Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Dibella GmbH

Öffentlich-private Partnerschaft zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und nachhaltiger Produktionspraktiken

Nachdem es Mängel im Hinblick auf die Lagerung von Chemikalien und die Nutzung von Schutzkleidung bei einem seiner Lieferanten in Pakistan festgestellt hatte, initiierte Dibella, ein mittelständisches Textilunternehmen aus Deutschland, eine öffentlich-private Partnerschaft mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Projekt hatte die Verbesserung von Arbeitsschutzstandards in der Fabrik sowie die Verankerung nachhaltiger Produktionstechniken zum Ziel.

Gemeinsam mit seinen Projektpartner:innen und seinem Zulieferbetrieb entwickelte Dibella einen zweijährigen Plan, der u.a. die Einführung von Sozial- und Umweltstandards – mit besonderem Fokus auf Arbeitsschutzmaßnahmen –, die Definition relevanter Leistungsindikatoren (KPIs) für alle Produktionsschritte sowie spezifische Ziele für den Einsatz nachhaltiger Materialien umfasste. Im Rahmen des Projektes wurden auch die Prozesse für die Lagerung von und den Umgang mit Chemikalien überprüft und verbessert sowie Trainingsmaterialen zu Arbeitsschutz und weiteren relevanten Themen entwickelt. 50 Beschäftigte des Zulieferbetriebs wurden in Arbeitsschutzbelangen geschult, weitere 10 Beschäftigte absolvierten „Train the Trainer“-Module, um eine kontinuierliche Umsetzung zu gewährleisten.

Mit Abschluss des Projekts im Jahr 2019 bewarb sich der Zulieferbetrieb erfolgreich für die Zertifizierung mit dem OekoText STeP-Standard, welcher Anforderungen an Arbeitsschutz, umweltfreundliche Produktionsprozesse und angemessene Arbeitsbedingungen stellt. Die Verbesserungen schlugen sich auch in einer Mitarbeitendenbefragung nieder, der zufolge sich die Atmosphäre in dem Betrieb deutlich verbessert hatte.

https://www.dibellatextiles.com/app/download/11705624697/Dibella_wash_ENGLISH_0219_web.pdf?t=1580211629

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.