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AngloGold Ashanti

Öffentlich-private Partnerschaft zur Bekämpfung von Malaria in der Belegschaft und der Gemeinschaft

Das Bergbauunternehmen AngloGold Ashanti ging 2006 eine Partnerschaft mit dem ghanaischen Gesundheitsministerium ein, um ein umfassendes öffentlich-privates Anti-Malariaprogramm in der Region Obuasi ins Leben zu rufen. Ziel des Programmes war die Bekämpfung der hohen Zahl an Malariafällen innerhalb der Belegschaft. Im Jahr 2005 fielen in der Mine von AngloGold Ashanti pro Monat rund 30 % der Arbeitsschichten aufgrund von Malaria aus, was erhebliche Produktivitäts- und Betriebskosten verursachte. Das Unternehmen beschloss, mit der Regierung zusammenzuarbeiten, um die lokale Bevölkerung – einschließlich der Mitarbeitenden von AngloGold Ashanti – vor Malaria zu schützen.

Das Programm – bekannt als das „Obuasi-Modell“ – umfasst sowohl Prävention als auch medizinische Versorgung. Im Rahmen des Programms wird durch das Besprühen von Minen (und dazugehörigen Gebäuden), Häusern und lokalen Gemeinden mit Anti-Malaria-Chemikalien und Pestiziden die Zahl der Moskitos – die Hauptüberträger von Malaria – reduziert. Im Rahmen des Programms werden auch Tests für Mitarbeitende und ihre Gemeinden sowie Einrichtungen und Medikamente für die Behandlung und Genesung von Betroffenen bereitgestellt.

Berichten zufolge sind die Malariaerkrankungen im Minengebiet von Obuasi bis 2012 um 75 % zurückgegangen und auch landesweit ist die Zahl der Malariafälle rückläufig. Das Obuasi-Modell wurde inzwischen auf andere Regionen in Ghana ausgeweitet, wo die Malariafälle ebenfalls zurückgehen. Mittlerweile wird es nicht mehr von AngloGold organisiert und befindet sich vollständig im Besitz des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria.

http://www.aga-reports.com/19/sr/stories/ghana-malaria-control

Disclaimer

Die Praxisbeispiele nehmen keine Bewertung vor, ob die dargestellten Maßnahmen den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entsprechen. Ziel ist vielmehr, die Machbarkeit eines menschenrechtlichen Sorgfaltsmanagements zu zeigen und Unternehmen Anregungen für die eigene Umsetzung zu bieten.

Die aufgeführten Praxisbeispiele dienen ausschließlich zu Lernzwecken und stellen keine Unterstützung der einzelnen Unternehmen dar. Sofern nicht anders angegeben, werden keine offiziellen Positionen der Vereinten Nationen oder der deutschen Bundesregierung wiedergegeben.