Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Anglo American Platinum

Proaktive Überwachung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Bergbau anhand vorlaufender Indikatoren

Anglo American Platinum mit Sitz in Südafrika ist der weltweit größte Rohstoffproduzent von Platin. Um die Zahl der Todesfälle in seinen Minen zu verringern, hat Anglo American Platinum eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um das Problem anzugehen. Dazu gehört eine „Zero Harm“-Richtlinie (dt.: „Null-Schadens-Richtlinie“), die in allen Betrieben umgesetzt wird, ebenso wie entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme.

Anglo American Platinum setzt Systeme zur Identifizierung der Risiken und Ursachen von Vorfällen ein und entwickelt Kontrollmechanismen, die verhindern sollen, dass sich solche Vorfälle wiederholen. Alle sicherheitsrelevanten Vorfälle werden gemeldet, untersucht und auf Tendenzen und/oder Auffälligkeiten geprüft. Anglo American Platinum ist der Ansicht, dass die Verwendung von vorlaufenden Indikatoren eine proaktive Methode zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ist. Über die folgenden vorlaufenden Indikatoren wird monatlich berichtet:

  • Formelle Sicherheitsvereinbarungen mit den Beschäftigten am Arbeitsplatz
  • Abschluss aller Sicherheitsmaßnahmen
  • Schulungen zum Risikomanagement
  • Programmgemäße Wartung
  • Meldung und Untersuchung von Vorfällen mit hohem Gefahrenpotenzial
  • Sicherheitskompetenzen/-schulungen
  • Verbesserung der Risikomanagementqualität

Dank dieser Maßnahmen konnte Anglo American Platinum die Unfallrate pro Million Arbeitsstunden im Jahr 2020 um 4 % senken.

https://www.angloamericanplatinum.com/sustainability/safety

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.