Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

L’Oréal

Umsetzung einer weltweiten Strategie für existenzsichernde Löhne

2020 ist die L’Oréal-Gruppe zwei Verpflichtungen in Bezug auf existenzsichernde Löhne eingegangen: 1) In ihrer Menschenrechtsrichtlinie für Beschäftigte verpflichtet sich L’Oréal dazu, allen ihren Angestellten so schnell wie möglich mindestens einen existenzsichernden Lohn zu zahlen, der ihre Grundbedürfnisse deckt und dessen Berechnung sich auf bewährte Verfahren stützt. 2) Im Rahmen des Programms „L’Oréal for the Future“ verpflichtet sich L’Oréal dazu, bis 2030 100 % der Angestellten seiner strategischen Zulieferbetriebe mindestens einen existenzsichernden Lohn zu zahlen, der ihre Grundbedürfnisse und die ihrer Familien abdeckt (berechnet nach bewährten Verfahren). L’Oréal ist Partnerschaften mit Expert:innen eingegangen, darunter das Fair Wage Network, eine unabhängige Organisation, die eine umfassende und regelmäßig aktualisierte Datenbank zur Verfügung stellt, die zur Bestimmung, zum Aufbau und zur Umsetzung einer Strategie für existenzsichernde Löhne verwendet wird. Darüber hinaus berücksichtigt L’Oréal bei der Berechnung des existenzsichernden Lohns verschiedene Faktoren wie die Geburtenrate und die durchschnittliche Anzahl der Einkommen pro Haushalt vor Ort.

Die Strategie für existenzsichernde Löhne ergänzt das bestehende L’Oréal-Programm „Share and Care“, das den Beschäftigten weltweit eine Reihe von Sozialleistungen bietet, darunter Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Zugang zu erstattungsfähigen medizinischen Behandlungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. L’Oréal möchte seine strategischen Zulieferbetriebe, die zum „erweiterten Unternehmen“ gehören, in die Einführung eines existenzsichernden Lohns für ihre Angestellten einbeziehen, genauso wie sie bei den anderen Pfeilern seiner nachhaltigen Beschaffungsstrategie (Sozialaudits, Umwelt und integrative Beschaffung) einbezogen worden. Die weltweite Umsetzung der Strategie für existenzsichernde Löhne ist eine Herausforderung und L’Oréal nutzt seinen Einfluss, um andere Unternehmen und Stakeholder für dieses Vorhaben zu gewinnen, unter anderem durch Kooperationsplattformen wie Business for Inclusive Growth (B4IG).

https://www.loreal.com/en/press-release/hr-and-diversity/loral-launches-employee-human-rights-policy/

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.