Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Inditex

Einrichtung wirksamer Mechanismen für die Vertretung von Beschäftigten

2007 unterzeichnete Inditex – einer der größten Bekleidungseinzelhändler der Welt – ein globales Rahmenabkommen mit IndustriALL, einem globalen Gewerkschaftsverband, der 50 Millionen Beschäftigte in 140 Ländern vertritt. 2013 wurde das globale Rahmenabkommen um die Durchführung eines Pilotprojekts erweitert, bei dem Vertreter:innen von Beschäftigten und Management aus Zulieferbetrieben in der Türkei zusammengebracht wurden. Vier Zulieferbetriebe, IndustriALL und lokale Gewerkschaftsorganisationen nahmen an Schulungen teil. Im Mittelpunkt der Treffen standen Themen wie der Umgang mit Beschwerden von Beschäftigten durch Dialog, die Organisation von Gewerkschaften und Kollektivverhandlungen. Die Schulungen umfassten auch Inhalte zur Arbeitsgesetzgebung, zu internationalen Übereinkommen und zu Schlüsselelementen des globalen Rahmenabkommens. Weitere Sitzungen unter Beteiligung von Manager:innen befassten sich mit den Themenbereichen Unternehmenskultur, Unternehmensverantwortung und der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften.

Seitdem hat Inditex seine Bemühungen zur Einrichtung wirksamer Mechanismen für die Vertretung von Beschäftigten fortgesetzt. Im Inditex-Jahresbericht 2019 heißt es, dass das Unternehmen 2019 die Vereinbarung mit IndustriALL erneuert und einen globalen Gewerkschaftsausschuss eingerichtet hat, in dem Beschäftigte aus der gesamten Lieferkette vertreten sind. Ziel des globalen Gewerkschaftsausschusses ist der Austausch über bewährte Verfahren im Hinblick auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit in der Branche. Inditex arbeitet auch an anderen Initiativen zur Förderung der Arbeitsbeziehungen an Standorten in der gesamten Lieferkette, unter anderem in Bangladesch, Indonesien, Vietnam und Kambodscha.

https://www.inditex.com/en/how-we-do-business/right-to-wear/human-rights

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.