Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Thomas Becker
Stärkung der Rechte von Minenarbeiterinnen im kongolesischen Goldabbau- Verwandtes Kernthema:
- Gleichstellung der Geschlechter
- Sorgfaltsschritt:
- 3. Maßnahmen
- Länder:
- Deutschland,
- DR Kongo
- Branchen:
- Rohstoffe
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Das Schmuckatelier Thomas Becker, ein Kleinstunternehmen aus Deutschland, bezieht Gold aus Minen in der Provinz Süd-Kivu im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Die Region ist durch gewalttätige Auseinandersetzungen geprägt, in vielen Minen gibt es Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeits- und Gewerkschaftsrechte werden verletzt und Land- und Wasserressourcen durch den Einsatz von Chemikalien verschmutzt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das Schmuckatelier Thomas Becker langfristige Partnerschaften mit zwei Kooperativen geschlossen und arbeitet mit lokalen Akteuren zusammen.
Im Dialog mit NGOs und den Minenarbeiter:innen zeigte sich, dass Frauen in den Minen in besonderem Maße Risiken ausgesetzt waren. Minenarbeiterinnen hatten keine Schürflizenz und konnten damit nur illegal in den Minen arbeiten. Dadurch verdienten sie deutlich weniger als männliche Minenarbeiter und waren der Willkür der Bergmänner ausgesetzt.
Zur Verbesserung der Situation der Minenarbeiterinnen setzten die Projektbeteiligten eine Reihe an Maßnahmen um: Durch die Ausstellung offizieller Schürflizenzen und einer Verdopplung ihres Lohnes wurde die Einkommenssituation der Frauen deutlich verbessert. Außerdem wurde ein Rückzugsraum für die Minenarbeiterinnen eingerichtet, der sie vor sexuellen Übergriffen schützen soll. Des Weiteren wurden sie mit Arbeitskleidung und Werkzeug ausgestattet, um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Durch die Vergabe von Mikrokrediten und Ausbildungsangebote wurden außerdem alternative Einkommensquellen geschaffen.
Das Schmuckatelier zahlt den Goldminen darüber hinaus Prämien für verbesserte Arbeitsbedingungen und Sicherheitsstandards, für den Verzicht von Chemikalien sowie für lokale Infrastrukturmaßnahmen. Die lokale Menschenrechtsorganisation Namulisa ASBL ist regelmäßig vor Ort und überprüft, dass die Prämien zweckgemäß eingesetzt werden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zertifiziert die Mine nach einem Kriterienkatalog, der unter anderem auch den Ausschluss von Kinder- oder Zwangsarbeit umfasst.
Eine Herausforderung bei der Umsetzung des Projekts war es, das Vertrauen der Goldkooperativen zu gewinnen, die in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit ausländischen Unternehmen gemacht haben. Erreicht wurde dies durch regelmäßige Treffen vor Ort, das Einbeziehen der König:innen der Territorien sowie eine langfristig angelegte Zusammenarbeit und einen Austausch auf Augenhöhe mit den verschiedenen Gruppen von Rechteinhabenden. Um auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen und wirksame Maßnahmen zu identifizieren, war außerdem der Dialog mit den Betroffenen essentiell. Die Zusammenarbeit mit einer kongolesischen Menschenrechtsanwältin hat dabei geholfen, sprachliche und kulturelle Hürden zu überwinden.
Das Kongo-Projekt – Thomas Becker Atelier für Schmuck (tbschmuck.de)
Disclaimer
Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.
Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.
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