Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
BASF
Einrichtung eines Diversity-Ausschusses zur Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten- Verwandtes Kernthema:
- Diskriminierung
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen,
- 4. Wirkungsmessung
- Länder:
- Brasilien,
- Deutschland
- Branchen:
- Chemie
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2003 richtete das deutsche Chemieunternehmen BASF einen Diversity-Ausschuss ein, um gegen die allgemeine Unterrepräsentation von Frauen und Schwarzen Beschäftigten in seinen Betrieben in Brasilien, insbesondere in Führungspositionen, vorzugehen. Im Ausschuss selbst soll die Vielfalt Brasiliens vertreten sein, weshalb ihm auch Frauen und Schwarze Beschäftigte angehören. Eine der ersten Maßnahmen des Ausschusses war die Überprüfung und Anpassung der Einstellungs- und Auswahlverfahren, die Ausarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für Diversität und die Durchführung von Workshops für Führungskräfte und Unternehmensinitiativen zum Thema Diversität. Mit diesem Programm gehörte BASF zu den wenigen multinationalen Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt in Brasilien tätig waren und proaktiv gegen die Diskriminierung von Frauen, Schwarzen und anderen Minderheiten vorgingen.
Für die Geschäftsabläufe von BASF in Brasilien hat sich das Unternehmen zum Ziel gesetzt, Gleichberechtigung in allen Einstellungs- und Personalmanagementprozessen zu fördern und Maßnahmen zu entwickeln, die die Repräsentation von diskriminierten Gruppen innerhalb ihrer Lieferkette gewährleisten und ihnen Chancen eröffnen. Weltweit hat sich BASF dazu verpflichtet, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu fördern und strebt bis zum Jahr 2030 einen Frauenanteil von 30 % in Führungspositionen an.
https://www.basf.com/br/pt/careers/why-join-basf/diversidade_inclusao.html
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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