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Lidl

Stärkung der Kinderrechte in der Haselnusslieferkette

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Jedes Jahr arbeiten zwei Millionen Wanderarbeitende in der Türkei, um bei der Ernte von Haselnüssen, Zitrusfrüchten und Kohl zu helfen. Sie verlassen ihre Heimatgemeinden und ziehen mit ihren Familien acht bis neun Monate im Jahr von Ernte zu Ernte durch das Land. Die Kinder der Wanderarbeitenden sind tagsüber oft auf sich allein gestellt oder müssen bei der Arbeit auf den Feldern aushelfen. Der Besuch einer Schule ist selten möglich.

Aus diesem Grund hat der deutsche Lebensmittel-Discounter Lidl damit begonnen, die Rechte von Kindern in der Haselnusslieferkette zu stärken. Gemeinsam mit Save the Children und deren Tochterfirma The Centre for Child Rights and Business hat Lidl ein Pilotprojekt aufgesetzt, um Kinderrechte „beyond compliance“ in der Haselnussernte durchzusetzen. Zur Stärkung der Kinderrechte stützt sich das Projekt auf drei Säulen:

  1. Es werden konkrete Guidelines zur Verhinderung und Beseitigung von Kinderarbeit festgelegt und alle Ebenen der Lieferkette werden zu diesen Guidelines geschult.
  2. Bildungsangebote für verschiedene Altersstufen werden bereitgestellt (einschließlich frühkindlicher Förderung für Kleinkinder, Bildungsangebote für Kinder im Schulalter sowie Zugang zu altersgerechter und sicherer Arbeit und Mentoring für 15- bis 17-Jährige).
  3. Es wird ein Bewusstseinswandel angestrebt, um die sozialen und kulturellen Ursachen von Kinderarbeit zu überwinden (z. B. durch die Sensibilisierung zu Kinderrechten, Gleichberechtigung und den negative Folgen von Kinderarbeit sowie durch die Identifizierung der strukturellen Risikotreiber für Kinderarbeit).

Ziel des Projekts ist es, nicht nur Kinderarbeit in der Haselnusslieferkette zu unterbinden, sondern Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf altersgerechte und sichere Weise zu lernen, zur Schule zu gehen oder zu arbeiten. Basierend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen soll ein Modell für wirksame Maßnahmen entwickelt werden, das auf weitere landwirtschaftliche Lieferketten anwendbar ist. Mit Hilfe des direkten Lieferanten werden Stakeholder befähigt, Maßnahmen zur Prävention und Remediation von Kinderarbeit und zum Schutz der Rechte von Kindern in den Lieferketten zu ergreifen.

https://www.savethechildren.de/unterstuetzen/fuer-unternehmen/unsere-unterstuetzung/kinderrechte-in-lieferkette-staerken/gemeinsam-gegen-kinderarbeit/

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.

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