Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
AT&T
Förderung von Zuliefer:innen, die einer Minderheit angehören- Verwandtes Kernthema:
- Diskriminierung
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen,
- 4. Wirkungsmessung
- Länder:
- Vereinigte Staaten
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2020 feierte AT&T – das größte Telekommunikationsunternehmen der Welt – das 52. Jubiläum seines Programms für Lieferantenvielfalt, das 1968 mit der Gründung der „AT&T Minority Business Enterprise Initiative“ ins Leben gerufen wurde. Das Programm unterstützt Zulieferbetriebe, die von Angehörigen einer Minderheit geführt werden, und beruht auf drei Säulen:
- Ausgaben für vielfältige Zulieferbetriebe
- Diversität bei der Schaffung von Arbeitsplätzen
- Förderung und Befürwortung von Diversität (einschließlich unter Tier-2-Zulieferbetrieben)
Bis 2020 hat AT&T insgesamt 13,2 Milliarden US-Dollar für zertifizierte, vielfältige Unternehmen ausgegeben, darunter Unternehmen, die von Minderheiten, Frauen und kriegsversehrten Veteranen geführt werden. Mit mehr als 24,5 % der gesamten Beschaffungsausgaben liegt dies über dem Unternehmensziel.
Darüber hinaus gab AT&T in den Jahren 2019 und 2020 3,1 Milliarden US-Dollar für Unternehmen aus, die von Afroamerikanern geführt werden, was das bisher größte Engagement von AT&T seit der Einführung des Programms für Lieferantenvielfalt darstellt. Die am Programm beteiligten afro-amerikanischen Zuliefer:innen unterstützen AT&T in unterschiedlichen Bereichen wie Lagerung, Logistik, Recht, Werbung, Bauwesen, Ingenieurwesen, Dienstleistungen, Kraftstoffe, Immobilienverwaltung und Glasfaserinstallation.
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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