Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Mondelēz International

Bekämpfung der grundlegenden Ursachen von Kinderarbeit im Kakaoanbau

Mondelēz International – einer der weltweit größten Süßwaren-, Lebensmittel- und Getränkehersteller – rief 2012 das Cocoa Life-Programm ins Leben und verpflichtete sich dabei, 400 Mio. USD in die Verbesserung der Nachhaltigkeit bei Kakaobäuer:innen zu investieren und dabei auch die grundlegenden Ursachen von Kinderarbeit zu bekämpfen. Mit dem Programm sollen bis 2022 rund 200.000 Kakaobäuer:innen und eine Million Menschen in lokalen Gemeinschaften erreicht werden. Mondelēz International kündigte an, dass bis 2025 alle dazugehörigen Schokoladenhersteller – einschließlich Cadbury und Green & Black’s – ihren Kakao über Cocoa Life beziehen werden.

Cocoa Life basiert auf den drei Säulen Prävention, Überwachung und Wiedergutmachung, wobei das Hauptaugenmerk auf der Beseitigung der grundlegenden Ursachen von Kinderarbeit liegt. Im Rahmen der Säule „Prävention“ umfasst das Programm Maßnahmen zur Verbesserung des Einkommens aus dem Kakaoanbau und anderen Quellen, zur Stärkung der Rolle der Frau und zur Verbesserung des Zugangs von Kindern zu hochwertiger Bildung. In Ghana und Côte d’Ivoire beispielsweise besuchen seit 2019 96 % bzw. 88 % der schulpflichtigen Kinder aus Cocoa Life-Bauernfamilien regelmäßig eine Schule. Die Säulen „Überwachung“ und „Wiedergutmachung“ beruhen auf den „Child Labor Monitoring and Remediation Systems (CLMRS)“, die in Zusammenarbeit mit Child Rights International eingeführt wurden.

https://www.cocoalife.org/the-program/child-labor

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.