Ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

BHP/Glencore/Anglo American

Umsetzung einer gerichtlichen Anordnung zum Schutz der Gesundheit indigener Gemeinschaften und zur Sanierung der Umwelt

Im Dezember 2015 forderte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR) Kolumbien auf, die Versorgung der Kinder der indigenen Wayúu mit sauberem Trinkwasser zu gewährleisten. Die Aufforderung folgte auf eine Petition der Association of Traditional Indigenous Authorities of the Wayúu Shipia Wayúu (ATIAWSW), die sich darum bemühte, den Zugang zum Rancheria-Fluss zurückzugewinnen, der zuvor von der Regierung mit einem Staudamm versehen worden waren. Der größte Teil des Wassers aus dem Damm wird zur Versorgung des Kohletagebaus von Cerrejón verwendet, was die Wasserversorgung der Wayúu stark beeinträchtigt. Die Cerrejón-Grube, die sich zuvor im gemeinsamen Besitz von BHP Billiton, Anglo American und Glencore befand, stand auch in Verbindung mit der Zwangsvertreibung der Wayúu und anderer indigener und afrokolumbianischer Gemeinschaften sowie mit der weitreichenden Verschmutzung von Wasser und Luft in der Umgebung der Grube.

Im Juni 2020 richtete ein britischer Anwalt einen Appell an den UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt, sich für die Wayúu einzusetzen, da ihre Gesundheit durch den Betrieb des Kohlebergwerks stark beeinträchtigt würde. Als Reaktion darauf erklärten die Betreiberunternehmen, dass sie die Darstellung aufgrund voreingenommener und ungenauer Informationen über die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Mine abweisen. Darüber hinaus verwiesen sie darauf, dass sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zur Steuerung der Auswirkungen des Minenbetriebs eingeführt und Programme zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Gemeinschaften im Umfeld der Mine entwickelt haben. Der UN-Sonderberichterstatter David Boyd forderte Kolumbien im September 2020 trotzdem auf, die Arbeiten bei Cerrejón auszusetzen, bis die Sicherheit für die Wayúu nachgewiesen werden kann.

Am 1. März 2021 wurde eine Vereinbarung zwischen den Betreiberunternehmen und der Gemeinschaft der Wayúu getroffen, um die vom kolumbianischen Verfassungsgericht erlassenen Auflagen zu erfüllen. Die Anordnung verpflichtet die Betreiberunternehmen zur Einhaltung von Auflagen zum Gesundheit- und Umweltschutz in der betroffenen Provinz. Das Abkommen sieht unter anderem den Bau eines neuen Gesundheitszentrums, ein Umweltsanierungsprogramm in verschiedenen Gebieten des Wayúu-Reservats und die Einrichtung einer Gärtnerei vor, die 100.000 Pflanzen pro Jahr produzieren und ein Einkommen für die Gemeinschaft generieren soll.

https://www.cerrejon.com/index.php/declaracion-provincial-y-cerrejon/?lang=en

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.