Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
H&M
Zusammenarbeit mit IndustriALL zur Förderung der Vereinigungsfreiheit in Lieferketten- Verwandtes Kernthema:
- Vereinigungsfreiheit
- Sorgfaltsschritt:
- 1. Strategie und Grundsatzerklärung,
- 3. Maßnahmen
- Länder:
- Mehrere Länder
- Branchen:
- Mode und Bekleidung
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Im November 2015 unterzeichnete H&M – ein multinationales Bekleidungsunternehmen aus Schweden – ein globales Rahmenabkommen mit IndustriALL und der schwedischen Gewerkschaft IF Metall, um die Rechte von 1,6 Millionen Textilarbeiter:innen in 1.900 Zulieferbetrieben zu schützen. Das globale Rahmenabkommen beinhaltet Zusagen für die Rechte von Beschäftigten und verlangt die Einrichtung nationaler Kontrollgremien in wichtigen Beschaffungsländern wie Kambodscha, Bangladesch, Myanmar und der Türkei. Die Kontrollgremien sollen den sozialen Dialog und die Umsetzung des Abkommens erleichtern. Im globalen Rahmenabkommen steht auch, dass sowohl das Unternehmensmanagement als auch die Gewerkschaftsvertreter:innen in den Bereichen Arbeitsbeziehungen und Rechte von Arbeiternehmer:innen geschult werden sollen.
Im März 2021 bekräftigten H&M und IndustriALL ihre Zusammenarbeit im Kontext des globalen Rahmenabkommens. Das überarbeitete Abkommen legt den Schwerpunkt auf eine Stärkung des Umfelds für die Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in den Lieferketten von H&M. Darüber hinaus bewirbt das Abkommen den sozialen Dialog auf allen Ebenen als wichtigste Methode der Konfliktlösung und regt eine Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Unternehmen, im Sinne der Handlungsaufforderung der ILO für die Bekleidungsindustrie, an.
https://hmgroup.com/news/hm-group-and-industriall-support-the-global-garment-industry/
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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