Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Bündnis für nachhaltige Textilien

Beschwerdemechanismus für syrische Arbeiter:innen in der türkischen Textilindustrie in Zusammenarbeit mit lokaler NGO

In der Türkei leben rund 2 Millionen Syrer:innen im arbeitsfähigen Alter zwischen 19 und 64 Jahren, von denen im Jahr 2020 laut Statistiken des Ministeriums für Arbeit und Soziales nur drei Prozent mit einer Arbeitserlaubnis arbeiteten. Ein Großteil der Syrer:innen in der Türkei ist im informellen Sektor beschäftigt. Dies macht sie in hohem Maße anfällig für soziale Risiken: illegale Arbeit, ungesunde und unmenschliche Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Missbrauch, Bezahlung unter dem gesetzlichen Mindestlohn, lange Arbeitszeiten und fehlende Sozialleistungen.

Aus diesem Grund unterstützt das Bündnis für nachhaltige Textilien gemeinsam mit mehreren Bündnismitgliedern eine Anlaufstelle und den Beschwerdemechanismus der türkischen NGO (Nichtregierungsorganisation) MUDEM-Refugee Support Center. Über eine Website des MUDEM Worker Support Center können syrische Textilarbeiter:innen in der Türkei rechtliche Beratung erhalten sowie Missstände am Arbeitsplatz melden. Mitarbeitende von MUDEM greifen die Anliegen der Beschäftigten auf, kontaktieren diese und besprechen, wie gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Unternehmen und Zulieferbetrieben zur Entwicklung von Verbesserungsplänen und Abhilfemaßnahmen spielt dabei eine zentrale Rolle.

Die Kooperation mit einer lokalen NGO ermöglicht es, auf lokale Herausforderungen einzugehen und den kulturellen Kontext einzubeziehen. Indem betroffene Personen auf verschiedenen Sprachen – Türkisch, Arabisch und Farsi – informiert werden und Unterstützung erhalten, ist der Mechanismus besonders zugänglich. Regelmäßig werden zwischen den Kooperationspartnern auch Best-Practices und Herausforderungen ausgetauscht und weitere Aktivitäten mit MUDEM geplant, wie Trainings für Beschäftigte zu ihren Rechten.
Das MUDEM Worker Support Center wird noch bis April 2023 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziell gefördert. Gemeinsam mit dem Bündnissekretariat setzen sich die Modeunternehmen jedoch für eine langfristige Etablierung des Beschwerdemechanismus ein. Derzeit sind rund 1.000 Fabriken mit ca. 200.000 Beschäftigten Teil des Programms.

https://www.textilbuendnis.com/unterstuetzung-syrischer-arbeiterinnen/

 

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.