/uk/en/about-us/sustainability/

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.