Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
L’Oréal
Risikoanalyse für die Bergamottenlieferkette- Sorgfaltsschritt:
- 2. Risikoanalyse
- Länder:
- Italien
- Branchen:
- Konsumgüter
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L’Oréal, das weltweit größte Kosmetikunternehmen, und das Dänische Institut für Menschenrechte (DIHR) arbeiten seit Januar 2019 zusammen, um menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in die betrieblichen Abläufe von L’Oréal zu integrieren. Ausgangspunkt war eine Lückenanalyse, die gezeigt hat, dass L’Oréal die menschenrechtlichen Risiken entlang seiner Wertschöpfungskette ermitteln sollte. Im Jahr 2022 führte das DIHR dann für L’Oréal eine Risikoanalyse seiner Zitruslieferkette in Kalabrien, Italien, durch. Der Schwerpunkt dabei lag auf Arbeitsrechten auf Bergamottenfarmen.
Im Rahmen dessen besuchte das DIHR-Team Bergamotten- und Zitronenfarmen in Reggio Calabria und führte Interviews mit insgesamt 48 Personen durch, darunter 10 Farmarbeiter:innen, vier leitende Angestellte und drei Wanderarbeitende, die in einem nahe gelegenen „Zeltlager“ in San Ferdinando lebten. Die Bewertung ergab, dass sich der befragte Produktionsbetrieb für ätherische Öle stark für eine nachhaltige Bergamottenproduktion einsetzt und enge Beziehungen zu seinen Lieferanten unterhält. Bei den untersuchten Bergamottenbetrieben wurden keine offensichtlichen Fälle der Ausbeutung von Arbeitskräften festgestellt, jedoch wurde die Ausbeutung von Wanderarbeitenden bei der Ernte von Mandarinen, Oliven und Orangen bestätigt. Darüber hinaus hatte der Ölproduzent keine Beziehung zu den Zitronenproduzenten in Sizilien, so dass er nicht überprüfen konnte, inwieweit diese sich für Menschenrechte einsetzen.
Als Reaktion auf die Empfehlungen des DIHR, seine Sorgfaltspflicht auf die gesamte Zitruslieferkette in Süditalien anzuwenden, arbeitet L’Oréal an einer Ausweitung seiner menschrechtlichen Risikoanalyse auf andere Rohstoffe. Außerdem fördert L’Oréal die Kenntnisse der Zertifizierungsstellen in Bezug Menschenrechte und sensibilisiert seine Zulieferer für die Bedeutung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. Dies beinhaltet auch die Entwicklung einer Schulung zusammen mit Anwaltskanzleien und mehreren Organisationen, die die korrekte Umsetzung von Sorgfaltsprozessen in Betrieben entlang der gesamten Wertschöpfungskette vermitteln soll.
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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